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Kauf ohne KFZ-Schein, Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen

Themenstarteram 3. November 2024 um 10:05

Hallo, an alle...

ich möchte gerade bei einem Seriösen Händler einen E-Auto Kaufen. Händler Abwicklung alles Seriös.

Jedoch ist der KFZ-Schein, Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen für das Auto nicht vorhanden.

was ich herausfinden konnte das es trotzdem klappen soll das ich das Auto auf mich angemeldet kriege.

Oder sieht ihr da Problematik? das der Alte Halter Schwierigkeiten hatte und die unterlagen nicht raus rücken will? ich denke es war ein Leasing unbezahlte Raten Fahrzeug? mit 6400km

Vielen Dank an alle...

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49 Antworten

Naja solange da etwas nicht abbezahlt ist, gehört das dem jeningen der dafür das Geld freigegeben hat- Bank, Leasingfirma etc.

Wenn der Verkäufer keine Papiere hat weißt du nicht mal woher das Fahrzeug kommt (wem gehört).

Falls da noch offene Raten sein sollen, könnten die dir sogar das Fahrzeug wegnehmen nachher.

Der Fahrzeugbrief ist das wichtigste Dokument Ihres Autos. Ohne den Brief können Sie das Fahrzeug nicht anmelden und in aller Regel auch nicht verkaufen. Wenn der Fahrzeugbrief nicht mehr auffindbar ist, können Sie einen Neuen beantragen. ( soll der Verkäufer machen)

 

Du kannst auch sagen, er soll das Fahrzeug auf dich anmelden. Falls er das nicht machen will, kannst sicher sein, da stimmt etwas nicht.

....klingt nicht seriös

Ganz einfach lass die Finger davon.....!

Ich nenne das nicht wie Zebulon102 nicht seriös, sondern dem Händler, so er denn überhaupt einer ist kriminell!

Und der sollte das wissen!!!

Zudem bis Du um es mal noch vorsichtig zu beschreiben, sehr Blauäugig....

Themenstarteram 3. November 2024 um 10:25

Der Fahrzeugbrief ist vorhanden. Ich kriege nur die Kennzeichen und Teil 1 wohl nicht mehr es ist nicht mal sicher ob das Fahrzeug angemeldet noch ist. Es ist ein in DE zugelassener Fisker aus einer Versteigerung.... Fahrzeug ist in Ordnung und Sauber von der Abwicklung nur die Dokumente werden fehlen.

Dann sollte es kein Problem sein.

Kennzeichen/Fahrzeugschein können auch verloren sein...

Themenstarteram 3. November 2024 um 10:30

genau, Rechnung mit Mwst vom Händler ect alles OK... würde nur etwas abschätzen ob das LBV nachher vom Vorbesitzer Eidesstaatliche ect verlangt und ich an dem aus seinen persönlichen gründen nicht ran komme? kann sogar sein das der Händler diese einfach nicht mehr hat... Die Unterlagen sind einfach nicht da aber Eigentum mache ich keine sorgen...

Nur die Dokumente und Kennzeichen fehlen? Also wenn das Gebahren für Dich seriös ist?

Wenn nur die ZB2 da ist, woher willst Du wissen, dass der nicht doch im Ausland zugelassen ist, war?

Ein seriöser Händler verkauft ein Kfz mit den vollständigen Unterlagen und reicht keine auf einer Auktion ersteigerte Büchse an einem Ahnungslosen weiter, der dann beim Versuch das Fahrzeug zuzulassen, eine böse Überraschung erlebt.

Der Händler soll die Dokumente besorgen und dafür sorgen,dass der Wagen abgemeldet ist und somit die fehlende Kennzeichen kein Problem darstellen.

Oder Du vereinbarst die Geld Übergabe erst nach erfolgter Zulassung auf Dich. Wenn's scheitert, brauchst Du Deinem Geld nicht hinterher laufen. Wärst nicht der erste, der auf solche Praktiken hereinfällt, und Du wirst auch nicht der letzte sein, der mit einem Versteigerungsschnäppchen auf die Nase fällt.

Zitat:

@Nipo schrieb am 3. November 2024 um 11:28:34 Uhr:

Dann sollte es kein Problem sein.

Mutig, dass so in den Raum zu werfen! Wie oft hast Du schon Fahrzeuge ohne vollständige Dokumente zugelassen?

Themenstarteram 3. November 2024 um 10:45

im Schlimmsten fall kann man ja je nach Vorgeschichte, den Vor (Angemeldete Person!) auffordern das Fahrzeug ab zu melden. Es kann doch nicht sein das jeder Leasingnehmer der nicht Zahlt das Auto nicht freigeben tut.

hoffe das ich das posten kann und ihr rein kommt? ich sehe das Auto für mich als Nutz Fahrzeug wollte den schon als er Raus kam für über 65000€ Kaufen jedoch pleite ect.. aber andere Geschichte...

https://de.bca-europe.com/Lot?...

1. Fisker ist Pleite und da gibts keinen Service und keine Ersatzteilversorgung und keine Garantieleistungen.

2. Wenn der Händler das Fahrzeug aus einer Versteigerung hat, dann kann er sich um die fehlenden Papiere kümmern.

3. So billig kann kein Auto sein, dass man sich sowas ans Bein bindet.

Zitat:

@LevKaan2002 schrieb am 3. November 2024 um 11:45:07 Uhr:

im Schlimmsten fall kann man ja je nach Vorgeschichte, den Vor (Angemeldete Person!) auffordern das Fahrzeug ab zu melden.

Da bin ich mal gespannt, wie Du das vornehmen möchtest. Der letzte Halter hat mit Dir nichts zu tun, welches Interesse hat der, Dir zu helfen, sein eingezogenes Kfz für Dich zulassungsfähig zu machen? KEINS!

Auslachen wird er Dich.

Themenstarteram 3. November 2024 um 11:06

na dann dürfte/könnte doch kein Autokonzern Leasinggesellschafft mehr einen nicht Freiwillig abgegebenen Wagen nicht mehr weiter Veräußern?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. November 2024 um 11:46:24 Uhr:

 

3. So billig kann kein Ato sein, dass man sich sowas ans Bein bindet.

Anscheinend doch.

Berlin ist relativ schnell mit dem versteigern, dort wird aber alles mitgeliefert, dass nach erfolgter Aufbietung die Umschreibung erfolgen lang

Hier war es wohl ein privates Aktionshaus, die das reine Blech veräußert haben.

@TE

Sind denn alle Schlüssel vorhanden oder nur einer?

Zitat:

@LevKaan2002 schrieb am 3. November 2024 um 12:06:37 Uhr:

na dann dürfte/könnte doch kein Autokonzern Leasinggesellschafft mehr einen nicht Freiwillig abgegebenen Wagen nicht mehr weiter Veräußern?

Doch, die bemühen sich aber vor dem Weiterverkauf, dass die Unterlagen vollständig sind.

Dein "seriöser" Händler möchte diesen Aufwand nicht betreiben, warum wohl?

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