- Startseite
- Forum
- Auto
- US Cars
- Keine Anmeldung trotz Gültiger HU und Fzgbrief?
Keine Anmeldung trotz Gültiger HU und Fzgbrief?
Guten Morgen allerseits,
brauche eure Hilfe: ich habe am Freitag letzter Woche einen Ford T5 Bj. 71 (dt. Erstzulassung, T5 = Mustang) gekauft und per KZK nach Hause überführt.
Eine 3 Monate alte HU liegt vor.
Das Auto ist jedoch seit 1985 vorübergehend stillgelegt.
Vor der geplanten Zulassung hatte ich beim GTÜ gleich mal mit den KZK probiert obs fürs H reicht (leider abgebrochen, Lack zu schlecht). Also vorerst normale KNZ.
Beim Termin im LRA wurde mir dann jedoch gesagt dass die Anmeldung nicht stattfinden könne, weil für den neuen Fzgbrief einige Daten fehlen würden.
Kontext: da es sich um einen T5 handelt, wurde das Auto 1971 als Vollabnahme mit Einzelbetriebserlaubnis zugelassen. Ich habe nur den (richtig) alten Fahrzeugbrief, den braunen Umschlag. Die Zulassungsstelle weigert sich, mir konkret zu sagen, welche Daten fehlen, aber wie ich es verstanden habe geht es ihnen nur um Länge, Breite und Höhe des Fzg.
Also hat man mich zum Daten ergänzen zum TÜV weitergeleitet. TÜV möchte natürlich eine 21er Vollabnahme machen, der Sachbearbeiter dort hat beim Datenblatt bestellen 3 Anläufe gebraucht, bis er endlich verstanden hat dass es eine dt. Erstausliferung ist, und kein US Mustang, dabei darauf bestanden, dass es ein Sechszylinder ist, obwohl es völlig offensichtlich ab Werk ein normaler 351 4V Cleveland ist... Ich habe noch nichts zurückgehört, aber gehe davon aus, dass zu diesem Fzg kein Datenblatt existieren wird.
Mit einem GTÜ Sachbearbeiter habe ich auch gesprochen, der hat mir empfohlen, man solle doch erst die H Abnahme machen, dann wären zB die roten Blinker hinten per Sondergenehmigung erlaubt. Das ginge dann aber nicht, weil die Türen Kratzer und Dellen haben, ich solle doch beim Partnerbetrieb ein Zimmer weiter aufbereiten und notfalls lackieren lassen )
Ich befürchte, dass das ganze jetzt ein riesen Aufwand wird, obwohl ein dt. Fahrzeugbrief und eine gültige HU vorliegen. Allein zugelassene Felgen zu kaufen ist schon mal vierstellig, die aktuellen haben natürlich keinerlei Kennzeichnung.
Ich freue mich über jegliche Hilfe, habe auch bereits bei der ADAC Rechtsberatung angefragt, was die dazu meinen.
VG und schönen Sonntag!
Ähnliche Themen
18 Antworten
Hi !
Länger als 7 Jahre (vorübergehend) stillgelegt gilt wie komplett abgemeldet, da die Daten dann ausm Register komplett gelöscht werden. Es wird daher auf eine §21 hinauslaufen.
siehe: https://www.tuvsud.com/.../paragraph-21-gutachten
Die Daten sollten bei deutschen Modellen eigentlich im KBA verfügbar sein. Wenn nicht, hilft dem Prüfer auch eine Briefkopie von anderen Besitzern
Grüße !
Zitat:
@Platter2 schrieb am 18. Februar 2024 um 10:39:20 Uhr:
Hi !
Länger als 7 Jahre (vorübergehend) stillgelegt gilt wie komplett abgemeldet, da die Daten dann ausm Register komplett gelöscht werden. Es wird daher auf eine §21 hinauslaufen.
siehe: https://www.tuvsud.com/.../paragraph-21-gutachten
Die Daten sollten bei deutschen Modellen eigentlich im KBA verfügbar sein. Wenn nicht, hilft dem Prüfer auch eine Briefkopie von anderen Besitzern
Grüße !
Servus und danke für die schnelle Antwort!
Habe es ehrlich gesagt so verstanden, dass die BE unbefristet erteilt wird...
https://www.tankstelle-brandshof.de/.../...als-7-jahre-abgemeldet.html
Stimmt das?
Hi !
Ich glaube Deinem Artikel. Es scheint hier eine Spitzfindigkeit vorzuliegen:
- die BE fürs Auto ist unbegrenzt gültig
- Die Daten (vom deutschen Grundfahrzeug) sind immernoch dem KBA bekannt oder aus Briefkopien ablesbar.
- Dein Auto muss allerdings nach mehr als 7 Jahren abgemeldet betriebssicher sein (Hauptuntersuchung HU bzw. $21) und alle Daten in einem Zulassungsstellen-konformen Dokument vorweisen können.
Und dieses Dokument kann entweder "schnell" erstellt werden oder mit aufwändiger Recherche und Zusatzleistungen verbunden sein. Das ist bei Dir der springende Punkt.
Nur zur Vollständigkeit: Es gibt auch alte Papiere, in denen schon damals sehr wenig stand. Legt man diese dem TÜV-Prüfer vor, muss er dennoch nachsehen (KBA) oder andersweitig ermitteln.
Das sollte die Allgemeinlage sein.
Sollte ich falsch liegen: bitte korrigieren !
Was icht nicht verstehe ist wie man zwischen GTÜ und TÜV hin und her springen kann.
Was will man damit erreichen?
MfG kheinz
Zitat:
@crafter276 schrieb am 18. Februar 2024 um 11:09:43 Uhr:
Was icht nicht verstehe ist wie man zwischen GTÜ und TÜV hin und her springen kann.
Was will man damit erreichen?
MfG kheinz
Das Datenblatt stellt nur der TÜV aus. Ansonsten ist mir vor Ort die GTÜ-Prüfstelle sympathischer. Besagte GTÜ-Prüfstelle hat mich übrigens an den TÜV weitergeleitet
Zitat:
@Platter2 schrieb am 18. Februar 2024 um 11:05:42 Uhr:
Hi !
Ich glaube Deinem Artikel. Es scheint hier eine Spitzfindigkeit vorzuliegen:
- die BE fürs Auto ist unbegrenzt gültig
- Die Daten (vom deutschen Grundfahrzeug) sind immernoch dem KBA bekannt oder aus Briefkopien ablesbar.
- Dein Auto muss allerdings nach mehr als 7 Jahren abgemeldet betriebssicher sein (Hauptuntersuchung HU bzw. $21) und alle Daten in einem Zulassungsstellen-konformen Dokument vorweisen können.
Und dieses Dokument kann entweder "schnell" erstellt werden oder mit aufwändiger Recherche und Zusatzleistungen verbunden sein. Das ist bei Dir der springende Punkt.
Nur zur Vollständigkeit: Es gibt auch alte Papiere, in denen schon damals sehr wenig stand. Legt man diese dem TÜV-Prüfer vor, muss er dennoch nachsehen (KBA) oder andersweitig ermitteln.
Das sollte die Allgemeinlage sein.
Sollte ich falsch liegen: bitte korrigieren !
Also den alten (noch gültigen und nicht entwerteten) Brief habe ich und eine gültige HU auch.
Die Eintragungen im Brief sind teilweise schwierig, aber DIN Phon müsste man halt mit einem "D" vermerken und wenn drin steht, dass für rote Blinker hinten eine Ausnahme erteilt wurde, sehe ich keinen Grund, warum diese ungültig geworden sein sollte, auch wenn die heutigen Übergangsbestimmung solche nur bis Bj. 70 erlauben.
Ein Datenblatt werde ich wohl in Zusammenarbeit mit dem TÜV "zusammenbasteln" müssen (hat mir der Sachbearbeiter so gesagt).
Müsste dann ein Datenblatt nicht eigentlich ausreichen?
Ein Typ: Das Gespräch mit dem Zweigstellenleiter (TÜV) kann wunder bewirken.
MfG kheinz
Yepp...dem schliesse ich mich an... es schein t sich um einen Bearbeiter zu handeln, der die selbe Gottgleichheit wie die auf der Zulassungsstelle vor 20 Jahren üblich war für erhaltenswert hält. Womit ich oft Erfolg habe ist immer die Aufforderung: Zeigen Sie mit den Gesetztestext in dem diese Vorgehensweise vorgeschrieben ist
§6 FZV:
Die Zulassungsbehörde kann bei fehlenden Fahrzeugdaten die Vorlage eines Gutachtens anfordern, das von einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem Unterschriftsberechtigten eines zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes erstellt worden ist und aus dem sich die fehlenden Fahrzeugdaten ergeben.
Es ist also legitim, dass die Behörde die fehlenden Daten benötigt.
Das ist auch gar nicht anders möglich, da der Vorgang wegen Drucksperre nicht abgeschlossen werden kann.
Zitat:
@Babynsk76 schrieb am 18. Feb. 2024 um 11:18:11 Uhr:
Das Datenblatt stellt nur der TÜV aus.
Das ist natürlich Unsinn.
Datenblätter werden von vielen Firmen ausgestellt.
Entweder du brauchst ein Datenblatt einer qualifizierten Stelle mit anschließender Begutachtung, oder die Behörde will ein Gutachten für fehlende Fahrzeugdaten.
Das letzte machen tatsächlich nicht alle (nur TP und TD).
Und ich denke wir sind uns einig, das es nie einen "deutschen" Mustang gab.
Das war auch damals schon ein Importfahrzeug mit Einzelgenehmigung.
Und natürlich gibt es dafür Datenblätter
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 18. Februar 2024 um 18:34:00 Uhr:
Zitat:
@Babynsk76 schrieb am 18. Feb. 2024 um 11:18:11 Uhr:
Das Datenblatt stellt nur der TÜV aus.
Das ist natürlich Unsinn.
Datenblätter werden von vielen Firmen ausgestellt.
Entweder du brauchst ein Datenblatt einer qualifizierten Stelle mit anschließender Begutachtung, oder die Behörde will ein Gutachten für fehlende Fahrzeugdaten.
Das letzte machen tatsächlich nicht alle (nur TP und TD).
Und ich denke wir sind uns einig, das es nie einen "deutschen" Mustang gab.
Das war auch damals schon ein Importfahrzeug mit Einzelgenehmigung.
Und natürlich gibt es dafür Datenblätter
Aber das Datenblatt für einen US-Mustang wird der Zulassungsstelle wohl nicht ausreichen, nehme ich an. Es haben ja dann doch einige Umrüstungen stattgefunden, zB Tacho in km, Bosch-Beleuchtungsanlage mit E-Kennzeichnung, je nach Bj. wohl auch Anpassung am Fahrwerk.
Der alte Brief nennt bei Fahrzeugtyp auch keinen Mustang sondern eben T5, wie damals urheberrechtlich gefordert. Das es weiterhin ein Importfahrzeug ist, ist mir schon klar, darum gab es auch nie eine ABE. Der braune Umschlag (mein aktueller Fzgbrief) basiert ja auf einer Einzelabnahme.
Die Zulassungsstelle hat mir ausdrücklich nicht verraten, was genau benötigt wird, ich solle das doch einfach mit dem TÜV klären.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 18. Februar 2024 um 18:26:59 Uhr:
§6 FZV:
Die Zulassungsbehörde kann bei fehlenden Fahrzeugdaten die Vorlage eines Gutachtens anfordern, das von einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem Unterschriftsberechtigten eines zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes erstellt worden ist und aus dem sich die fehlenden Fahrzeugdaten ergeben.
Es ist also legitim, dass die Behörde die fehlenden Daten benötigt.
Das ist auch gar nicht anders möglich, da der Vorgang wegen Drucksperre nicht abgeschlossen werden kann.
Das die Zulassungsstelle mir keinen Schein ausstellt, in dem Daten fehlen, ist für mich völlig verständlich.
Die zitierte Formulierung klingt aber, als wäre eine Vollabnahme nicht erforderlich, sondern ein Datenblatt ausreichend, verstehe ich das richtig?
Zitat:
@Babynsk76 schrieb am 18. Feb. 2024 um 18:53:54 Uhr:
Die zitierte Formulierung klingt aber, als wäre eine Vollabnahme nicht erforderlich, sondern ein Datenblatt ausreichend, verstehe ich das richtig?
Ja, aber trotzdem kein Datenblatt, sondern ein Gutachten für fehlende Fahrzeugdaten.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 18. Februar 2024 um 19:17:02 Uhr:
Zitat:
@Babynsk76 schrieb am 18. Feb. 2024 um 18:53:54 Uhr:
Die zitierte Formulierung klingt aber, als wäre eine Vollabnahme nicht erforderlich, sondern ein Datenblatt ausreichend, verstehe ich das richtig?
Ja, aber trotzdem kein Datenblatt, sondern ein Gutachten für fehlende Fahrzeugdaten.
Warum wäre denn das TÜV-Datenblatt nicht ausreichend
Fzgdaten sind alle drin, bezogen auf die Fahrgestellnummer und unten ein Stempel vom TÜV. Das erfüllt meines Erachtens alle Kriterien nach §6 FZV
Beispielbild aus dem Netz anbei
Edit: schlechtes Beispiel erwischt, dieses Datenblatt ist sehr unvollständig.