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Kaputte Felgen bei eBay Kleinanzeigen gekauft

Hallo,
ich weiß nicht ob ich mit dem Thema hier richtig bin, falls nicht, gerne kommentarlos löschen.
Ehrlich gesagt ist es mir peinlich hier zu schreiben, aber ich weiß gerade einfach nicht mehr weiter.
Problem: ich habe über eBay Kleinanzeigen Felgen gekauft, die sich auf der Wuchtmaschine alle 4 als unbrauchbar zeigten.
Verkäufer sagt, dass er das nicht gewusst hat.
Was kann ich tun (außer mich schwarzärgern), gibt es eine rechtliche Handhabe in so einem Fall?
Meine Recherche im Netz war nicht wirklich eindeutig.
In der Anzeige war meiner Erinnerung nach keine Klausel über einen Gewährleistungsausschluss beschrieben. Dann müsste der Käufer theoretisch die Felgen zurücknehmen oder? Habe ich hier eine rechtliche Handhabe?
Evtl. Kennt sich ja jemand hier im Forum aus.
Vielen Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Die Felgen wurden zur Verwendung am Kfz verkauft und nicht als Blumentöpfe. So wie sie mit dem Höhenschlag sind, sind sie nicht erfüllungstauglich. Die kann man zwar auf Null auswuchten. Aber das ist mit zunehmender Geschwindigkeit unfahrbar und zerkloppt das ganze Auto. Selbst mit Gewährleistungsausschluss gäbe es hier das Geld zurück. Also nicht einschüchtern lassen und notfalls einklagen.

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Moin! Hast Du denn keinen Screenshot o.Ä. von der Anzeige? (Evtl. im Verlauf/History?)

Wie teuer waren die?
Und war die Wuchtmaschine wirklich ok und wurde auch richtig bedient?
Was hat die Wuchtmaschine denn angezeigt?
Und hast du mit neuen Reifen oder mit den alten Reifen oder ganz ohne Reifen die Felgen drauf gehabt?

Was sagt der Verkäufer dazu?

"Verkäufer sagt, dass er das nicht gewusst hat."

Mehr nicht als der TE doch vermutlich versucht hat den Kauf rückgängig zu machen. Oder hat er das einfach so geschluckt? Ohne das der Verkäufer noch gekauft wie gesehen oder ähnliches gesagt hat.

Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Habe leider keinen Screenshot der Anzeige, nur die Nummer aus dem Mailverlauf. Es sind aber noch andere Inserate des Verkäufers online ohne Gewährleistungsausschluss.
Felgen waren ohne Reifen, habe sie so auch auf der Wuchtmaschine gehabt. Es sind jeweils die inneren felgenhörner krumm, allerdings muss das von einem stumpfen Einschlag kommen, da man keine Kerben o.ä. sieht.
Die unwucht selbst ist nicht so schlimm, da die "Delle" sehr langgezogen ist, daher auch nur bei drehender Felge zu sehen, nicht wenn man die Felgen in der Hand hat. Höhenunterschied min 5 mm oder größer.
Verkäufer sagt, dass er das nicht gewusst hat, Geld ist schon ausgegeben, keine Chance für Rückgabe.
Betrag war im mittleren dreistelligen Bereich.

Hast du die Vorort gekauft oder über das Netz?
Das der Verkäufer das Geld bereits ausgegeben hat ist sein Problem und nicht deines.

Die Felgen wurden zur Verwendung am Kfz verkauft und nicht als Blumentöpfe. So wie sie mit dem Höhenschlag sind, sind sie nicht erfüllungstauglich. Die kann man zwar auf Null auswuchten. Aber das ist mit zunehmender Geschwindigkeit unfahrbar und zerkloppt das ganze Auto. Selbst mit Gewährleistungsausschluss gäbe es hier das Geld zurück. Also nicht einschüchtern lassen und notfalls einklagen.

"Verkäufer sagt, dass er das nicht gewusst hat, Geld ist schon ausgegeben, keine Chance für Rückgabe."
DAS ist so ziemlich das Lustigste, was ich seit langem gelesen habe...! Danke dafür...
Jura 1. Semester Zivilrecht: "Geld hat da zu sein..."
Also, nicht abwimmeln lassen, Fristen setzen und dann konsequent vorgehen!

Zitat:

mittleren dreistelligen Bereich

Sagen wir mal Streitwert: 400 EUR.

Erstberatung beim Anwalt: ca. 220-250 EUR. Und die zahlst du auf jeden Fall erstmal.

Folgekostenrisiken: hoch. Chance, dass du zu 100% Recht bekommst: gering. Also wird es am Ende eine Teilung/Vergleich werden, wenn dann aber die Gesamtkosten 400 EUR plus 700 Anwalts- und/oder Gerichtskosten sind, zahlt jeder z.B. 550 EUR. Du verlierst also dann noch weitere 150 EUR.

Lohnt sich nicht. Du kannst noch bei einer "Felgenklinik"/Felgendoktor fragen, ob sich noch was machen lässt, sonst: verkauf die Dinger weiter als Deko-Artikel und lerne draus. :-)

Nächste Felgen - wenn nochmal gebraucht - halt vor Ort kaufen nach Wuchtprüfung und Sichtprüfung z.B. auf Risse. Und man kann so Felgen auch mal auf eine plane Ebene legen und dort auf einen Seitenschlag checken.

Beim Privatkauf/Gebrauchtkauf wirst du immer wieder mit Ausfällen rechnen müssen, das kann man nur, wenn man dafür billig genug einkauft und dann auch mal 20-30% als Schrott abschreiben kann.

Die Erstberatung ist nicht so teuer und der TE soll dem Verkäufer als erstes eine Frist setzen die unbrauchbaren Felgen zurückzunehmen und das Geld zu erstatten. Dabei auf die Konsequenzen aufmerksam machen falls er nicht reagiert.
Begründung hat berlin-paul bereits geliefert.

Naja, die Obergrenze steht fest.
https://www.finanztip.de/anwaltskosten/
"Benötigen Sie als Privatperson einen Rat vom Anwalt oder eine Auskunft, darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein, also insgesamt 226,10 Euro (§ 34 RVG)."
Und das ist nur ein Rat oder eine Auskunft.
"Benötigen Sie ein Gutachten zur Einschätzung der Rechtslage, müssen Sie maximal 250 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer zahlen. Der Anwalt kann aber mit Ihnen durch eine Gebührenvereinbarung eine höhere Beratungspauschale ausmachen. Ohne sie bleibt es bei den gesetzlich festgelegten Mindestgebühren."
Das wird also höher.
Und Anwälte reizen das gängig auch aus. Nur so Anwälte, die Online-Beratungen anbieten, sind schon mal günstiger. Aber auch recht wortkarg und arbeiten mit Textbausteinen.
Deutlich billiger wäre der Gang zur Verbraucherschutzzentrale, wer da eine rechtliche Beratung haben will.
Aber wie gesagt: ich mache ihm keine Hoffnung.
Wenn er nicht irgendwie nachweisen kann, dass das an sich ein verkappter gewerblicher Autoteilehändler mit Sachkunde ist, dann kann er den Vorwurf, der Verkäufer hätte den Schaden wissen/bemerken müssen und er als Kunde sei dann arglistig getäuscht worden, knicken. Der Rest ist dann verlorene Zeit und Mühe.

Vom anwaltlichen Gebührenrecht sollte man nicht schreiben, wenn man davon nicht so richtig was versteht.
Eine kurze Erstberatung wird hier kaum mehr als 15min dauern. Da könnte man, so man dann keinen weitergehenden Auftrag erteilt, theoretisch mit ca. 59,50 € an Kosten rechnen.
Die außergerichtliche Vertretung käme auf 83,54 € und die Erstberatung wäre anzurechnen. Bei Mandatierung wird die Erstberatung für gewöhnlich garnicht erst berechnet.
Bei gerichtlicher Geltendmachung wäre das Prozessrisiko (2 Anwällte + Gerichtskosten) bei 469,09 €.
Wenn die Felgen - wie hier gegeben - wegen des Höhenschlags nicht zur beiderseits erkennbar zugrundegelegten Verwendung taugen, dann ist der Kaufvertrag nicht erfüllt worden und somit rückabwicklungsfähig. Wenn der Verkäufer die auf seinem Auto so gefahren hat, dann weiß er auch dass die platt sind. ;)

Aus rechtlichen Gründen werden auch gelöschte Anzeigen archiviert und können (kostenlos) angefordert werden.
Sinnvoll ist, wenn die ganze Kommunikation über das Portal geführt wurde.
Wie wurde bezahlt? Bar bei Abholung? PayPal? Überweisung?

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