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Kein TÜV wegen fehlender Bescheinigung für Auspuff?

Kawasaki ER 5

Hallo,
ich habe mir vor zwei Jahren eine gebrauchte Kawasaki ER5 mit frischem TÜV beim Händler gekauft und wollte gestern den TÜV erneuern lassen. Hat leider nicht geklappt, weil mir den Mann beim TÜV meinte, er könne den Auspuff nicht zu meinem Motorrad zuordnen. Also der Auspuff hat eine e Nummer, er kann sich jedoch nicht vergewissern, dass der Auspuff korrekt für ER5 zugelassen ist.
Woher bekomme ich eine solche Bescheinigung? Der Händler hat wohl keine Ahnung, wovon ich rede und verweist darauf, dass ich keine ABE mitführen muss wegen der e Nummer. Dessen bin ich mir bewusst. Es geht nur um diese „Zuordnung“. Im Internet habe ich nichts gefunden. Muss ich mich jetzt wirklich an den Hersteller wenden?
Es handelt sich um einen Barracuda Auspuff mit der e Nummer „e4 121“.
Liebe Grüsse

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50 Antworten

Da hat meine Berufskollege wohl ein wenig über sein Ziel hinaus geschossen. Sprich vernünftig mit dem Prüfer, wenn das nicht genügt mit seiner Dienststelle, ggf. auch direkt mit der Organisation.
§21a StVZO legt fest: Internationale Prüfzeichen sind anzuerkennen.
Wenn keine offensichtlichen Mängel an der Anlage sind ist das nicht zu beanstanden.

Aber irgendwo kann ich seine Bedenken ja verstehen: ich kann mir ja nicht irgendeinen Auspuff mit e Nummer für ein anderes Motorrad kaufen und bei mir montieren.

Das ist korrekt. Für jedes Fahrzeugteil wird im Rahmen der Genehmigung ein Verwendungsbereich festgelegt, sowas steht auf den bunten Kärtchen, nur vorgeschrieben sind diese eben nicht.
Die Genehmigung als Solche und damit den Nachweis des Verwendungsbereich können sich TÜV/DEKRA und Co. im Sachverständigeninfomartionsportal SachVIP nachschlagen wenn es Grund zum Zweifel gibt. Im Rahmen der Hauptuntersuchung nennt man das Ergänzungsuntersuchung. Zugang zu diesen Daten haben alle Prüfer über Ihre Organisation. Dafür zahlt man mit jeder Hauptuntersuchung 1€ Netto an die FSD GmbH welche diese Daten bereit stellt.
So ein buntes Kärtchen kann übrigens jeder Farbdrucker, darum haben wir die Zeit ja langsam hinter uns…

Der Prüfer hat ne Viertelstunde im PC nach einem solchen Verwendungsbereich gesucht, aber nichts gefunden. Aber da muss es doch irgendwas geben....

Ich würde mir eine Original Anlage im gebrauchten Zustand im Netz besorgen dran schrauben und danach wieder retur bauen. Eventuell merkst du aber auch das eine Original Anlage besser ist vom Motoren lauf, das ist zumindest bei Vergaser Motoren meistens so.
Plan B andere Prüfstelle hilft auch oft. Da meistens nur nach dem Prüfzeichen bzw E Nummer geschaut wird.

Das macht es am Ende nicht richtig.
Der Tipp mit einer anderen Anlage ohne rückbau ist hier eine Möglichkeit. Die andere eben die Zuwendung an den Hersteller. Vielleicht sagt der auch, der passt für die Maschine einfach nicht und dann hast du des Rätsels Lösung.
Das zurückbauen ist Murks. Kann nur Probleme geben...

Da stimme ich dir grundsätzlich zu. Da ich gerne ohne Diskussionen mit der Polizei Moped fahre habe ich eine Original Anlage dran, ist bei meinem Moped eh das optisch schönste meiner Meinung nach.
Aber manche brauchen eine Zubehör Tüte egal wie, dann ist eine Original Anlage für den TÜV auch eine Option. Wäre aber auch nicht meine.

Hast Du schon mal beim Vertrieb/Hersteller nachgefragt? Hier ein link:
https://www.barracudaexhaust.com/ER-5-Twister_6

Hallo
Es ist zwar grundsätzlich richtig das, wenn der Endschalldämpfer eine E Nummer hat das man hierfür keine ABE braucht und manche Hersteller diese auch ohne ABE ausliefern. Das Problem ist das dein Schalldämpfer für Kawasaki zugelassen ist aber nicht für deine ER5 oder nur für die ER5 mit dem Baujahr von – bis.
Der Händler von dem du die Maschine gekauft hast macht es sich sehr einfach, er hat die Maschine In Zahlung genommen ohne den Schalldämpfer zu prüfen und gibt den Schwarzen Peter jetzt an dir weiter.
Ich sehe jetzt nur 4 Möglichkeiten
Erste Möglichkeit
Bringe die Maschine zum Händler und er soll Sie über dem TÜV bringen oder sage diesem du würdest einen Anwalt einschalten wenn er es nicht tut
Zweite Möglichkeit
Besorge dir bei Ebay oder Ebay Kleinanzeigen ein Original Schalldämpfer den du für ein paar Euro bekommst, fahre damit zum TÜV und danach baust du alles wieder um
Dritte Möglichkeit
Fahre zu einer anderen TÜV Prüfstelle. Ich weiß das zu mindestens bei uns was Autos angeht die DEKRA sehr hart ist, KÜS ist da wesentlich Humaner.
Möglichkeit 4
Dies ist vermutlich die beste Möglichkeit. Unten ist der Link vom Händler der dein Endschalldämpfer vertreibt. Dort musst du dir dann ein Vordruck runter Laden ausfüllen und einschicken. Die ABE gilt dann zwar nur für Österreich usw. aber darum geht es sich nicht. Denn stellt es sich heraus das dein Endschalldämpfer überhaupt keine Zulassung für deine ER5 hat, hast du den Händler an den Hammelbeinen und kannst darauf bestehen, dass er sie durch eine andere ersetzt, wenn auch gebraucht.
https://www.speedpro.de/service-datenblatt.htm

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 3. Juli 2021 um 12:50:58 Uhr:


wenn der Endschalldämpfer eine E Nummer hat das man hierfür keine ABE braucht und manche Hersteller diese auch ohne ABE ausliefern.

Na endlich mal einer der so garnichts gelesen oder gar verstanden hat aber den dicken Max mit Anwälten androhnt… Das hilft sicher weiter.

Erzähl doch mal kurz, was hat ein „E-Prüfzeichen“ als Nachweis der EG-Teilegenehmigung nochmal mit einer ABE, also Allgemeinen Betriebserlaubnis zu tun?

Die Frage war jetzt aber gemein :D

Zitat:

@Altoelvermieter schrieb am 3. Juli 2021 um 15:15:50 Uhr:



Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 3. Juli 2021 um 12:50:58 Uhr:


wenn der Endschalldämpfer eine E Nummer hat das man hierfür keine ABE braucht und manche Hersteller diese auch ohne ABE ausliefern.

Na endlich mal einer der so garnichts gelesen oder gar verstanden hat aber den dicken Max mit Anwälten androhnt… Das hilft sicher weiter.
Erzähl doch mal kurz, was hat ein „E-Prüfzeichen“ als Nachweis der EG-Teilegenehmigung nochmal mit einer ABE, also Allgemeinen Betriebserlaubnis zu tun?

Hallo Altoelvermieter
Du machst deinen Usernamen alle Ehren. Ohne persönlich werden zu wollen, bist du hier im richtigen Forum? Oder hast du dich verirrt und wolltest eigentlich in einem Mofa Forum. Aber wie heißt es so schön, jeden Tag eine gute Tat, daher werde ich es dir erklären. Wenn der User mit seinem Flitzer unterwegs ist und die Rennleitung hält ihn an und kann die E- Nummer genauso wie der TÜV seiner ER5 nicht zuordnen, ist die weiter fahrt SOFORT zu ende. Er kann dann seinen Flitzer mit einem Anhänger oder Transporter nach Hause bringen. Er bekommt dann eine Mängelkarte und hat ca. 10 Tage Zeit den Mangel beseitigen zu lassen. Tut er dies nicht geht eine Meldung an das Straßen Verkehrsamt und sein Flitzer wird stillgelegt.
Dies betrifft aber nicht nur Endschalldämpfer, sondern auch Spiegel, und Bremshebel z.b. welche aus China die keine ABE oder KBA Nummer haben. Wenn du noch mehr lernen möchtest gehe einfach nach YouTube und gebe dort einfach ein ACHTUNG KONTROLLE Kabel 1 dort siehst du dann mehr als 2 Dutzend Videos wie die Maschinen Reihenweise aus dem Verkehr gezogen wurden und das wurde ein sehr teurer Spaß. Jetzt hast du wieder etwas dazu gelernt und darfst vielleicht in naher Zukunft auch etwas Größeres fahren als ein Mofa.

Guten Morgen, danke für zahlreichen Antworten und Tipps
Eine gebrauchte Anlage und kaufen und anbauen kommt für mich nicht in Frage. Ich möchte die Maschine eigentlich so schnell wie möglich loswerden. Höchstens als ultima-ratio, ich möchte es eigentlich vermeiden.
Aber wenn ich mir das so durch den Kopf gehen lasse, kann es ja nicht sein, dass mir der Händler die Maschine mit frisch von ihm gemachter HU verkauft und ich zwei Jahre keine HU mehr bekomme, obwohl sich die Tatsachen überhaupt nicht geändert haben. Ich sehe hier den Händler in der Verantwortung ehrlich gesagt.

Folgende Schritte werde ich jetzt noch in die Wege leiten:
1. Den Hersteller kontaktieren.
2. Nochmal den Händler anschreiben und ihm genau schildern, was ich brauche. Ich glaube er versteht das nicht wirklich.
3. Eventuell zu einer anderen Prüfstelle fahren und dort nachfragen, ob sie mir - von eventuellen anderen Mängeln abgesehen - die Plakette geben würden. Machen die es auch nicht, hätte ich wenigstens etwas in der Hand, um gegen den Händler vorzugehen.
4. Das Datenblatt ausfüllen und einschicken.

Noch eine Frage: Steht die genaue Bezeichnung des Auspuffs irgendwo auf dem Auspuff? Gehe nachher mal schauen.
Vom Aussehen dürfte es dieser Auspuff sein: https://www.barracudaexhaust.com/Barracuda-RS-R-450-Cone-Round-Kawasaki-ER-5-Twister-ER-500-96-07-Slipon-Roadlegal-EEC
Da wird der Auspuff ja explizit für die ER5 angeboten, vielleicht reicht das denen ja.
Was für ein Stress.
Schönen Sonntag

Zitat:

@Msi100 schrieb am 4. Juli 2021 um 09:00:54 Uhr:



Guten Morgen, danke für zahlreichen Antworten und Tipps
Eine gebrauchte Anlage und kaufen und anbauen kommt für mich nicht in Frage. Ich möchte die Maschine eigentlich so schnell wie möglich loswerden. Höchstens als ultima-ratio, ich möchte es eigentlich vermeiden.
Aber wenn ich mir das so durch den Kopf gehen lasse, kann es ja nicht sein, dass mir der Händler die Maschine mit frisch von ihm gemachter HU verkauft und ich zwei Jahre keine HU mehr bekomme, obwohl sich die Tatsachen überhaupt nicht geändert haben. Ich sehe hier den Händler in der Verantwortung ehrlich gesagt.

Folgende Schritte werde ich jetzt noch in die Wege leiten:
1. Den Hersteller kontaktieren.
2. Nochmal den Händler anschreiben und ihm genau schildern, was ich brauche. Ich glaube er versteht das nicht wirklich.
3. Eventuell zu einer anderen Prüfstelle fahren und dort nachfragen, ob sie mir - von eventuellen anderen Mängeln abgesehen - die Plakette geben würden. Machen die es auch nicht, hätte ich wenigstens etwas in der Hand, um gegen den Händler vorzugehen.
4. Das Datenblatt ausfüllen und einschicken.

Noch eine Frage: Steht die genaue Bezeichnung des Auspuffs irgendwo auf dem Auspuff? Gehe nachher mal schauen.
Vom Aussehen dürfte es dieser Auspuff sein: https://www.barracudaexhaust.com/Barracuda-RS-R-450-Cone-Round-Kawasaki-ER-5-Twister-ER-500-96-07-Slipon-Roadlegal-EEC
Da wird der Auspuff ja explizit für die ER5 angeboten, vielleicht reicht das denen ja.
Was für ein Stress.
Schönen Sonntag

Hallo

Wie ich sehe hast du es verstanden, genauso wie dein letzter Beitrag würde ich es auch machen. Ich habe auf deinen Link geklickt und habe es mir angeschaut. Wie es leider aus sieht ist dein Schalldämpfer nur für den US-Markt produziert worden. Ich habe dir ein Bild gemacht dort ist nämlich hinter der EG-Nummer ein Sternchen. Ich wünsche es dir, aber ich glaube nicht das du mit diesem Teil in Deutschland auf deiner ER5 damit fahren darfst.

Deine Vorgehensweise ist genau richtig denn du musst was in der Hand haben um gegen den Händler vorzugehen.

Viel Glück

Nachtrag

Eine genaue Bezeichnung von deinem Schalldämpfer brauchst du nicht, da der Herrsteller anhand der E-Nummer genau weiß um welches Modell es sich handelt.

ABE
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