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Kamera mit Selfie Stick aus Autofenster?
Die Frage klingt evtl. etwas komisch, aber ist es erlaubt, dass der Beifahrer während der Fahrt z.B. eine 360° Kamera an einem (z.b. 120 cm langen) Stick raushält? Also nach oben/hinten (Beifahrerfenster/Dachfenster), nicht zur Seite, damit nicht die 2,55 m max. Breite überschritten werden. Es gibt zwar ein Urteil wegen riesigen Fahnen durch Sichtbehinderung anderer, nur heutige Cams passen in die Hosentasche und nehmen niemanden die Sicht.
Bevor hier jemand den Vergleich mit Dashcam und Datenschutz schreit: Google&Co. haben quasi das gleiche mit Streetview, d.h. aufgenommen und danach Personen/Fahrzeuge vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht.
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36 Antworten
Respekt:
Sich mit Google zu vergleichen..... da muss man schon Eier haben.
Da könnte man das Thema Ladungssicherung als "schwierig" ansehen. Davon abgesehen macht eine Verfolgerdrohne wesentlich mehr her.
Wenn das Teil nur raus gehalten werden soll und nicht vernünftig gesichert wird, ist es garantiert nicht erlaubt... Man darf ja auch keine 2m Latten aus dem Baumarkt nach Hause transportieren, indem man sie einfach oben aus dem Schiebedach oder aus dem Seitenfenster ragen lässt.
Ich würde mal sagen, mit einem Deppenzepter verhält es sich ebenso.
Zitat:
@Corle schrieb am 6. September 2021 um 07:33:15 Uhr:
Man darf ja auch keine 2m Latten aus dem Baumarkt nach Hause transportieren, indem man sie einfach oben aus dem Schiebedach oder aus dem Seitenfenster ragen lässt.
Jetzt mal ernsthaft, auf das Schiebedach bezogen (nicht auf das Seitenfenster).
Darf man das echt nicht?
Zitat:
@Matsches schrieb am 6. September 2021 um 07:58:23 Uhr:
Zitat:
@Corle schrieb am 6. September 2021 um 07:33:15 Uhr:
Man darf ja auch keine 2m Latten aus dem Baumarkt nach Hause transportieren, indem man sie einfach oben aus dem Schiebedach oder aus dem Seitenfenster ragen lässt.
Jetzt mal ernsthaft, auf das Schiebedach bezogen (nicht auf das Seitenfenster).
Darf man das echt nicht?
Stichwort ist Ladesicherung.
Einfach reinstellen und rausgucken lassen ist halt keine. "Der Beifahrer hält's fest" auch nicht...
Zitat:
@random_user schrieb am 6. September 2021 um 07:00:00 Uhr:
Die Frage klingt evtl. etwas komisch, aber ist es erlaubt, dass der Beifahrer während der Fahrt z.B. eine 360° Kamera an einem (z.b. 120 cm langen) Stick raushält? Also nach oben/hinten (Beifahrerfenster/Dachfenster), nicht zur Seite, damit nicht die 2,55 m max. Breite überschritten werden. Es gibt zwar ein Urteil wegen riesigen Fahnen durch Sichtbehinderung anderer, nur heutige Cams passen in die Hosentasche und nehmen niemanden die Sicht.
Bevor hier jemand den Vergleich mit Dashcam und Datenschutz schreit: Google&Co. haben quasi das gleiche mit Streetview, d.h. aufgenommen und danach Personen/Fahrzeuge vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht.
Wie lange soll denn die Kamera rausgehalten werden und auf was für einer Straße??
Zitat:
@random_user schrieb am 6. September 2021 um 07:00:00 Uhr:
Bevor hier jemand den Vergleich mit Dashcam und Datenschutz schreit: Google&Co. haben quasi das gleiche mit Streetview, d.h. aufgenommen und danach Personen/Fahrzeuge vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht.
Das Problem sind nicht die Bilder... Sondern ob der Stick gut festgehalten werden kann. Es wäre nicht das erste mal, dass ein Handy aus dem Auto fällt.
Hallo,
wenn Du bei dieser Aktion an den "Richtigen"
geräts, möchte ich nicht in Deinem Auto
sitzen.
Gruss
summercap
Zitat:
@random_user schrieb am 6. September 2021 um 07:00:00 Uhr:
Bevor hier jemand den Vergleich mit Dashcam und Datenschutz schreit: Google&Co. haben quasi das gleiche mit Streetview, d.h. aufgenommen und danach Personen/Fahrzeuge vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht.
Ganz schlechtes Argument mit Streetview...siehe Bild
Enthält ein Handy nicht einen Lithium basierten Akku?
Dann muss an den Selfie-Stick garantiert ein orangener Warnwimpel.
Derjenige, der den Selfie-Stick hält, muss, im Interesse einer guten Ladungssicherung, fest an seinen Sitz gezurrt werden. Am besten mit Sicherungsnetzen. Und am Hals besonders gut festziehen. Und den Arm mit Sekundenkleber am Autodach oder Fenster festkleben.
Außerdem muss man noch die ADR beachten.
Gelbe Rundumleuchte muss wohl auch noch dran.
Oder gleich jemanden, der mit einem roten Fähnchen vorab läuft und die anderen Verkehrsteilnehmer warnt.
;-)
Und im Ernst: siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html
Das Handy kann vom Stick den Abflug machen oder es kann, wenn es aus dem Dach gehalten wird, bei einer Vollbremsung zu einem Geschoss werden. Bei einem Unfall hälst Du den Stick mit Handy dran auf keinen Fall mehr. Dann stell Dir vor, wie der Stick und das Handy mit 50km/h jemanden am Kopf treffen.
Also ganz realistisch und und Berücksichtigung der "Füsik": nein, Stick mit Handy aus dem Auto halten ist KEINE gute Idee. Die Kameras von Google und anderen sind auf den Autodächern so montiert, dass die sich auch bei einem Unfall nicht ohne weiteres lösen.
Da der Stick kein Anbauteil des Fahrzeugs ist (bräuchte dann auch mindestens eine ABE) ist er als Ladung zu betrachten. Ladung muss so gesichert werden, dass sie nicht verloren gehen kann. Festhalten reicht dazu nicht aus.
Also wird das Vorhaben schwierig.
Der §22 StVO sagt eigentlich alles, was man wissen muss.
Zitat:
@random_user schrieb am 6. September 2021 um 07:00:00 Uhr:
Bevor hier jemand den Vergleich mit Dashcam und Datenschutz schreit: Google&Co. haben quasi das gleiche mit Streetview, d.h. aufgenommen und danach Personen/Fahrzeuge vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht.
Google hat dazu die entsprechende Genehmigung und eine Rechtsabteilung, welche die Vorgehensweise (auch im Hinblick auf Datenschutz) erarbeitet und mit den Behörden abgestimmt hat um die Genehmigung zu bekommen.
Seis drum: Üblicherweise gilt, Wo kein Kläger, da ist kein Richter. Lernt die Kamera fliegen und trifft irgendetwas wird es teuer und falls sich jemand von dem Ding gestört fühlt wirds auch unangenehm.
Wow, der Thread ist das deutscheste was ich je gelesen hab.
Antwort: mach doch einfach.
"falls sich jemand von dem Ding gestört fühlt wirds auch unangenehm“
Welchen justiziablen Grund sollte jemand im Straßenverkehr dafür als Begründung hernehmen, Dsvgo und allgemein Datenschutz können es schon mal nicht sein, bliebe also die hier oft vorgebrachte Nötigung, geht aber nach m.M. auch nicht.
Grüße
(besitze weder "Deppenzepter“ (das Wort gefällt mir) noch Schmartfon)
Zitat:
@Ben_F schrieb am 6. September 2021 um 16:05:08 Uhr:
Wow, der Thread ist das deutscheste was ich je gelesen hab.
Antwort: mach doch einfach.
Deswegen fragte ich, wie lange die das machen wollen und auf was für Straßen.
Wenn die nicht das nächste halbe Jahr die A7 so befahren wollen, hätte ich damit auch eher ein Problem, mal kurz auf der Landstraße oder in der Stadt ... einfach machen. Was soll passieren?!