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Kaufpreisentschädigung bei Versicherung abschliessen
Willkommen im Versicherungswirrwarr!
Ich hätte gerne für einen 1 Jahr alten, gebraucht gekauften Golf zusätzlich zur Vollkasko eine Kaufpreiseinschädigungs-Versicherung.
VW bietet ja recht teuer eine bei Selbstverschulden des Unfalls an und lockt mit dem Erwerb eines VW Fahrzeugs dann mit nochmaligen 1000 EUR.
Die Klamotte kostet ca. 14 EUR pro Monat.
Die Huk24 als Beispiel bietet eine Kaufpreisentschädigung für 3,15 vierteljährilich an.
Bis auf die Zahlung von 1000 Eur bei Kauf eines VW scheint sich für mich augenscheinlich nichts anderes in den Versicherungsbedingungen zu unterscheiden. Die von VW sind nur umfassender.
Was tun?
Kaufpreis gebraucht: 26900, davon 17500 Anzahlung, Rest finanziert.
Übermorgen Auto Totalschaden.
Dann bekomme ich: 26900 abzüglich SB 500.- und Restwert...sagen wir 4000.-
Sind 22400.
Über 9000.- sind dann weiter zu finanzieren und ich muss mir von 22400 ein neues Auto kaufen?
Oder verstehe ich da was nicht?!
Beste Antwort im Thema
VVD ist einfach ein wenig teurer. Abgesehen davon ist die Kaufpreisentschädigung meines Wissens nach bei VW dauerhaft und nicht zeitlich begrenzt.
Und lass Dir eins gesagt sein:
Ich war jetzt mehrere Jahre bei der HUK versichert. Bin jetzt wieder zurück zum VVD.
Ich hatte jetzt mal einen Glasschaden, sonst keine Schäden; die Frontscheibe musste ausgetauscht werden. Ich habe immer einen Tarif ohne Werkstattbindung. Trotzdem hat es Probleme gegeben.
Ich habe nach der Schadenanzeige einen Brief von der HUK erhalten und bin sofort darauf hingewiesen worden, dass max. ein bestimmter Stundenverrechnungssatz bezahlt wird. Sollte es in meiner Stadt teuerer sein, habe ich halt Pech gehabt und müsse die Mehrksoten tragen.
Die Praxis kannte mein Autohaus schon. Habe dann in einem anderen Autohaus den Austausch vornehmen lassen, weil es da so gerade eben mit dem Verrechnungssatz passte.
Ich habe dann nochmal im Internet recherchiert. Hier gab es eine Vielzahl solcher Fälle. Beim Amtsgericht Coburg sind bereits mehrere Verfahren anhängig gewesen, bei dem die HUK mal einfach so den Erstattungsbetrag gekürzt hat. Teilweise gingen die Verfahren über mehrere Jahre und die HUK konnte sich mit Ihrer Begründung auch nicht durchsetzen. Trotzdem wird munter weiter gekürzt.
Fakt ist aber, dass bei einer vorgenommen Rechnungskürzung die HUK scheinbar nie einlenkt und nur auf dem Klageweg diesen Rückforderungen nachkommt.
Diese Geschichten haben mich nachdenklich gestimmt. Dieser mögliche Ärger ist mir 150 Euro im Jahr nicht wert.
Glas- und andere Schäden hat der VVD bisher immer anstandslos ausgeglichen.
Will keine Werbung machen; war bisher immer absolut überzeugt von der HUK; aber das Schreiben war einfach nur schlecht und hatte einen sehr faden Beigeschmack.
Grüße Björn
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34 Antworten
Die 4000 Euro Restwert bekommst du ja auch von dem der diesen Restwert geboten hat. Nur der Fahrzeugwert ist hier die unbekannte, wenn der Gutachter nur 24000 ermittelt ermittelt fehlen 2900.
Zitat:
@zameck schrieb am 6. November 2018 um 05:09:58 Uhr:
Die 4000 Euro Restwert bekommst du ja auch von dem der diesen Restwert geboten hat. Nur der Fahrzeugwert ist hier die unbekannte, wenn der Gutachter nur 24000 ermittelt ermittelt fehlen 2900.
Es fehlt noch die Bank und der Wertverlust durch Zulassung! Das Fahrzeug muss erst bei der Bank ausgelöst werden damit du den Schrott verkaufen kannst. Was dann übrig bleibt, davon kannst du dir ein Auto kaufen.
In der Praxis überweist der Aufkäufer den Betrag direkt an die Bank und erhält von der die Zulassungsbescheinigung Teil II.
Also ich habe sie abgeschlossen. Ist jetzt mittlerweile das 3. FAHRZEUG bei dem ich die Kaufpreisschutz habe.
Uns wurde damals ein Auto geklaut! Da wäre es schön gewessen mit dieser Versicherung. Aber leider hatte ich die da noch nicht!
Steh ich auf dem Schlauch oder braucht so eine Versicherung eigentlich kein Mensch der sein Auto Vollkasko versichert hat ?
Und die 1000 euro die man bekommt wenn man einen VW kauft und diese Versicherung abschliesst kommen mir doch sehr suspekt vor...
Nunja...ich denke bei der Vollkasko bekommst Du halt nur den Zeitwert erstattet. Gerade, wenn so ein Totalschaden direkt am Anfang stattfindet, könnte es schon zu nem großen Finanzloch führen.
Ich würde sie bei einem Neu- oder Jahreswagen aufgrund des hohen Wertverlustes in den ersten beiden Jahren immer mit abschließen. Der Finanzierungsgap zwischen Anschaffungs- und Zeitwert kann da recht erheblich ausfallen, wenn man durch Diebstahl oder Totalschaden wieder ein (fast) neues Fahrzeug mit vergleichbarer Ausstattung haben will.
Eben und das denke ich auch. Jetzt ist die Frage: VW für 14,45 EUR pro Monat oder für 3,65 bei der HUK24.
Da muß doch bei der HUK24 etwas fehlen, oder?
HUK24:
A.8.2.3
Für die Neupreisentschädigung gilt anstelle der Frist von 18 Monaten
eine Frist von 36 Monaten.
Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge und gebrauchte Teile
A.8.2.4
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Fahrzeugs, das Sie
gebraucht gekauft haben, gilt: Bei einem Schadenereignis in Kasko in
den ersten 36 Monaten nach der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs
auf Sie zahlen wir den Kaufwert.
Den Kaufwert berechnen wir so: Wir ermitteln rechnerisch den Wieder-
beschaffungswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung auf Sie.
Davon ziehen wir eventuell zwischenzeitlich eingetretene Schäden ab, die
zum Schadenzeitpunkt noch nicht fachgerecht repariert waren.
A.8.2.5
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines mitversicherten Teils,
das Sie gebraucht erworben haben, ersetzen wir den Kaufwert. Es gelten
die Regeln der Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge sinn-
gemäß. Dabei berechnen wir den Zeitraum, in dem wir die Kaufwert-
entschädigung leisten, ab dem Datum, an dem Sie das Teil erworben
haben.
Überführungs- und Zulassungskosten
A.8.2.6
Nach Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs ersetzen wir
Überführungs- und Zulassungskosten für ein Ersatzfahrzeug bis maximal
500 €. Dies gilt nur, falls Sie das Ersatzfahrzeug bei uns versichern.
Zitat:
@MarkoBochum schrieb am 6. November 2018 um 20:28:04 Uhr:
Nunja...ich denke bei der Vollkasko bekommst Du halt nur den Zeitwert erstattet. Gerade, wenn so ein Totalschaden direkt am Anfang stattfindet, könnte es schon zu nem großen Finanzloch führen.
Im Leasingbereich auch VK mit GAP Deckung genannt.
Zitat:
@zameck schrieb am 6. November 2018 um 05:09:58 Uhr:
Nur der Fahrzeugwert ist hier die unbekannte, wenn der Gutachter nur 24000 ermittelt ermittelt fehlen 2900.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die genannte Versicherung genau dafür da. Eben um den Wertverlust direkt nach Kauf zu kompensieren.
Zitat:
@zameck schrieb am 6. November 2018 um 05:09:58 Uhr:
Die 4000 Euro Restwert bekommst du ja auch von dem der diesen Restwert geboten hat. Nur der Fahrzeugwert ist hier die unbekannte, wenn der Gutachter nur 24000 ermittelt ermittelt fehlen 2900.
Wenn der Gutachter nur 24000 ermittelt, und damit erheblich vom Marktwert abweicht, gehe ich zum anderen (richtigen )Gutachter, und schließe dafür nicht ne blödsinnige Versicherung ab....Kopfschüttel
Darum geht es ja jetzt schon gar nicht mehr, sondern um die Unterschiede. Warum kostet VW ca. 15 EUR im Monat und die HUK24 3,15 EUR vierteljährlich?
VVD ist einfach ein wenig teurer. Abgesehen davon ist die Kaufpreisentschädigung meines Wissens nach bei VW dauerhaft und nicht zeitlich begrenzt.
Und lass Dir eins gesagt sein:
Ich war jetzt mehrere Jahre bei der HUK versichert. Bin jetzt wieder zurück zum VVD.
Ich hatte jetzt mal einen Glasschaden, sonst keine Schäden; die Frontscheibe musste ausgetauscht werden. Ich habe immer einen Tarif ohne Werkstattbindung. Trotzdem hat es Probleme gegeben.
Ich habe nach der Schadenanzeige einen Brief von der HUK erhalten und bin sofort darauf hingewiesen worden, dass max. ein bestimmter Stundenverrechnungssatz bezahlt wird. Sollte es in meiner Stadt teuerer sein, habe ich halt Pech gehabt und müsse die Mehrksoten tragen.
Die Praxis kannte mein Autohaus schon. Habe dann in einem anderen Autohaus den Austausch vornehmen lassen, weil es da so gerade eben mit dem Verrechnungssatz passte.
Ich habe dann nochmal im Internet recherchiert. Hier gab es eine Vielzahl solcher Fälle. Beim Amtsgericht Coburg sind bereits mehrere Verfahren anhängig gewesen, bei dem die HUK mal einfach so den Erstattungsbetrag gekürzt hat. Teilweise gingen die Verfahren über mehrere Jahre und die HUK konnte sich mit Ihrer Begründung auch nicht durchsetzen. Trotzdem wird munter weiter gekürzt.
Fakt ist aber, dass bei einer vorgenommen Rechnungskürzung die HUK scheinbar nie einlenkt und nur auf dem Klageweg diesen Rückforderungen nachkommt.
Diese Geschichten haben mich nachdenklich gestimmt. Dieser mögliche Ärger ist mir 150 Euro im Jahr nicht wert.
Glas- und andere Schäden hat der VVD bisher immer anstandslos ausgeglichen.
Will keine Werbung machen; war bisher immer absolut überzeugt von der HUK; aber das Schreiben war einfach nur schlecht und hatte einen sehr faden Beigeschmack.
Grüße Björn