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Kauf eines Fahrzeugs mit 07-Nr.

Themenstarteram 19. März 2007 um 16:25

Hallo,

ich möchte mir evtl. einen 76er Granada kaufen, der seit über 2 Jahren abgemeldet ist und seitdem auf 07er-Kz. läuft. Wenn ich den Wagen kaufe, möchte ich ihn ebenfalls auf 07 fahren. Muß ich ihn dazu vorher noch durch den Tüv bringen oder wie läuft das? Was muß alles beantragt werden? Führungszeugnis? Was kostet der Spaß? Bei dem Wagen ist die letzte TÜV-Prüfung im Juni 04 abgelaufen.

Gruß Turbine

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15 Antworten

Moin,

Du brauchst ein polizeiliches Führungszeugnis (kostet bei uns 13,- Euro) und die Zulassungsstelle holt sich einen Auszug Deines Punkteregisters aus Flensburg.

Die anderen Voraussetzungen sind, soweit ich weiss, von Landkreis zu Landkreis verschieden. Steuern zahle ich pauschal 191,- Euro. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Versicherung und der jährlichen Fahrleistung. Zum TÜV brauchte ich nicht. Allerdings wollte meine Versicherung 7 Fotos von meinem Auto haben, um zu sehen, ob der Wagen dem Originalzustand entspricht. Andere Versicherungen wollen gerne ein Gutachten sehen. Was sowas kostet, weiss ich leider nicht.

Gruss

Olaf

am 19. März 2007 um 17:30

inzwsiche (seit 1.3.) wollen die meisten zulassungsstellen mindestens ne verkehrssicherheitsprüfung vom tüv...

ansonste wurde das wichtigste gesagt...

am 19. März 2007 um 20:16

Moin

Und von mir mal wieder die Anmerkung:

Die 07 ist eigentlich nur interessant, wenn man mehrere Fz. betreiben möchte. Für nur ein Fz. lohnt die 07 eher nicht, da mit zu vielen Auflagen und Beschränkungen verbunden.

Alternative:

H Kennz. oder Saisonzul.

Gruß, Z.

am 19. März 2007 um 22:28

07 mal wieder

 

also ich halte die Enschrenkung bei 07er für erträglich, wenn man fürs "Tagesgeschäft" ein normal Zugelassenes Auto hat...

uns Saison-Kennz. finde ich (persönlich) ganz blöde, da ja das Gute Stück für eine Zeit ganz verschwinden muss...

aber muß jeder für sich selbst wissen... :)

am 19. März 2007 um 23:10

...?? mit 07 darfst du auch nciht auf der straße parken, und ein erstawagen wird wohl von jeder vers. sowohl bei h als auch 07 verlangt..

am 19. März 2007 um 23:38

Re: 07 mal wieder

 

Zitat:

Original geschrieben von Christyaan

also ich halte die Enschrenkung bei 07er für erträglich...

...aber muß jeder für sich selbst wissen... :)

Genau richtig, das muß jeder für sich selbst entscheiden.

 

Zitat:

Original geschrieben von Christyaan

uns Saison-Kennz. finde ich (persönlich) ganz blöde, da ja das Gute Stück für eine Zeit ganz verschwinden muss...

... Und für die andere Zeit kann man es völlig uneingeschränkt, ohne Auflagen nutzen.

Also nochmal:

07 ist mit erheblich eingeschränkter Nutzung und Auflagen verbunden.

Die H- Zulassung kostet das gleiche Geld und unterliegt keinerlei Beschränkungen. Einziger Unterschied, man benötigt ein H- Gutachten (§23) und regelmäßige HU, aber das sollte ja für einen halbwegs gepflegten Oldie kein Problem sein.

Gruß, Z.

Guten Tag ,

ich würde mich gerne hier mal als Neuling einklinken ;o)

Habe da auch faregn zu diesem thema :

muss die Zulassungstelle - wenn ich sagen wir mal eine genemigung habe das ich ein 07er kennzeichen zugeteilt bekomme - mir auch ein Golf 1 erlauben der von einem anderen kreis ein 07 Schild schon vor ein oder 2 jahren zugeteilt wurde - !? Oder darf ich den Wagen nicht gerade so kaufen ?? Müssen die den nicht anerkennen ??

----

Darf man an einem 07er Fahrzeug ein Motorumbau durchführen ??

wäre schön um mithilfe ;o)

Mfg

am 29. März 2007 um 5:59

Moin!

Hier steht einiges dazu:

http://www.motor-talk.de/t1395732/f7/s/thread.html

Gruss

Olaf

am 29. März 2007 um 23:14

Zitat:

Original geschrieben von Youngtimeruhu

muss die Zulassungstelle - wenn ich sagen wir mal eine genemigung habe das ich ein 07er kennzeichen zugeteilt bekomme - mir auch ein Golf 1 erlauben der von einem anderen kreis ein 07 Schild schon vor ein oder 2 jahren zugeteilt wurde - !? Oder darf ich den Wagen nicht gerade so kaufen ?? Müssen die den nicht anerkennen ??

Moin

Ob der Wagen schon mal beim Vorbesitzer auf 07 lief, ist völlig egal. Den Golf kannst Du problemlos auf Deine 07 eintragen lassen, sofern er mindestens 30 Jahre alt ist.

Gruß, Z.

Zitat:

Original geschrieben von Zwiebelfarmer

Moin

Ob der Wagen schon mal beim Vorbesitzer auf 07 lief, ist völlig egal. Den Golf kannst Du problemlos auf Deine 07 eintragen lassen, sofern er mindestens 30 Jahre alt ist.

Gruß, Z.

Ja dies ist aber nicht der Fall !!

Er ist bj 83 und hat momentan eine 07er Nummer !

am 30. März 2007 um 8:03

Hallo !

Wenn du schon ein 07-Kennzeichen für ein Fahrzeug hättest,wäre das wohl keine große Schwierigkeit.Wird der Golf abgemeldet und du übernimmst ihn als Nachfolger.geht das erst ab 30 Jahren.Und ohne Fahrzeug eine rote Nummer zu beantragen geht nicht.Auch Neueintrag bei vorhandener roter Nummer nur ab 30 Jahren.Nochmal hast du eine rote Nummer,kann ein anderes Fahrzeug eines anderen Besitzers mit roter Nummer (07 Kennzeichen) übertragen werden,dann auch unter 30 Jahren.(Umschreibung).

Gruß Wolfgang

Na dann Pech ;o( die Welt is Schlecht

am 31. März 2007 um 18:27

Hallo Wolfgang!

Du meinst, dass man einen PKW, der noch keine 30 Jahre alt ist auch nach dem 01.03. ohne Probleme auf seine bestehende 07er übernehmen kann, wenn der PKW beim Vorbesitzer auch schon auf der 07er gelaufen ist???

Nach meiner Info gibt es nur Bestandsschutz für die PKW, die auf der 07er eingetragen sind. Bei Veränderungen (z.B. Verkauf) gibt es keine neue Zulassung auf 07er für die unter 30.

Wenn Du recht hast, wäre das nicht schlecht!

Gruß Jevo

am 1. April 2007 um 10:23

Hallo !

Beide Zulassungstellen haben sich geeinigt,dabei ging es um einen 380 er SEC BJ.85.Der Wagen hat Bestandsschutz weil er seit 2006 auf roter Nr.läuft.und umgeschrieben wird auf den neuen Besitzer der zwei Fahrzeuge mit roter NR.(07)laufen hat.Würde der Besitzer des SEC den Wagen abmelden und der neue Besitzer den Wagen anmelden,dann greift die 30 Jahres Frist.Nur reden muß man dann mit den Sachbearbeitern.Durch Zufall habe ich das miterlebt,weil ich an dem Tag als Interviewer tätig war.

Gruß Wolfgang

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