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Kein Heckwischer, KEIN TÜV????????

Themenstarteram 24. Februar 2005 um 21:34

Hey, hat jemand von euch schon mal gehört das man wenn man seinen Heckwischer entfernt hat keinen TÜV mehr bekommt. Ich glaube die drehen langsam durch!!! Meinete der nette Herr Prüfer doch glatt Heute zu mir das dieses Heckscheibenanhängsel für das erteilen einer neuen Plakette unbedingt notwendig ist. Wo soll das mit diesen Ing. bloß noch enden. Muß demnächst jeder sein Fahrzeug so bewegen wie es vom Hesteller kommt??? In anderen Ländern stehen die Felgen einen halben Meter aus den Radhäusern und kein Schwein interessiert es. Ich fühle mich in GOOD OLD GERMANY immer wieder auf ein neues VERAR...T!!!

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35 Antworten
am 24. Februar 2005 um 21:35

hab auch keinen, hab gestern auch meine plakette und alle eintragungen bekommen, so, wie er da in meiner sig steht

wenn deine tüver sich so anpissen mach ihn drauf und nachm tüv direkt wieder ab ... is ja nur alle 2 jahre

Themenstarteram 24. Februar 2005 um 21:40

Sehr schönes Fahrzeug hast du da. Habe leider gerade kein Bild von meinem parat, aber der ist bei weitem nicht so extrem wie deiner. Bin sogar mit meiner Winterbereifung 205/55 16 auf Stahlfelgen hingefahren und nicht mit den 18", damit er noch ein bischen unauffälliger ist.

Hi! Hab mich da mal für Spaß bei VW erkundigt.

Der Golf 4 hat formbedingt Pflicht für den Heckscheibenwischer, da die Heckscheibe bei Regen oder Schnee stark verdreckt.

Ohne diesen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, da keine 100 % Rundumsicht gegeben ist.

Wer damit über den TÜV gekommen ist, hat Glück gehabt.

ist bei vielen autos so.

hatte selber mal das prob beim clio.

aber kann man das nicht mit einzelabnahme eintragen lassen?

meiner meinung nach finde ich das ding da hinten garnicht mal schlecht. bei schneller fahrt, z.b autobahn, kann man noch beqeum hinter schaun.

aber jeden seine sache.

da der originale assi war , habe ich denn aerowischer dran. das geht etwas.

am 24. Februar 2005 um 22:02

Zitat:

Original geschrieben von mcs83bo

Hi! Hab mich da mal für Spaß bei VW erkundigt.

Der Golf 4 hat formbedingt Pflicht für den Heckscheibenwischer, da die Heckscheibe bei Regen oder Schnee stark verdreckt.

Ohne diesen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, da keine 100 % Rundumsicht gegeben ist.

Wer damit über den TÜV gekommen ist, hat Glück gehabt.

in keiner kontrolle hat da jemand drauf geschaut...

dem tüv war das auch immer egal

Re: Kein Heckwischer, KEIN TÜV????????

 

Zitat:

Original geschrieben von dr.bubipat

Hey, hat jemand von euch schon mal gehört das man wenn man seinen Heckwischer entfernt hat keinen TÜV mehr bekommt. Ich glaube die drehen langsam durch!!!

Deinem Beitrag entnehme ich, daß dein berufliches Tätigkeitsfeld nicht im Bereich der Sicherheitstechnik liegt.

lol der ist gut.

sicherheits **** ppllluuzzzzttttt******+

Das ist doch Schwachsinn,ich darf ja auch meine Heckscheibe bekleben,dann seh ich auch nix mehr.Man muß nur 2 Außenspiegel haben,das ist dann Pflicht,wenn du das hast kannst du den Heckwischer abreißen und die Heckscheibe meinetwegen auch mit Dreck vollschmieren,ist scheißegal.

Was ist denn wenn der Wischer defekt ist,interessiert doch auch keinen.

wenn das angeblich verboten ist,den heckwischer zu entfernen,dann bringt mal bitte einen beweis, dass das irgendwo steht und seit wann das geltend ist.

denn ich kann es mir genau so,wie meine vorredner nicht vorstellen

Der Heckscheibenwischer ist Teil der Betriebserlaubnis des Autos. Die Fahrzeughersteller verbauen i.A. einen Heckscheibenwischer dann, wenn er nötig ist, die Scheibe sich also nicht durch den Fahrtwind ausreichend reinigt und trocknet, wie z.B. bei fast allen Stufenhecklimusinen.

Auf diese Begründung kommt es dabei aber garnicht an. Es geht darum, dass das Fahrzeug MIT Heckscheibenwischer genehmigt wurde. Deshalb macht es einen Unterschied, ob du ihn nachträglich abbaust, oder das Auto von vorneherein keinen hatte.

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Es geht darum, dass das Fahrzeug MIT Heckscheibenwischer genehmigt wurde. Deshalb macht es einen Unterschied, ob du ihn nachträglich abbaust, oder das Auto von vorneherein keinen hatte.

So ist es. Eine Demontage ist zwar möglich, aber nur im Rahmen einer Einzelabnahme.

am 25. Februar 2005 um 2:10

Also, ich denke, Dir kann die Plakette nur aus folgendem Grund verwehrt werden, wenn Du ebenfalls einen rechten Aussenspiegel hast:

Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird.

 

Ob die Fahrzeugart durch den Abbau verändert wurde, kann ich nicht beantworten. Ist die Fahrzeugart bestimmt durch alle am Fahrzeug angebrachten Teile bei der Ausstellung der BE für den Hersteller?

Anbei die Gesetze, auf die sich meine Theorie stützt.

 

 

§40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben

(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.

(2) Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, daß ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.

(3) Dreirädrige Kleinkrafträder und dreirädrige oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Führerhaus nach § 30a Abs. 3 müssen mit Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

 

§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird

 

§56 Rückspiegel und andere Spiegel

(1) Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

(2) Es sind erforderlich

1. bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 5 aufgeführten ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,

2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,

3. bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann, zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,

4. bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h mindestens ein Außenspiegel an der linken Seite,

5. bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 Rückspiegel, die einschließlich ihres Anbaus den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.

 

 

Gruss Christian

Hatte auch noch nie Probleme wenn ich den Heckwischer nicht dran hatte. Im Sommer kommt er weg, aber im Winter brauch ich Ihn unbedingt, dann kommt er halt wieder rein.

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