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Käufer möchte vom Kaufvertrag zurücktreten

Themenstarteram 29. November 2018 um 15:58

Hallo zusammen

folgender Sachverhalt, ich habe meinen gebrauchten Subaru Forster S-Turbo BJ 2001 Km 194`000 km

ohne TÜV.

(Mängel welche vom Tüv aus zu beheben sind, wurden dem Käufer mitgeteilt auch schriftlich)

Der Käufer wurde auch darauf hingewiesen, dass der letzte Service im Januar und vor 15`000 km war und bei dem Fahrzeug wieder ein Service fällig ist.

Kaufpreis war 1`000 €

Der Käufer hat das Auto besichtig und ist das Fahrzeug (kurz) Probe gefahren.

Jetzt nach 1.5 Wochen meldet sich der Käufer wieder bei mir und möchte vom Kaufvertrag zurücktreten, weil die Ventildeckel Dichtung undicht wäre und das Fahrzeug Öl und Kühlwasser verlieren würde.

Angeblich würde es sobald der Motor warm ist und die Heizung an ist nach verbranntem ÖL stinken und er könnte mit dem Wagen nicht mehr fahren.

Er behauptet jetzt, dass dies schon vor dem Verkauf schon vorhanden war. Was ich aber ziemlich sicher ausschließen kann, denn wir hatten nie Öl-Verlust / Kühl-Wasserverlust an dem Fahrzeug und es hat nichts nach verbrannten Öl gerochen und er hat es ja eine ganze Woche lang wohl auch nicht gerochen.

Ausserdem, war das Fahrzeug ca. 3 Wochen vor dem Verkauf noch in einer Werkstatt zur Durchsicht und Kontrolle für den TÜV, diese uns bekannten Mängel haben wir dem Käufer auch alle genannt (Rost am Schweller hinten Rechts, Koordierte Bremsleitung hinten Rechts, Aufhängung Stossdämpfer hinten Rechts gerostet)

Beim Kauf wurde ein Kaufvertag vom ADAC abgeschlossen, welcher die Sachmängelgewährleistung eindeutig ausschließt.

Er wirft mir jetzt Arglistigkeit vor wegen der Ventildeckel-Dichtung und möchte aus diesem Grund vom Vertrag zurücktreten. Für mich völlig haltlos, da ich Ihm ja alle bekannten Mängel mitgeteilt habe.

Was sind eure Meinungen dazu?

Danke Gruss

Tobias

Beste Antwort im Thema

In Ruhe zurücklehnen und auf das Schreiben vom Gericht warten. Arglist ist laut dieser Beschreibung auszuschließen und muß vom Verkäufer bewiesen werden. Die bekannt gegebenen Mängel wurden im Kaufvertrag auch angeführt?

Im übrigen: Ich habe noch nie davon gehört, dass eine undichte Ventildeckeldichtung zu Wasserverlust führt. Ölverlust ja, aber nicht Wasser. Das wäre nur bei der Zylinderkopfdichtung möglich. Wer weiß was mit dem Fahrzeug in den 1,5 Wochen passiert ist?

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In Ruhe zurücklehnen und auf das Schreiben vom Gericht warten. Arglist ist laut dieser Beschreibung auszuschließen und muß vom Verkäufer bewiesen werden. Die bekannt gegebenen Mängel wurden im Kaufvertrag auch angeführt?

Im übrigen: Ich habe noch nie davon gehört, dass eine undichte Ventildeckeldichtung zu Wasserverlust führt. Ölverlust ja, aber nicht Wasser. Das wäre nur bei der Zylinderkopfdichtung möglich. Wer weiß was mit dem Fahrzeug in den 1,5 Wochen passiert ist?

Richtig. Am besten gar nicht reagieren, auch nicht auf eventuelle Anwaltsschreiben. Erst bei Briefen vom Gericht musst Du reagieren, wie @Matador 8 schon geschrieben hat.

Wer ein Auto für 1000€ ohne Tüv mit Mängeln kauft, sollte sich im Klaren sein, dass da noch mehr dran sein kann. Ich vermute mal, dass er sich "überhoben" hat und nun das Teil schnell wieder loswerden will.

...oder er hat noch so ein Auto und die besten Teile schon umgebaut ?.

Themenstarteram 29. November 2018 um 20:06

Zitat:

In Ruhe zurücklehnen und auf das Schreiben vom Gericht warten. Arglist ist laut dieser Beschreibung auszuschließen und muß vom Verkäufer bewiesen werden. Die bekannt gegebenen Mängel wurden im Kaufvertrag auch angeführt?

 

Im übrigen: Ich habe noch nie davon gehört, dass eine undichte Ventildeckeldichtung zu Wasserverlust führt. Ölverlust ja, aber nicht Wasser. Das wäre nur bei der Zylinderkopfdichtung möglich. Wer weiß was mit dem Fahrzeug in den 1,5 Wochen passiert ist?

Ja die bekannten Mänge, stehen alle im Vertrag und ich hatte ihm auch schon vor der Besichtigung den Mängelbericht vom TÜV geschickt.

 

So sehe ich das auch, ich warte jetzt mal ab was kommt

 

Danke Gruss

 

Tobias

Kurz gesagt: Vertrag ist Vertrag. Und wenn er Ihn mit Unterschrieben hat, ist der auch gültig.

Sollte es anders sein, muß ein Gericht darüber entscheiden. Sonst Keiner.

Hat sich das Gericht gemeldet? Nein? Also wo ist das Problem? Die Anrufe, Schreiben oder sonstigen "Verrenkungen" des Käufers sind für Dich ähnlich relevant wieder berühmte chinesische Sack Reis...

Bei einem fast 20 Jahre alten Fahrzeug mit knapp 200Tkm sollte auch ein Gericht, den gannten Öl- und Kühlwasserverlust als eher typischen Verschleiß einordnen.

Zudem wurde privat jedwede Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Hier passiert nix.

Zitat:

Zudem wurde privat jedwede Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Hier passiert nix.

Warum wird das immer wieder geschrieben? Der pauschale Ausschluss der Sachmängelhaftung in Musterverträgen bei Privatverkäufen ist keine Garantie dafür, dass man nicht mehr haftet. Wurden Mängel oder gar Schäden verschwiegen, ist die Klausel unwirksam. Genau hier setzen dann die Anwälte und Gutachter an ;) denn was ist ein Mangel oder Schaden? (Selbst schon 2x erlebt)

20 Jahre alte Gurke....

Erklärt sich von selbst. Da lächelt jeder Richter.

Zitat:

@MainVolvo schrieb am 13. Januar 2019 um 11:05:31 Uhr:

Zitat:

Zudem wurde privat jedwede Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Hier passiert nix.

Warum wird das immer wieder geschrieben? Der pauschale Ausschluss der Sachmängelhaftung in Musterverträgen bei Privatverkäufen ist keine Garantie dafür, dass man nicht mehr haftet. Wurden Mängel oder gar Schäden verschwiegen, ist die Klausel unwirksam. Genau hier setzen dann die Anwälte und Gutachter an ;) denn was ist ein Mangel oder Schaden? (Selbst schon 2x erlebt)

Und wie will ein Anwalt oder Gutachter nachweisen, dass ein Mangel oder Schaden verschwiegen wurde, also auch dem Verkäufer bekannt war?

Zitat:

@MainVolvo schrieb am 13. Januar 2019 um 11:05:31 Uhr:

Zitat:

Zudem wurde privat jedwede Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Hier passiert nix.

Warum wird das immer wieder geschrieben? Der pauschale Ausschluss der Sachmängelhaftung in Musterverträgen bei Privatverkäufen ist keine Garantie dafür, dass man nicht mehr haftet. Wurden Mängel oder gar Schäden verschwiegen, ist die Klausel unwirksam. Genau hier setzen dann die Anwälte und Gutachter an ;) denn was ist ein Mangel oder Schaden? (Selbst schon 2x erlebt)

Dieser Sachverhalt nennt sich "arglistige Täuschung" das hat nix mit Sachmängelhaftung zu tun. da sind wir nämlich im Strafrecht und nicht bei Sachmängelhaftung. das sind 2 völlig unterschiedliche paar Schuhe. Im Strafrecht gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung, das heißt das die Straftat nachgewiesen werden muß, und das wird bei diesem Uraltkarren nahezu unmöglich.

Sie ist ausgeschlossen, was bei Privateverkäufen auch völlig OK ist, und das wars. Ob hier eine anderer Tabestand vorliegt (Täuschung, Betrug etc.) muß im Zweifel ein Gericht entscheiden. bei eindeutigen Fällen (wie hier) kommt es da auch zu keiner Verhandlung. Das würde ein Richter am Schreibtisch entscheiden.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 13. Januar 2019 um 17:46:06 Uhr:

 

...bei eindeutigen Fällen (wie hier) kommt es da auch zu keiner Verhandlung. Das würde ein Richter am Schreibtisch entscheiden.

Ganz genau. Hier würde die "Klageschrift" ohne Verhandlung zu 99,99% abgewiesen werden.

Arglist oder auch vorsätzliche Täuschung bzw. das bewusste Vorenthalten von relevanten Tatsachen oder zielgerichtete Falschinformation ist in der Tat eine Straftat, aber, dass DAS zur Rückabwicklung selbst bei Gewährleistungsauschluss führt, ist ja auch selbstverständlich und wird nicht infrage gestellt.

 

Wenn man als Privatverkäufer keine Ahnung von Autos hat und gewisse Anzeichen (unrunder Lauf, Geräusche, Klackern, Flecken unterm Auto etc.) nicht einordnen kann (z.B. defekter Querlenker, Achsmanschetten, Spurstange, drohender Motorschaden durch Kolbenfresser wg. unsachgemäße4 Behandlung etc.) erzählt man das nicht unbedingt und dann liegt hier keine Täuschung vor sondern ein simpler Sachmangel, der durchaus (wenn gravierend) zur Rückabwicklung führen kann. Und so einfach wird eine Klage nicht abgewiesen, wenn Anwälte und Gutachter erstmal eingeschaltet sind, mit solchen pauschalen Aussagen würde ich deshalb vorsichtig sein. Aber ich habe eben auch entsprechende Erfahrung gemacht.

Es IST eine Täuschung, wenn man etwas verschweigt, was einem bekannt ist. Man muss zumindest auf den auffälligen Sachverhalt hinweisen (idealer Weise schriftlich), auch wenn man die Schwere nicht einordnen kann.

Die Schwere des Schadens spielt dabei keine Rolle. Wenn dem Käufer nur 5 Minuten nach Übergabe der Motor hops geht, hat der Käufer schlicht Pech gehabt, sofern der Verkäufer nicht eine Auffälligkeit verschwiegen hat.

Auch viel zu pauschal und nicht korrekt ;)

Es ist erst dann eine "Täuschung", wenn du nachweisen kannst, dass getäuscht wurde. Mach das mal bei einer 20 Jahre alten Gurke. Da knarzt und klemmt es an jeder Ecke.

Angenommen ein Getriebe zerfliegt 10km nach dem Verkauf und ein Gutachter sagt: "Das hätte schon lange auffällig zu hören sein müssen!". Der Verkäufer: "Ich weiß nicht, was sie damit meinen. Ich bin mit dem Wagen 20 Jahre gefahren. Mir ist nichts aufgefallen." Erledigt.

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