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Kann ein Gutachter Lackalter bestimmen?

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 11. November 2011 um 20:04

Hi,habe folgendes Problem...Habe mein Auto vor 4 Wochen in eine Werkstatt gebracht um den Motor tauschen zu lassen. 2Wochen stand das Fahrzeug dort auf dem Hof, ohne,dass etwas passiert war. Nachdem ich damit drohte das Fahrzeug wieder abzuholen begann man mit der Arbeit. Nach wiederrum 4 Tagen rief ich an um zu fragen wie weit das Fahrzeug ist,man sagte mir es ist fertig, es müsste nur noch getestet werden...ich kann es am Montag abholen. Am Montag sagte man mir es ist erst am Dienstag fertig-Dienstag vertröstete man mich auf Mittwoch-am Mittwoch kam ein anruf man müsste den Ventildeckel nochmal abdichten ich könnte es dann Nachmittags holen...Kurz bevor die Werkstatt schloss sagte man mir ich könnte jetzt kommen-die Werkstatt ist ca. 1,5Stunden entfernt,also sagte ich,das ich am Donnerstag komme,weil ich es nicht schaffe bis die Feierabend machen. Jetzt kommts: Donnerstag morgen ruft mich der Chef an und sagt mir ich könnte das Auto nicht holen. Ich fragte was los sei, er meinte er könne es mir nicht sagen....ich war sauer,drängte auf eine Antwort-er sagte er redet mit seinem Mechaniker und sagt mir dann bescheid-alle Teile die getauscht werden müssen gehen auf seine kosten. Abends rief er mich an und sagte es sei alles in Ordnung,ich könnte das auto am Freitag holen. Als ich dort ankam fiel mir auf,der Wagen war gewaschen und nur die hintere Stoßstange poliert-ich schaute mir die Stoßstange genauer an und sah, das dort stümperhaft etwas ausgebessert wurde mit Lack. Der Chef streitet nun ab, dass dort etwas gewesen sei...man hätte es eben poliert ob ich nicht zufrieden bin? Ich bin jetzt ziemlich ratlos was ich tun soll...kann ein gutachter sehen, dass der Lack frisch ist? Die Werstatt Wird behaupten, dass es schon vorher so war. Ich bin stink sauer...zumal das Auto schonwieder in einer Werkstatt ist weit der Ventildeckel einen riss hat.

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22 Antworten

Das Lackalter kann er nicht bestimmen, aber die man kann feststellen ob da nachlackiert wurde. Vermutlich wirst Du da einen Anwalt zu Rate ziehen müssen wenn die Werkstatt alles abstreitet.

Themenstarteram 11. November 2011 um 20:11

den weg und das geld werde ich mir aber sparen können,weil ich nichts beweisen kann...

Keine Rechtsschutzversicherung?

Themenstarteram 11. November 2011 um 20:16

leider nein...

Vielleicht kann ich es über die Versicherung von meinem Vater machen...er ist Versicherungsnehmer für den Wagen...kann ich mir aber nicht vorstellen...weil ich ja der Halter bin

Geh zu dem Vertrauensmann der Versicherung und schildere denen das, mit etwas Glück regulieren die das über die Versicherung von Deinem Vater wenn Du im Gegenzug dann selbst Rechtsschutz bei der Versicherung abschließt. Eine Hand wäscht die andere.

Ein Anwalt kann da schon ordentlich Druck aufbauen und sicher ne ordentliche Wertminderung rausschlagen, damit hast Du dann bestimmt für 10 Jahre Deine neue Rechtsschutzversicherung bezahlt ;)

Erst mal schriftlich die Werkstatt in Verzug setzten! Eventuell die Schlichtungsstelle der KFZ-Innung anrufen. Soweit kostet dich das erst mal nur etwas Arbeit. ;)

Es können doch sicherlich Personen aus deinem Umfeld( Famile,Freunde,Bekannte) bestätigen das die Stoßstange vorher nicht so ausgesehen hat. Wenn nicht ist hier Aussage gegen Aussage und du in der Beweispflicht. Selbst wenn ein Gutachter eine Nachlackierung feststellt muss es nicht heissen das es die besagte Werkstatt war.

mfg

am 12. November 2011 um 1:15

Moin,

Das ist ja schon ein starkes Stück.

Wäre genau gesehen hier nicht auch die Polizei eine Anlaufstelle ? Irgendwo ist es ja Sachbeschädigung, und gegebenenfalls wenn man es so auslegt Betrug ? (ich will nichts unterstellen)

Grundsätzlich würde ich aber als erstes bei einem Anwalt nachfragen, was man in solchen Fällen genau machen sollte, ist ja schon ziemlich Speziell. Wenn halt keine Rechtschutz vorliegt, sollte man da eine Beratungsgebühr einplanen die aber sicherlich gerechtfertigt ist.

gruß Snips

 

Zitat:

Original geschrieben von Schmusemietze

...kann ein gutachter sehen, dass der Lack frisch ist?

das ist durchaus (wenn auch sehr beschränkt) möglich...das weitaus größere problem wird aber darin liegen, das du der werkstatt nachweisen musst - das die das auto beschädigt und ohne dein wissen lackiert haben...und das wird dir wohl nicht gelingen...da hilft auch kein anwalt/gutachter...

wenn dein vater vn für das auto ist, dürfte seine rsv eigentlich einspringen....ABER dabei bedenken, das die rsv oft eine sb von 150 bzw. 300€ pro schadensfall hat...

Ein Gutachter KANN ganz genau das Lackalter und auch alle weiteren Faktoren bestimmen...

Unser Auto wurde (vor Jahren...) angefahren / Fahrerflucht.

Man hat schier unsichtbare Lackpartikel abgenommen und nach einigen Tagen kam die Ansage aus dem Labor:

Audi 80 / xxx-weiss / Lacknummer xxx / Lackiert etwa 06-1994 / und so weiter...

Und schon war's raus...

Also: Mit dem entsprechenden Aufwand lässt sich das feststellen.

Zitat:

Original geschrieben von papavomdavid

Lackiert etwa 06-1994...Und schon war's raus...

er kann in etwa sagen, wann lackiert wurde...und genau da sind wir schon beim problem angekommen...

er kann nämlich NICHT sagen, ob das fahrzeug am 11.11.2011 lackiert wurde, wo es noch in der garage vom fahrzeugahlter stand der nen ausparkschaden vertuschen wollte - oder am 12.11.2011 von der werkstatt lackiert wurde...

Zitat:

Also:

hat uns deine aussage mal so reingarnicht dem ziel ein stück näher gebracht... ;)

was hier dann noch erschwerend hinzukommt ist der umstand, das der gutachter zwar zugriff auf die lacklisten der hersteller hat - aber nur bedingt auf das, was da in einer hinterhofwerkstatt zusammengekippt wurde...

Sollte nicht die Werkstatt in der Beweißpflicht sein? Ich denke ja.

Und du könntest ja schnell noch vor Montag die Müllcontainer dort durchsuchen. ;) Vielleicht finden sich ja die Spühdosen in deiner Farbe.

Nimm dir aber Zeugen mit.

Zitat:

Original geschrieben von überallroad

Sollte nicht die Werkstatt in der Beweißpflicht sein? Ich denke ja.

Nein es kann ja nicht einfach so haltlos was unterstellt werden ohne es auch nachweisen zu können.

Stell dir vor ich würde behaupten du schuldest mir 1000€ oder du hast deine Sraydose auf meinem Auto entleert wie willst du beweisen das ich lüge?

Es ist immer der " Ankläger" in der Beweispflicht und ohne Beweise keine Anklage.

Und den Müll durchsuchen grenzt schon wieder an Hausfriedensbrauch wenn der Container sich auf dem Grundstück der Werkstatt befindet,ilegale mittel einsetzten um ilegales zu beweisen ist nicht legal und hat vor gericht keine Aussagekraft.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von mapsensor

Zitat:

Original geschrieben von überallroad

Sollte nicht die Werkstatt in der Beweißpflicht sein? Ich denke ja.

Nein es kann ja nicht einfach so haltlos was unterstellt werden ohne es auch nachweisen zu können.

Stell dir vor ich würde behaupten du schuldest mir 1000€ oder du hast deine Sraydose auf meinem Auto entleert wie willst du beweisen das ich lüge?

Es ist immer der " Ankläger" in der Beweispflicht und ohne Beweise keine Anklage.

Und den Müll durchsuchen grenzt schon wieder an Hausfriedensbrauch wenn der Container sich auf dem Grundstück der Werkstatt befindet,ilegale mittel einsetzten um ilegales zu beweisen ist nicht legal und hat vor gericht keine Aussagekraft.

mfg

Hausfriedensbruch wird das nur wenn die nicht frei zugänglich sind. Allein das Grunstück zu betreten ist auch nicht verboten solange er kein Hausverbot ausgesprochen bekommen hat.

Bei begründetem Verdacht ist aber durchaus die Werkstatt in der Beweisplicht. Da hätte sie bei der Annahme schon den Schaden an der Stoßsstange dokumentieren müßen.

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