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Käufer möchte sein Geld zurück
Guten Tag,
ich habe vor einer Woche mein Auto verkauft mit Probefahrt und Kaufvertrag.
Jetzt meldet sich der Käufer und sagt, dass das Auto einen Motorschaden hat und er 2 Std nach Hamburg gefahren ist und liegen geblieben ist. Anscheinend hatte die Wasserpumpe einen weg aber davon weiß ich nichts.
Bevor ich ihn Verkauft habe, habe ich ihm empfohlen Motoröl nachzufüllen und Inspektion zu machen. Da er schon 2 Monate lang in der Garage stand.
Jetzt droht er mit Polizei und Anwalt wegen Betrug oder er will sein Geld zurück . Weil ich das nicht angegeben habe mit der Wasserpumpe. Wie gesagt davon wusste ich nichts.
Was soll ich tun dagegen?
Ich freue mich auf antworten
MFG Alex
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24 Antworten
Also drohen mit der Polizei geht schon einmal gar nicht. Das interessiert die Kavallerie überhaupt nicht. Anwalt kann er, aber...
Als Privatverkäufer gilt immer noch der Grundsatz "Gekauft wie besichtigt und Probegefahren".
Die Frage ist ja auch "wie" er 2 Stunden nach HH gefahren ist.
Also erst einmal Ruhe bewahren und abwarten was er macht.
Zitat:
@RalfBHV2 schrieb am 11. April 2023 um 17:26:51 Uhr:
Also drohen mit der Polizei geht schon einmal gar nicht. Das interessiert die Kavallerie überhaupt nicht. Anwalt kann er, aber...
Als Privatverkäufer gilt immer noch der Grundsatz "Gekauft wie besichtigt und Probegefahren".
Die Frage ist ja auch "wie" er 2 Stunden nach HH gefahren ist.
Also erst einmal Ruhe bewahren und abwarten was er macht.
Danke für die Rückmeldung.
Ich frage mich tatsächlich auch, wie er bis nach Hamburg gekommen ist. Er muss mindestens 2:30 Stunden gefahren sein.
Ich warte erstmal ab und schaue mir das an.
Zitat:
@AlexanderStrom schrieb am 11. April 2023 um 14:41:38 Uhr:
ich habe vor einer Woche mein Auto verkauft mit Probefahrt und Kaufvertrag.
Jetzt meldet sich der Käufer und sagt, dass das Auto einen Motorschaden hat und er 2 Std nach Hamburg gefahren ist und liegen geblieben ist. Anscheinend hatte die Wasserpumpe einen weg aber davon weiß ich nichts.
Bevor ich ihn Verkauft habe, habe ich ihm empfohlen Motoröl nachzufüllen und Inspektion zu machen. Da er schon 2 Monate lang in der Garage stand.
Was steht im Kaufvertrag? Hoffentlich ein Gewährleistungsausschluss. Dann muss er dir beweisen, dass dir klar war, dass der Motor so schnell verrecken würde (arglistige Täuschung) und du ihn nicht schriftl. im Kaufvertrag auf dies und jenes was er beachten muss um sowas zu vermeiden hingewiesen hast.
Keinerlei Aussage machen. Warte bis was von einem Anwalt bzw. Gericht kommt. Dann wirst du vermutl. einen Anwalt brauchen. Wie gesagt, er dürfte es schwer haben dir was zu beweisen, wodurch du echte Probleme bekommen könntest - wenn im Kaufvertrag ein Gewährleistungssausschluss steht.
BTW: Ich verschiede dich gleich mal.
notting
Einfach NICHTS machen: nicht antworten, nicht rechtfertigen, nichts erklären, nicht ans Telefon gehen, seine Nummer unterdrücken oder gar sperren.
Er kann dann den Rechtsweg gehen und der wird mühsam, sofern du rechtswirksam Garantie und Sachmangelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen hast. Hast Du das nicht: trotzdem obiges beachten und warten bis etwas von einem Anwalt oder Gericht kommt. Dann solltest Du allerdings auch Rechtsbeistand zu Hilfe holen.
Wenn du einen wasserdichten Kaufvertrag hast (z.B. Standardkaufvertrag aus dem Netz) dann wie gesagt nichts machen. Er will wohl den Preis drücken. Bskannte Masche. Ob die WaPu wirklich kaputt ist ist fraglich. Falls doch, ist es leider sein Pech...
Leider habe ich nur ein Zettel mit der Bestätigung mit dem Erwerb des Fahrzeug von Käufer. Ich hätte vorher mal im Internet schauen müssen wegen dem Kaufvertrag im Internet.
Was heißt das für mich?
Das ist denkbar schlecht...
Wenn du tatsächlich ohne Kaufvertrag verkauft hast welcher die Sachmängelhaftung ausschließt wirst du wohl tatsächlich haften müssen. Könnte immer noch die gängige Masche sein das der Preis nachträglich gedrückt werden soll, oder es stimmt. In beiden Fällen würde ich erstmal abwarten und nichts tun um zu sehen ob was vom Anwalt kommt oder es nur heiße Luft ist.
Von welchem Preisbereich sprechen wir beim Auto?
Und ist der Käufer eine Privatperson oder ein Händler?
Verkauf ohne Kaufvertrag war ein Riesenfehler. Aber: Du hast ein Recht zur Nachbesserung (kannst den Wagen also selbst reparieren (lassen)). Geld zahlen musst Du (erstmal) nicht.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 11. April 2023 um 19:50:35 Uhr:
Verkauf ohne Kaufvertrag war ein Riesenfehler. Aber: Du hast ein Recht zur Nachbesserung (kannst den Wagen also selbst reparieren (lassen)). Geld zahlen musst Du (erstmal) nicht.
So ganz stimmt das im Zweifelsfall nicht. Der OP soll z. B. § 439 BGB lesen.
notting
@AlexanderStrom
in Deinem Opener steht: "... Auto verkauft mit Probefahrt und Kaufvertrag." Jetzt schreibst Du plötzlich: "... nur ein Zettel mit der Bestätigung mit dem Erwerb des Fahrzeug..."
Das ist ganz großes Kacka.... mein Beitrag https://www.motor-talk.de/.../...e-sein-geld-zurueck-t7445847.html?... bezog ist auf den Text in deinem ersten Beitrag und deswegen ist er einfach falsch und basiert auf falschen Tatsachen von Dir. Gleich kommt ein Mod und macht hier hoffentlich zu... es ist immer das Gleiche.
Pokern scheint das zu sein. Warte ab was der Käufer tut. Meistens sind das Spinner und eine WaPu ist ohnehin ein Verschleißteil.
Hm... WENN der Käufer ihm auf einem ordentlichen und angemessenen Weg seine Reklamation vorgetragen hat und WENN er das vielleicht sogar mehrmals schon getan naht und WENN er ihm vielleicht sogar eine Frist genannt hat, DANN sollte der TE schon in einem angemessenen Zeitraum reagieren. DENN sonst geht der Käufer irgendwann in die Werke, lässt (was auch immer) reparieren und präsentiert dann (zurecht ?) eine Forderung. Und DANN geht die Rennerei erst richtig los.
Verschleiß unterfällt nicht der Gewährleistung.
ob ne WaPu, die nach 2:30h Heimfahrt in die Binsen geht, net schon nen Schuss bei Fzg.-Übergabe hatte.... ? GWL hin der her... Verschleiß hin oder her... der TE hat nen Bock geschossen: offenbar keinen ihn schützenden KV.