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Käufer zahlt nicht!
Hallo @alle,
weiß jetzt nicht ob ich hier richtig bin, aber ich schildere einfach mal mein Problem...
und zwar hatte ich am 12.05.2011 meinen Wagen verkauft (an Privat für 3400€). Der Käufer kam um sich den Wagen anzuschauen und entschied sich dann ihn zu kaufen. Er hatte leider nur 2900 Euro dabei und wollte im Kaufvertrag festhalten, dass die restlichen 500 EURO bis zum 19.05.2011 gezahlt werden.
Der Wagen den ich verkaufte, war laut TÜV Mängelfrei und lief auch in der Zeit, in der er in meinem Besitz war ohne problem (Kein Ölverlust o.ä.). TÜV wurde eine Woche vor Verkauf gemacht. Auch während der Käufe den Wagen begutachtete fanden sich keine Mängel, so dass er sofort den Kaufvertrag unterschrieb mit dem Zusatz dass er den Restbetrag (wie oben erwähnt) bis zum 19.05.2011 zahlt.
Ich übergag dem Käufer die (3) Schlüssel, Incl. Zulassung und Brief (Auto wurde von mir schon Abgemeldet) und der Käufer fuhr mit seinen mitgebrachten Roten Kennzeichen wieder nachhause.
Einen Tag später bekam ich einen Anruf von dem Käufer und er bemängelte dass der Wagen während der Fahrt Qualmte und nach Kerzenwachs roch und auch massiv Öl verlor. Da der Wagen aber eine Woche zuvor beim TÜV war und Gründlich untersucht wurde, konnte ich mir nicht erklären wo dieser plötzliche ÖlVerlust und dieser angebliche Qualm her kamen. Der Käufer sagte mir, dass ein gute Freund von ihm, eine Werkstatt hätte und er den Wagen dort genaustens untersuchen würde.
Einen Tag darauf rief er wieder an und erzählte mir, dass irgendetwas mit dem SIMMERRING nicht in Ordnung wäre und der Mann von der Werkstatt auch sagte, dass der TÜV das hätte sehen müssen. Die Reparatur würde ihn dann mehr als 1200 EURO kosten und somit wäre der Wagen uninteressant für ihn und er würde von mir jetzt ein Entgegenkommen erwarten.
Das ganze würde so aussehen, dass ich ihm die offenen 500 EURO erlassen würde (und evtl. noch einen Teil der Rep. zahlen würde.)
Da ich nicht einen kaputten Wagen verkaufen möchte und mir das eigentlich auch peinlich war, sagte ich ihm, ich möchte zumindest nachweise dafür, dass etwas an dem Wagen nicht in Ordnung wäre, er aber den Restbetrag trotzdem zahlen sollte, da er den Wagen ja gesehen und kontrolliert hat und auch den Kaufvertrag unterschrieben hat.
Seither hatte sich der Käufer nicht mehr gemeldet. Weder bekam ich Nachweise für den angeblichen Schaden, noch kam ein Telefonanruf von ihm.
Was kann ich nun tun? Würde es Helfen einen Anwalt einzuschalten?
Der Käufe meinte nämlich noch, ich solle den Wagen wieder zurückholen und ihm das Geld erstatten, aber ich bin ja kein Gewerblicher Verkäufer und zudem weiß ich nicht, was mit dem Wagen inzwischen geschehen ist.
Was kann ich tun?
LG
Beste Antwort im Thema
Mir kanns egal sein, ich muss beim Anwalt nichts zahlen (Berechtigungsschein) und ich werde Prozesskostenbeihilfe bekommen also kann ich es ruhig drauf ankommen lassen und ob ich die 500 Euro jemals bekomme wird wohl in den Sternen stehen, aber fakt ist, ich werde den Wagen nicht zurückholen müssen und mich kostet der Anwalt und alles drumherum keinen cent, was für den Käufer anders aussieht...
Was bedeutet das Berechtigungsschein und Prosseskostenbeihilfe ?
Sieht nach jemand aus der auf Staatskosten lebt ,na dann bin ich mal gespannt ob die 2900 Euro für den verkauften Wagen dann an die Staatskasse gehen.
Ist aber auch schön das Du heute schon sicher bist wie das ausgeht,letztendlich entscheidet das der Richter ob der Käufer den Wagen zurückgeben kann.Aber ist immer schön wenn Menschen Hilfe in einem Forum suchen ,aber trotzdem alles selbst besser wissen wie es scheint.
Aber mal zum Thema,wahrscheinlich ist der Simmering der Kurbelwelle undicht,dieser der auf der Seite des Zahnriemen sitzt kostet in freien Werkstatt zu tauschen ca. 100 Euro,Getriebeseite ist schon etwas mehr Arbeit,aber der ist bestimmt nicht undicht.
Fakt ist der muß jetzt hier erstmal Fakten bringen,und ich vermute mal
sein Kumpel wird ihm nichts bescheinigen was nicht wirklich kaputt ist
und wenn dann ist es auch egal,denn dann kann man immer noch einen Gutachter einschalten.Ich vermute einfach das der Anwalt des Käufers den Vorschlag machen wir mit verzicht der 500 Euro.
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42 Antworten
Wenn sich der Käufer quer stellt geht es nur mit dem Anwalt ...
Der Brief wird normalerweise erst ausgehändigt wenn der volle Geldbetrag übergeben wurde.
Kaputter Simmerring und Qualm passt eigentlich nicht zusammen, wird wohl einen Grund geben warum sich der Käufer nicht mehr meldet
also wenn das im vertrag so drin steht und er den unterschrieben hat muss er dir das geld zahlen, denn mit seiner unterschrieft wird der vertrag rechtlich. jetzt aber mal ne frage von mir stand im vertrag auch reinzufällig drin gekauft wie gesehen??
2 was soll das denn für nen semmering sein der 1200 € kosten soll??? meiner am getriebe hat mich 60 euro gekostet. und innerhalb von einer woche kann solch einer meiner meinung nach auch nicht kaputt gehen.
Also im Vertrag stand drin "dass der Verkäufer frei von jeglicher Sachmängelhaftung ist..." und "gekauft wie gesehen".
Ich kann mir auch selbst nicht vorstellen, dass da ein Simmerring defekt sein sollte, denn wie gesagt, war der Wagen innerhalb 4 Wochen 3 x in einer Fachwerkstatt (das erste mal TÜV ---> bemängelt wurden die Bremsen und die Bremsschlauche. das zweite mal wurden die Bremsen erneuert und die Bremsschläuche gewechselt und das dritte mal als er TÜV bekam). Da wäre mit Sicherheit aufgefallen dass ein Simmerring defekt ist und es wäre behoben worden. Hatte einen Tag vor dem Verkauf noch ÖL nachgefüllt und dabei ist mir etwas ÖL daneben gelaufen, worauf ich den Käufer aber hingewiesen habe, damit er nicht sagen kann, der Wagen würde ÖL verlieren. In den 2 Jahren, in denen der Wagen in meinem Besitz war, verlor er noch keinen Tropfen Öl, denn wenn das so wäre, hätte man es zumindest auf dem Boden sehen müssen, wo er immer Parkte und dem TÜV wäre es auch aufgefallen.
Werde dann wohl zum Anwalt gehen und dem die Sache übergeben...
...denn ich glaube einfach, dass der Käufer nur 2900 EURO zur Verfügung hatte und den Rest einfach nicht aufbringen kann und somit den Kaufpreis drücken will!
Ab zum RA !
Diese Masche ist doch bekannt !
Den Fahrzeugbrief braucht man ja zum anmelden, somit konntest Du Ihn nicht bis zur vollständigen Bezahlung einbehalten. Also kein Fehler von Dir.
Okay,
habe schon meinen Anwalt kontaktiert und ihm die sache geschildert (Kaufvertrag usw abgegeben).
Der wird sich jetzt darum kümmern, hoffe halt nur, dass ich da mein Recht bekomme und dieser Mensch die restlichen 500 euro zahlt.
na denn halt uns mal auf dem laufendem.
Ok, Werde ich tun
Zitat:
Original geschrieben von Urgrufty
Den Fahrzeugbrief braucht man ja zum anmelden, somit konntest Du Ihn nicht bis zur vollständigen Bezahlung einbehalten. Also kein Fehler von Dir.
Doch ein Fehler von ihm.
Banken behalten den Brief auch von Leuten die ihre Autos auf Pump kaufen. Da wird der Brief direkt an die Zulassungsstelle geschickt und von dort wieder zurück.
Klare Regel:
Fahrzeug, Schlüssel und Brief nur wenn das Geld vollständig auf dem Tisch liegt. Aber aus Erfahrung wird man klug.
dann teu teu und wie gesagt aufm laufenden halten
Ja ich habe auch schon ein Auto auf pump gekauft, aber im gegensatz dazu bin ich kein händler und ohne Schlüssel usw kann der Käufer ja schlecht mit dem Wagen fahren...
Bin ja auf jeden fall mal froh, dass er sich in dem Kaufvertrag verpflichtet hat den offenen/restlichen Betrag zu zahlen, wenn er es auch nicht tut, aber ich habe es schriftlich und mein Anwalt meinte, dass er mit dieser Masche KEINE Chance hat.
Selbst dass ich evtl. den Fehler gemacht habe und habe ihm den Brief mitgegeben, kann er nicht so ohne weiteres die restliche Zahlung zu unterschlagen...
Der wird jetzt einen Brief von meinem Anwalt bekommen und er wird 2 Wochen zeit haben, den offenen Betrag zu überweisen + Anwaltsgebühren, sollte er dies nicht tun, gehts vor Gericht und da werde ich recht bekommen.
Sobald es was neues gibt, werde ich es hier wieder schreiben!
LG P.aus.I
Zitat:
Original geschrieben von P.aus.I
Ja ich habe auch schon ein Auto auf pump gekauft, aber im gegensatz dazu bin ich kein händler und ohne Schlüssel usw kann der Käufer ja schlecht mit dem Wagen fahren...
Bin ja auf jeden fall mal froh, dass er sich in dem Kaufvertrag verpflichtet hat den offenen/restlichen Betrag zu zahlen, wenn er es auch nicht tut, aber ich habe es schriftlich und mein Anwalt meinte, dass er mit dieser Masche KEINE Chance hat.
Selbst dass ich evtl. den Fehler gemacht habe und habe ihm den Brief mitgegeben, kann er nicht so ohne weiteres die restliche Zahlung zu unterschlagen...
Der wird jetzt einen Brief von meinem Anwalt bekommen und er wird 2 Wochen zeit haben, den offenen Betrag zu überweisen + Anwaltsgebühren, sollte er dies nicht tun, gehts vor Gericht und da werde ich recht bekommen.
Sobald es was neues gibt, werde ich es hier wieder schreiben!
LG P.aus.I
Problem ist das nun das ja ein Anwalt sicher Geld kostet ,es sein denn Du bist versichert.
Jetzt kannst Du davon ausgehen wenn der Typ auch zu einem Anwalt geht das der behaupten wird das Du vorsätzlich einen Wagen verkauft hast mit dem Mangel,also das geht dann hin und her und kostet Geld.Es könnte aber auch sein das Typ nun die 500 Euro nicht zahlen will un der Wagen keine Mängel hat,denn was sein Bekannter sagt ist ja nicht wirklich hier belegt.Schade um dein Geld und den ganzen Ärger.
Ps.Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe,so einfach ist das nicht wenn das ganze vor Gericht geht.
Was machst Du wenn der vor Gericht belegt das der Wagen Mängel hat für 1200 Euro,dann kannste davon ausgehen das man sagt das Du vorsätzlich diese verschwiegen hast(dem Richter ist der Ausschluß der Gewährleistung egal),und dann mußt Du den Wwagen zurücknehmen und zahlst die Gerichtskosten,eventuell dem Typ noch die Kosten die er mit dem Kauf hatte,also sowas kann auch schnell nach hinten losgehen.
das ist doch alles schnurz piep egal. der TE ist doch nicht verpflichtet, alle vorhandenen mängel zu kennen. er ist doch kein gutachter.
fakt ist...er hat als privatperson ein fahrbereites auto ohne ihm bekannte mängel verkauft. mit der katze im sack muss der käufer leben.
fakt ist auch...er hat, rein zufällig natürlich, genau die 2,9k € bei gehabt, die er ohnehin nur ausgeben wollte...und dann hat ber sich noch schnell eine geschichte ausgedacht. mit dem vorwissen um das verschüttete öl konnte man da schön was draus stricken.
das ist alles völlig haltlos...dafür bedarf es doch keiner richterlichen rechtsfindung
Das sehe ich genau so, denn ich bin weder ein Gewerblicher Verkäufer noch bin ich ein Gutachter und da ich den Wagen eine Woche zuvor zum TÜV gebracht hatte und der TÜV mir bestätigte dass der Wagen Mängelfrei ist, musste ich dies wohl so annehmen. Fakt ist, der Wagen stand bei mir vor dem Haus in einem einwandfreien zustand (kein ölverlust oder sonstiges). Hätte der Wagen ÖL verloren, hätte man es sehen müssen auf dem Boden wenn er getropft hätte bzw hätte mich der TÜV darauf hingewiesen, dass der Wagen auffällig viel ÖL verliert, was aber nicht der Fall war.
Ich habe keine Ahnung was der KÄUFER auf dem WEG nach Berlin mit dem Auto gemacht hat, noch kann ich nachvollziehen dass da aufeinmal plötzlich sollen solche Gravierenden Mängel sein. Wenn schon jemand kommt und mir erzählt, dass ein guter Freund eine Werkstatt hat, dann aber 1200 EURO kassieren will, für einen Simmerring, ist das für mich schon auffällig. Wäre das so ein guter Bekannter bzw bester Freund, so wie er das darstellt, würde er nicht für einen Simmerring 1200 EURO zahlen (Sonderpreis), wenn ich woanders evtl. nur die hälfte zahle. Passt irgendwie alles nicht und tatsache ist nun mal, der Käufer hatte sich den Wagen angeschaut und sich dafür entschieden dass er ihn nimmt und ich bin (laut anwalt) auch nicht dazu verpflichtet den Wagen zurück zu nehmen, denn wenn der Wagen solche gravierende Mängel hätte, wie der Käufer sagt, hätte ich keinen TÜV bekommen und in solch einer kurzen Zeit knapp eine woche, treten keine Mängel in diesem Ausmaß auf, vor allem wenn der Wagen abgemeldet vor der Tür stand, einen Tag nachdem er TÜV bekommen hat.
Werde jetzt mal abwarten was passiert
Zitat:
Original geschrieben von P.aus.I
Der wird jetzt einen Brief von meinem Anwalt bekommen und er wird 2 Wochen zeit haben, den offenen Betrag zu überweisen + Anwaltsgebühren, sollte er dies nicht tun, gehts vor Gericht und da werde ich recht bekommen.
Wenn er denn Zahhlungsfähig ist.