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Keine 20“ Felgen für meinen S5 ... ?

Audi S5 F5
Themenstarteram 7. Dezember 2017 um 20:00

Hallo zusammen!

 

Wie der Titel schon ausdrückt, gestaltet sich meine momentane Suche nach 20“ Felgen schwieriger als angenommen...

 

Auf meine 19“ Cavo Sommer-Felgen wurden vor 3 Wochen Winterreifen aufgezogen... und nun war/ist der Plan, jetzt im Winter auf die Suche nach neuen 20“ Sommerkompletträdern zu gehen.

 

Gesagt, getan und direkt was gefunden... https://shops.audi.com/.../...-5-arm-falx-design-8w0071490a-lt7-14?...

 

hier mit bild ... https://shops.audi.com/.../...-5-arm-falx-design-80a071490--lt7-14?...

 

Anfrage an meinen Händler geschickt und ein paar Stunden später eine für mich absolut nicht nachvollziehbare Antwort erhalten... Mein S5 Sportback (EZ Mai 2017) sei für die Felgen zu alt. What :eek: :confused:

 

Audi hat die Felgen ausschliesslich für modelle ab nr. xx zugelassen. Es müssen auch wohl Lenkung und Software auf die Felgen eingestellt werden.

 

Grundsätzlich sind laut Aussage Händler wahrscheinlich garkeine 20“ Felgen für meinen S5 zugelassen... Da ich mich mit dem Thema Felgen, Zulassung etc. garnicht auskenne, die Frage in die Runde...

 

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Gibt es andere Wege / Möglichkeiten meinen 20“ Plan zu realisieren? Ich finde die Falx Felgen schon ziemlich cool!

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27 Antworten

Auch wenn ich aktuell (noch) keine richtige Ahnung vom S5 habe, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Wagen zu alt ist. Rein theoretisch, kannst du jede Felge auf jedem Auto fahren, SOLANGE Einpresstiefe etc passen oder etwas gebördelt wird zur Not. Selbst wenn die Felge nicht für dein Auto seitens Audi zugelassen ist, kannst du dir sie per Einzelabnahme vom TÜV abnehmen lassen, vorausgesetzt du hast alle Papiere, wie Festigkeitsgutachten und so weiter. Da werden aber andere bestimmt mehr zu sagen können. Nur mal als kleiner Denkanstoß :-)

Edit: Dass Lenkung und Software angepasst werden muss, halte ich als Laie für absoluten Quatsch. Kann aber auch daneben liegen.

Zitat:

@black_e92 schrieb am 8. Dezember 2017 um 15:39:58 Uhr:

Auch wenn ich aktuell (noch) keine richtige Ahnung vom S5 habe, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Wagen zu alt ist.

Doch, das kann tatsächlich sein. Wenn der Hersteller keine ABE für die Felge raus gibt (macht Audi fast nie), dann ist die Felge auf einem bestimmten Fahrzeug "freigefahren". Sobald irgendwelche Unterschiede zwischen genau dem Fahrzeug und einem älteren besteht, unterscheiden sich auch die Betriebserlaubnisse der Fahrzeuge. Die Felge ist aber nur als Bestandteil des neueren Fahrzeuges in der BE enthalten. In diesem Fall darf die Felge nicht ohne Einzelabnahme gefahren werden. Um die zu bekommen, brauchst du irgendein Gutachten zur Felge. Wenn Audi das nicht rausrückt... siehe oben.

Die weitere Begründung des Händlers hingegen ist - wie schon erwähnt - nicht zutreffend. Außerdem gibt es immer mehr 20" Felgen, die für den S5 zugelassen werden können, allerdings eher mit Gutachten und weniger mit ABE.

Die Felge ist nicht zugelassen,weil sie für den Q5 ist und nicht für A5/S5. Früher konnte man das relativ einfach mit Traglastbescheinigung seitens der Kundenbetreuung eintragen. Heute wird das mit einer anderen Reifendimension wg. fehlendem Impact-Test schwierig. Du kannst aber auf jeden Fall 20" Räder montieren.

Wenn Audi sich quer stellt gäbe es zu mindestens im Zubehör 15 passende Felgen mit ABE, also ohne den ganzen Heckmeck mit TÜV etc...

https://www.felgenoutlet.de/.../

Gibt sicherlich auch noch mehr, das war gerade eher die 1min Suche.

Willst du original Audi Felgen könnte es allerdings etwas schwieriger werden.

Es gibt reichlich 20 Zoll für den aktuellen S5...

Schau nach den Dimensionen der Original Audi 20 Zoll, also 9x20...

Im Zweifel geht alles per Einzelabnahme.

Ich fahre die Yido und die gibt es sogar in 10,5 x20 für mein Auto, was auch problemlos eingetragen wird.

Gruß Ralf

Was mir immer noch nicht ganz klar ist.

Heisst ABE definitiv dass ich es nicht eintragen lassen muss?

Ich dachte wenn nicht original Audi Felge & COC Papiere und identische ET MUSS immer eingetragen werden, also ja zwangsläufig TÜV.

Bringt hier mal wer Licht ins Dunkel? :)

Wenn eine ABE vorhanden ist wo genau dein Model drin ist und du die dort erlaubte Reifengröße drauf machst, dann muss es nicht eingetragen werden.

Wenn die Reifengröße aus der ABE allerdings nicht im Fahrzeugschein steht dann musst du noch zur Zulassung und die tragen die Felgen + Reifengröße aus der ABE dann im Fahrzeugschein ein.

Kostet 10€ und wird von den meisten nicht mal gemacht, Polizei kontrolliert das meist auch nicht mehr wenn die ABE passt, korrekt wäre aber ein Eintrag, steht so auch in der ABE erklärt.

Hat auch den Vorteil dass du die ABE nicht mehr mitschleppen musst.

ABE am besten vorher runterladen und genau nachschauen ob die Fahrzeugnummer und Reifengröße passen.

Alles ohne ABE für genau dein Fahrzeug muss zum TÜV, was das kostet kann dir eventuell jemand anders sagen.

Kommentare in der ABE jeweils lesen, teils ist das auch vom Fahrwerk etc. abhängig.

Zunächst vielen Dank.

Das heißt dass auch verschiedene ET's eintragungsfrei sein können.

Nur mal als Beispiel:

Diewe Impatto gibt es mit ABE in 19" mit ET21 und ET42, jeweils in 8,5J (Quelle Felgenoutlet)

ET 42 wäre extrem weit innen...ET21 quasi mit virtueller 20er Distanzscheibe die ich sonst auch noch vom TÜV freigeben lassen müsste.

Soweit richtig?

Die 18" gibt es nur in ET 45 in 8.0J, also noch weiter innen.

Eine Tomason TN7 gibt es jeweils nur in 8,5J (18&19") in ET 30

Bin da zwar nicht der absolute Experte aber ABEs sind immer für den "Orignal" Zustand ohne jegliche andere Teile wie Fahrwerksänderungen oder Distanzscheiben.

Änderst du daran etwas dann erlischt die ABE für die Felgen, es sei denn es ist in der ABE explizit erwähnt.

Klar, aber weder ET 21, noch ET 42, als Beispiel für 19 Zoll, sind Original bzw Serie.

Bei 18" und auch 20" sind ebenfalls unterschiedliche ET per ABE freigegeben, keine jedoch mit der Serien ET. Und hierrüber bin ich eben gestolpert. Denn eine Distanzscheibe muss ja immer eingetragen werden. Eine ET 21 Felge mit ABE jedoch nicht, wenn dem so ist.

Wenn die Felge mit ET 21 eine ABE ohne weitere Auflagen für genau dein Fahrzeug hat dann darfst du die ohne Eintragung drauf machen ja.

Verstehe nicht ganz wo du mit dem Bezug auf die Standard ET oder Distanzscheiben drauf hinaus willst.

Eine Distanzscheibe muss eingetragen werden weil sie die Felge bzw. deren Abstand verändert und damit nicht mehr garantiert ist das sie in den Radlauf passt.

Aber eine ABE belegt ja das der Felgenhersteller mit der Felge und deinem Auto eben schon beim TÜV war und das hat bestätigen lassen.

Das ist ja der Sinn einer ABE, da ist es vollkommen irrelevant was Standard auf dem Audi drauf ist.

Eine Felge mit ABE darf aber dann nicht mit einer weiteren Distanzscheibe versehen werden, es sei denn es ist in der ABE erwähnt.

Die ET steht eher mit der Felgenbreite, als mit dem Durchmesser in Verbindung. Wenn du eine nur 5" breite Felge nimmst, kannst du eine große Spanne an ET fahren. Dass das nicht gut für Fahrverhalten, Achsgeometrie und vor allem für's Auge ist, versteht sich von selbst.

Aber bei einer Felge mit ABE bezieht sich diese ja nicht auf einen kompletten Felgentyp mit allen angebotenen Dimensionen. Du kannst dir also nicht einfach eine der angebotenen ET aussuchen. Die korrekte ET wird in der ABE explizit erwähnt.

Zitat:

@eRacoon schrieb am 11. Dezember 2017 um 17:20:45 Uhr:

Eine Felge mit ABE darf aber dann nicht mit einer weiteren Distanzscheibe versehen werden, es sei denn es ist in der ABE erwähnt.

Doch, mit einer Einzelabnahme schon. Kostet ja auch nicht die Welt.

Zitat:

@Twinni schrieb am 11. Dezember 2017 um 17:24:59 Uhr:

Doch, mit einer Einzelabnahme schon. Kostet ja auch nicht die Welt.

Ging ja hier um Eintragungsfrei, mit Einzelabnahme kann man sich fast jede Kloschüssel mit TÜV Gutachten eintragen lassen. :D

Schon klar, danke.

Den Sinn hast Du dir eigentlich selbst beantwortet xD

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