Käufer, Halter und Versichernder
Mahlzeit,
habe vor mir morgen ein (neues) Auto zuzulegen...
folgendes Problem:
Der Wagen soll auf meinen Vater zugelassen und versichert werden. Soweit ok, nur muss er dafür zwangsweise auch Käufer des Wagens sein oder ist das unabhängig???
Wäre für ne schnelle Antwort dankbar...
Gruß Björn
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24 Antworten
Wer das Auto kauft ist egal, das kann auch Onkel Achmet aus Timbuktu machen.
Re: Käufer, Halter und Versichernder
Zitat:
Original geschrieben von jaegerone
Mahlzeit,
habe vor mir morgen ein (neues) Auto zuzulegen...
folgendes Problem:
Der Wagen soll auf meinen Vater zugelassen und versichert werden. Soweit ok, nur muss er dafür zwangsweise auch Käufer des Wagens sein oder ist das unabhängig???
Wäre für ne schnelle Antwort dankbar...
Gruß Björn
nö käufer kannst du auch sein, also im kaufvertrag darf dein name stehen
Mein Auto hab ich gekauft, und zugelassen. Versichernder ist aber mein Bruder, da der eine leerstehende Police mit 75% hatte, und ich bei 125% haette anfangen muessen.
Danke für eure Antworten...
Dann werde ich das wohl kaufen
ernsthaft? wieder was gelernt
aber zwischen besitzer und halter gibts dann keinen unterschied mehr, oder?
ich dachte immer, der versicherernde muss auch der halter/besitzer sein.
ich hab ja meinem vater das geld gegeben und er hat dann den kaufvertrag abgeschlossen, d.h. sein name steht in schein und brief.
wäre das also möglich, dass ich irgendwie als halter eingetragen werde und mein vater versichernder bleibt?
aber dann wäre es für die versicherung doch eindeutig, dass ich das auto nutze, was ja offiziell nicht der fall ist.
mein vater ist einfach nur besitzer des kfz's und hat mich (u23) in seinem haushalt wohnen. komme damit nur als GELEGENTLICHER fahrer in frage, obwohl ich ja eigentlich besitzer und fahrer bin.
nicht, dass die dann den beitrag erhöhen/anpassen!
wäre schon wichtig, denn ich hab ja nichts in der hand, er könnte mir das auto ja jederzeit wegnehmen als besitzer...
wie sieht es dann mit bußgeldbescheiden aus? die würde ich ja dann bekommen, wäre ja unvorteilhaft während der probezeit.
vllt. kann mich ja mal jmd. aufklären...
gelgenheitsfahrer???
Also wenn dann bist du als fahrer unter 23 eingetragen, ansonsten hast du garkeinen versicherungsschutz? mein ich zumindest...Bußgeldbescheide gehen an den Halter (wird ja schließlich per kennzeichen ermittelt), daraus folgt dass die dich direkt anschreiben würden! Wobei ich auch noch nciht weiß ob Halter gleich Käufer ist!?!?!?!?!
eben das weiss ich auch nicht, theoretisch könnte ja mein vater halter sein und ich materieller besitzer des wagens!
japp, ich nutze mein auto nur gelegentlich
d.h. ich bin nirgendwo erwähnt.
es ist ja so, dass das auto versichert ist, und nicht der fahrer. wir haben mit dem versicherung damals nochmal telefoniert, die DA direkt ist wohl eine der wenigen, die zwischen regelmäßigen und gelegenlichen fahrern unterscheidet. und der typ meinte selbst, dass man das nicht nachprüfen könne, also sei das geschenkt.
und wenn ein unfall passiert, bin ich eben nur mal kurz mit papis auto gefahren, was ich als familienmitglied ja darf.
somit zahle ich nur 440 € inkl. teilkasko jährlich.
welche versicherung hast du ??
das klingt ja nach einem günstigen Angebot ;-)
ABER falls du dein Auto verkaufen möchtest, brauchst du die vollmacht deines vaters ODER dein vater verkauft das auto (also setzt seine unterschrift unter den vertrag)
ganz einfach aus dem grund, das dein vater der Halter des fahrzeugs ist.
achja kleiner tip: wenn du mal geblitzt wirst mach dir keine sorge. der brief mit dem bußgeld bescheid oder führerscheinentzug kommt zu deinem vater einfach sagen "ich bin nie gefahren" :P
@ ludi: DA Direkt
@martin: klar, müsste dann mein vater das auto verkaufen, da ich ja offiziell überhaupt kein rolle spiele.
es sollte nur nicht zu einem streit zw. mir und meinem vater kommen, denn dann könnte er mir mein auto einfach wegnehmen
du das mit dem blitzen, bin vor 9 wochen und 5 tagen (ja, ich zähle mit und hoffe auf verjährung) mit 80 auf ner 50er geblitzt worden, blöder zufall beim überholen...
klar bekommt das mein vater dann, aber ich musste ihn ziemlcih lange überreden, dass er die punkte dann einmalig übernimmt. wenn es ein fahrverbot gibt, kann er dies nicht tun und ich darf zu nachschulung watscheln und mich dumm und dämlich zahlen
oder meine oma ist gefahren
jaja das mit dem streit kenn ich.. fahre deswegen ja auch keinen E36 mehr sondern nen alten polo
Käufer, Halter und Versichrungsnehmer ...
Zitat:
Original geschrieben von jaegerone
Mahlzeit,
habe vor mir morgen ein (neues) Auto zuzulegen...
folgendes Problem:
Der Wagen soll auf meinen Vater zugelassen und versichert werden. Soweit ok, nur muss er dafür zwangsweise auch Käufer des Wagens sein oder ist das unabhängig???
Wäre für ne schnelle Antwort dankbar...
Gruß Björn
Hi !
1) WER das Auto kauft ist "wurst"
2) Käufer ist der, der den Kaufvertrag unterschrieben und den Kaufpreis offiziell "berappt" hat, womit man nicht "automatisch" "Eigentümer" des Fahrzeugs ist, denn der ist lt. Gesetz der eingetragene "Halter" im Fahrzeugbrief. Eben, weil der Fahrzeugbrief die (nach deutschem Recht) "Besitzurkunde" darstellt ...
3) Halter ist der, auf den das betreffende Fahrzeug zugelassen ist (steht in Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
4) In der Regel ist der Fahrzeughalter auch der Versicherungsnehmer, es sind aber im Allgemeinen weitere NUTZUNGSBERECHTIGTE zulässig - Fast ALLE Versicherungen schränken diese "Nutzung" jedoch (in meinen Augen unzulässigerweise) für die Personengruppe "u23" ein.
Problematisch wird es aber konkret nur bei einem tatsächlichen Schaden, den die betreffende Versicherung "regulieren" soll bzw. muss - dann kann der Versicherungsnehmer, soweit er "falsche" oder nicht zutreffende Angaben gemacht hat, in Regress genommen werden - das beinhaltet vor allem die Nachzahlung von "erschlichenen" Beitragsvorteilen und eventuellen angedrohten weiteren Regressforderungen des jeweiligen Versicherers bei vertragswidrigem Verhalten des Versicherten ... Die Haftpflicht gegenüber eines u.U. durch den Versicherungsnehmer Geschädigten MUSS die bezogene Versicherung trotzdem regulieren !!!
Nebenbei bemerkt: Niemand, auch nicht im Zusammenhang mit einer sg. "Zweitwagen-Versicherung", kann jemand ein Fahrzeug, schon garnicht, wenn es nicht auf seinen Namen zugelassen ist, auf seinen Namen versichern lassen ...
Ist ja Geil,das Deinem Dad Dein Bimmer gehört,ist also garnicht Deiner
Sorry aber bin der Meinung:wenn ich schon sone Karre fahren will,muß ich auch alle anderen Kosten selber zahlen und nicht "Papi" Und sollte dann über mich selber laufen und nicht über andere
Ach und wenn jemand zu schnell war oder sonst was gemach hat,sollte man ja auch selber dafür grade stehn!!!
Aber ok,ist jetzt nur Meine Persönliche Meinung!
Wollt jetzt auch kein blöd anmachen oder so
Zitat:
Original geschrieben von Limo320
Ist ja Geil,das Deinem Dad Dein Bimmer gehört,ist also garnicht Deiner
Sorry aber bin der Meinung:wenn ich schon sone Karre fahren will,muß ich auch alle anderen Kosten selber zahlen und nicht "Papi" Und sollte dann über mich selber laufen und nicht über andere
Ach und wenn jemand zu schnell war oder sonst was gemach hat,sollte man ja auch selber dafür grade stehn!!!
Aber ok,ist jetzt nur Meine Persönliche Meinung!
Wollt jetzt auch kein blöd anmachen oder so
naja gut, bezahlt hat ers selber, nur wusste ers damals net besser ;-)
ich habe mein auto auch selbst bezahlt und stehe im kaufvertrag, die versicherung läuft aber im moment noch auf die mutter (bezahl trotzdem ich).
also sie ist versicherungsnehmer, aber ich bleche *g*
nächstes jahr, sobald ich 23 bin, wird sie auf mich umgeschrieben und um sage und schreibe 30 € im monat günstiger Oo (sauerei)