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Käufer droht mit rechtlichen Schritten nach Privatverkauf
Hallo, ich habe folgendes Problem:
Ich habe mein Auto vor ein paar Tagen verkauft. Dieses hatte zwei größere Mängel (ich stellte eine Vermutung auf, was es sein könnte), die auch mit dem Käufer kommuniziert wurden. Da ich kein Mechatroniker bin lag ich wohl mit diesen Vermutungen falsch. Nun unterstellt mir der Käufer arglistige Täuschung. Ist das rechtens? Ich habe ja offen kommuniziert, dass Mängel vorliegen, lag aber mit der Vermutung falsch.
Ich freue mich über jede Hilfe
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28 Antworten
Was habt ihr denn im KV festgehalten?
Wenn die Mängel (nicht deren Ursache) im Kaufvertrag aufgeführt und ansonsten ein Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbart wurde, hat der Käufer Pech gehabt. Du hingegen hättest Pech, wenn du die Mängelursache mitgeteilt hättest, und zwar nicht als Vermutung, sondern es als feststehende Tatsache kommuniziert haben solltest.
Waren auf Seite des Verkäufers Zeugen anwesend, welche die getätigten Äußerungen bestätigen könnten?
Kaufvertrag mit Ausschluss der Gewährleistung und Nennung der Mängel vorhanden?
Wenn ja, dann nicht reagieren und Füße stillhalten.
Grundsätzlich würde ich im Kaufvertrag immer die mir bekannten Mängel benennen, aber nie irgendwelche (vermuteten) Ursachen. Das kann man im Gespräch erwähnen, aber nicht vertraglich festhalten.
"Das kann man im Gespräch erwähnen, aber nicht vertraglich festhalten."
Sollte man aber auch im Gespräch nicht erwähnen. Erst recht nicht, wenn seitens des Käufers etwaige Zeugen anwesend sind. Dann lieber Ursache als "unverbindliche Vermutung" schriftlich aufführen.
Ja, du hast Recht, es kommt immer auf die Umstände an:
-Wie verläuft das Gespräch allgemein?
-Wer ist dabei?
Im Zweifelsfall gilt dann eher "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold".
Eine unverbindliche Vermutung der Ursache im Vertrag nützt auch keinem was. Der Käufer muß eh in die Werkstatt oder selber tätig werdne und ob die Vermutung dann richtig war oder nicht, hat für niemanden Auswirkungen.
Sind denn etwaige Mängel bereits in der vom Verkäufer aufgegeben Verkaufsanzeige erwähnt worden?
Aber es sind ja noch viel zu wenige Details vom Threaderöffner kommuniziert worden.
Der A3 wurde auch nur einige Monate vom Verkäufer gefahren. Gab es an dem Wagen größere Mängel die zum zeitnahen Verkauf geführt haben?
Liegt nahe
Verkaufsanzeige? Egal
Wie lange wurde der Wagen gefahren? Egal
Entscheidend ist nur, was im Kaufvertrag wie niedergeschrieben wurde.
Denke mal da muss noch was an weiteren Infos vom TE kommen um einigermaßen sinnvoll antworten zu können.
Könnte schließlich genauso gut sein dass der TE genau gewusst hat was Phase ist und beim Verkauf die wahre Ursache verschwiegen oder verharmlost hat und jetzt plötzlich kalte Füße bekommt.
Laut seinem ersten Beitrag hat er die Mängel kommuniziert (hoffentlich auch im Kaufvertrag) und eine Vermutung über die Ursache abgegeben (hoffentlich auch so im Kaufvertrag).
Ich finde es immer wieder super wenn jemand solch eine Anfrage einstellt aber dann stundenlang bzw. gar nichts mehr vom Ersteller kommt.
Die Anfrage wurde kurz nach Mitternacht gestellt und jetzt ist es 16 Uhr.
Es soll ja tatsächlich noch Leute geben, die tagsüber eine Arbeit ausüben, bei der sie nicht im Internet rumdaddeln können.