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Kaufvertrag zurücktreten

Themenstarteram 17. Februar 2016 um 13:04

Hallo Leute,

ich habe vor einigen Tagen einen Kaufvertrag für ein Auto beim Händler unterschrieben und bereits per Überweisung eine Anzahlung geleistet. Das Fahrzeug wurde noch nicht an mich übergeben da noch der Service vorher gemacht wird.

Beim Kauf des Fahrzeugs kam mir der Auspuff komisch vor, da das Aussehen des Auspuffs untypisch für das Modell ist. Der Verkäufer meinte aber zu mir das es sich um ein Sportpaket handelt. Ein paar Tage später wurde mir per Telefon mitgeteilt das Sie einen Tüv Bericht gefunden haben (obwohl der Verkäufer mir beim Kauf gesagt hat das Er keinen hat) und das die Auspüffe nachgerüstet sein.

Desweiteren werben Sie damit das es ein 14 Tage Umtauschrecht gebe, wurde zwar nicht vom Verkäufer gesagt, aber bei deren Auto Inseraten steht das dabei.

Zu meiner Frage Kann ich jetzt meine Anzahlung zurückverlangen und vom Kaufvertrag zurücktreten?

Vielen Dank vorab schon mal

Beste Antwort im Thema
am 17. Februar 2016 um 13:26

Das ist nun alles Verhandlungssache! Dazu kann dir niemand eine konkrete Antwort geben. Aber nachfragen schadet ja nicht :)

16 weitere Antworten
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16 Antworten
am 17. Februar 2016 um 13:08

Ja, kannst du in diesem Fall. Aber wäre es nicht vielleicht geschickter, wenn du mit dem Händler sprichst und einen neuen und originalen Auspuff verlangst?

Dann hättest du das Fahrzeug was du eh kaufen wolltest + neuen Auspuff :)

Gruß

Kann man so nicht beantworten. Dazu müsste der genaue Wortlaut der Angabe zum Rücktritt in der Werbung bekannt sein und alle ggf. davon abweichenden oder ergänzenden Regelungen im mit Dir geschlossenen Einzelvertrag und/oder den AGBs des Händlers.

 

Zitat:

@Dkhan schrieb am 17. Februar 2016 um 14:04:13 Uhr:

... Desweiteren werben Sie damit das es ein 14 Tage Umtauschrecht gebe, ...

Übrigens: Umtauschrecht ist nicht gleich Rücktrittsrecht

Unter Umtauschrecht verstehe ich es, wenn Du den Wagen nicht nehmen müsstest, dafür dann aber ein anderes Fahrzeug beim Händler kaufen musst. In dem Fall wurdest Du auch im Rahmen eines "Umtauschrechtes" die Anzahlung nicht ausgezahlt bekommen

Themenstarteram 17. Februar 2016 um 13:19

Hmm ok vielen dank dann weiß ich bescheid.

Kann ich dann am Preis noch was schrauben oder vielleicht eine Zusatzleistung verlangen.

am 17. Februar 2016 um 13:26

Das ist nun alles Verhandlungssache! Dazu kann dir niemand eine konkrete Antwort geben. Aber nachfragen schadet ja nicht :)

@Dkhan

hab Deine PN zwar erhalten, kann sie derzeit aber nicht beantworten. Beim Versuch bekomme momentan immer einen "Fehler 50x - Serverfehler" von MT. Ich probiers später nochmal

Hab ich mir die Händlerseite mal angesehen.

Wie schon im Beitrag erwähnt, die schreiben nur den nackten Begriff "14 Tage Umtauschrecht". Keine genaue Definition. Was darunter zu verstehen ist und wie dieser Umtausch von statten ginge wird dann ggf. in Deinem Kaufvertrag oder in deren AGB oder Garantieregelung stehen.

Ein "14 Tage Umtauschrecht" wäre ja eine freiwillig gegebene Garantiezusage ... nicht zu verwechseln mit der gesetzl. Gewährleistung ... solche Garantiezusagen werden aber bei Zustandekommen eines rechtgültigen Vertrages einklagbare Vertragsbestandteile.

Sprich doch wirklich mal in aller Ruhe mit dem Verkäufer beim Händler.

Ist der Auspuff den so ein großes Problem? Ist er denn eingetragen? Oder mit ABE ..?

Gruß

NoGolf

PS: PN ging bei mir noch immer nicht und da nix "Geheimnisvolles" die Antwort im Beitrag ;)

Also das meiste wurde ja schon völlig richtig beschrieben, ich Fasse aber noch einmal zusammen:

1) Ein Rücktrittsrecht gibt es nicht.

2) Es gibt aber eine gesetzliche Gewährleistung und diese besagt, vereinfacht ausgedrückt, dass die verkaufte Ware in Art um Umfang der Vereinbarung und den Marktüblichen gepflogenheiten entsprechen muss.

Hier kommt es also stark darauf an, was im Kaufvertrag steht.

Ich gehe mal davon aus, dass dort aber nichts drinsteht wie: Im PKW ist eine Serienmäßige Abgasanlage verbaut. Somit ist es nun Auslegungssache ob der Händler hier nachbessern muss oder nicht.

(Die vorherige mündliche Absprache wird mit ziemlicher Sicherheit durch eine Schriftformklausel im Vertrag ausgehebelt).

3)

Zitat:

@Nogolf schrieb am 17. Februar 2016 um 14:51:36 Uhr:

 

Ein "14 Tage Umtauschrecht" wäre ja eine freiwillig gegebene Garantiezusage ... nicht zu verwechseln mit der gesetzl. Gewährleistung ... solche Garantiezusagen werden aber bei Zustandekommen eines rechtgültigen Vertrages einklagbare Vertragsbestandteile.

Das ist richtig, aber:

Umtausch ist nicht gleich Rückgabe. beim Umtausch verpflichtet sich der Händler nur dazu das Fahrzeug eben durch ein anderes, vom gleichem Wert, Umzutauschen ein Recht auf die Rückabwicklung des Vertrags besteht nicht.

Edit: Habe gerade gesehen, dass NoGolf ein paar Beiträge weiter oben das gleiche geschrieben hat. naja, doppelt hält besser ;)

Themenstarteram 17. Februar 2016 um 14:14

Ok alles klar Danke euch Leute!!! werd mich mit dem Verkäufer nochmal zusammensetzen und das ganze besprechen.

Viel Glück dabei!

Kann man vielleicht im Nachhinein erfahren, wie es gelaufen ist oder um was für ein Modell es sich handelt?

Zitat:

@Dkhan schrieb am 17. Februar 2016 um 14:04:13 Uhr:

Hallo Leute,

ich habe vor einigen Tagen einen Kaufvertrag für ein Auto beim Händler unterschrieben und bereits per Überweisung eine Anzahlung geleistet. Das Fahrzeug wurde noch nicht an mich übergeben da noch der Service vorher gemacht wird.

Beim Kauf des Fahrzeugs kam mir der Auspuff komisch vor, da das Aussehen des Auspuffs untypisch für das Modell ist. Der Verkäufer meinte aber zu mir das es sich um ein Sportpaket handelt. Ein paar Tage später wurde mir per Telefon mitgeteilt das Sie einen Tüv Bericht gefunden haben (obwohl der Verkäufer mir beim Kauf gesagt hat das Er keinen hat) und das die Auspüffe nachgerüstet sein.

Desweiteren werben Sie damit das es ein 14 Tage Umtauschrecht gebe, wurde zwar nicht vom Verkäufer gesagt, aber bei deren Auto Inseraten steht das dabei.

Zu meiner Frage Kann ich jetzt meine Anzahlung zurückverlangen und vom Kaufvertrag zurücktreten?

Vielen Dank vorab schon mal

Mit dem TÜV Bericht meint der Händler bestimmt ein TÜV Gutachten zum Auspuff. Also alles OK.

Willst du wegen dem Auspuff vom Kauf zurücktreten?

Nachverhandeln, obwohl der Kaufvertrag schon unterschrieben wurde? Macht man so was in der Regel nicht vorher?? :rolleyes:

Ich habe den Eindruck, dass der TE sich in ein anderes Auto verguckt hat und nun Argumente sucht, den Kauf rückgängig zu machen. Und sorry.... wegen einem Auspuff vom Kauf zurück treten? Wer soll dir diese Story abkaufen? Der Verkäufer?

Zitat:

@augenauf schrieb am 17. Februar 2016 um 19:26:54 Uhr:

Nachverhandeln, obwohl der Kaufvertrag schon unterschrieben wurde? Macht man so was in der Regel nicht vorher?? :rolleyes:

Ich habe den Eindruck, dass der TE sich in ein anderes Auto verguckt hat und nun Argumente sucht, den Kauf rückgängig zu machen. Und sorry.... wegen einem Auspuff vom Kauf zurück treten? Wer soll dir diese Story abkaufen? Der Verkäufer?

Hallo? Natürlich wird "nachverhandelt", wenn einem etwas versprochen wurde, was man nun aber nicht bekommt. Auch wenn der Kaufvertrag schon unterschrieben ist.

Ich habe ja durch die PNs des TE auch Zugriff auf den Internetauftritt des Händlers erhalten. Nachdem das über PN lief werde ich die Seite natürlich nicht hier verlinken. Nur so viel, da ich den Eindruck habe, dass hier ein völlig falscher Eindruck zum betreffenden Händler entstanden sein könnte:

  • es handelt sich definitiv NICHT um einen sog. "Fähnchenhändler"
  • es handelt sich vielmehr um ein seit 1970 eingesessenes großes Autohaus (Nutzfahrzeuge/PKW)
  • es handelt sich um den Markenhändler einer Premiummarke (auch lt. Werkstattsuche des Herstellers)

Und bei dem bewussten Fahrzeug handelt es sich somit auch nicht um eine "Seifenkiste" ;)

Nach meinem derzeitigen Wissensstand und Einschätzung würde ich sehr wohl versuchen, den Vertrag bzw. die Leistungen aufgrund der nicht zutreffenden Aussagen des Verkäufers ggf. dahingehend in Verhandlung mit dem Händler zu verbessern. Immerhin wurde dem TE ja im Bereich der Abgasanlage anscheinend der Umbau auf ein Original Hersteller-Zubehörpaket (Zitat: "Sportpaket") suggeriert. Es ist aber wohl lediglich eine "ordinare" Abgasanlage aus dem Zubehör verbaut. Völlig unabhängig davon, ob eingetragen oder nicht. Wobei ohne genaue Hersteller-/Modellangaben niemand von uns die Wertigkeit dieser Anlage abschätzen kann.

Insofern würde ich persönlich tatsächlich das Gespräch mit jemand Verantwortlichen dort suchen ... mal sehen, ob die nicht am Ende entgegenkommender sind, als der TE befürchtet :rolleyes:

Gruß

NoGolf

Themenstarteram 18. Februar 2016 um 17:30

Hey Leute,

Montag werd ich das besagte Fahrzeug abholen und euch berichten was rausgekommen ist.

Grüßle

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