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Kaufberatung Naked Bike

Themenstarteram 10. April 2022 um 20:51

Hi zusammen,

nach einigen Jahren Aprilia RS 125, Suzuki RGV 250 und Yamaha RD 350 und ein paar Abstechern auch größeren V2 und R4 Maschinen war ich rund 10 Jahre raus.

Nun habe ich mir wieder neue Kleidung angeschafft und war heute mal mit der RS 125 unterwegs..

Allerdings möchte ich mit ein paar Leuten Touren fahren und dafür ist das kein geeignetes Motorrad.

Ich würde mir gerne etwas neues anschaffen, mit folgenden Eckdaten:

- Naked Bike oder "halbnackt"

- gerne einen V2

- möglichst wenig "Teillastrucken" ich kenne das z.B. von einer älteren Fireblade...

- Leistung ist für mich nicht sooo relevant, was sagt Ihr dazu?

- Möglichkeit das Schaltschmea umzudrehen (1. Gang oben, Rest unten)

- ABS ist ein Muss!

- Neukauf

Auf Bilder gefallen mir gut:

Yamaha MT-07, Suzuki SV650, Honda CB650R und Kawsaki Z650.

Die Suzuki wäre die günstigste und die Honda die teuerste mit der meisten Leistung.

Was würde Euch noch einfallen?

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39 Antworten

Die Ducati Monster würde noch dazupassen

STREETFIGHTER V2

Nicht kleckern

am 11. April 2022 um 5:35

Welche Farbe hat die neue Kleidung?

Themenstarteram 11. April 2022 um 6:19

Farbe der Kleidung ist schlicht: schwarz/grau damit es universell passt ;-)

es gibt eine 2 Zylinder Fireblade - als NackedBike?

R1200R

Themenstarteram 11. April 2022 um 19:02

Probefahrten sind vereinbart für: SV650, CB650R, MT-07 und Z650 RS

Ehrlich.... sind alle kein Griff ins Klo..... nimm was dir am besten taugt.

R1200R ist wahrscheinlich außerhalb des Budgets

Das Honda Aggregat ist definitiv das "neueste" der vier Maschinen, aber wirklich falsch machste nix. Allerdings hast du da einen R4 drin. Deinen "V2" haste eigentlich nur in der SV, die MT hat nen Crossplane 2er.... glaube aber den Unterschied wirst du nicht merken.

Und ohne ABS findest in der Preisklasse ehrlich gesagt nichts mehr.

Prognose

 

Es wird die Z....

Die Z sieht ja auch am besten aus.

Wäre auch meine Wahl, obwohl ich SV-Fan bin... Naja, zumindest von der ersten damals. :D

 

Ich schmeiß noch mal die Brixton Crossfire 500 mit rein. ;)

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 10. April 2022 um 22:51:47 Uhr:

- Möglichkeit das Schaltschmea umzudrehen (1. Gang oben, Rest unten)

Habe ich es falsch in Erinnerung oder ist das in DE nicht untersagt, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und in der "richtigen" Kontrolle zu einem geordneten Heimweg auf dem Fußweg?

Uppps das hab ich bis heute noch nicht gehört

am 12. April 2022 um 7:20

Wäre mir auch neu.

Es gibt dazu diverse Threads, wenn man mal ein wenig Google bemüht. Allerdings eben häufig nur "Foren-Bauchgefühl-Wahrheiten". Ich weiß, dass einige Fußrastenanlagen mit kombinierter "Drehung" der Schaltung explizit als "nur für Rennstrecke" angegeben sind.

An der Stelle sonst ggf. einfach mal beim TÜV anfragen. Nicht, dass es da dann doch mal ein Problem gibt. Wenn ich Zeit finde, schaue ich vielleicht noch mal intensiver nach..

am 12. April 2022 um 8:35

Also: Die Schaltumkehr führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Allerdings ist der Umbau meist mit einer anderen Fußrastenanlage kombiniert, für die es eine ABE geben muss.

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