1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Käufer meldet sich nach Kauf mit Beschwerden, Rechtliche Beratung!?

Käufer meldet sich nach Kauf mit Beschwerden, Rechtliche Beratung!?

Themenstarteram 22. Mai 2018 um 9:07

Hallo zusammen,

Ich habe vor ca. 4 Wochen mein Auto verkauft. Es war ein BMW E39 525i das Auto war Baujahr 2002 und hatte schon 180.000km auf der Uhr bei verkauf. Bei der Besichtigung hat der Köufer gefragt, wie der Ölverbrauch des Fahrzeuges ist, sagte ich typiscj für den M54 Motor das er etwas Öl braucht, je nach Fahrweise 0,5L/1000km. Jetzt meldet er sich und meinte das Auto würde 1L/1000km Öl brauchen, und würde laut Aussage mehrerer Werkstätten kurz vor einem Motorschaden stehen. Und ich hätte gewusst das das Auto kurz vor einem Motorschaden stehen würde und hätte das verschwiegen. Eine Reperatur würde ihn 2500€ kosten, und er will das ich mich mit 500€ an den Kosten beteilige.

Ich habe das Auto ein halbes Jahr gefahren und habe es ca.25.000km durch die Gegend gefahren und der Ölverbrauch war bei mir immer 0,5L/1000km, am Zustand des Autos hat sich in der Zeit nichts geändert, ich denke wenn das Auto kurz vor einem Motorschaden stehen würde hätte es sich bei 25.000km in einem halben Jahr bemerkbar gemacht. Jedenfalls weis und wusste ich nichts von einem bevorstehenden Motorschaden, welchen ich auch stark bezweifle !!

Bei der Probefahrt trat er auch schon ziemlich aufs Pedal im kalten Zustand, ich denke seine Fahrweise ist dementsprechend.

Laut Angaben in den Foren und auch von BMW sei bei manchen Motoren ein verbrauch von 1L/1000km auch noch im Rahmen!

Er meint wenn ich die 500€ bis ende der Woche nicht überweise will er per Anwalt Maßnahmen einleiten.

Ich jedoch denke ich habe eine Weiße weste.

Verkauft wurde das Fahrzeug mit Kaufvertrag von ADAC „unter ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung“.

Was sagt ihr dazu?

Vielen Dank schonmal für eure Ratschläge.

Beste Antwort im Thema

Der TE m u s s auch nicht auf ein Schreiben vom Gericht reagieren, hat aber gewisse Vorteile, wenn er's macht.

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten

Machen lassen. Typische Masche. Aussitzen, freundlich bleiben und abwarten, da wird sich niemals ein Anwalt bei dir melden, auf welcher Grundlage? Ölverbrauch ist laut diversen Herstellern mit 1L/1000km als normal anzusehen (VW und Audi sagt das ganz gerne, diverse "Premiummarken" auch. Ich würde das zwar auch nicht so sehen, aber aufgrund des Alters wäre das mMn in Ordnung.

Betrachten wir die andere Seite: Warum sollte er "nur" 500€ von dir haben wollen und 2000€ selbst zahlen, obwohl er das Fahrzeug erst neu hat? I Nachhinein war ihm das Fahrzeug nur zu teuer.

Themenstarteram 22. Mai 2018 um 9:22

Hallo, ich sehe es auch so, das er jetzt nur den Kaufpreis noch drücken möchte. Er meinte er nur er war bei diversen Werkstätten und die hätten ihm gesagt das bei solch einem Ölverbrauch das Fahrzeug kurz vor einem Motorschaden steht, was ich auch ziemlich unseriös finden würde soetwas lediglich am Ölverbrauch fest zu machen ohne weitere Besichtigung. Bei einem Anwalt habe er sich beraten lassen, und im Falle ich überweise ihm die 500€ bis Ende der Woche nicht will er Maßnahmen einleiten. Ich finde es auch frech mir einen verschwiegenen bevorstehenden Motorschaden zu unterstellen, weil das einfach nicht den Tatsachen entspricht!

Vielen dank für deine Antwort

Die Argumentation des Käufers ist fadenscheinig, aber das ist auch egal. Der Käufer ist beweispflichtig dafür, dass Du ihm wider besseres Wissen über Eigenschaften des Fz getäuscht hast. Gelassen bleiben. Auch anwaltliche Schreiben brauchst Du nicht beachten. Zur Sache und zur Rechtslage würde ich mich dem Käufer gegenüber auf gar keinen Fall äußern.

Solltest Du einen Mahnbescheid bekommen, dann widersprich diesem (am besten den Widerspruch ans Gericht faxen - und das Faxprotokoll aufheben).

Kommt eine Klage vom Gericht, dann such Dir einen Anwalt/Anwältin, für den/die Verkehrsrecht und Kaufrecht keine Fremdwörter sind.

Wenn er in verschiedenen Werkstätten war (und das war er bestimmt nicht), dann gibt es darüber Protokolle und Analysen. Diese möge er dir zukommen lassen. Wird er nicht, weil es keine gibt.

Themenstarteram 22. Mai 2018 um 9:28

Zitat:

@Pohlkoetter schrieb am 22. Mai 2018 um 11:25:14 Uhr:

Die Argumentation des Käufers ist fadenscheinig, aber das ist auch egal. Der Käufer ist beweispflichtig dafür, dass Du ihm wider besseres Wissen über Eigenschaften des Fz getäuscht hast. Gelassen bleiben. Auch anwaltliche Schreiben brauchst Du nicht beachten. Zur Sache und zur Rechtslage würde ich mich dem Käufer gegenüber auf gar keinen Fall äußern.

Solltest Du einen Mahnbescheid bekommen, dann widersprich diesem (am besten den Widerspruch ans Gericht faxen - und das Faxprotokoll aufheben).

Kommt eine Klage vom Gericht, dann such Dir einen Anwalt/Anwältin, für den/die Verkehrsrecht und Kaufrecht keine Fremdwörter sind.

Also du meinst, einfach die Nachrichten ignorieren, nicht antworten und abwarten?

Habe ich bisher jetzt auch gemacht.

Zitat:

@Weschi96 schrieb am 22. Mai 2018 um 11:28:42 Uhr:

 

Also du meinst, einfach die Nachrichten ignorieren, nicht antworten und abwarten?

Habe ich bisher jetzt auch gemacht.

Jepp. Wenn er sich anwaltlich (für ihn erfolgversprechend) hätte beraten lassen, dann hättest Du längst Post vom Anwalt - und nicht von ihm.

Themenstarteram 22. Mai 2018 um 9:39

Zitat:

@Pohlkoetter schrieb am 22. Mai 2018 um 11:36:20 Uhr:

Zitat:

@Weschi96 schrieb am 22. Mai 2018 um 11:28:42 Uhr:

 

Also du meinst, einfach die Nachrichten ignorieren, nicht antworten und abwarten?

Habe ich bisher jetzt auch gemacht.

Jepp. Wenn er sich anwaltlich (für ihn erfolgversprechend) hätte beraten lassen, dann hättest Du längst Post vom Anwalt - und nicht von ihm.

Nur das ich es richtig verstehe, du meinst, die Aussage mit dem Anwalt gegenüber mir das er sich bei einem Anwalt habe beraten lassen, deutet er erfolgsversprechend dafür das ich nachgebe und ihm das Geld überweise?:D

Oder ist der Gang zum Anwalt in Betracht auf die Sachlage für ihn erfolgsversprechend? Ich denke weniger.

Denke auch das sich dann ein Anwalt bei mir gemeldet hätte und nicht er selbst.

Vielleicht hat er sich ja beraten lassen. Der hat ihm geraten, es zu lassen und versucht es nun auf eigene Kappe. Oder auch nicht. Wie auch immer, da wird nichts passieren.

Themenstarteram 22. Mai 2018 um 9:54

Glaube ich auch nicht, ich wollte nur nochmal den Rat anderer Personen zum Sachverhalt hören. Ich finde das ja wirklich dreist, war er aber schon bei der Kaufabwicklung des Fahrzeuges!

Wird leider immer häufiger, gerade bei älteren BMW's ist die Käuferschicht stark eingeschränkt im Denken oder im Sozialen Leben, hab ich zumindest das Gefühl.

Themenstarteram 22. Mai 2018 um 10:08

Zitat:

@unleashed4790 schrieb am 22. Mai 2018 um 11:56:27 Uhr:

Wird leider immer häufiger, gerade bei älteren BMW's ist die Käuferschicht stark eingeschränkt im Denken oder im Sozialen Leben, hab ich zumindest das Gefühl.

Ja das glaube ich auch, sowas ist unfassbar.

Gängige Masche, bevor du nicht etwas von einem Gericht bekommst (und da kommt zu 99,9% nix), einfach gar nicht reagieren.

Gruß Metalhead

Nichts machen, dann machst du auch nichts verkehrt.

Weder telefonisch noch sonst irgendwie reagieren.

Kommt ein Anwaltsschreiben, kurz antworten "weise ich die Forderung als unbegründet zurück" und sonst nichts.

Kommt ein Mahnbescheid, sofort Widerspruch einlegen.

Kommt eine Klage, damit zum Anwalt.

Zu diesem Thema gibt es jede Menge Beiträge.

am 22. Mai 2018 um 17:47

Zitat:

@Weschi96 schrieb am 22. Mai 2018 um 11:22:28 Uhr:

Hallo, ich sehe es auch so, das er jetzt nur den Kaufpreis noch drücken möchte. Er meinte er nur er war bei diversen Werkstätten und die hätten ihm gesagt das bei solch einem Ölverbrauch das Fahrzeug kurz vor einem Motorschaden steht, was ich auch ziemlich unseriös finden würde soetwas lediglich am Ölverbrauch fest zu machen ohne weitere Besichtigung. Bei einem Anwalt habe er sich beraten lassen, und im Falle ich überweise ihm die 500€ bis Ende der Woche nicht will er Maßnahmen einleiten. Ich finde es auch frech mir einen verschwiegenen bevorstehenden Motorschaden zu unterstellen, weil das einfach nicht den Tatsachen entspricht!

Vielen dank für deine Antwort

Es ist immer wieder das Gleiche. Allle naslang liest man sowas oder was ähnliches hier im Forum:

es gibt auch immer den selben Tipp: Er muß Dir nachweisen das Du arglistig etwas verschwiegen hast. das ist so gut wie nie möglich.

Dazu kommt noch: Du hast von privat an privat verkauft. Also gilt hier quasi "gekauft wie gesehen" Er hat doch sogar eine probefahrt gemacht. A>lso hat er einfach pech gehabt.

Tipp: Einfach U-Boot spielen udn abtauchen. Sollte mal etwas von seinem Anwalt kommen mußt Du reagieren, aber nur dann.

Deine Antwort
Ähnliche Themen