1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Kaufberatung nicht EU Fahrzeug

Kaufberatung nicht EU Fahrzeug

Themenstarteram 5. Juni 2016 um 16:25

Hallo zusammen,

ich weiß nicht richtig wohin mit meinem Thema. Ich hoffe das ich hier richtig bin.

Ich habe zwar schon ein paar Themen gefunden die ungefähr passen aber nicht 100 prozentig.

Folgendes ist der Fall:

Ich möchte ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen, welches noch nicht in Deutschland zugelassen wurde aber mit Libyschen Kennzeichen hier in Deutschland angekommen ist.

Das Fahrzeug wurde in Libyen von Herr Müller (Beispielname) gekauft. Herr Müller ist libyscher und deutscher Staatsangehöriger. Herr Müller hat libysche Fahrzeugpapiere und den libyschen Kaufvertrag über das Fahrzeug. Das Fahrzeug ist Bj 2013 und der libysche Kaufvertrag ist vom 01.03.2016.

Das Fahrzeug hat 2000km auf dem Tacho (nur durch die Fahrt nach Deutschland). Es war ein Neuwagen in Libyen.

Jetzt möchte Herr Müller das Fahrzeug als Gebrauchtwagen hier in Deutschland an mich PRIVAT verkaufen.

Und ich würde das Fahrzeug gerne erwerben.

Was genau benötige ich alles für die Zulassung ?

COC ? Vollabnahme ? Unbedenklichkeitsbescheinigungen von wem ?

Und wie und wann hätte Herr Müller eingentlich Zoll bezahlen müssen ?

Bzw. muss der Zoll auch dann gezahlt werden, wenn es so den anschein hat, dass Herr Müller ja nur zu Besuch in Deutschland ist mit dem Fahrzeug ? (Wegen den Libyschen Kennzeichen bei der einreise)

Gruß und schonmal danke vorab,

Euro

Beste Antwort im Thema
am 5. Juni 2016 um 21:33

Ist es ein besonderes Fahrzeug? Wofür diese ganzenn Umstände? Kennst du den VK persönlich? Ist der Wagen Viel billiger als vergleichbare bei uns? Warum ist der Wagen billiger, obwohl die Autos dort eigentlich viel teurer sind als bei uns?

Bei Oldtimern kann man noch sowas machen, aber bei aktuellen 0815. Fahrzeugen macht es meistens null sinn. Und 90 % merken dann das sie beschissen wurde und man nichts machen kann. Entweder, Unfallwagen, 200tkm runtergeschraubt, geklaut, Haufen Probleme usw. Gier frisst Hirn finde ich schon ganz passend :D

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten

Klingt irgendwie haarsträubend.

Meine Frage wäre warum Herr Müller in Deutschland nicht die notwendigen Papiere für eine ordnungsgemäße Zulassung beschafft.

Ich persönlich würde so ein Auto nicht kaufen, bei mir frisst Gier kein Hirn. :D

Hi,

verzollt werden muss das Fahrzeug im Zweifel von dir wenn noch nicht passiert und von dir zugelassen werden soll.

Erfüllt das Fahrzeug überhaupt die Zulassungsvorschriften die ein Neuwagen in Deutschland 2013 erfüllen musste? Interessant vor allem die Abgasnorm.

Da das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist musst du auf jeden Fall zum Tüv. CoC wäre auf jeden Fall hilfreich falls es diese für das Fahrzeug gibt.

Fahrzeuge aus den nicht EU Ausland unterscheiden sich oft erheblich von europäischen Fahrzeugen,je nach den regionalen Zulassungsvorschriften, ggf. sind noch einige Umbaumaßnahmen erforderlich.

Im Zweifel ist die Zuständige Zulassungsstelle dein Ansprechpartner und kann die verbindlich sagen was sie alles sehen möchte.

 

GRuß Tobias

Fragen über Fragen.

Die solltest du alle klären bevor du überhaupt das Auto kaufen solltest.

Auch die Besitzverhältnisse sind genauestens zu klären.

Es könnte ja sein das du bei der Zulassungsbehörde gesagt bekommst, wir müssen das Auto beschlagnahmen.

Oder das Auto ist in Deutschland nicht zulassungsfähig.

Dein Gesicht möchte ich dann gerne sehen. :D

Ansonsten muss man sich wirklich fragen ob es das Wert ist wenn man sich unbedingt ein Auto aus dem Orient kaufen will.

Wenn du die ganzen Kosten rechnest bekommst du hier allemal so ein Auto.

Themenstarteram 5. Juni 2016 um 21:19

Hallo zusammen,

um genauestens alles abzuklären habe ich ja um Eure Mithilfe ersucht.

Herr Müller wird morgen die CoC vom Hersteller versuchen zu besorgen und sich um die Verzollung kümmern.

Muss ich dann definitiv zur Vollabnahme beim TÜV, wenn der Wagen von 09/2013 ist ?

Das mit den Besitzverhältnissen wäre noch so eine Sache. Obwohl Herr Müller mir einen guten und um die Sache bemühten Eindruck vermittelt.

Kann ich den Wagen, sofern alles geklärt ist, dann ganz normal bei der Zulassungsstelle anmelden oder benötige ich noch etwas besonderes ? Die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA benötige ich ja anscheinen seit 2007 nicht mehr.

@klamann15

Das Auto befindet sich erst seit letztem Mittwoch in Deutschland.

Ich werde schon nicht meiner Gier verfallen, ohne vorher alles gecheckt zu haben.

Sobald ich morgen die Fahrgestellnummer habe, werde ich diese prüfen lassen.

Gruß und Danke

am 5. Juni 2016 um 21:33

Ist es ein besonderes Fahrzeug? Wofür diese ganzenn Umstände? Kennst du den VK persönlich? Ist der Wagen Viel billiger als vergleichbare bei uns? Warum ist der Wagen billiger, obwohl die Autos dort eigentlich viel teurer sind als bei uns?

Bei Oldtimern kann man noch sowas machen, aber bei aktuellen 0815. Fahrzeugen macht es meistens null sinn. Und 90 % merken dann das sie beschissen wurde und man nichts machen kann. Entweder, Unfallwagen, 200tkm runtergeschraubt, geklaut, Haufen Probleme usw. Gier frisst Hirn finde ich schon ganz passend :D

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 5. Juni 2016 um 20:58:06 Uhr:

Erfüllt das Fahrzeug überhaupt die Zulassungsvorschriften die ein Neuwagen in Deutschland 2013 erfüllen musste? Interessant vor allem die Abgasnorm.

Reicht das überhaupt?

Ist es nicht eine Neuzulassung innerhalb der EU und wären damit nicht automatisch die jetzigen Vorschriften für einen Neuwagen einzuhalten?

am 5. Juni 2016 um 21:37

Gier frisst Hirn dachte ich mir auch gerade, würde mich sehr überraschen, wenn das in Wirklichkeit nicht nur ein Trick und eine erfundene Geschichte ist um dir dein Geld aus der Tasche zu ziehen.

Zitat:

@tomato schrieb am 5. Juni 2016 um 23:36:41 Uhr:

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 5. Juni 2016 um 20:58:06 Uhr:

Erfüllt das Fahrzeug überhaupt die Zulassungsvorschriften die ein Neuwagen in Deutschland 2013 erfüllen musste? Interessant vor allem die Abgasnorm.

Reicht das überhaupt?

Ist es nicht eine Neuzulassung innerhalb der EU und wären damit nicht automatisch die jetzigen Vorschriften für einen Neuwagen einzuhalten?

Hi,

nein denn dann könnte man ja niemals einen importieren Oldtimer hier in Deutschland zulassen.

Es gelten die Zulassungsregelungen die zum Zeitpunkt der Erstzulassung in Deutschland galten.

Ich wäre hier auch mehr als Vorsichtig.

am 5. Juni 2016 um 22:20

Zitat:

@tomato schrieb am 5. Juni 2016 um 23:36:41 Uhr:

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 5. Juni 2016 um 20:58:06 Uhr:

Erfüllt das Fahrzeug überhaupt die Zulassungsvorschriften die ein Neuwagen in Deutschland 2013 erfüllen musste? Interessant vor allem die Abgasnorm.

Reicht das überhaupt?

Ist es nicht eine Neuzulassung innerhalb der EU und wären damit nicht automatisch die jetzigen Vorschriften für einen Neuwagen einzuhalten?

Wir können es nicht wissen, TE hat bis jetzt von Baujahr 2013 gesprochen, maßgeblich ist aber die Erstzulassung im Ausland.

Für die Ermittlung von Zollwert wird EZ auch von Bedeutung sein.

Zitat:

@klamann15 schrieb am 5. Juni 2016 um 19:40:51 Uhr:

Klingt irgendwie haarsträubend.

Meine Frage wäre warum Herr Müller in Deutschland nicht die notwendigen Papiere für eine ordnungsgemäße Zulassung beschafft.

Ich persönlich würde so ein Auto nicht kaufen, bei mir frisst Gier kein Hirn. :D

Weshalb?

Das wird doch ein ganz normaler Fahrzeugimport?

Etwas, was z.B. tausende hier stationierte US - Amerikaner vor ihrer Rückkehr in die USA praktiziert haben.

 

Zitat:

@klamann15 schrieb am 5. Juni 2016 um 19:40:51 Uhr:

Auch die Besitzverhältnisse sind genauestens zu klären.

Es könnte ja sein das du bei der Zulassungsbehörde gesagt bekommst, wir müssen das Auto beschlagnahmen.

In wieweit unterscheidet sich das von einem innerdeutschen Verkauf?

 

 

Zitat:

@klamann15 schrieb am 5. Juni 2016 um 22:25:48 Uhr:

Ansonsten muss man sich wirklich fragen ob es das Wert ist wenn man sich unbedingt ein Auto aus dem Orient kaufen will.

Wenn du die ganzen Kosten rechnest bekommst du hier allemal so ein Auto.

Aha.

Um genau was für ein Auto geht es denn?

Themenstarteram 6. Juni 2016 um 5:25

Hallo Matsches,

es geht um einen Hyundai i30.

Was hat es damit zu tun, ob ich den Verkäufer privat kenne ?

Ich kenne gar keinen Autoverkäufer privat :-D

Und woher weiß ich das ein deutscher Händler noch nicht bescheißt ??

Freunde, wenn ich das Geld für einen so schönen Neuwagen hätte, würde ich mir Ihn vergoldet auf einem Tablett von einem deutschen Händler liefern lassen.

Aber ich habe noch nichts gekauft und werde den Teufel tun, wenn ich nicht alles passende zur Zulassung in den Händen halte.

Gruß

Mach dich auch kundig, welche Papiere in Libyen zu einem Fahrzeug gehören. Wahrscheinlich wird es auch dort so etwas wie Brief und Schein geben. Aber die wichtigste Frage ist, ob ein in Libyen 2013 neu zugelassenes Fahrzeug auch die relevanten Vorschriften der EU des Jahres 2013 erfüllt. Abgas-Einstufung, Beleuchtung (z.B. solche Kleinigkeiten wie eine Scheinwerfer-Höhenverstellung, die bekanntlich seit 1990 oder 1991 Vorschrift ist, bei Xenon muss sie automatisch sein), ESP, Airbags, dritte Bremsleuchte, Art der Hauptscheinwerfer (vielleicht Sealed-Beam, dann wird es schwierig), ausreichende AUsstattung mit Gurten, Wegfahrsperre usw.

Libyen ist kein Mitgliedsstaat der Europäischen Wirtschaftskommission (Economical Commission for Europe, ECE), insofern sind die dort geltenden Zulassungsbestimmungen laut ECE-Regeln nicht bindend.

Wenn das geklärt ist, und die Eigentmsverhältnisse klar sind und die Verzollung klar ist (denk dran, 19% Einfuhrumsatzssteuer auf Kaufpreis plus Transportkosten, 10% Zoll kommen meines WIssens auch noch dazu) und wenn du dann noch Geld sparst, DANN und nur dann kaufen.

Grüße

SpyderRyder

Zumindest bekommst du bei einem dt. Händler die Zulassungspapiere auf einem goldenen Tablett präsentiert. :D

Der Kauf kostet nicht nur Zoll, sondern auch 19% Einfuhr-Umsatzsteuer auf den Fahrzeugwert. Die sind, wenn der Nachweis fehlt, bei der Zulassung bzw. bei der Ausstellung dt. Fahrzeugpapiere zu zahlen.

Es genügt also nicht, dass der Verkäufer gezahlt hat; die Unterlagen darüber müssen vorgelegt werden.

Wenn es ganz doof läuft, ist das Fahrzeug hier nur mit Umbauten zulassungsfähig. Der Verkäufer hat das Lagerfahrzeug offensichtlich auch erst 2016 erworben und zugelassen, damit sind die aktuellen Bestimmungen einzuhalten. (Tagfahrlicht, Reifendruckkontrollsystem.)

Aber das steht ja schon in den Posts weiter oben.

am 6. Juni 2016 um 6:54

Die Frage ist doch, warum sollte jemand ein neuwertiges Fahrzeug von Lybien nach Deutschland überführen, nur um es dann hier sofort wieder zu verkaufen.

Soweit ich weiß macht das zumindest wirtschaftlich keinen Sinn.

Und solange sich der Sinn für mich nicht erschließt muss ich davon ausgehen das an der Sache irgend etwas faul ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen