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Kaufe und verkaufe Auto mit Nachricht in WhatsApp

Themenstarteram 10. Dezember 2019 um 7:44

Hallo,

meine Freundin spricht mit einem Freund über den Kauf eines Gebrauchtwagens.

Nach einer Woche sendet diese Person eine Nachricht + Foto an meine Freundin in WhatsApp.

Meine Freundin schreibt, dieses Auto ist gut und will es.

Aber nachdem sie mit mir gesprochen und im Internet gesucht habe,

Die Autopreise war doppelt so hoch wie der tatsächliche Preis.

Wir haben ihn informiert, dass wir das Auto nicht wollten, aber sie beschwerte sich.

Was können wir tun, nachdem meine Freundin bestätigt hat, dass sie das Auto will?

Und wer hat recht?

Bemerkenswert ist, dass er sagte: "Das Auto war in München und wurde für uns nach Leipzig gebracht".

LG.

mahdi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ktown schrieb am 10. Dezember 2019 um 12:26:10 Uhr:

Ich finde es erstaunlich, wie freimütig hier gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen wird und Rechtsberatung in Reinform betrieben wird.

Ja... sehr erstaunlich....

 

Zitat:

@ktown schrieb am 1. Dezember 2019 um 20:05:12 Uhr:

@migoela:

1. Sollten sie mal das Versicherungsrecht lesen.

2. Das BGB schreibt vor, dass ein Geschädigter so gleichzustellen ist, als wäre das Schadenereignis nicht eingetreten. Es schreibt weder das Versicherungsrecht noch das BGB vor, dass dies mit einer Reparatur zu erfolgen hat.

oder:

Zitat:

@ktown schrieb am 15. November 2019 um 08:28:24 Uhr:

Zitat:

@WingmanHL schrieb am 15. November 2019 um 08:17:43 Uhr:

Wie gesagt, ich war der Meinung das Feststellungsdatum wäre entscheidend, nicht das Datum der Meldung an den Verkäufer...

Das wäre eine unverhältnismäßige Benachteiligung des Verbrauchers und würde gegen EU Recht verstoßen. Deshalb hat der Gesetzgeber ja den §477 eingeführt und will ihn auf 2 Jahre erweitern. Wenn es den nicht gäbe, dann bräuchte der Verkäufer die Überprüfung des Mangels nur verzögern und er wäre fein raus.

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https://autokaufrecht-frankfurt.de/autokauf/kaufvertrag/

Kann man ein Auto per WhatsApp kaufen?

Die Antwort ist ja.

Die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln wie E-Mail, Instant Messaging (WhatsApp) nimmt auch im Bereich des Autohandels zu. Diese führt aber oftmals zur Unvollständigkeit des vertraglich Gewollten. Dennoch ist es wichtig festzuhalten, dass ein verbindlicher Kaufvertrag über ein Fahrzeug auch per E-Mail oder WhatsApp geschlossen werden kann.

In folgendem Fall gibt es aber ein Widerrufsrecht:

Kann man den Autokauf widerrufen?

Wenn der Verkäufer allerdings Unternehmer ist und der Käufer Verbraucher, stellen sich beim Vertragsschluss per E-Mail oder WhatsApp rechtliche Folgeprobleme. Der Gesetzgeber gesteht dem Verbraucher im Fernabsatz ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu, über welches der Unternehmer (also hier der Autohändler) belehren muss.

Hier kommt es auf die Details an. Wenn der Käufer das Fahrzeug vor dem Kauf vor Ort angesehen hat, scheidet Fernabsatz im Regelfall aus. Wird jedoch “blind” online gekauft, müsste der Verkäufer über das Widerrufsrecht korrekt belehren. Auch dies geschieht oftmals nicht.

Habt ihr eure Adresse oder sonnst etwas schon preis gegeben oder hat er nur die handy nr

Themenstarteram 10. Dezember 2019 um 9:10

er hat unsere Adresse...

War es denn ein Privatverkäufer? Dann scheidet der Widerruf nach den BGB-Regelungen (früher als Fernabsatzgesetz bekannt) aus.

Gab es denn Kommunikation zu der Frage, wo das Auto übergeben wird? Kann es stimmen, dass der Verkäufer wegen deiner Freundin tatsächlich das Auto von München nach Leipzig gebracht hat?

Es hängt alle vom genauen Kommunikationsverlauf ab. Wenn die Nachrichten deiner Freundin als Zusage im Sinne eines Kaufvertrags zu sehen sind, dann kann sie auch schadensersatzpflichtig sein. Der Grund "Ist mir jetzt doch zu teuer" ist alleine nicht ausreichend, um vom Vertrag zurückzutreten. Umgekehrt kann es natürlich auch sein, dass der Verkäufer jetzt nur ein paar Euro verdienen will. Hat er aber wirklich nur wegen deiner Freundin das Auto von München nach Leipzig gebracht, dann ist deine Freundin durchaus zum Schadensersatz verpflichtet.

Kannst du mal bitte n Screenshot vom Chatverlauf mit der betreffenden Stelle einstellen? Namen natürlich schwärzen. Wenn sie so dumm war und eine richtige Zusage geschrieben hat, ist das natürlich erstmal unangenehm, aber wer bitte bringt ein Auto von A nach B auf Grund eines whatsapp Chats? Ich glaub hier fehlen einige Details der Story.

Themenstarteram 10. Dezember 2019 um 10:15

Ich werde Ihnen alle Details zusenden, aber es wird einige Zeit dauern.

Ich bin bei meiner Arbeit und meine Freundin ist bei ihrer Arbeit.

aber jetzt kann ich nur sagen:

er hat gesagt, dass "er es getan hat"

Ich weiß nicht, dass er die Wahrheit sagt.

Themenstarteram 10. Dezember 2019 um 11:08

Ich habe das Foto angehängt....

Das dürfte als Vertragsabschluss zu werten sein. Wenn nicht an anderer Stelle noch ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, dann haftet der Verkäufer allerdings für 2 Jahre auf Gewährleistungsrechte. Vielleicht ist das ein Ansatzpunkt, der dem Verkäufer auch nicht gefällt und ihn deshalb zu einer Vertragsaufhebung bewegen könnte.

Ich finde es erstaunlich, wie freimütig hier gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen wird und Rechtsberatung in Reinform betrieben wird.

Zitat:

@ktown schrieb am 10. Dezember 2019 um 12:26:10 Uhr:

Ich finde es erstaunlich, wie freimütig hier gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen wird und Rechtsberatung in Reinform betrieben wird.

Könnte, vielleicht, dürfte, ...

Ich denke mal, dass solche Worte nicht zufällig gewählt wurden

Zitat:

@ktown schrieb am 10. Dezember 2019 um 12:26:10 Uhr:

Ich finde es erstaunlich, wie freimütig hier gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen wird und Rechtsberatung in Reinform betrieben wird.

Ist doch Quatsch

Rechtsdienstleistung ist nach dem Gesetz (§ 2) nicht:

die an die Allgemeinheit gerichtete Erörterung von Rechtsfragen in den Medien.

Zitat:

@ktown schrieb am 10. Dezember 2019 um 12:26:10 Uhr:

Ich finde es erstaunlich, wie freimütig hier gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen wird und Rechtsberatung in Reinform betrieben wird.

das ist jetzt ein bischen weit hergeholt die äußerungen in diesem forum in dieser art als verstoss gegen das rdg zu interpretieren. aber kann man ja mal in den raum werfen ^^

Die Erörterung von Rechtsfragen ist die Herausarbeitung von Sachverhalten im rechtlichen Kontext, damit der TE sich selbst ein Urteil bilden kann und nicht solche Aussagen wie:

Zitat:

War es denn ein Privatverkäufer? Dann scheidet der Widerruf nach den BGB-Regelungen (früher als Fernabsatzgesetz bekannt) aus.

oder

Zitat:

Das dürfte als Vertragsabschluss zu werten sein.

usw.

Da helfen auch kein dürfte, könnte oder vielleicht.

Achja. Nur weil der Forenbetreiber derzeit hiergegen nicht vorgeht heißt das nicht, dass es zulässig ist. Die Verantwortung der Betreiber dieser Foren wird ja zukünftig wesentlich größer.

Es wäre nicht das erste und auch nicht das letzte Forum, dass diesbezüglich abgemahnt wurde oder wird.

Wie sagte schon Hildegard von Bingen:

Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen.

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