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Käufer will Geld zurück!!

Themenstarteram 7. Dezember 2017 um 18:01

Hallo

Habe am Samstag mein Auto verkauft. 5stunden danach und 350km ruft der Käufer mich an und sagt das die Motorkontrolleuchte an ist. Heute rufte er mich wieder an und sagt Zylinderkopfdichtung defekt und will das Auto zurückgeben oder ich soll was dazu zahlen für die Reperatur...

 

Habe es mit Mobile Kaufvertrag abgeschlossen und habe reingeschrieben ohne Garantie, ohne Gewährleistung und ohne Rückgaberecht. Habe die Mängel die ich wusste alle aufgeschrieben. Habe geschrieben Ausgleichbehälter kaputt. Habe es ihm auch gesagt das er Wasser verliert das es wahrscheinlich kaputt ist und gewechselt werden muss. Jetzt sagt er ich muss es zurücknehmen, weil es nicht der Ausgleichbehähelter ist sondern die Zylinderkopfdichtung. Ich bin kein Mechaniker habe keine ahnung davon und wusste auch nichts davon. Es könnte auch in den 350km passiert sein oder nicht? Muss ich das Fahrzeug zurücknehmen?? Er meinte er hat 2wochen Rückgaberecht.

 

Beste Antwort im Thema

Was ich mich halt die ganze Zeit Frage: Warum verkauft man ein Auto welches Wasser braucht und es nur der Ausgleichsbehälter sein soll?:confused:

Ich würde da doch den Ausgleichsbehälter für ein paar Euro Wechseln und dann ohne "diesen" Defekt Verkaufen - da lässt sich meist ein höherer Preis erzielen als der Ausgleichsbehälter kostet und kann ruhigen Gewissens das Auto übergeben ohne nach 300km unliebsam wieder damit konfrontiert zu werden!

Bin ich der einzige der so denkt?

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Wenn die Sachmängelhaftung korrekt ausgeschlossen wurde, wovon ich Mal ausgehe, dann hast du nichts zu befürchten. Wichtig dabei, geb dem Käufer keine Schuldgeständnisse, diese könnten gegen dich verwendet werden.

Am besten überhaupt nicht mehr mit dem Käufer Kommunizieren!

Bist du gewerblicher Händler und er Verbraucher und hat das Auto per Telefon, Mail oä. gekauft? Vermutlich nein. Hast du ihm das Auto finanziert und er zahlt auf Raten? Vermutlich nein. Und schon ist nichts mehr mit 2Wochen Rückgaberecht.

Dass was dir an Mängeln bekannt war, hast du hoffentlich nicht nur gesagt, sondern auch in den Vertrag geschrieben. Also lehn dich zurück, das ist inzwischen eine übliche Masche, um nachträglich den Kaufpreis noch zu drücken.

kurz gesagt: bei Gebrauchten von Privat gilt: Gekauft wuie gesehen-. Du hast Ihm alle bekannten Mängel aufgeführt und somit alles richtig gemacht.

Die 2 Wochen Rückgabe gelten nur für das sog. Fernabsatzgesetz. Also bei Verträgen die man online oder an der haustür mit GEWERBLICHEN Händlern gemacht hat.

Tipp: handel nach dem Motto Still ruht der See und stell die Ohren auf Durchzug. Wenn er es tatsächlich auf einen gerichtsentscheid ankommen lassen würde, müßte er Dir Arglist beweisen und das wird ihm wohl nicht gelingen

Schau mal hier in die Suche... so Themen kommen alle 1-2 Wochen, das ist eine Masche um den Kaufpreis nachträglich zu drücken, am besten nichts tun und Ruhe bewahren, keine Konversation oder Brieffreundschaft anfangen.:D

Sollte doch mal Post von einem echten Anwalt kommen, was zu 99,9% nicht passieren wird, kann man sich mal Gedanken darüber machen....

Leute die sowas durchziehen sind eiskalte Geschäftspartner, die merken deine Unsicherheit und nutzen das schamlos aus, kurze klare Ansage und dann auf Stumm schalten, dann merken die schnell das da nichts mehr rauszuschlagen ist.;)

Was ich mich halt die ganze Zeit Frage: Warum verkauft man ein Auto welches Wasser braucht und es nur der Ausgleichsbehälter sein soll?:confused:

Ich würde da doch den Ausgleichsbehälter für ein paar Euro Wechseln und dann ohne "diesen" Defekt Verkaufen - da lässt sich meist ein höherer Preis erzielen als der Ausgleichsbehälter kostet und kann ruhigen Gewissens das Auto übergeben ohne nach 300km unliebsam wieder damit konfrontiert zu werden!

Bin ich der einzige der so denkt?

Mag ja sein dass Du Recht hast, aber es muss nachweisbar sein, dass der Verkäufer das wusste. Ist der nicht vom Fach, wird es für den Käufer sehr schwer. Andererseits sollte es sich mittlerweile herumgesprochen haben, was man für Rechte als Käufer gegenüber einem Privat Verkäufer hat.

Zitat:

@cockie_1 schrieb am 7. Dezember 2017 um 20:39:37 Uhr:

Mag ja sein dass Du Recht hast, aber es muss nachweisbar sein, dass der Verkäufer das wusste. Ist der nicht vom Fach, wird es für den Käufer sehr schwer. Andererseits sollte es sich mittlerweile herumgesprochen haben, was man für Rechte als Käufer gegenüber einem Privat Verkäufer hat.

Wenn der Käufer gleich denkt wie der VK und kein Mechaniker ist dann ist er viell. auch zu Gutgläubig und denkt: Ist ja nur der Ausgleichsbehälter für ein paar Euro!

Themenstarteram 7. Dezember 2017 um 20:13

Aber wenn man es ausdrucklich sagt und noch aufschreibt das der ausgleichsbehalter kaputt ist. Er es dan trotzdem genau so kauft ist es doch sein problem. Und es geht hier nicht darum ob icb es heile gemacht hab oder nicht

Hm, um ehrlich zu sein, - und der Käufer hat wirklich einen Schaden an der ZKD -

ich würde den Verkäufer verklagen, dafür ist die RSV da. Denn wenn er in den KV

schreibt Ausgleichsbehälter undicht verliert Wasser, verliert der Ausgleichsbehälter

in Wirklichkeit gar kein Wasser, wenn es die ZKD ist xD.

Gruß

Black

Themenstarteram 7. Dezember 2017 um 20:27

Aber er verlor ja wasser weil unterm auto eine pfutze war immer wenn ich morgens zum auto ging. Und das habe ich ihm auch gesagt und sogar noch in kaufvertrag geschrieben. Also wusste er 10000% davon also kann er mir deswegen garnix. Was jetzt @bmw318is-black?

Und als du in der Werkstatt warst haben Sie dir gesagt das ist Stand der Technik xD!

Zitat:

@328driver schrieb am 7. Dezember 2017 um 21:13:50 Uhr:

Aber wenn man es ausdrucklich sagt und noch aufschreibt das der ausgleichsbehalter kaputt ist. Er es dan trotzdem genau so kauft ist es doch sein problem. Und es geht hier nicht darum ob icb es heile gemacht hab oder nicht

Es drängt sich halt so der Verdacht auf, daß Du ev. mehr wusstest oder geahnt hast und desshalb die Kiste schnellstmöglich los werdern wolltest.

War der Ausgleichsbehälter auch wirklich defekt? Der Käufer sagt ja nun nein. Das lässt sich ja Feststellen. Woran hast Du gemerkt daß es der Behälter ist?

Jetzt geht es darum was kann einem jemand nachweisen oder nicht und ob man da rechtlich abgesichert ist!

Rechtlich eventuell schon, das andere musst Du selbst Wissen!

Themenstarteram 7. Dezember 2017 um 20:40

Muss was am auto sein das man ihn verkauft? Kann man ja nicht einfach so verkaufen ne. Ich denke nicht. Ich habe niergends was davon geschrieben das ich das auto wegen drm usgleichbehalter verkaufe oder? Ich hatte keine zeit und auch keine lust wenn ich es eh verkaufe da irgendwas dran zu machen. Habe ihn auch deshalb gunstiger gegeben. Bei mir hat keine motorleuchte oder so geleuchtet oder irgendwas anderes gewesen erst als er den wagen geholt hat und 350km oder so gefahren ist er konnte sonst was damit gemacht haben oder. Diese anschuldigungen

Sage ihm, dass du alles richtig angegeben hast und er soll zu einem Rechtsanwalt gehen, wenn er meint, du hättest etwas falsch gemacht.

Ich hatte einen ähnlichen Fall. Einen Tag nach dem Kauf ruft mich der Ausländer an, behauptete, das - für mich100prozent tadellose - Fz hätte eine defekte Spurstange. Ich solle die

Reparatur zahlen. Er sei aus dem Kosovo. Er wisse wo ich wohne. Wenn ich Krieg wolle, könne ich ihn haben. Über den Schaden könne er e in Gutachten vorlegen. Ich wies alles ab. Ermeldete sich nicht mehr. Ein paar Monate habe ich in der Zeitung gelesen, dass im Bereich seines Wohnortes TÜV/Dekra-Sachverständige für Gebrauchtwagenhändler falsche Gutachten ausgestellt hatten.

Ergo: Lass' dich nicht einschüchtern. Wenn er was will soll er klagen. Er soll dir alles schriftlich mitteilen, damit dein Rechtsanwalt, den er gegebenenfalls - wenn er nicht recht bekommt - zahlen müsse, dich vertreten könne.

Also: Sei ganz beruhigt.

Es wäre schön wenn du mir Bescheid geben würdest, ob es bei dir auch um einen Ausländer handelt.

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