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Kaskoschutz ohne ESP

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 26. Juni 2006 um 14:33

Hallo,

ich hab da mal ´ne Frage:

wenn ich mein Auto ohne (=mit deaktiviertem) ESP in die Prärie reite oder jemandem ausweichen muss - zahlt da eigentlich die Kasko??

Ich meine, im Schadensfall kann das doch wohl ausgelesen werden.

Wer weiß da was?

 

 

 

 

ohne Holland - fahrn wir zur WM, ohne..................

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35 Antworten

Re: Kaskoschutz ohne ESP

 

Zitat:

Original geschrieben von 250mit320

Hallo,

ich hab da mal ´ne Frage:

wenn ich mein Auto ohne (=mit deaktiviertem) ESP in die Prärie reite oder jemandem ausweichen muss - zahlt da eigentlich die Kasko??

Ich meine, im Schadensfall kann das doch wohl ausgelesen werden.

Wer weiß da was?

Einzelfallentscheidung.

Grobe Fahrlässigkeit = Kasko muss nicht einspringen.

Kann man dir z.B. nachweisen, dass Du das ESP für irgendwelche "Need for Speed"-Aktionen ausgeschaltet hast, dann wird es eng. ;)

 

Zitat:

Original geschrieben von 250mit320

ohne Holland - fahrn wir zur WM, ohne..................

... sind wir nicht schon da?

Du bist verpflichtet alle Sicherheitsvorkehrungen die das Auto bietet zu nutzen, um den Schaden zu minimieren.

Heißt wohl Schadenminderungspflicht.

Grüße

Hellmuth

Wer verpflichtet mich den dazu?

Solange es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist (und das ist es nicht, gibt ja auch noch autos ohne zu kaufen) und es noch ausschaltbar ist ohne in irgendwelchen geheimmenüs rum zu spielen ( was dir aber in der regel keiner nachweisen kann wenn das menü wieder verlässt. außer du hast halt blockierende räder gehabt dann wird vielleicht der gutachter stutzig ;-) ) dürfte das gar keine rolle spielen.

Zitat:

Original geschrieben von Ma-St-Er-83

Wer verpflichtet mich den dazu?

Solange es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist (und das ist es nicht, gibt ja auch noch autos ohne zu kaufen) und es noch ausschaltbar ist ohne in irgendwelchen geheimmenüs rum zu spielen ( was dir aber in der regel keiner nachweisen kann wenn das menü wieder verlässt. außer du hast halt blockierende räder gehabt dann wird vielleicht der gutachter stutzig ;-) ) dürfte das gar keine rolle spielen.

Das ist nicht richtig. Wie Hellmuth schon erklärt hat: Wenn es vorhanden ist, musst du es benützen - außer du hast einen guten Grund (z.B. kein Grip beim Anfahren auf Schnee oder Eis). Schließlich gehört das ESP ja zur Gesamtkonzeption des Autos, das auch entsprechend hohe Fahrleistungen bietet - ein Logan hat das nicht, aber der bringt auch nicht so viel Schub auf die Achse (und bei dem ist es nicht die Hinterachse).

Bei einem Oldtimer ohne Gurte (falls es das noch so gibt) musst du dich auch nicht anschnallen - aber wenn welche da sind, musst du sie benützen.

Ja aber das mit der Gurtpflicht ist ja gesetzlich geregelt.

Und es gibt noch kein Gesetz welches sagt das ESP an sein muss.

Also kann einem da niemand was.

Ja den Grund habe ich durchgehend. Weil ESP2 Bremst dich beim schnellen Bechleunigen auch auf trockener straße unnötig ab und durch kurven kommst mit der normalen abschaltung (ohne geheimmenü) auch einen Tick schneller. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Ma-St-Er-83

Ja aber das mit der Gurtpflicht ist ja gesetzlich geregelt.

Und es gibt noch kein Gesetz welches sagt das ESP an sein muss.

Also kann einem da niemand was.

Meine Bemerkung bezog sich nicht auf die Rechtslage, sondern auf den VK-Versicherungsschutz. Und der entfällt bei "grober Fahrlässigkeit" - die (wahrscheinlich) gegeben ist, wenn du ein im Fahrzeug vorhandenes Sicherheitsfeature mutwillig ausschaltest. (100%ig kann das niemand sagen, weil es, wenn die Sache vor Gericht kommt, immer auf die Situation im Einzelfall ankommt.)

ESP Ausschalten ist diesbezüglich sogar schlimmer als ohne Gurt Fahren: Wenn du "nur um die Ecke zum Bäcker" fährst und dich dabei nicht anschnallst, so rechnest du ja nicht mit einem Unfall und führst durch das Nicht-Anschnallen auch keinen herbei. (Es kann dir halt trotzdem ein Idiot mit zu hoher Geschwindigkeit von links hineindonnern.)

ESP-Ausschalten hingegen ist ja nur "sinnvoll", wenn du die damit erzielbaren "Grenzwert-Fahrleistungen" auch tatsächlich abrufst. Du setzst also - bewusst - eine Tat, die es dir in der Folge ermöglicht, besonders unfallträchtig zu fahren - und die im Zweifelsfall auch als Indiz dafür dienen wird, dass du genau das wolltest und getan hast.

Mit anderen Worten: Das Ausschalten des ESP ist nicht bloß an und für sich grob fahrlässig, sondern es wird auch als (zusätzlicher) Beweis gewertet werden, dass du in der Folge grob fahrlässig gefahren bist.

Falls du das vorhast, solltest du dich zumindest anschnallen. ;)

Ja da hast du schon recht.

Nur nachweisen wird es dir niemand können ob das ESP nun an oder aus war weil man ja nach dem Unfall (solange er keinen Personenschaden mit sich trägt) den motor aus macht, so das alles wieder in Grundstellung geht. Sprich das ESP wieder an ist.

Und angeschnallt wird sich schon automatisch. Auch auf kurzen wegen.

Und das nicht nur weil das Piepsen einem nach ner weile auf die Nerven geht. :D

Wer einen tieferen Einblick haben möchte:

Die grob fahrlässige Verursachung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer führt nach § 61 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) zur Leistungsfreiheit des Versicherers.

Grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer die verkehrserforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer acht lässt und das Nächstliegende, das jedem in der gegebenen Situation einleuchtet, nicht beachtet.

Dazu kommt, dass der Versicherungsfall gerade infolge der groben Fahrlässigkeit eingetreten sein muss (Kausalität). Das dem Versicherungsnehmer zum Vorwurf gemachte Verhalten muss sich auf den Eintritt des Versicherungsfalls also zumindest nachweisbar mitursächlich ausgewirkt haben.

Der Nachweis der Herbeiführung des Versicherungsfalls, des Verschuldens des Versicherungsnehmers und der Kausalität des Fehlverhaltens für den Eintritt des Versicherungsfalls obliegt dem Versicherer.

Mittlerweile sind bestimmte Geschehensabläufe in der Rechtsprechung so oft beurteilt worden, dass bei ihrem Vorliegen in der Regel - dies wird teilweise von Versicherern nicht beachtet, man geht pauschal von einem Grundsatz aus - von grober Fahrlässigkeit auszugehen ist.

Da nur in der Regel von grober Fahrlässigkeit auszugehen ist, lohnt im Hinblick auf die drohende weitreichende Konsequenz “Leistungsfreiheit“ des Versicherers immer eine Überprüfung der Einzelumstände.

Grobe Fahrlässigkeit liegt “in der Regel“ nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung zum Beispiel in folgenden Fällen vor:

- Überfahren einer Verkehrsampel bei Rotlicht

- Überfahren eines Stoppschildes

- Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille

- Relative Fahruntüchtigkeit unter 1,1 Promille, wenn weitere “Ausfallerscheinungen“ hinzutreten, wie Fahrfehler oder schwankender Gang hinzutreten

- Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung

- Wenden auf der Autobahn

- Leichtfertige Überholvorgänge

- Greifen nach Gegenständen auf dem Beifahrersitz.

- Einwurf des Fahrzeugschlüssels in den ungesicherten Briefkasten einer Werkstatt

- Verlassen des Fahrzeugs mit steckendem Zündschlüssel.

An Begriffen wie “erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung“ oder “leichtfertige Überholvorgänge“ können Sie erkennen, dass die konkreten Umstände des Einzelfalls immer auszuwerten sind.

Falls Sie also einmal lesen “da Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, sind wir gemäß § 61 VVG von unserer Verpflichtung zur Leistung frei,“ empfiehlt es sich immer, diese Aussage kritisch zu hinterfragen.

Autor: Rechtsanwalt Jens Jeromin

Quelle: http://www.123recht.net/article.asp?a=16928

am 27. Juni 2006 um 5:50

ein gutes board für solche fragen:

verkehrsportal

am 27. Juni 2006 um 5:57

Guten Morgen,

seit einiger Zeit gibt es allerdings auch Versicherungen, die damit werben, auch bei grober Fahrlässigkeit Leistung zu erbringen...

Themenstarteram 27. Juni 2006 um 6:16

Re: Re: Kaskoschutz ohne ESP

 

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71

Einzelfallentscheidung.

Grobe Fahrlässigkeit = Kasko muss nicht einspringen.

Kann man dir z.B. nachweisen, dass Du das ESP für irgendwelche "Need for Speed"-Aktionen ausgeschaltet hast, dann wird es eng. ;)

 

 

... sind wir nicht schon da?

Klar, Gerry.

Ham ja auch ganz gut was geboten;-)

Außerdem ist das doch mit dem ESP so das wenn man ihn ausgeschaltet hat und schneller wie 60 oder 80 kmh fährt sich dieser wieder heimlich aktiviert.

Ich würde an deiner stelle den ESP nicht ausschalten solange man beim anfahren gripp hat, es sei den du willst Rallye fahren.

Und ob man das hinterher nachweisen kann das es abgeschaltet war, würde ich sagen ja.

 

Gruß Benzländer

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71

Verlassen des Fahrzeugs mit steckendem Zündschlüssel.

Wenn man das Fahrzeug "mit" steckendem Zündschlüssel verlässt, so ist das keine grobe Fahrlässigkeit, sondern Vandalismus. :p

Re: Kaskoschutz ohne ESP

 

Zitat:

Original geschrieben von 250mit320

Hallo,

ich hab da mal ´ne Frage:

wenn ich mein Auto ohne (=mit deaktiviertem) ESP in die Prärie reite oder jemandem ausweichen muss

ohne Holland - fahrn wir zur WM, ohne..................

Vermutlich weil einige "Manta-Fahrer" mit dem Schalter Schindluder getrieben haben, ist das Ausschalten des ESP bei fast allen Autoherstellern nicht mehr möglich.

Drückt man den Schalter bei einem Fahrzeug mit neuerem ESP, werden die meisten ESP-Funktionen lediglich abgemildert bzw. setzen später ein.

Und sobald man z.B. eine Vollbremsung macht, schaltet sich das ESP automatisch wieder zu.

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