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Kasko zahlt nicht bei Schaden mit Anhänger

Themenstarteram 1. April 2011 um 9:08

Hallo zusammen,

vielleicht kennt jemand dieses Problem/Thema aus eigener Erfahrung und kann Tipps gegeben.

Fall:

Neulich bin ich mit meinem Octavia und Anhänger bei uns

vor der Garage rückwärts gefahren.

Seit über 20 Jahren Anhänger fahren habe ich einmal

für 10-15 Sekunden nicht aufgepasst und schon wars passiert.

Dabei ist mir der Anhänger hinten links mit dem Radkasten

in die Seite reingefahren und hat zw. Tankdeckel und Heckklappe

eine ca. 30 cm große Delle mit Lackschaden verursacht.

Nun ja dachte ich , irgendwann musste das mal passieren.

Octi ist erst 1,5 Jahre alt und vollkaskoversichert mit SB 500.

Versicherung angerufen und als braver Bürger erzählt ,

was passiert ist.

Dann das Auto zum Karosseriebauer gebracht und in Auftrag gegeben .

Geschätzter Schaden ca. 1000 Euro ohne Rechnung,

als Versicherungsschaden mit Rechnung ca. 1900 EUR laut Herstellertabelle.

Als Rechnungsschaden in Auftrag gegeben mit der Hoffnung , dass ich nur die

500 SB zu zahlen habe, sollte Strafe genug sein für die eigene Dummheit.

Wie auch immer, diese Woche bekomme ich ein Schreiben der Versicherung ins

Haus geschickt mit folgendem Inhalt:

....

Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs.Als Unfälle gilt ein unmittelbar von außen

plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden auf Grund eines

Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden z.Bsp. ..... Schäden

aufgrund eines Bedienungsfehlers und Schäden zwischen ziehenden und

gezogenes Fahrzeug ohne Einwirkung von außen.

Ein im Rahmen der Fahrzeugversicherung zu ersetzender Schaden liegt nicht vor.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

.......

Mein Rechtsverständis über die Vollkasko ist seitdem total über den Haufen geworfen.

Deckt eine Vollkasko nicht alle Schäden am Auto ab , auch die selbst verschuldeten ,

außer wenn große Fahrlässigkeit mit Alkohol oder Drogen im Spiel sind ?

Was ist dann der Sinn dieser Kasko , wenn nur Schäden von außen abgedeckt werden ?

Sicherlich hätte ich den Auftrag zur Reparatur nicht gleich erteilen sollen und erst

das OK der Versicherung abwarten müssen , da ich jetzt 1900 anstatt 1000 Schaden zahlen muss ?

Bin gerade am Überlegen , ob ich für diesen Fall meine Rechtschutz aktiviere , wo ich seit 10

Jahren auch nur Beitragszahler bin ?

Im nach hinein hätte ich lieber eine Anzeige gegen unbekannt gemacht und den Schaden als von dritte

verursacht der Versicherung gemeldet und ich hätte höchstwahrscheinlich nur die 500 EUR zahlen müssen.

Ergo, die Welt will beschissen werden und Ehrlichkeit zahlt sich nicht aus .

Hattet ihr schon mal einen ähnlichen Fall ?

 

Grüße

taunusloewe

Beste Antwort im Thema
am 1. April 2011 um 9:53

ob jemand, der schwarzarbeit fördern würde und geneigt wäre falsche schadenmeldungen abzugeben, ehrlichkeit fordern sollte?

ich denke kaum, dass deine rechtschutz da helfen kann/wird.

wärst du vor eine wand gefahren und der anhaenger haette dir dadurch einen schaden am zugfahrzeug zugefuegt, wäre es wohl reguliert worden.

so aber, duerfte es aehnlich sein, wie wenn du dir selber eine beule in die tuer trittst :)

22 weitere Antworten
Ähnliche Themen
22 Antworten
am 1. April 2011 um 9:53

ob jemand, der schwarzarbeit fördern würde und geneigt wäre falsche schadenmeldungen abzugeben, ehrlichkeit fordern sollte?

ich denke kaum, dass deine rechtschutz da helfen kann/wird.

wärst du vor eine wand gefahren und der anhaenger haette dir dadurch einen schaden am zugfahrzeug zugefuegt, wäre es wohl reguliert worden.

so aber, duerfte es aehnlich sein, wie wenn du dir selber eine beule in die tuer trittst :)

am 1. April 2011 um 10:00

Zitat:

Original geschrieben von taunusloewe

Deckt eine Vollkasko nicht alle Schäden am Auto ab , auch die selbst verschuldeten ,

außer wenn große Fahrlässigkeit mit Alkohol oder Drogen im Spiel sind ?

Nein - KEINE Versicherung deckt ALLE Schäden ab.

In der Kaskoversicherung gelten u.a. Schäden durch Unfall versichert.

Die Definition, was ein Unfall ist und warum ein solcher in deinem Fall nicht vorliegt, hast du ja bereits schriftlich bekommen.

Die Begründung der Versicherung ist korrekt!

 

Zitat:

Original geschrieben von taunusloewe

 

Sicherlich hätte ich den Auftrag zur Reparatur nicht gleich erteilen sollen und erst

das OK der Versicherung abwarten müssen , da ich jetzt 1900 anstatt 1000 Schaden zahlen muss ?

Sicherlich wäre es sinnvoll gewesen, sich VOR der Reparatur zu erkundigen oder einfach die Antwort der Versicherung abwarten.

 

Zitat:

Original geschrieben von taunusloewe

 

Bin gerade am Überlegen , ob ich für diesen Fall meine Rechtschutz aktiviere , wo ich seit 10

Jahren auch nur Beitragszahler bin ?

Die Rechtsschutz wird dir den Schaden nicht bezahlen.

Und ein Anwalt kann dir gern die Richtigkeit der Vertragsbedingungen deiner Vollkaskoversicherung nochmal bestätigen - das bringt dich aber nicht weiter.

 

Zitat:

Original geschrieben von taunusloewe

 

Im nach hinein hätte ich lieber eine Anzeige gegen unbekannt gemacht und den Schaden als von dritte

verursacht der Versicherung gemeldet und ich hätte höchstwahrscheinlich nur die 500 EUR zahlen müssen.

Nein, dann hättest du

1. Den Schaden selbst bezahlen müssen

2. Ein Strafverfahren wegen Betruges zu Lasten einer Versicherung am Hals gehabt und wärst u.U.

3. Nach Bezahlung der Geldstrafe vorbestraft gewesen.

Tolle Idee - gratuliere!

Glaubst du, dass die Versicherungen keine Gutachter mit Überprüfungen von Schadenfällen beauftragen und jeden Mist glauben, den so "schlaue" Leute in die Schadenanzeigen schreiben?

Zitat:

Original geschrieben von taunusloewe

 

Ergo, die Welt will beschissen werden und Ehrlichkeit zahlt sich nicht aus .

Ergo: Wer vorher fragt, erlebt hinterher keine bösen Überraschungen.

 

Bitte jammere hier nun nicht herum - es ist deine eigene Schuld, dass es so gelaufen ist, wie es gelaufen ist.

 

Zu den Abrechnungsmethoden der Werkstatt schreibe ich hier lieber auch nichts mehr.

 

am 1. April 2011 um 10:02

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

ob jemand, der schwarzarbeit fördern würde und geneigt wäre falsche schadenmeldungen abzugeben, ehrlichkeit fordern sollte?

Dafür gibts nen Daumen von mir, Harry!

 

Das Motto des Tages: "Warum bin ich so recht und die anderen sind so schlecht"?

....Auto und Anhänger bilden eine Fahrzeugeinheit, so dass Dein Versicherer die Ablehnung schon richtig begründet hat.... Den Gang zum Anwalt kannst Du Dir imo also sparen (die Rechtsschutz wird Dir mangels Erfolgsaussicht vermutlich auch keine Deckungszusage geben).

Ich würde versuchen, auf den Kulanzweg eine Zahlung zu erwirken, wobei ich die Argumentation eher nicht darauf aufbauen würde, dass Du den Schadenhergang ja nur anders hättest schildern brauchen....

Es gibt übrigens Tarife, die solche Betriebsschäden mitversichern und nur sog. innere Betriebsschäden ausschliessen....

Themenstarteram 1. April 2011 um 11:15

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von taunusloewe

Deckt eine Vollkasko nicht alle Schäden am Auto ab , auch die selbst verschuldeten ,

außer wenn große Fahrlässigkeit mit Alkohol oder Drogen im Spiel sind ?

Nein - KEINE Versicherung deckt ALLE Schäden ab.

In der Kaskoversicherung gelten u.a. Schäden durch Unfall versichert.

Die Definition, was ein Unfall ist und warum ein solcher in deinem Fall nicht vorliegt, hast du ja bereits schriftlich bekommen.

Die Begründung der Versicherung ist korrekt!

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von taunusloewe

 

Sicherlich hätte ich den Auftrag zur Reparatur nicht gleich erteilen sollen und erst

das OK der Versicherung abwarten müssen , da ich jetzt 1900 anstatt 1000 Schaden zahlen muss ?

Sicherlich wäre es sinnvoll gewesen, sich VOR der Reparatur zu erkundigen oder einfach die Antwort der Versicherung abwarten.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von taunusloewe

 

Bin gerade am Überlegen , ob ich für diesen Fall meine Rechtschutz aktiviere , wo ich seit 10

Jahren auch nur Beitragszahler bin ?

Die Rechtsschutz wird dir den Schaden nicht bezahlen.

Und ein Anwalt kann dir gern die Richtigkeit der Vertragsbedingungen deiner Vollkaskoversicherung nochmal bestätigen - das bringt dich aber nicht weiter.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von taunusloewe

 

Im nach hinein hätte ich lieber eine Anzeige gegen unbekannt gemacht und den Schaden als von dritte

verursacht der Versicherung gemeldet und ich hätte höchstwahrscheinlich nur die 500 EUR zahlen müssen.

Nein, dann hättest du

1. Den Schaden selbst bezahlen müssen

2. Ein Strafverfahren wegen Betruges zu Lasten einer Versicherung am Hals gehabt und wärst u.U.

3. Nach Bezahlung der Geldstrafe vorbestraft gewesen.

Tolle Idee - gratuliere!

Glaubst du, dass die Versicherungen keine Gutachter mit Überprüfungen von Schadenfällen beauftragen und jeden Mist glauben, den so "schlaue" Leute in die Schadenanzeigen schreiben?

Das sehe ich anders:

Schadensbegründung zum Versicherer z.Bsp.:

Auto an Strasse geparkt über Nacht , oder in eimen Einkauszentrum bei uns ( keine Viedoübwerwachung vorhanden) usw. ,

dann den Schaden vorgefunden bei der Rückehr .

Anzeige erstattet gegen unbekannt. Zeugen keine.

Der Versicherer wäre dann in der Beweispflicht mir das Gegenteil zu beweisen .

Wie bitte ??

Sicher , es wäre illegal und Versicherungsbetrug.

Aber , die Versicherer wollen es doch nicht anders mit solchen AGB, ich habe kein 1900 Euro zu

verschenken. Sicherich, es war mein Verschulden, aber wozu habe ich eine Versicherung namens Vollkasko , und die SB muss ich ja zahlen, wer machts das gerne und fügt sich ein Schaden selber zu ?

Ganz so eindeutig ist in meinen Augen nicht.

Es kommt auch sehr auf die AKBs an, die dem Vertrag zugrunde liegen.

Ich würde mich einfach nochmal an die Versicherung wenden.

Schick einfach mal das Urteil mit: Landgericht Essen (Urteil vom 25.08.2005 - 10 S 184/05)

Zitat:

Original geschrieben von taunusloewe

 

Geschätzter Schaden ca. 1000 Euro ohne Rechnung,

...

...

Mein Rechtsverständis ...

dein rechtsverständnis ist ja äußerst ausgeprägt.

Zitat:

Original geschrieben von taunusloewe

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

 

Nein - KEINE Versicherung deckt ALLE Schäden ab.

In der Kaskoversicherung gelten u.a. Schäden durch Unfall versichert.

Die Definition, was ein Unfall ist und warum ein solcher in deinem Fall nicht vorliegt, hast du ja bereits schriftlich bekommen.

Die Begründung der Versicherung ist korrekt!

Zitat:

Original geschrieben von taunusloewe

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

 

Sicherlich wäre es sinnvoll gewesen, sich VOR der Reparatur zu erkundigen oder einfach die Antwort der Versicherung abwarten.

Zitat:

Original geschrieben von taunusloewe

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

 

Die Rechtsschutz wird dir den Schaden nicht bezahlen.

Und ein Anwalt kann dir gern die Richtigkeit der Vertragsbedingungen deiner Vollkaskoversicherung nochmal bestätigen - das bringt dich aber nicht weiter.

Zitat:

Original geschrieben von taunusloewe

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

 

Nein, dann hättest du

1. Den Schaden selbst bezahlen müssen

2. Ein Strafverfahren wegen Betruges zu Lasten einer Versicherung am Hals gehabt und wärst u.U.

3. Nach Bezahlung der Geldstrafe vorbestraft gewesen.

Tolle Idee - gratuliere!

Glaubst du, dass die Versicherungen keine Gutachter mit Überprüfungen von Schadenfällen beauftragen und jeden Mist glauben, den so "schlaue" Leute in die Schadenanzeigen schreiben?

Das sehe ich anders:

Schadensbegründung zum Versicherer z.Bsp.:

Auto an Strasse geparkt über Nacht , oder in eimen Einkauszentrum bei uns ( keine Viedoübwerwachung vorhanden) usw. ,

dann den Schaden vorgefunden bei der Rückehr .

Anzeige erstattet gegen unbekannt. Zeugen keine.

Der Versicherer wäre dann in der Beweispflicht mir das Gegenteil zu beweisen .

Wie bitte ??

Sicher , es wäre illegal und Versicherungsbetrug.

Aber , die Versicherer wollen es doch nicht anders mit solchen AGB, ich habe kein 1900 Euro zu

verschenken. Sicherich, es war mein Verschulden, aber wozu habe ich eine Versicherung namens Vollkasko , und die SB muss ich ja zahlen, wer machts das gerne und fügt sich ein Schaden selber zu ?

Das Unrechtsbewusstsein scheint nicht sehr ausgeprägt zu sein.

Und schließlich weiß man doch auch was im Vertrag steht, bevor man ihn unterschreibt. Dann weiß man auch was versichert ist und nicht.

 

Zitat:

Original geschrieben von taunusloewe

aber wozu habe ich eine Versicherung namens Vollkasko

damit diese, für vertraglich vereinbarte schäden aufkommt... :D

Zitat:

Wie bitte ??

gutachter kommt zu dir nach hause...sieht den anhänger neben dem auto stehen...der rest ist dann nurnoch eine einfache rechnung.... ^^

Zitat:

und die SB muss ich ja zahlen

warum musst du diese zahlen?

es steht dir frei einen vertrag ohne sb zu wählen!

am 1. April 2011 um 14:22

Ein Grundschullehrer hätte Dir lesen und schreiben beibringen können, dann hätte man in den 20 Jahren Anhängerziehens am Abend mal Seine Vertragsunterlagen anschauen können, anstatt was auch immer Du tust zu tun.

Außerdem bräuchtest Du dann keinen der hier für Dich Texte schreibt, die auf reichlich kriminelle Energie schließen lassen. (Gibts nicht sowas wie Vortäuschung einer Straftat?)

Spätestens nach dem Schaden hätte man mal jemanden der lesen kann in die Vertragsunterlagen schauen lassen können.

Manchmal ist es nicht verkehrt, wenn man merkt, das ohne Sinn und Verstand handeln nicht immer zu einem befriedigenden Ergebnis führt.

Mann hätte seine Versicherung aber auch bei einem Makler machen können, den der hätte Dir:

1. auf Deinen Wunsch eine so hochwertige Versicherung herausgesucht, das dieses Risiko mitversichert gewesen wäre.

2. bei der Schadenmeldung geholfen und Dir vorher gesagt dass die Zusage der Versicherung abzuwarten ist

3. die meisten Makler können sogar lesen und schreiben und einige verstehen sogar Versicherungsdeutsch, das Sie für Dich gerne übersetzen.

Aber auch Makler-Kunden haben dies oft nicht versichert, den schließlich ist ja billig schick.

am 4. Juni 2014 um 8:16

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund

Ein Grundschullehrer hätte Dir lesen und schreiben beibringen können, dann hätte man in den 20 Jahren Anhängerziehens am Abend mal Seine Vertragsunterlagen anschauen können, anstatt was auch immer Du tust zu tun.

Außerdem bräuchtest Du dann keinen der hier für Dich Texte schreibt, die auf reichlich kriminelle Energie schließen lassen. (Gibts nicht sowas wie Vortäuschung einer Straftat?)

Spätestens nach dem Schaden hätte man mal jemanden der lesen kann in die Vertragsunterlagen schauen lassen können.

Manchmal ist es nicht verkehrt, wenn man merkt, das ohne Sinn und Verstand handeln nicht immer zu einem befriedigenden Ergebnis führt.

Mann hätte seine Versicherung aber auch bei einem Makler machen können, den der hätte Dir:

1. auf Deinen Wunsch eine so hochwertige Versicherung herausgesucht, das dieses Risiko mitversichert gewesen wäre.

2. bei der Schadenmeldung geholfen und Dir vorher gesagt dass die Zusage der Versicherung abzuwarten ist

3. die meisten Makler können sogar lesen und schreiben und einige verstehen sogar Versicherungsdeutsch, das Sie für Dich gerne übersetzen.

Aber auch Makler-Kunden haben dies oft nicht versichert, den schließlich ist ja billig schick.

am 4. Juni 2014 um 8:18

das schlimmste sind menschen die erstmal nur klug und gelehrt sein wollen und anderen ihre fehler vorhalten...

wenn hier jemand um hilfe nachfragt sollte man die hilfe leisten oder den mund halten..

calli

Jetzt hast Du aber ne Leiche ausgegraben!

Zitat:

Original geschrieben von Joehlinger

Jetzt hast Du aber ne Leiche ausgegraben!

Und leider nicht einmal gelesen...

Denn die erwünschte Hilfe hat der TE schon ganz am Anfang bekommen, auch wenn ihm das Ergebnis nicht gefallen hat.

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