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Kann meine frau beim strassenverkehrsamt unsere neue schrift eintragen lassen?
Hallo.Da wir jetzt umgezogen sind brauch mein fahrzeugbrief unsere neue adresse.Leider ist der fahrzeugschein nicht mehr auffindbar .Könnte meine frau die adressenänderung mit meinem personalausweis erledigen,Da ich aus beruflichen gründen selbst eine zeit habe zeit zum stassenverkesamt zu komm.Lg Sascha
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von breakerxvii
óhne es genau zu wissen, bezweifel ich, das sich das örtliche Verkehrsamt auf solche Späße einlässt, deine "Frau" könnte schließlich auch dein Perso geklaut haben.
papperlapapp!
du stellt deiner frau eine vollmacht aus. nach dem motto "ich der im vollen geistigem zustand bin, bevolmöchtige ich der grosse weltherscher meine olle sich mit euch vollpfosten rumzuärgern, weil ich keinen bock auf euch luschen hab. hochachtungsvoll: der chef". den lappen unterschreibts und drückst deiner perle den perso in die hand.
ich lass immer die kisten meiner holden zu....die kommt nämlich am ende sonst mit ner hundemarke anstatt mit nem kennzeichen wieder.
ich kann dir aber gleich sagen das ohne schein du gelitten hast! da brauchst einen neuen und den musst DU beantragen weil du eine eidesstattliche versicherung abgeben musst. und das geht NUR persönlich.
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16 Antworten
óhne es genau zu wissen, bezweifel ich, das sich das örtliche Verkehrsamt auf solche Späße einlässt, deine "Frau" könnte schließlich auch dein Perso geklaut haben.
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von sascha vw golf
Hallo.Da wir jetzt umgezogen sind brauch mein fahrzeugbrief unsere neue adresse.Leider ist der fahrzeugschein nicht mehr auffindbar .Könnte meine frau die adressenänderung mit meinem personalausweis erledigen,Da ich aus beruflichen gründen selbst eine zeit habe zeit zum stassenverkesamt zu komm.Lg Sascha
Mit einer Vollmacht dürfte dass kein Problem sein.
Aber ohne Fahrzeugschein wird es schwierig werden.
Was machst du eigentlich bei einer Fahrzeugkontrolle ??
Zitat:
Original geschrieben von breakerxvii
óhne es genau zu wissen, bezweifel ich, das sich das örtliche Verkehrsamt auf solche Späße einlässt, deine "Frau" könnte schließlich auch dein Perso geklaut haben.
papperlapapp!
du stellt deiner frau eine vollmacht aus. nach dem motto "ich der im vollen geistigem zustand bin, bevolmöchtige ich der grosse weltherscher meine olle sich mit euch vollpfosten rumzuärgern, weil ich keinen bock auf euch luschen hab. hochachtungsvoll: der chef". den lappen unterschreibts und drückst deiner perle den perso in die hand.
ich lass immer die kisten meiner holden zu....die kommt nämlich am ende sonst mit ner hundemarke anstatt mit nem kennzeichen wieder.
ich kann dir aber gleich sagen das ohne schein du gelitten hast! da brauchst einen neuen und den musst DU beantragen weil du eine eidesstattliche versicherung abgeben musst. und das geht NUR persönlich.
Zitat:
Original geschrieben von armin-g
Zitat:
Mit einer Vollmacht dürfte dass kein Problem sein.
Aber ohne Fahrzeugschein wird es schwierig werden.
Was machst du eigentlich bei einer Fahrzeugkontrolle ??
ich versuchmal lt. zu denken:
wenn du a: den fahrzeugschein verloren hast, wird der b: sowieso erneuert.
weil c: du automatisch eine zulassungsbescheinugung teil 1 u.2 bekommst. und das funzt mit ner vollmacht auf deinem namen und deinem perso.
Bis jetzt kann ich gott sei dank noch nicht in der kontrolle.Habe noch zwei fahrzeugscheine bei von mein Motorrad und von meine frau ihr pkw.Aber ehrlich gesagt ist es mir heute erst aufgefallen.
Die Adressenänderung wär kein Problem, aber euch fehlt der Fahrzeugschein - und diese Verlusterklärung kannst du nur persönlich abgeben.
Wenn es nicht anders geht, muss deine Frau eben zur Zulassungsstelle, ein Formular abholen, du musst unterschreiben und anschliessend muss deine Frau eben nochmal hin.
Zitat:
Original geschrieben von Deloman
Die Adressenänderung wär kein Problem, aber euch fehlt der Fahrzeugschein - und diese Verlusterklärung kannst du nur persönlich abgeben.
Wenn es nicht anders geht, muss deine Frau eben zur Zulassungsstelle, ein Formular abholen, du musst unterschreiben und anschliessend muss deine Frau eben nochmal hin.
sorry aber das is so nicht richtig: verlusterklärung geht mit vollmacht. hatte ich erst mit einem unserer anhänger durch. gib den alten brief hin, bekommst teil 1 u. 2 wieder. bei uns auf altes kennzeichen. kostet in laatzener würgerbüro 15,00€. das ganze hat mein kollege mittels vollmacht für chef getan.
Wer auch immer von euch recht hat , ihr solltet bedenken:
Soweit ich mich erinnere sind soche Sachen an die Verwaltungsvorschriften des jeweiligen ST.V.A. gebunden . Ist ja ein Verwaltungsackt
Die sind widerum Sache der Kommune oder des Kreises.
Soll sagen:
Was in Stadt A so und so geht , geht in Stadt B auch schon mal etwas anders.
In Essen ist auf der I-Net-Seite der Stadt alles genau erklährt und div. Vollmachten als Vordruck ausdruckbar.
Also schau mal auf der Seite deiner Stadt.
Wie wäre es, einfach mal beim zuständigen Amt anzufragen. Könnte ja von Erfolg gekrönt sein.
Zitat:
Original geschrieben von AXR 763
Wie wäre es, einfach mal beim zuständigen Amt anzufragen. Könnte ja von Erfolg gekrönt sein.
vermutlich kein telefon/handy mit passender nummer auftreibbar
weil fragt sich nur was mehr "kostbarer Zeit" vom TE in Anspruch nimmt........das hier ewige warten und unsichere Antworten oder ein 2minütiger Anruf im Amt(was auch die Frau machen könnte ohne Vollmacht) mit konkreten Fakten?
Zitat:
Original geschrieben von ToLiKomm
Wer auch immer von euch recht hat , ihr solltet bedenken:
Soweit ich mich erinnere sind soche Sachen an die Verwaltungsvorschriften des jeweiligen ST.V.A. gebunden . Ist ja ein Verwaltungsackt
Die sind widerum Sache der Kommune oder des Kreises.
Soll sagen:
Was in Stadt A so und so geht , geht in Stadt B auch schon mal etwas anders.
In Essen ist auf der I-Net-Seite der Stadt alles genau erklährt und div. Vollmachten als Vordruck ausdruckbar.
Also schau mal auf der Seite deiner Stadt.
Straßenverkehrsämter sind den Kommunen zugeordnete Behörden, die Bundesrecht vollziehen und nicht Kommunalrecht oder Landesrecht.
Es gibt daher - rechtlich - keine Unterschiede im gesamten Bundesgebiet.
Die Bediensteten sind zwar Angehörige der örtlichen Kommunalverwaltung, die Kommune erhält die Gelder für diese Leute jedoch vom Staat.
Insofern braucht man sich nicht zu wundern, dort wirklichen "Vollpfosten" (siehe weiter oben im Thread) zu begegnen, weil die StVa's Sammelstelllen aller Bediensteten sind, die man nirgendwo sonst in der kommunalen Verwaltung haben will.
So zahlt deren Alimentierung wenigstens indirekt der Staat.
Über die kommunale Verwaltung eingebunden, wird auf diese Leute gerne Druck durch Stadtratsmitglieder ausgeübt, wenn deren "Spezln" ihre Fahrerlaubnis nicht verlieren oder Genehmigungen erhalten sollen.
Im Übrigen lassen sich ALLE Rechtsgeschäfte, egal, ob privat- oder öffentlich-rechtlich, im Wege der Stellvertretung (Vollmacht) erledigen, sofern und soweit sie nicht - gesetzlich geregelt - höchstpersönlicher Natur sind.
Die Vollmacht muss den rechtlichen Anforderungen entsprechen, die für die Vornahme des Rechtsgeschäfts erforderlich
sind. Vorlagen dafür gibt es normalerweise bei den StVa'n.
Im Zweifel Generalvollmacht erteilen, mit der deine Frau auch alle Konten abräumen, die gemeinsame Wohnung kündigen, dein Auto sowie deine Wertsachen verkaufen und endlich mit ihrem Lover in die Karibik abdüsen kann ... SCNR ;-)
Zitat:
Original geschrieben von schmittlein
Zitat:
Original geschrieben von AXR 763
Wie wäre es, einfach mal beim zuständigen Amt anzufragen. Könnte ja von Erfolg gekrönt sein.
vermutlich kein telefon/handy mit passender nummer auftreibbar
weil fragt sich nur was mehr "kostbarer Zeit" vom TE in Anspruch nimmt........das hier ewige warten und unsichere Antworten oder ein 2minütiger Anruf im Amt(was auch die Frau machen könnte ohne Vollmacht) mit konkreten Fakten?
So ist es!
GENERALVOLLMACHT FTW!!!!!
Damit kriegste das auf jeden Fall hin, so stehst du im Prinzip in Form deiner Freundin/Frau vor dem Mitarbeiter
Gruß!
Das ist wohl von Kreis zu Kreis anders.
Als ich den Fahrzeugschein verloren habe, musste ich eine Eidesstattliche Erklärung abgeben, (kostet rund 40 Euros), das geht nur persönlich, weil ich vom einem speziellen Mittarbeiter belehrt wurde über Eidestattliche Erklärungen.
Da steht dann drinn, dass man die wirklich verlohren hat, und man verpflichtet ist bei wiederfinden...... blabla!
Und dann erst gibts nen neuen Fahrzeugschein.