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Kann ich Garantie verlangen ?

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 12. September 2005 um 21:26

Abend,

ist zwar nicht mein Auto aber das meines Daddys.

Die Sache ist so. Wir haben vor 2 Jahren paar Sachen gewechselt ( Rechnung anbei ).

Jetzt ist genau das gleiche Problem wieder aufgetreten.

Der Hebel liegt fast im 1sten Gang, habe keinen Leerlauf mehr, wenn der Hebel neutral ist und ich die Kupplung kommen lasse, dann rollt der Wagen los. Ist ein Handschalter, Mercedes W210.

 

Kann ich Garantie ansprüche oder dergleichen geltend machen ?

Kann doch nicht angehen das die neuen Teile wieder im A**** sind.

 

MFG

Kris

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20 Antworten

Solltest vielleicht mal im Mercedes-Forum fragen... ;)

Jetzt ist die frage,wie lange ist da Garantie auf austauschteilen drauf?

Sollten es jetzt 2 Jahre sein pech gehabt.

 

Was sagt den die Werkstatt dazu?

Themenstarteram 12. September 2005 um 21:32

Ich weiß das es nicht ein BMW ist, aber hier ist viel mehr los als drüben ;)

Den Wagen haben wir heute erst zur Werkstatt gebracht, die meinten das dauert 1-2 Tage.

 

Die vollen 2 Jahre laufen ja erst nächsten Monat aus.

am 12. September 2005 um 21:35

Im zweiten Jahr bei der Garantie mußt du beweisen des der Fahler schon bei auslieferung vorlag.....

Zitat:

Original geschrieben von Chris_HHPL

Ich weiß das es nicht ein BMW ist, aber hier ist viel mehr los als drüben ;)

Den Wagen haben wir heute erst zur Werkstatt gebracht, die meinten das dauert 1-2 Tage.

 

Die vollen 2 Jahre laufen ja erst nächsten Monat aus.

Das mit den Forum ist bei dieser frage ja nun wirklich egal.

frage ist ja nur,wie lange ist auf dieses Austauschteil Garantie?

Steht das irgendwo auf der Rechnung?

Zitat:

Original geschrieben von valium

Im zweiten Jahr bei der Garantie mußt du beweisen des der Fahler schon bei auslieferung vorlag.....

wieso das?

Moin,

in das passende Fachforum verschoben...

Beste Grüße

Themenstarteram 12. September 2005 um 21:41

Moinsen,

das ging ja flott.

Jetzt noch nen Guten Rat und ich bin glückich.

MFG

Kris

am 12. September 2005 um 21:48

Zitat:

Original geschrieben von buck_dunns

 

wieso das?

Deutsches Recht

Es sind sogar nur 6

Hier mal nen Text dazu:

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.

Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.

In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.

es ist aber nunmal nen NEUTEIL was er eingebaut bekommen hat,und da ist doch die frage,ist da garantie drauf,wenn ja wie lange.

 

das mit der Gewährleistung war mir klar,bei gebrauchtwagen.

Hallo @all

Die "Sachmängelhaftung für Original Teile" ist scheinbar bei den Herstellern unterschiedlich geregelt.

Bei Opel gibt es:

Zitat:

2 Jahre Sachmängelhaftung für Original Opel Teile und Zubehör

Die Opel Vertragspartner geben Ihnen für Original Opel Teile und Zubehör 2 Jahre Sachmängelhaftung. Natürlich ohne Kilometerbegrenzung.

nachzulesen hier:

http://www.opel.de/service/opelservices/guarantee/fabric/content.act

Bei Mercedes habe ich eben angerufen ( 00800 1 777 7777) und habe folgende Antwort bekommen:

Bei Einbau von Original- Ersatzteilen in einer Mercedes Vertragswerkstatt gibt es 1 Jahr "Garantie". Wird dasselbe Original-Ersatzteil in einer anderen Werkstatt eingebaut gibt es auf das Teil 2 Jahre Garantie. Absolut verrückt sowas. :(

Im übrigen schreibt Mercedes hier:

http://www.mercedes-benz.de/.../original-tauschteile.html

Zitat:

...

Die Vorteile der Mercedes-Benz Original-Tauschteile auf einen Blick:

...

- gleiche Haftung auf Sachmängel wie bei Neuteilen

...

Wie diese Haftung aber aussieht konnte ich nirgends nachlesen. Deshalb auch mein Anruf (siehe oben) mit obiger Aussage des Mitarbeiters. Lege für diese Aussage aber meine Hand nicht ins Feuer.

 

Gruß

Harald

Themenstarteram 13. September 2005 um 18:44

Hallo

@tester58 wow, ich bin beeindruckt und gleichzeitig vielen Dank für die mühe.

 

Ist echt verrückt hätte ich nie gedacht mit den 2 Jahren, zum Glück für uns wurden die Teile bei einer anderen Werkstatt eingebaut.

Ich sag dann bescheid was es gewesen ist und wie es sich weiter Entwickelt.

 

Gruß

Kris

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