Kann man in 180 Kilometern bei einem 3 Jahre alten TT die Kupplung ruinieren?
Hallo Leute,
habe eine - zugegebener massen kuriose - Frage.
Habe einen 3.2 Roadstar Leasing-Rückläufer mit ca. 60 TKM gekauft. Nach knapp 200 Kilometern war die Kupplung defekt. Verkäufer meint, dass die Kupplung blau angelaufen ist und deswegen ausschliesslich der Fahrer schuld ist. Weiterhin meint er, dass die Gebrauchtwagengarantie nicht greift, weil Kupplung ein Verschleissartikel ist.
Jetzt ist guter Rat teuer?
cat_millenium
Ähnliche Themen
22 Antworten
Hallo,
Ich nehme an, du redest von einem Handschalter.
Im Prinzip gilt eine Kupplung als Verschleißteil.
Andererseits hat der gewerbliche Händler Gewährleistungsverpflichtungen.
Wenn 200 tkm nach der Fahrzeugübernahme die Kupplung den Geist aufgibt, liegt der Verdacht nahe, das der Mangel schon bei der Fahrzeugübergabe vorhanden war.
60 tkm sollte eine Kupplung eigentlich schaffen, wenn mechanisch alles ok ist.
Wenn sie runtergeritten ist, spricht das meiner Meinung nach für eine grobe Behandlung durch den Vorbesitzer.
Vielleicht war er auch nur zu doof, den Fuß vom Kupplungspedal zu nehmen.
Falls der TT bei Audi gewartet wurde, kannst du bei einem anderen Freundlichen auch mal in die Reparaturhistorie des Fahrzeugs schauen.
Eventuell findest du dort auch einen frühzeitigen Wechsel von Bremsenteilen als Auftrag.
Das sollte man übrigens vor einem Kauf machen.
Da die Kupplung erneuert werden muss, würde ich an deiner Stelle erst Mal mit dem Händler reden.
Schaltet der auf stur, lohnt es sich, ein paar Euros in eine Rechtsberatung zu investieren.
Grüße
Manfred
1. hat der händler in den ersten 6 monaten für jeden scheiß grade zu stehn. Da gehört die kupplung 100% dazu.
2. hät ich das teil bei der aussage direkt zurückgegeben.
Zitat:
Original geschrieben von AudiTT2011
1. hat der händler in den ersten 6 monaten für jeden scheiß grade zu stehn. Da gehört die kupplung 100% dazu.
2. hät ich das teil bei der aussage direkt zurückgegeben.
Schlag doch mal das BGB auf....
kannst auch eine Wandlung machen,Auto zurück,Geld zurück.Leasingrückläufer würd ich mir nicht kaufen,du weisst nie,wie man das Auto behandelt hat.Meistens wohl nicht so gut,geht ja zurück.
Mir ists so passiert.
Gleiche Problem,Kupplung defekt nach 8 Tagen,jetzt liegen wir vor Gericht,kost ja immerhin über 2000 €,die Kupplung,denke bei dir auch.
Wenn du das Auto behalten solltest,lass eine verstärkte Kupplung von Sachs Performance einbauen.Kosten etwa 700.+ AusEinbau.
Viel Spass und Glück
Nachtrag
hast du zufällig bei Max Und Moritz in Hagen gekauft?
Zitat:
Original geschrieben von AudiTT2011
1. hat der händler in den ersten 6 monaten für jeden scheiß grade zu stehn. Da gehört die kupplung 100% dazu.
2. hät ich das teil bei der aussage direkt zurückgegeben.
auch Bremsbeläge, Leuchtmittel, Scheibenreinigungszeugs, .....
also nicht für jeden scheiß
Ich gehe vielmehr davon aus, dass der TT öfter für Leihstellungen herhalten mußte.
Die ein oder andere Probefahrt hat wohl Spuren hinterlassen.
Und wie immer gilt: ANWALT
Zitat:
Original geschrieben von John Connor
Zitat:
Original geschrieben von AudiTT2011
1. hat der händler in den ersten 6 monaten für jeden scheiß grade zu stehn. Da gehört die kupplung 100% dazu.
2. hät ich das teil bei der aussage direkt zurückgegeben.
Schlag doch mal das BGB auf....
Seit dem 1. Januar 2002 gilt neues Gewährleistungsrecht!
Seit 2002 gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren auf alle Artikel, eingeschlossen natürlich Neu- und Gebrauchtwagen. Der Endverbraucher hat bei Neukäufen dann die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen, falls sich die Ware von Anfang an als mangelhaft herausstellt. Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und enthält u. a. das Recht auf Nachbesserung. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers.
Im Volksmund wird jede Fehlerhaftung für eine gekaufte Sache als Garantie bezeichnet. Anders als der Begriff Gewährleistung bezeichnet die Garantie eine freiwillige zusätzliche Leistung eines Verkäufers oder Herstellers. Treten innerhalb der ersten sechs Monate Mängel am Produkt auf, musste nach altem Recht der Käufer beweisen, daß die Ware bereits beim Kauf mangelhaft war. Nach dem neuen Recht muß der Verkäufer innerhalb dieser Zeit (6 Monate!) den Beweis erbringen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs fehlerfrei war. Hingegen kommt es bei einer Garantie-Regelung nicht auf die "Anfänglichkeit" des Mangels an, sondern nur auf das Auftreten innerhalb des Garantiezeitraums. Lesen Sie mehr zu Garantie und Gewährleistungspflichten beim Autokauf im weiteren Artikel.
Neu oder gebraucht, der kleine Unterschied!
Die gesetzliche Gewährleistung darf der Händler zwar nicht ausschließen, ihre Dauer kann aber beim Gebrauchtwagenkauf verkürzt werden. Wenn ein Fahrzeug länger als ein Jahr zugelassen war, ist eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr möglich. Wichtig ist, diese Fristverkürzung der Gewährleistung muss der Verkäufer mit Ihnen vereinbaren! Ein Hinweis im "Kleingedruckten" oder ein Kästchen zum Ankreuzen reichen nicht aus! Bestehen Sie in jedem Fall auf die Verwendung der neuen Muster-Vertragsformulare durch den Händler. Wenn Sie als Käufer nicht ausdrücklich zustimmen und dies vertraglich festhalten, kann Ihnen die ein Jahr kürzere Gewährleistungsfrist nicht aufgezwungen werden. Sollte der Händler Ihnen aber von Haus aus nur ein Jahr anbieten, haben Sie zwei verschiedene Möglichkeiten. Sie verhandeln über einen günstigeren Preis oder Sie kaufen woanders. Doch egal ob Sie ein oder zwei Jahre Gewährleistung vereinbaren, die sechsmonatige Beweislastregelung zulasten des Verkäufers bleibt gleich.
Einfachere Beweisregelung!
Mit der Beanstandung nicht allzu lange zu warten, ist noch aus einem weiteren Grund vorteilhaft für den Käufer. Bei allen Mängeln, die innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe der Ware auftreten, gilt die Vermutung, dass sie von Anfang an vorhanden waren. Der Käufer muss also nicht mehr mit dem Händler über diese Tatsache streiten. Stattdessen trägt der Verkäufer, der das Gegenteil behauptet, die Beweislast.
@ Vollted: ja da hast du recht:
Bei Verschleißteilen, wie Bremsen, sieht es jetzt so aus, dass für defekte Scheiben der Händler haftet, für abgenutzte Beläge, den sogenannten verbrauchsbedingten Verschleiß, haftet er aber nicht.
Vielen Dank erst mal für die ganzen Beiträge. Jep- es ist der Handschalter.
Das mit dem BGB hab ich auch gemacht. Der Verkäufer hat innerhalb der ersten 6 Monate die Beweislast, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht vorgelegen hat. Das versuchen die über den 110 Punkte Audi-Check zu machen, den die vor dem Verkauf gemacht haben. Zudem wäre dem TÜV, der zeitnah beim Verkauf gemacht wurde, ein Kupplungsschaden auch nicht aufgefallen. Daher geht der Verkäufer davon aus, dass das Fahrzeug keinen Mangel aufgewiesen hat und der Schaden durch Fehl- bzw. Falschbedienung aufgetreten ist. Der Schaden sei eine blaugebrannte Kupplungsscheibe. Ein derartiges "Blaubrennen" kann nur durch einen Fehlgebrauch, d.h. durch Schleifenlassen der Kupplung über einen längeren Zeitraum entstanden sein - Beweis Sachverständiger.
Jetzt liegt der Kram beim LG, ich habe nachdem die Nachbesserung abgelehnt wurde auf Rückabwicklung geklagt. Jetzt steht die Kiste halt in der Garage statt bei dem Wetter durch den Taunus zu fahren
Die Kupplung meines TTS wurde vor genau einem Jahr nach ca. 32000 km komplett erneuert.
Kurz vor Ablauf der Erstgarantie. Die Kosten wurden letztendlich komplett von Audi übernommen.
Bin hier glaube ich nicht der Einzige, der den Mist schon hinter sich hat.
Viel aushalten tut die anscheinend nicht.
Meiner Meinung nach mangelhafte bzw. nicht angemessene Qualität der Kupplungsteile...
Bei mir hat es sich durch sporadisches Hängenbleiben des Kupplungspedals geäußert.
Sei froh, dass Du den Wagen von nem Händler gekauft hast.
Wird schon... aber sehr ärgerlich...
so einfach wird das nicht werden,mit der Gewährleistungsabwicklung vom Verkäufer.Die Gerichte wollen in erster Linie einen Vergleich machen,damit sie weniger Arbeit haben.Und der fällt dann möglicherweise etwa so aus,wie bei mir,2/3 trägt der Kläger,also ich,ein drittel der Verkäufer,Max und Moritz Audihändler in Hagen.
In meinem Fall meint das AG Osnabrück,dass der Kläger ,ich,den Schaden zu vertreten hat,da der Schaden erst nach 8 Tagen eingetreten ist.
Fragt man sich doch,wo die Richter eigentlich leben ??
Ich finds ne Sauerei !!
nebenbei habe ich vor einer Woche erfahren,dass die schriftlich zugesagte 3 Jahresgarantie oder 100000 km,nicht besteht.
Jepp,
gleiches Problem auch bei meinem TTS-Roadster: Kurz nach dem Gebrauchtkauf des ehemaligen "Werkswagens" von Herrn Dr. Dr. XXXX und bei ca. 34.000km rutschte die Kupplung durch! Und ebenfalls JA, 180km mit nem Vollhorst am Steuer können reichen, um eine Kupplung zu ruinieren - brauchst bloß den Latschen ständig auf der Kupplung stehen lassen!
Ich hatte aber Glück im Unglück, denn beim Ausbau des Getriebes wurde festgestellt, dass das ZMS defekt war (Verbindungssteg gebrochen), wodurch der ganze Schaden dann doch noch für mich kostenfrei über AUDI und die CarLife+ abgewickelt werden konnte! Allerdings hieß es auch bei mir, dass ein reiner Kupplungsdefekt nicht über die Garantie abgedeckt wäre, weil Verschleißteil!!! So wurde die defekte Kupplung dann aber als Folgeschaden bewertet... Da das ZMS aber sowieso eine Achillesferse der leistungsstarken 2.0l Turbos ist, sowohl bei AUDI als auch bei den GTI's von VW, würde ich an Deiner Stelle bei der anstehenden Reperatur auch das ZMS eingehend prüfen lassen - zumal der Ausbau des Getriebes gerade bei Allrad sehr aufwendig und kostenintensiv ist! Und vielleicht hast Du ja Glück und die Sache geht auch bei Dir noch gut aus!?
Außerdem habe ich natürlich ebenfalls - wie hier bereits empfohlen - die augenscheinlich anfälligeren Serienteile der Kupplung gegen eine Sachs-SRE-Performance Kupplung vom tauschen lassen, weil bei mir eh noch ein moderates Chiptuning anstand. Die verstärkten Teile Druckplatte, Scheibe und Ausrücklager hatte ich günstig selbst besorgt und mitgebracht. Die SRE gibt's in zwei Varianten - einmal als seriennähere Variante mit organischen Belägen und einmal als rennsportliche Sintermetallversion. Bei mir ist die organische Variante verbaut, weil man ja noch ein halbwegs normales und alltagstaugliches Schaltverhalten haben will. Und die Organische gilt bis 480NM Drehmoment als absolut standfest - die Serienteile hingegen sollen wohl nur bis ca. 380NM haltbar sein. Naja...!
Alles in allem ein gute und standfestere Sache, hab jedenfalls bis dato keine Probleme mehr gehabt, trotz 300PS+ und ca. 415NM.
Greetz
der OZ
Zitat:
Original geschrieben von 0tt0
Viel aushalten tut die anscheinend nicht.Meiner Meinung nach mangelhafte bzw. nicht angemessene Qualität der Kupplungsteile...
Bei mir hat es sich durch sporadisches Hängenbleiben des Kupplungspedals geäußert.
Hallo,
der 3,2er Motor mit DSG lief quasi baugleich im TT 8N.
Und da halten die Kupplungen eigentlich länger.
Der Motor liefert mit 320 Nm nicht so ein hohes Drehmoment wie ein TTS.
Ich denke nicht, das es heute als Stand der Technik oder normal gelten kann, das eine Kupplung nach 60 tkm bei normaler Nutzung hin sein kann.
Der TÜV macht normal keine Probefahrt bei der Hauptuntersuchung.
Wenn sich der Wagen halbwegs auf den Bremsenprüfstand fahren lässt, dann fällt so ein Defekt wohl kaum auf.
Und den 110 Punkte Check mach der Verkäufer ja selber.
Grüße
Manfred
Zitat:
Original geschrieben von cat_millenium
Vielen Dank erst mal für die ganzen Beiträge. Jep- es ist der Handschalter.
Das mit dem BGB hab ich auch gemacht. Der Verkäufer hat innerhalb der ersten 6 Monate die Beweislast, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht vorgelegen hat. Das versuchen die über den 110 Punkte Audi-Check zu machen, den die vor dem Verkauf gemacht haben. Zudem wäre dem TÜV, der zeitnah beim Verkauf gemacht wurde, ein Kupplungsschaden auch nicht aufgefallen. Daher geht der Verkäufer davon aus, dass das Fahrzeug keinen Mangel aufgewiesen hat und der Schaden durch Fehl- bzw. Falschbedienung aufgetreten ist. Der Schaden sei eine blaugebrannte Kupplungsscheibe. Ein derartiges "Blaubrennen" kann nur durch einen Fehlgebrauch, d.h. durch Schleifenlassen der Kupplung über einen längeren Zeitraum entstanden sein - Beweis Sachverständiger.
Jetzt liegt der Kram beim LG, ich habe nachdem die Nachbesserung abgelehnt wurde auf Rückabwicklung geklagt. Jetzt steht die Kiste halt in der Garage statt bei dem Wetter durch den Taunus zu fahren
Wird schwer werden. Du bist ja mit intakter Kupplung vom Hof gefahren. Berichte mal was dabei rauskommt. Ich schätze aber es gibt nen Vergleich.
@AudiTT2011: Copy & Paste bedeutet nicht, dass man von der Materie Ahnung hat. Das BGB definiert die Beweislast, und nicht "Der Händler haftet für alles in den ersten 6 Monaten"! Ich würde jetzt spontan mal drauf tippen, das du kein Volljurist bist.
@manni9999
Sicherlich hast Du Recht, wenn Du sagst, dass eine moderne Kupplung bei "NORMALER NUTZUNG" länger als 60 Tkm halten sollte...! Allerdings bedingt das auch wirklich eine normale Nutzung! Und genau da liegt der Hase im Pfeffer - denn selbst der modernste Stand der Technik läßt sich im Fall einer Kupplung mit Mutwillen oder totalem Unvermögen selbst innerhalb einer Std. hinrichten! Das hört und riecht man dann zwar sehr deutlich - aber naja es geht halt!
Lediglich im Fall einer Renault-Automatik hat, glaube ich, mal ein Gericht entschieden, dass für ein modernes Automatikgetriebe eine grundsätzliche Nutzungsdauer bzw. Laufleistung von > 100.000km oder sogar 150.00km zu unterstellen sei. Allerdings ist man bei ner Automatik ja auch weitestgehend nicht selbst für den Kraftschluß beim Gangwechsel verantwortlich!
Die Kupplung meiner 83jährigen Nachbarin - ja die fährt immer noch Auto - wird jedenfalls bestimmt keine 60.000km halten, so wie die anfährt! Gas auf Halbmast, Drehzahl so bei 3500 - 4000 U/min und dann schön jaulend mit halbgeschlossener Kupplung aus der Garage und vom Hof! Das Schauspiel dürfte sich dann übrigens an jeder Kreuzung genauso wiederholen. Und wie schon gesagt, das hört man nicht nur, sondern der Taube riecht's auch!
Aber setzen wir mal eine normale Nutzung (einen Hängerbetrieb können wir beim TT wohl auch gleich ausschließen) voraus, dann sollte eine Kupplung schon länger halten. Subjektiv empfinde ich auch die Argumentation des Gerichts, er sei ja schon 8 Tage damit gefahren und dadurch sei eine Vorschädigung auszuschließen, als eher fragwürdig und technisch nicht unbedingt fundiert! Selbst wenn die Kupplung vermeintlich noch greift, kann durchaus schon eine Vorschädigung vorgelegen haben. Mein Kupplungsdefekt kündigte sich z.B. auch sehr schleichend an. Erst waren es nur kleine Schwankungen in bestimmten Drehzahlbereichen, bis hin zu fühlbaren Beschleunigungseinbrüchen durch das Durchrutschen der Kupplung in den Bereichen des Drehmoment-Peaks...
Allerdings befinden wir uns damit auch nur im Bereich der Mutmaßung und die dürfte juristisch relativ wenig von Belang sein, da ja immer noch und ebenso die Möglichkeit der mutwilligen bzw. grob fahrlässigen Zerstörung besteht! Und dann heißt es halt auch schonmal - im Zweifel für den Angeklagten! Somit wäre ein Vergleich nicht mal das schlechteste Ergebnis....
Greetz
der OZ