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Karte seit 2 Jahren ungenutzt
Meine Fahrerkarte liegt seit 2 Jahren ungenutzt im Tisch.
Demnächst werd ich sie jedoch benötigen, wobei unsere LKW´s noch mit Scheibe laufen, wird der Sattel den ich fahren muss, die Karte verlagen.
Spedition ist im Ort A - Ich fahr jedoch von Ort F nach N.
dh - auslesen etc is nich.
ok - was auf der Karte drauf ist, das ist egal; aber was mich interessiert ist das auslesen - wenn ich jeden Freitag nun in Zukunft von Nürnberg nach Frankfurt und wieder zurück fahre, irgendwann muss die Karte mal ausgelesen werden.
gibts Firmen, die sowas übernehmen und die Daten entsprechen übermitteln ?
bzw. da ich nun fast 2 Jahre die Karte nicht nutzte, kann sie sozusagen "neutralisiert" werden ?
LG Breiti
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von iberscan
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Somit ist der Fahrer aus der Verantwortung, wenn der AG ihm keine Möglichkeit zum Auslesen bereitstellt.
hmmm...
In der Praxis stehst du aber an der Front und hast das Theater am Hals. Besser nicht darauf ankommen lassen.
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.
Bei einer Kontrolle hat mich noch keiner gefragt, wann das letzte mal Ausgelesen.
Das obliegt dem Betrieb. Punkt!
Da gibt s kein Ticket beim Freundlichen.
Dafür darf dann der Chef bei der nächsten Betriebsprüfung bezahlen.
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28 Antworten
Du musst die Karte doch erst nach 28 Arbeitstagen auslesen. Kommst Du nicht innerhalb von 28 Arbeitstagen in deinem Betrieb vorbei?
Es gibt einige Tankstellen, die Kartenauslesen anbieten - beispielsweise SVG. Wer viel unterwegs und selten im heimischen Betrieb ist, sollte sich um so eine Möglichkleit dringend kümmern.
Ansonsten würde es mich nicht wundern, dass ein engstirniger Beamter die Auffassung hat, dass mit einer Karte, die nicht vor weniger als 28 Tagen ausgelesen wurde, gefahren wurde und somit ein Tatbestand erfüllt ist.
Wenn die vorher nie benutzt wurde ... gibt es da eine Ausnahmeregelung? Glaube eher nicht- wäre ja höchst einnahmeschädlich!
Der Fehler liegt schon mal da das er die Karte 2 Jahre nicht ausgelesen hat denn auch bei nichtbenutzen der Karte muss alle 28 Tage ausgelesen werden klingt schwachsinnig ist es auch. )
Wie sich das der Gesetzesgeber das bei Aushilfsfahrern die nur sporadisch mal fahren vorstellt darüber schweigen sich die Herren der EU leider aus.
Ich denke mal, wenn man VOR Wiederaufnahme der Fahrertätigkeit nach einer längeren Pause die Karte auslesen lässt, dürfte es schon gut sein.
Nur mit einer Karte fahren, die zwei Jahre lang nicht ausgelesen wurde, schätze ich mal hat ein Strafgeldpotential eines Jahreseinkommens.
Das diese Regelung natürlich schwachfug ist, sollte mittlerweile bekannt sein. Ich habe aber auch noch nie von einer tatsächlich verhängten Strafe gehört.
Dass die Karte noch nie benutzt wurde wird bei einer Kontrolle klar, nur die 28 Tage vorher muss der Breiti belegen können
Grüße
Steini
Hallo,
ich sehe das so:
Für mich als Fahrer ist es egal ob die Karte ausgelesen wird oder nicht. Ich kann meine Lenk und Ruhezeiten bei einer Kontrolle mit der Karte belegen und gut ist es.
Der Unternehmer ist allerdings dazu verpflichtet meine Daten ein Jahr lang zu archivieren und spätestens nach 28 Tagen die Karte auszulesen.
Angenommen ich fahre bei einem Unternehmer, der nur einen einzigen analogen LKW hat. Dann muss er, wenn ich eine Fahrerkarte habe, diese auch auslese.
Wenn ich keinen Fahrerjob habe, brauche ich die Karte auch nicht auslesen lassen.
D.h. im Fall Breiti: Der Unternehmer muss sich eine Lösung zu auslesen einfallen lassen.
Soweit ich weiß, kann man die Karte nicht "neutralisieren" lassen. Da sind die alten Daten halt noch drauf.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von xl420
ich sehe das so:
Für mich als Fahrer ist es egal ob die Karte ausgelesen wird oder nicht. Ich kann meine Lenk und Ruhezeiten bei einer Kontrolle mit der Karte belegen und gut ist es.
Schön, dass Du das so siehst - BAG ist allerdings anderer Auffassung.
Wer fährt, muss auch auslesen lassen. Ganz einfach.
Kann ich das irgendwo nachlesen?
Wird auf der Karte gespeichert wann sie das letzte Mal ausgelesen wurde?
Du musst die Daten nach spätestens 28 Tagen auslesen lassen. Wenn ich mich nicht täusche, müssen die Daten sogar doppelt vorhanden sein! Einfache Sicherung auf Memorystick ist zu wenig, es müssen immer zwei Sicherungsmedien vorhanden sein.
Die Karte beginnt wieder von vorne zu schreiben wenn sie am Ende angekommen ist. Wenn es, je nach Jobgebiet, viele Einträge gibt, kann die Karte schon nach 40Tagen voll sein. Danach beginnt er wieder von vorne. Jetzt überschreibt er den 1. Tag und der fehlt Dir dann..... Büssen können Sie Dich wohl für nur 28 Tagen aber dem Chef bzw. dem Betrieb fehlen Tage. Und das kostet dann weil keiner weiss was an dem Tag lief.
Nachzulesen hier, unter Punkt 4.4: http://www.bag.bund.de/.../Leitfaden_Rechtsvorschriften.pdf
Mir wurde Ende 2010 auf der Berufskraftfahrerschulung(oder wie das heißt) von einem Fahrlehrer erzählt das neuerdings erst alle 28 Arbeitstage ausgelesen werden muß. Wenn ich jetzt nächste Woche 2 Tage mit Digitacho fahre und danach wieder mit Scheibe,muß ich nur die Karte mitführen. Wenn sich das jede Woche wiederholen würde,müßte ich theoretisch nach 14 Wochen auslesen. Unsere Digitachofahrer lesen dennoch alle 3 Wochen aus,ich nur wenn ich mal mit Karte fahre.
Zitat:
Original geschrieben von peach82
Nachzulesen hier, unter Punkt 4.4: http://www.bag.bund.de/.../Leitfaden_Rechtsvorschriften.pdf
Genau hier steht´s:
Der Fahrer hat dem Unternehmen zum Herunterladen der Daten die Fahrerkarte zur Verfügung
zu stellen.
Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Daten spätestens alle 28 Tage nach einem aufgezeichenten
Ereignis zur Speicherung im Betrieb kopiert werden.
Wird eine Karte nach der Speicherung der darauf erfassten Daten im Betrieb nicht mehr verwendet,
muss die „leere“ Karte nicht alle 28 Kalendertage ausgelesen werden. Die Verpflichtung zum
Auslesen tritt erst 28 Kalendertage nach der erneuten Speicherung eines Ereignisses auf der Karte
ein.
Meine ist bald abgelaufen ohne jemals ausgelesen worden zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von pleindespoir
Zitat:
Original geschrieben von xl420
ich sehe das so:
Für mich als Fahrer ist es egal ob die Karte ausgelesen wird oder nicht. Ich kann meine Lenk und Ruhezeiten bei einer Kontrolle mit der Karte belegen und gut ist es.
Schön, dass Du das so siehst - BAG ist allerdings anderer Auffassung.
Wer fährt, muss auch auslesen lassen. Ganz einfach.
Wie in Punkt 4.4 steht, ist der Unternehmer für das Auslesen zuständig. Klar muss ich ihm die Karte dazu aushändigen, was er damit macht ist für mich aber uninteressant. So habe ich es auch oben schon geschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von LKW-Reppi
Zitat:
Original geschrieben von peach82
Nachzulesen hier, unter Punkt 4.4: http://www.bag.bund.de/.../Leitfaden_Rechtsvorschriften.pdf
Genau hier steht´s:
Der Fahrer hat dem Unternehmen zum Herunterladen der Daten die Fahrerkarte zur Verfügung
zu stellen.
Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Daten spätestens alle 28 Tage nach einem aufgezeichenten
Ereignis zur Speicherung im Betrieb kopiert werden.
Wird eine Karte nach der Speicherung der darauf erfassten Daten im Betrieb nicht mehr verwendet,
muss die „leere“ Karte nicht alle 28 Kalendertage ausgelesen werden. Die Verpflichtung zum
Auslesen tritt erst 28 Kalendertage nach der erneuten Speicherung eines Ereignisses auf der Karte
ein.
Meine ist bald abgelaufen ohne jemals ausgelesen worden zu sein.
Hallo zusammen,
ich bin neu hier, fahre jedoch schon rund 20 Jahre im int. FV.
Die Karte muss binnen 28 Tage nach dem letzten gespeicherten Ereignis ausgelesen werden. Liegt keines vor, muss auch nicht ausgelesen werden. So wie es oben im Zitat steht.
Der AG muss dir eine Möglichkeit zum Auslesen bereitsstellen, jedoch bist du selbst hierfür verantwortlich, dass die Karte ausgelesen wird.
Die Speicherung der Daten obliegt dann wiederum der Verantwortung des AG.
Mein Tipp:
Unterwegs selbst auslesen, Daten per email zum AG - fertig.
Allzeit gute Fahrt!