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Käufer wollte Fahrzeugschein und Brief nicht! Warum? Hat das für mich Nachteile?

Themenstarteram 18. September 2015 um 7:23

Hi,

ich bin neu hier eventuell ist es die falsche Rubrik habe aber keine Kategorie für Anmeldung etc. gefunden. Falls die Kategorie falsch ist kann mich ja gerne jemand verschieben :D

Nun aber zu meiner Frage: Ich habe gestern meinen alten Golf 3 verkauft, bin froh das ich für die alte Karre überhaupt noch etwas bekommen habe. Ich war Verkäufer der Käufer meinte dann er kauft den Wagen und lud den Wagen auf seinen Trailer und gab mir das Geld. Als ich meinte dass ich den Brief und Fahrzeugschein holen will, meinte er: "Nee, den brauche ich nicht, ich nehme den so mit". Alles klar dachte ich.

Ich habe das Auto natürlich vorher abgemeldet bei der Versicherung und auch bei der Zulassungsstelle. Aber ich verstehe nicht warum er den Brief nicht haben wollte. Ganz theoretisch betrachtet weil ich den Brief ja noch habe bin ich ja auch noch der Eigentümer oder nicht?

Habe ich irgendwelche Nachteile, dass ich den Brief/Schein noch besitze?

Beste Antwort im Thema

Wäre auf jeden Fall der perfekte Fluchtwagen :D

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Zitat:

@TatzyXY schrieb am 18. September 2015 um 09:23:14 Uhr:

 

Habe ich irgendwelche Nachteile, dass ich den Brief/Schein noch besitze?

Wenn ein Kaufvertrag existiert, wo Name und Anschrift des Käufers ersichtlich sind, entstehen dir keine Nachteile, da das Fahrzeug ja bereits abgemeldet ist.

Ist jedoch ungewöhnlich, dass ein Käufer die wichtigen amtlichen Unterlagen nicht haben will, nehmen wir mal an, der will den Golf nur als Ersatzteilspender haben.

Bedenklich kann es für dich werden, wenn du KEINEN schriftlichen Kaufvertrag gemacht haben solltest, wenn dann vielleicht nach Jahren noch die ausgeschlachtete Rohkarosse irgendwo herrenlos aufgefunden werden sollte, kann das Ordnungsamt sehr leicht anhand der Fahrgestell-Nr. den letzten Besitzer feststellen, das wärst dann du und dir die Kosten für die Entsorgung und eine stattliche Strafe aufbrummen, da du nicht beweisen kannst, dass du das Auto verkauft hattest und an wen.

 

Grüße

Udo

Themenstarteram 18. September 2015 um 7:59

Zitat:

Wenn ein Kaufvertrag existiert, wo Name und Anschrift des Käufers ersichtlich sind, entstehen dir keine Nachteile, da das Fahrzeug ja bereits abgemeldet ist.

Ist jedoch ungewöhnlich, dass ein Käufer die wichtigen amtlichen Unterlagen nicht haben will, nehmen wir mal an, der will den Golf nur als Ersatzteilspender haben.

Bedenklich kann es für dich werden, wenn du KEINEN schriftlichen Kaufvertrag gemacht haben solltest, wenn dann vielleicht nach Jahren noch die ausgeschlachtete Rohkarosse irgendwo herrenlos aufgefunden werden sollte, kann das Ordnungsamt sehr leicht anhand der Fahrgestell-Nr. den letzten Besitzer feststellen, das wärst dann du und dir die Kosten für die Entsorgung und eine stattliche Strafe aufbrummen, da du nicht beweisen kannst, dass du das Auto verkauft hattest und an wen.

Ohh Ohh gar nicht gut! Ich habe keinen Kaufvertrag für 150 Euro gemacht. Letzter Besitzer wäre ich ja in jedem Fall auch wenn er die Papiere mit genommen hätte. Der Fehler liegt wohl eher darin das kein Kaufvertrag in irgendeiner Form gemacht wurde. Mist bleibt nur zu hoffen, dass dies nicht auf mich zurückfällt.

Wäre auf jeden Fall der perfekte Fluchtwagen :D

Zitat:

@stay_classy schrieb am 18. September 2015 um 10:57:20 Uhr:

Wäre auf jeden Fall der perfekte Fluchtwagen :D

..stimmt, Golf III mit 60-PS *g*

Zitat:

@TatzyXY schrieb am 18. September 2015 um 09:59:44 Uhr:

Ohh Ohh gar nicht gut! Ich habe keinen Kaufvertrag für 150 Euro gemacht. Letzter Besitzer wäre ich ja in jedem Fall auch wenn er die Papiere mit genommen hätte. Der Fehler liegt wohl eher darin das kein Kaufvertrag in irgendeiner Form gemacht wurde. Mist bleibt nur zu hoffen, dass dies nicht auf mich zurückfällt.

Natürlich wurde ein Kaufvertrag geschlossen. Du hast das Geld, er hat das Auto, alles wie es sein soll. Was Du meinst: Du hast keinen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen.

Du selbst schließt fast täglich Kaufverträge ab, jedesmal wenn Du einkaufen gehst, die sind alle mündlich oder stillschweigend zustande gekommen und gültig.

Gibt es Zeugen für den Verkauf? Hast Du eine Telefonnummer?

Würde mich auf jeden Fall bei der Zulassungsstelle melden und nach der besten Vorgehensweise erkundigen.

werden im Ausland (Afrika usw. ) Fahrzeugpapiere gebraucht?

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 18. September 2015 um 14:58:56 Uhr:

werden im Ausland (Afrika usw. ) Fahrzeugpapiere gebraucht?

Für den Export mit Sicherheit.

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Es ist nicht Pflicht einen Kaufvertrag schriftlich abzufassen. Einzig Immobilien und Gesellschaftsgründungen müssen zum Notar. Der Rest ist frei. Bewiesen ist dann eine andere Sache.

Ich würde das trotzdem mal als "wird wohl Ersatzteillager sein" in die Schublade stecken und vergessen.

Könnte man bei der Polizei/beim Ordnungsamt nicht quasi schon im Voraus (also jetzt) anmelden, dass man Auto XY verkauft hat, der Käufer aber die Papiere nicht mitgenommen hat?

Für den Fall, dass eben mal etwas mit dem Auto passiert und damit es nicht auf den Verkäufer zurückfällt.

Zitat:

@iiSS schrieb am 18. September 2015 um 15:39:30 Uhr:

Ich würde das trotzdem mal als "wird wohl Ersatzteillager sein" in die Schublade stecken und vergessen.

Die rohe Karosse wird aber trotzdem vielleicht bald irgendwo völlig ausgeschlachtet gefunden und er ist dann dran.

Waren beim Verkauf Zeugen anwesend die du im Fall eines Falles benennen kannst?

Edit: Wenn du Schwein sein willst kannst du den Wagen nun als gestohlen melden. Wie will er ohne schriftlichen Kaufvertrag und die Fahrzeugpapiere beweisen das er den Wagen legal von dir gekauft hat?:p;)

Zitat:

@TatzyXY schrieb am 18. September 2015 um 09:23:14 Uhr:

Ganz theoretisch betrachtet weil ich den Brief ja noch habe bin ich ja auch noch der Eigentümer oder nicht?

Statt ganz theoretisch irgendwas zu betrachten - solltest du lieber mal praktisch den "Brief" durchlesen, insbesondere was dort in der Zeile C4c steht... ;)

Zitat:

@Bulli Driver schrieb am 18. September 2015 um 17:38:11 Uhr:

Edit: Wenn du Schwein sein willst ...

Mit sowas sollte er sich lieber zurückhalten! ;)

Sonst kommt der Käufer noch auf die Idee den TE für aufkommende Defekte am Fahrzeug zur Rechnung zu ziehen, da ja nichtmal die Gewährleistung ausgeschlossen wurde... :eek:

Zitat:

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 18. September 2015 um 18:30:16 Uhr:

Zitat:

@Bulli Driver schrieb am 18. September 2015 um 17:38:11 Uhr:

Edit: Wenn du Schwein sein willst ...

Mit sowas sollte er sich lieber zurückhalten! ;)

Sonst kommt der Käufer noch auf die Idee den TE für aufkommende Defekte am Fahrzeug zur Rechnung zu ziehen, da ja nichtmal die Gewährleistung ausgeschlossen wurde... :eek:

Dem würde ich bei einer 150€ Karre ganz entspannt entgegensehen. Da wird kaum ein Gericht den Verkäufer für Schäden zur Zahlung verdonnern, da das meiste unter Verschleiß fallen dürfte.

Außerdem greift die Beweislastumkehr nur bei Verbrauchsgüterkäufen. Und Verbrauchsgüterkäufe sind Verkäufe von gewerblich an privat.

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