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Kein Vmax - wie ist die Rechtslage?

Themenstarteram 31. Oktober 2006 um 16:13

Für alle, die das interessiert, hier ein aktueller Artikel:

*klick*

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16 Antworten

Wegen 5 km/h so einen Zirkus veranstalten? - Manche Leute haben halt nichts anderes zu tun...

Powerbrauer

Zitat:

Original geschrieben von sueddeutsche.de

Ein Liebhaber PS-starker Automobile hatte seinen Neuwagen vom Händler abgeholt und war auf dem Weg zur Autobahn, um die im Verkaufsprospekt des Herstellers angegebene Höchstgeschwindigkeit von 202 km/h zu testen.....

Mit 202 km/h V/max ist man in D also ein Liebhaber PS-starker Automobile.... :D :D :D

LG

TFFY

am 31. Oktober 2006 um 17:22

Zitat:

Original geschrieben von TooFastForYou

Mit 202 km/h V/max ist man in D also ein Liebhaber PS-starker Automobile.... :D :D :D

LG

TFFY

Hat mich auch gewundert...

Zitat:

Original geschrieben von TooFastForYou

Mit 202 km/h V/max ist man in D also ein Liebhaber PS-starker Automobile.... :D :D :D

LG

TFFY

na ja, um nen Hummer auf 202 km/h zu beschleunigen, braucht man schon etliche PS...aber der steht dann selten auf 225er Reifen :D

225er als Sonderausstattung, 195er als Serie, da hat wohl jemand 'nen Ford Focus gekauft und Fahrleistungen eines S3 erwartet ... *kopfschüttel*

Aber wegen 4kommairgendwas so einen Zirkus zu veranstalten, ist wirklich lächerlich. Dass DIESER Prozeß verloren geht, hätte ich dem Mann auch vorher sagen können!

der Typ muss ja der ober Kasperl sein !!

wegen 2 % !!

Auch lustig:

Zitat:

Ein Liebhaber PS-starker Automobile...

...der einen Wagen mit einer angegebenen Höchstgeschwindigkeit von 202 km/h kauft. Wieviel PS hat der Wagen dann wohl gehabt? - rund 100 PS :D

Bei dem Urteil muss ich an „Inflation der Sprache“ der Sprache denken. Zunächst einmal finde ich das ein Hersteller die zugesicherten technischen Eigenschaften eines Produktes liefern sollte. Daher ist es unerheblich ob nun 1km/h oder 10km/h. Er sichert 202km/h zu, also muss das Produkt dieses auch leisten.

Ich finde es schon bedenklich bis peinlich, dass die deutschen Hersteller mit Premiumanspruch sich die Freiheit reservieren, nach unten zu streuen. Mehr ja, aber weniger? Passt irgendwie nicht.

Nun stellt das Gericht ja Folgendes fest:

„Dabei befand das Gericht zwar, dass der Wagen die Höchstgeschwindigkeit von 202 km/h auch mit der 225er Bereifung erreichen müsste, da die Reifen als Erstausstattung verkauft worden seien und zur wesentlichen Serienausstattung des Modells gehörten.“

Aha, so ganz unwichtig sind die 202km/h also doch nicht. Es ist sogar die Rede von „… erreichen müsste …“. Ich bin verwirrt, muss er nun 202km/h laufen oder nicht?

Der Hersteller argumentiert nun:

„Der Hersteller argumentierte, dass sich die zitierte Maximalgeschwindigkeit ausdrücklich auf das Basismodell mit den schmaleren 195er Reifen beziehe.“

Fraglich also, wie „ausdrücklich“ der Hersteller den Kunden informiert hat. Das bleibt also unklar bzw. darauf wird im Artikel nicht eingegangen. Dazu müsste man wohl ins Urteil schauen.

Man sollte nicht übersehen, dass in der Marketingsprache eine gewisse „Inflation der Sprache“ stattfindet, die teilweise an Betrug grenzt.

So spricht Audi ja beim A3 Quattro auch vom „Permanenter Allradantrieb Quattro“ – was aber nicht stimmt. Denn permanent – so weis der Duden zu berichten – bedeutet „dauernd, anhaltend, ununterbrochen, ständig“. Das stimmt bedingt durch die Haldex-Kupplung aber nicht. Wen wundert es also, wenn es manch Zeitgenosse es recht genau nimmt?

Für mich hat der auch nur absolut nichts zu tun oder einfach nur nen knall...

@ Vasquez

Deinen Job als Nestbeschmutzer in allen Ehren, aber diesmal ist Deine Argumentation nicht nachvollziehbar.

Eine km/h-genaue Erzielung der angegebenen V/max wäre theoretisch nur möglich, wenn jeder Wagen 100%ig genau abgeregelt wäre.

Ansonsten wäre die V/max als mindest erreichbare V/max anzugeben. Dann würden sich aber wiederum alle diejenigen beschweren, die diesen Mindestwert nicht übertreffen.

Desweiteren geht aus dem Artikel nicht hervor, wie die V/max getestet wurde - war die Strecke eben, oder darf jeder Kunde klagen, wenn sein Fahrzeug bergauf die V/max nicht erreicht ?

War der Motor eingefahren oder ist der Kunde tatsächlich so dämlich entgegen den Anweisungen im Bordbuch des Herstellers ein neues Fahrzeug auf V/max zu testen ?

Entsprachen die Testbedingungen den für die Hersteller gültigen Vorschriften zur Bestimmung der V/max ?

Nochwas zu Haldex ab Mj.04 - wenn die Kupplung wie beim TT permanent mind. 15% der Antriebskraft an die Hinterräder leitet, ist es sehr wohl legitim von einem permanentem Allradantrieb zu sprechen.

Ich würde sogar so weit gehen, von einem permanentem Allradantrieb zu sprechen, weil die Hinterachse permanent antriebsbereit ist, und nicht separat zugeschaltet werden kann. Bereits in normalen Beschleunigungssituationen die einen Drehzahlunterschied zw. Vorder- und Hinterachse von 1-2 U/min hervorrufen schließt die Kupplung.

Oder spricht man einem A4/6/8 den permanenten Allradantieb ab, wenn das Torsen die gesamte Antriebskraft auf eine Achse legt ?

LG

TFFY

am 1. November 2006 um 9:15

@TooFastForYou

Deinen Job als Spaßverderber in allen Ehren, ich gelobe Nachbesserung bei der Argumentation ;)

Ich bin einfach der Meinung, dass der Hersteller auch liefern sollte, was der Kunde laut den vom Hersteller zur Verfügung Spezifikationen (z. B. Geschwindigkeit, Leistung) bestellt und bezahlt hat. Im Falle der Endgeschwindigkeit sollte das Fahrzeug schlicht mindestens das laufen, was der Hersteller vorgibt. Natürlich im Rahmen von normalen Bedingungen. Also ebene Fahrbahn, übliche Temperaturen, übliche Bereifung. Trifft das nicht zu, dann sollte darauf hingewiesen werden. Punkt.

Wenn die Endgeschwindigkeit also mindestens erreicht wird, vielleicht, um zwei (2) bis fünf (5) km/h überschritten wird, stört das den Kunden sicher nicht. Um es kurz zu machen, im Premiumsegment – das betrifft nicht nur Audi – sind Streuungen nach unten in Hinblick auf Leistung, Qualität und Charakteristik eines Fahrzeuges meiner Meinung nach unangemessen und aufgrund des Preises sehr enttäuschend für den Kunden.

Nehmen wie die aktuellen Saugermotoren vom S4 und RS4. Es hat sich mittlerweile herumgesprochen, das so gut wie kein Fahrzeug die vom Hersteller Angegebenen PS hat, sie streuen fast alle nach unten. Die einen merken es, die anderen nicht, anderen ist es egal – im Premiumsegment hat so was nichts zu suchen.

am 1. November 2006 um 9:56

Ich finde ebenfalls, dass dieser Prozeß mehr mit "Erbsen zählen", denn mit der Realität zu tun hat.

Nichtsdestotrotz hat vasquez Recht.

Denn es wurde eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt!

Das würde in jedem anderen Bereich der Wirtschaft zu einer Nachbeserung durch den Anbieter resp. in letzter Instanz eine Rückabwicklung des Kaufes bedeuten. Kein Wenn & Aber.

Aber wie heißt es doch so zutreffend und vielsagend: Vor der deutschen Justiz sowie auf hoher See, ist man in Gottes Hand!

qed ;)

Zitat:

der einen Wagen mit einer angegebenen Höchstgeschwindigkeit von 202 km/h kauft. Wieviel PS hat der Wagen dann wohl gehabt? - rund 100 PS

Naja, 100 PS reichen zumindest bei einem Kompakten nicht für 200km/h.

Der 2.0TDI hat etwas mehr und schafft aber auch nur ein wenig mehr als 202km/h.

Zitat:

Original geschrieben von sam66

Naja, 100 PS reichen zumindest bei einem Kompakten nicht für 200km/h.

Der 2.0TDI hat etwas mehr und schafft aber auch nur ein wenig mehr als 202km/h.

Viel mehr kann es aber auch nicht gewesen sein...

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