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Kaufvertrag Neukauf / Quittung / Händler

Themenstarteram 26. Mai 2021 um 9:28

Guten Tag, ich bin gerade dabei mir einen neuen Roller beim Händler zu kaufen :) laut Verkäufer bekomme ich die Betriebserlaubnis von der Bank zugeschickt ? Ist das normal und sollte es im Kaufvertrag stehen ?

Desweiteren habe ich den Roller gerade bezahlt und auf dem Kassenbon steht "Ersatzteile " Preis 1849 Euro ist das so üblich ?

Worauf müsste ich sonst noch im Kaufvertrag achten ?

Gruß

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29 Antworten
Themenstarteram 26. Mai 2021 um 9:29

Zitat:

@Schallplattenkratzer schrieb am 26. Mai 2021 um 11:28:51 Uhr:

Guten Tag, ich bin gerade dabei mir einen neuen Roller beim Händler zu kaufen :) laut Verkäufer bekomme ich die Betriebserlaubnis von der Bank zugeschickt ? Ist das normal und sollte es im Kaufvertrag stehen ?

Desweiteren habe ich den Roller gerade bezahlt und auf dem Kassenbon steht "Ersatzteile " Preis 1849 Euro ist das so üblich ?

Worauf müsste ich sonst noch im Kaufvertrag achten ?

Gruß

Betriebserlaubnis meint ich

Wenn du den Roller bezahlt hast muss du auch die Betriebserlaubnis bekommen und zwar vom Händler und nicht von der Bank. Außerdem eine Rechnung für einen Roller und kein Ersatzteil. Alles andere ist nicht Rechtens.

Betriebserlaubnis und Rechnung für einen Roller verlangen sonst vom Kauf sofort zurücktreten

War der Roller wirklich neu ??

Oder ein Gebrauchter, der vom Vorbesitzer finanziert war ?

Und eine BA bei der Bank ? - Hab ich noch nie gehört.

Kassenbon ??

Ich hab mal Aboniert.

Das stinkt schon wieder Gen Himmel.

War das wenigstens ein richtiger Händler?

am 26. Mai 2021 um 11:12

Bitte einen normale Rechnung für den Roller verlangen, keinen Kassenbon mit der Angabe „Ersatzteile“. Du hast ja einen Roller dort gekauft und keine Ersatzteile.

 

Dann die Sache mit der Betriebserlaubnis. Wieso sollte die bei der Bank sein (kenne ich so nicht) und du bekommst sie vom Händler beim Kauf direkt, nicht von irgendeiner Bank oder sonst wem im Nachhinein.

 

Insgesamt ein sehr seltsamer Fall und ein seltsames Vorgehen seitens des Händlers.

Der Händler wird seinen Warenbestand der Bank sicherungsübereignet haben, bei Fahrzeugen werden typischerweise die Fahrzeugpapiere (Brief/Schein/Betriebserlaubnis) dazu übergeben. Üblicherweise besorgt der Händler die aber im Verkaufsfalle von der Bank und übergibt die selbst.

Der Rest ist schon geschrieben; schriftlicher Kaufvertrag mit quittierter Zahlung oder quittierte Rechnung mit genauer Angabe des Fahrzeugs.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 26. Mai 2021 um 14:51:08 Uhr:

Der Händler wird seinen Warenbestand der Bank sicherungsübereignet haben, bei Fahrzeugen werden typischerweise die Fahrzeugpapiere (Brief/Schein/Betriebserlaubnis) dazu übergeben. Üblicherweise besorgt der Händler die aber im Verkaufsfalle von der Bank und übergibt die selbst.

Genau so ist es in nahezu allen Fahrzeughäusern. Wenn der Händler allerdings nicht mal so kreditwürdig ist, dass er zum Verkauf die Unterlagen bekommt um Zug um Zug mit dem Kunden handeln zu können .... naja.

Vielleicht mal die Daten des Händlers abchecken unter "insolvenzbekanntmachungen.de".

Zitat:

@PeterBH schrieb am 26. Mai 2021 um 14:51:08 Uhr:

Der Händler wird seinen Warenbestand der Bank sicherungsübereignet haben, bei Fahrzeugen werden typischerweise die Fahrzeugpapiere (Brief/Schein/Betriebserlaubnis) dazu übergeben. Üblicherweise besorgt der Händler die aber im Verkaufsfalle von der Bank und übergibt die selbst.

Der Rest ist schon geschrieben; schriftlicher Kaufvertrag mit quittierter Zahlung oder quittierte Rechnung mit genauer Angabe des Fahrzeugs.

Aus meiner Erfahrung reicht den Banken eine BE oder das blanke COC nicht aus. Die wollen immer eine ZB2, weshalb Zweiradhändler für Leichtkrafträder eine ZB 2 beantragen, um diese zur Bank zu schicken oder Autohäuser für importierte gebrauchte FZGe eine Zulassung beantragen, um an eine ZB2 zu kommen. Die ausländischen Zulassungsbescheinigungen Plus COC genügt den Banken nicht. Zumindest ist mir keine bekannt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 26. Mai 2021 um 15:03:26 Uhr:

Vielleicht mal die Daten des Händlers abchecken unter "insolvenzbekanntmachungen.de".

Oder mal bei der Zulassungsstelle die Fin abfragen lassen.

Mit den gekauften "Ersatzteilen " wird's wohl auch mit der Garantie Essig...

Gruß jaro

Hat so ein 1.895,- € Roller denn eine Fin, die bei der Zulassungsstelle bekannt wäre? Die Preisklasse dürften doch eher 50 ccm-Roller sein, die nicht zulassungspflichtig sind. Wenn es ein 100/125er Teil ist, dann bitte die näheren Daten incl. Händlerkontakt per PN.

Wenn es ein 50ccm Söller ist,dann wird die BE ja nur erfasst das Teil bekommt ein Versicherungskennzeichen.

Die BE wird bestimmt nicht bei einer Bank liegen.

Ich bin von einem 125er ausgegangen.

Ist es ein neues Fahrzeug?

Da könnte der TE ja mal mit Infos kommen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 26. Mai 2021 um 19:12:42 Uhr:

Hat so ein 1.895,- € Roller denn eine Fin, die bei der Zulassungsstelle bekannt wäre?

Ja, auch 50er haben eine VIN.

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