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- Kann man sein Kennzeichen eigentlich behalten bei Fahrzeugwechsel?
Kann man sein Kennzeichen eigentlich behalten bei Fahrzeugwechsel?
Hallo,
wenn ich mir im nächsten jahr ein neuen Volvo kaufe, kann man dann sein Nummernschild auch an dem neuen Auto behalten?
Ist das nicht jetzt auch personengebunden und nicht mehr wie früher fahrzeuggebunden? Oder gibt es diese neue Regelung noch nicht???
Gruß
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21 Antworten
Im Bereich HP gilt Folgendes:
Du kannst in der Zulassungsstelle gegen eine Gebuehr
- Dein jetziges
- ein noch genutztes (auch von einer anderen Person !)
- ein freies Kennzeichen
reservieren lassen.
Ausnahme: Eine andere Person hat bereits Dein jetziges Kennzeichen fuer sich reserviert.
Wenn dein neues Fahrzeug da ist, Dein altes Fahrzeug noch nicht abgemeldet ist, nimmst Du die Kennzeichenschilder einfach mit zur Zualssungsstelle:
- Abmelden und Anmelden in einem Zug!
Dann ist es sogar kostenlos !
Die Siegel fuer TU/AU werden in jedem Fall entfernt.
Da kommen bei Neuanmeldung natuerlich die Siegel mit der Terminstellung des neuen Fahrzeugs drauf!
Frag bei Deiner zustaendigen Zulassungsstelle einfach nach.
Gruss,
Esker
Aha,
kann den jemand mein noch genutztes Knnzeichen einfach reservieren?
OK:
Also wenn ich beim Händler mein neues Fahrzeug kaufe und mein anderes kurz vorher privat verkaufe, sollte ich es vorher abmelden, die Kennzeichen mitnehmen, meine Zulassungsstelle informieren, dass ich mein jetziges Kennzeichen weiter nutzen möchte und dann kann mein neuer Volvo mein kennzeichen weiterfahren...??
Super!
Danke
Hallo zusammen.
Beim meinem Wechsel vom 940er zum S80 habe ich auch das Kennzeichen behalten.
Der 940 wurde abgemeldet und der S80 zugleich umgemeldet vom Vorbesitzer auf mich.
Die Kennzeichen vom 940 wurden trotzdem entsiegelt.
Ich durfte sie aber auf meinen Wunsch wieder mitnehmen.
Meine höfliche Frage nach dem gleichen Kennzeichen für den Neuen wurde von der (un)freundlichen Dame in der
Zulassungsstelle als "Wunschkennzeichen" interpretiert, und mir dafür ein Betrag von € 10,20 extra in Rechnung gestellt.
Ich hatte geglaubt, sowas fällt unter Kundenfreundlichkeit.
Außerdem noch die Eintragung von zusätzlichen Felgen- und Reifengrößen in die Fahrzeugpapiere.
Also:
Außerbetriebsetzung € 5,90
Umschreibung Fahrzeug € 29,50
Wunschkennzeichen € 10,20
Änderung Techn. € 10,70
Als ich sagte, dass eines der alten Kennzeichen ja noch gut ist für einen AHK-Fahrradträger,schien ihr das
auch nicht zu gefallen. Jedenfalls gabs eine weitere unfreundliche Bemerkung.
Dazu kamen natürlich noch die Kosten für zwei neue Kennzeichen vom Kennzeichenservice draußen im Hof.
So geht das bei unserer Behörde....
Gruß von Raimund
Aendern kannst Du nichts.
Beschweren bringt nur geraubte Lebenszeit.
Durftest Du die alten Kennzeichen nicht weiter benutzen ?
Mit welcher Begruendung ?
Immerhin haettest Du die Kosten fuer die Erstellung der Kennzeichen gespart !
Bringt doch auch etwas, wenn das Geld knapp sein sollte!
Gruss,
Esker
Zitat:
Original geschrieben von esker
...
Ausnahme: Eine andere Person hat bereits Dein jetziges Kennzeichen fuer sich reserviert.
...
Kann man das auch verhindern?
Wenn eine gebuehrenpflichtige Staatsaktion durchgefuehrt wurde, erlangt diese wohl auch Rechtskraft.
Bundesverwaltungsgericht oder nachfolgend Bundesverfassungsgericht werden sich wohl kruemmen vor Lachen, wenn jemand mit einem Begehren der Anfechtung bei ihnen aufkreuzt.
Mein Kennzeichen ist immer 1 Monat vor Auslieferung des naechsten Leasingfahrzeugs bei der Zulassungsstelle von mir reserviert worden.
Die Abgabe meines alten Leasingfahrzeugs erfolgt immer im zugelassenen Stadium, die Abmeldung erfolgt durch den Leasinggeber innerhalb von 3 Werktagen. Dann erhalte ich Mitteilung, das das neue Fahrzeug ZUGELASSEN abgeholt werden kann, auch wenn es manchmal 1 Woche vorher bereit steht.
Ich habe noch nie erlebt, dass mein Kennzeichen fremdreserviert war.
Betrifft wohl eher die begehrteren 100er oder einstelligen Kennzeichen.
Willst Du Deinem Nachbarn mal zeigen, wer demnaechst mit seinem Kennzeichen faehrt ?
Gruss,
Esker
Zitat:
Original geschrieben von esker
Wenn eine gebuehrenpflichtige Staatsaktion durchgefuehrt wurde, erlangt diese wohl auch Rechtskraft.
Bundesverwaltungsgericht oder nachfolgend Bundesverfassungsgericht werden sich wohl kruemmen vor Lachen, wenn jemand mit einem Begehren der Anfechtung bei ihnen aufkreuzt.Mein Kennzeichen ist immer 1 Monat vor Auslieferung des naechsten Leasingfahrzeugs von mir reserviert worden.
Ich habe noch nie erlebt, dass mein Kennzeichen fremdreserviert war.
Betrifft wohl eher die begehrteren 100er oder einstelligen Kennzeichen.Willst Du Deinem Nachbarn mal zeigen, wer demnaechst mit seinem Kennzeichen faehrt ?
Gruss,
Esker
Hä, komische Antwort, sorry. Ich weiß nicht, was das mit irgendeinem Gericht zu tun haben soll.
Es soll ja auch Leute geben, die Moped fahren und ihre kurze "begehrte" Nummer bei einem Wechsel ungern hergeben wollen.
`Tschuldige die Störung.
Klar, ueberspitzt dargestellt von mir, sorry.
Mal angenommen, Dein Nachbar reserviert genbuehrenpflichtig Dein noch genutztes Kennzeichen fuer sich. Die Reservierung tritt sofort in Kraft.
Sobald Du ein neues Fahrzeug bekommst, das alte F. abgemeldet wird, wird die Reservierung Deines Nachbarn wirksam. Er kann ab sofort Dein Kennzeichen nutzen.
Wenn Du nachfolgend Deinem Nachbarn Dein Ex-Kennzeichen wieder abnehmen willst, geht das in DE nicht mit Gewalt.
Dafuer sind Gerichte zustaendig.
DAS wollte ich damit ausdruecken.
Gruss,
Esker
Die Frage ist lediglich:
Kann man das auch verhindern?
Z.B. durch Reservierungssperre,
Vorrecht,
Mitteilung einer Reservierungsanfrage
...
weiß der Geier.
Normalerweise versuche ich, ohne Bundesverfassungsericht auszukommen :-) Noch :-)) `Bin ganz friedlich.
Gruß
Neunhochdrei
Nur durch Eigenreservierung!
Lohnt sich aber nur bei Streit mit der eigenen Frau oder dem Nachbarn oder bei begehrenswerten Kennzeichen ( HP-V 70, HP-XC 60, ...) .
Hab noch mal eine alte Rechnung rausgesucht.
Zitat Zulassungsstelle HP:
" Es dürfen höchstens zwei Kennzeichen auf die gleiche Person reserviert werden. Weitere Reservierungen können von der Zulassungsbehörde storniert werden.
Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA, SD und SS sind gesetzlich nicht zulässig und daher zur Verwendung gesperrt.
Das ausgewählte Kennzeichen ist personengebunden und wird für einen Zeitraum von zwei Monaten für Sie reserviert. Der Name, auf den das Kennzeichen reserviert wurde, muss mit dem künftigen Halter des Fahrzeugs übereinstimmen. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Zulassung, wird die Reservierung automatisiert aufgehoben.
Für die Reservierung und Zuteilung Ihres Wunschkennzeichens wird bei der Zulassung zusätzlich eine Gebühr von 12,80 EUR erhoben. "
Gruss,
Esker
Herzlichen Dank für die Info,
Rainer
der seine URL und Adresse als Kennzeichen hat
(man kann ja nie wissen, wie vergesslich man einmal wird)
Bei den Buchstabenkombinationen gibt es meines Wissens Ausnahmen:
In Kiel ist SS möglich (KI-SS)
Gruß Thomas
hallo superingo!
bei uns im lk northeim (nom / südniedersachsen) gibt es folgende regelung:
bei der außerbetriebsetzung eines fahrzeugs bleibt das kennzeichen für 12 monate für eine wiederinbetriebnahme dieses fahrzeugs reserviert. es sei denn, der halter bestimmt bei der außerbetriebsetzung die freigabe des kennzeichens. das freigegebene kennzeichen kann dann sofort durch den ursprünglichen halter oder jede andere person wieder verwendet werden. auch können die gebrauchten bleche wiederverwendet werden, nur tüv- und au-siegel werden dem neuen fahrzeug angepasst!
hab ich auch gemacht, wie ich mir jetzt meinen v 70 zugelegt habe.
ganz billig war es allerdings nicht! zu den normalen ummeldegebühren kamen noch € 10,20 für das "wunschkennzeichen" und € 17,40 für "wiederverwendung kennzeichen" !!! alles in allem hat mich der spass (fzg hatte auch noch alten brief) fast € 70,- gekostet !!!
gruß sascha
..kann es sein, dass dies je nach Bundesland unterschiedlich ist? Solche Regelungen sind mir aus Berlin nicht bekannt und Online finde ich auch nichts dazu.