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Kaskoschaden: Totalschaden: das Auto an den Aufkäufer aus der Reswertbörse sofort verkaufen?

Hallo zusammen,

Ich habe leider meinen knapp über 1 Jahr alten Wagen durch einen Teilkaskoschaden verloren.

Es ist definitiv ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Der Gutachter der Versicherung war da und hat sein Gutachten gemacht.

Er hat den Wagen auch auf einer Restwertbörse platziert und so den Restwert ermittelt. Nach meinem Gefühl passt der Restwert.

Der Wiederbeschaffungswert aber nicht und das ist aktuell ein Punkt, wo ich den Widerspruch bei der Versicherung eingelegt habe.

Jetzt meine Frage: da ich mit dem Restwert einverstanden bin und der beschädigte Wagen nur den Platz in der Garage wegnimmt, würde ich gerne den Wagen an den Aufkäufer von der Versicherung verkaufen (sein Angebot ist noch 1 Woche gültig).

Die Regulierung kann dann später erfolgen, wenn wir mit der Versicherung uns auf einen adäquaten Wiederbeschaffungswert geeinigt haben.

Darf ich den Wagen in der Konstellation verkaufen, oder begehe ich hier einen Fehler?

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22 Antworten

Eine erneute Besichtigung (falls erforderlich) wäre dann natürlich nicht mehr möglich…

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 10. August 2023 um 22:51:25 Uhr:

Eine erneute Besichtigung (falls erforderlich) wäre dann natürlich nicht mehr möglich…

Ist es ein Problem und kann es mir negativ ausgelegt werden? Immerhin war der Gutachter von einer renommierten Organisation und auch von der Versicherung beauftragt. Er war eine gute Stunde am Auto, hat bestimmt hunderte Fotos gemacht und danach mehrere Tage für das Gutachten gebraucht. Also, schon sehr ordentlich gearbeitet.

Ich würde meinen, dass damit eine belastbare Basis geschaffen wurde.

Wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden wäre, ließe sich entspannter agieren.

Was stimmt aus deiner Sicht am WBW nicht?

Ca. 8-10 k€ zu niedrig, wenn ich mich an mobile.de orientiere.

Zitat:

@Nipo schrieb am 10. August 2023 um 22:58:34 Uhr:

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 10. August 2023 um 22:51:25 Uhr:

Eine erneute Besichtigung (falls erforderlich) wäre dann natürlich nicht mehr möglich…

Ist es ein Problem und kann es mir negativ ausgelegt werden? Immerhin war der Gutachter von einer renommierten Organisation und auch von der Versicherung beauftragt. Er war eine gute Stunde am Auto, hat bestimmt hunderte Fotos gemacht und danach mehrere Tage für das Gutachten gebraucht. Also, schon sehr ordentlich gearbeitet.

Ich würde meinen, dass damit eine belastbare Basis geschaffen wurde.

Das kann ich so nicht beantworten, "kommt drauf an":

Ist es ein exotisches Fahrzeug?

Was wird die Versicherung auf Deinen Widerspruch tun?

Wie weit wirst Du gehen? Ombudsmann? Klage?

Ich sehe jetzt aktuell nicht unbedingt eine weitere Besichtigung, aber wer weiss...

Zitat:

@Nipo schrieb am 10. August 2023 um 23:17:19 Uhr:

Ca. 8-10 k€ zu niedrig, wenn ich mich an mobile.de orientiere.

Das ist ja schon einiges..

Um was für ein Fahrzeug geht es denn?

Eventuell wichtige Sonderausstattungen nicht berücksichtigt etc. ?

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 10. August 2023 um 23:23:42 Uhr:

Zitat:

@Nipo schrieb am 10. August 2023 um 23:17:19 Uhr:

Ca. 8-10 k€ zu niedrig, wenn ich mich an mobile.de orientiere.

Das ist ja schon einiges..

Um was für ein Fahrzeug geht es denn?

Eventuell wichtige Sonderausstattungen nicht berücksichtigt etc. ?

Ja, die Sonderausstattungen nicht berücksichtigt.

Dabei reichen nur 2 davon, um eben um 8-10 k€ höher zu rutschen.

Welcher Wagen es ist, würde ich ungern preisgeben, denn es ist ein laufendes Verfahren mit der Versicherung. Nicht böse auffassen.

Aber kommen wir zurück zu Frage: welche Nachteile kann ich mir einhandeln, wenn ich den Wagen jetzt verkaufe, nachdem das Gutachten da ist?

Ich würde zur Not auch klagen.

Wenn das Modell, die Ausstattung, die Laufleistung und der Pglegezustand korrekt und umfassend aufgeschlüsselt sind, sollte eine anderweitige Bezifferung des WBW durch einen eigenen Gutachter möglich sein. Bleibt das Kostenthema. Mit RS wäre das Risiko, dass man sich evtl. geirrt hat, abgepuffert. Dann könnte man innerhalb der TK gut ins Sachverständigenverfahren starten. Wurden denn konkrete Fahrzeuge zum Vergleich im Gutachten der Versicherung benannt?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. August 2023 um 23:33:23 Uhr:

Wenn das Modell, die Ausstattung, die Laufleistung und der Pglegezustand korrekt und umfassend aufgeschlüsselt sind, sollte eine anderweitige Bezifferung des WBW durch einen eigenen Gutachter möglich sein. Bleibt das Kostenthema. Mit RS wäre das Risiko, dass man sich evtl. geirrt hat, abgepuffert. Dann könnte man innerhalb der TK gut ins Sachverständigenverfahren starten. Wurden denn konkrete Fahrzeuge zum Vergleich im Gutachten der Versicherung benannt?

Nein, keine Vergleichsfahrzeuge wurden genannt.

Auch wurde die Ausstattung im Gutachten falsch/unvollständig aufgeführt. Aber ich habe die Rechnung vom Neukauf, da steht es alles drin.

Rechtschutz ist vorhanden, aber noch sehe ich nicht die Notwendigkeit dazu.

Ich habe der Versicherung geschrieben, dass mit den 2 wichtigsten Ausstattungsdetails ich die billigsten Fahrzeuge bei Mobile.de finde, die aber bereits 8-10 k€ über dem WBW liegen und habe den Screenshot dabei gepackt.

Etwas anderes würde ein Anwalt aktuell auch nicht machen.

Nur schweigt die Versicherung seit drei Tagen...

Die RS kommt in bestimmten Konstellationen auch für ein notwendiges Gutachten zum WBW auf. Insofern macht es schon Sinn diese Wege anzudenken, wenn die eigene TK den Vertrag durch ein fehlerhaftes Gutachten bereits verletzt hat. Die TK gibt deine Einwände an die Erstgutachter (Dekra / GKK ?) weiter und wartet deren Meinung ab. Das ist eine zähe Kiste, die den ein oder anderen Tritt in die Sitzvorrichtung erfordern kann.

Bei einem seriös erstellten Gutachten erwarte ich, dass der die Ausstattung über die FIN holt oder alternativ sich vom Geschädigten Unterlagen geben lässt. Wenn da also Dinge ab Werk fehlen, dann wäre das für mich Grund genug an der Qualität des Gutachtens berechtigte Zweifel zu äußern. Da redet sich die Versicherung auch nicht mehr raus, wenn ich das als Gefälligkeitsgutachten oder vornehmer als Parteigutachten bezeichne.

Das Auto geht an den Aufkäufer erst weg, wenn die Werte im Schlechtachten stimmen. Nachher ist der Beweis verschwunden.

Zum WBW habe ich mal zu einem Versicherungsgutachter gesagt, wenn ich um das Geld innerhalb der genannten Zeit kein Auto kriege, ist es sein Job ein solches Auto zu besorgen. Der zog ein saures Gesicht und schrieb einen realistischen Wert rein.

hier wäre es erst einmal von Interesse, welche -zwei- Austattungsmerkmale es sein sollen, welchen den WBW angeblich um 8.000 € bis 10.000€ erhöhen sollen.

Ich mache den Job ja nun schon ein paar Tage, aber dass kann ich im Moment beim besten Willen nicht nachvollziehen. Da muss dann ja ein völlig falsches Fahrzeug bewert wurden sein.

Ohne nähere Angaben können hier keine verlässlichen Aussagen getroffen werden

@wolfgangpauss

Zum WBW habe ich mal zu einem Versicherungsgutachter gesagt, wenn ich um das Geld innerhalb der genannten Zeit kein Auto kriege, ist es sein Job ein solches Auto zu besorgen. Der zog ein saures Gesicht und schrieb einen realistischen Wert rein.

Erst einmal ist nicht die Aufgabe -und auch nicht der Job - eines Sachverständigen Autos zu besorgen.

Er hat den WBW für ein vergleichbares Fahrzeug am Markt zu ermitteln und vergleichbar ist nicht Identisch.

Und wenn es zum Zeitpunkt der Wertermittlung momentan kein Fahrzeug gibt, welches "vergleichbar" ist, dann gibt es dieses Fahrzeug auch nicht, wenn ich den WBW mal eben erhöhe.

Frei nach dem Motto "Zahlen schafft Frieden" kann kann zum gewünschten Erfolg verhelfen, ist aber ganz sicher nicht die Regel

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 11. August 2023 um 09:02:03 Uhr:

hier wäre es erst einmal von Interesse, welche -zwei- Austattungsmerkmale es sein sollen, welchen den WBW angeblich um 8.000 € bis 10.000€ erhöhen sollen.

Ich mache den Job ja nun schon ein paar Tage, aber dass kann ich im Moment beim besten Willen nicht nachvollziehen. Da muss dann ja ein völlig falsches Fahrzeug bewert wurden sein.

Ohne nähere Angaben können hier keine verlässlichen Aussagen getroffen werden

Wüsste ich auch gerne.

Klingt Ja schon fast sowas wie die Richtung Werksleistungssteigerung bei Porsche oder irgendein mega Paket wie bei Corvette etc.

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