1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Keine Kfz-Ummeldung bei fehlender Geräuschangabe

Keine Kfz-Ummeldung bei fehlender Geräuschangabe

Volvo 240 245
Themenstarteram 19. August 2020 um 15:28

Hallo, Motor-Talker!

Anfang Juli habe ich in Braunschweig einen schönen Volvo 245, Bj. '81, gekauft. Er wurde 2014 aus Schweden importiert und hat ein H-Kennzeichen.

Da ich erst Mitte September einen Termin bei der Zulassungsstelle bekommen hätte, um das Auto auf mich anzumelden (Berlin...), habe ich einen Zulassungsservice beauftragt, für den der Termin immerhin nur gut einen Monat auf sich warten ließ (Berlin!!!). Der ruft nun an und sagt, die Zulassung sei verweigert worden (Berlin %§$#@!!!), weil im Schein kein Stand- und Fahrgeräusch eingetragen sei. Er will die Sache morgen einfach noch mal einreichen, aber der Vorgang hat vom Einreichen durch den Zulassungsservice bis zur Bearbeitung jetzt auch schon wieder eine Woche gebraucht (Berlin *seufz*), und ich muss doch zur Arbeit kommen...

Frage: Was kann ich da machen? Dürfen die die Zulassung einfach verweigern? Brauche ich ein Gutachten über Stand- und Fahrgeräusch? Immerhin fuhr das Auto in Braunschweig sechs Jahre lang unbeanstandet! Laut Gutachten nach § 21 StVZO ist die Geräuschentwicklung "vorschriftsmäßig"; eine genaue Zahlenangabe fehlt natürlich.

Beste Antwort im Thema

Du hast ein Vollgutachten gem. Par.21 StVZO für das Fahrzeug, wo kein stand- und Fahrgeräusch drin steht?

 

Dann ab zum Sachverständigen.

 

Stell dich Mal das Dokument rein, (ohne FIN)

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten

Du hast ein Vollgutachten gem. Par.21 StVZO für das Fahrzeug, wo kein stand- und Fahrgeräusch drin steht?

 

Dann ab zum Sachverständigen.

 

Stell dich Mal das Dokument rein, (ohne FIN)

Da würde wohl einfach was vergessen.

 

Im Amt sitzen nur schreibkräfte, und der Computer bringt eine Fehlermeldung wenn ein Pflichtfeld fehlt.

 

Man kennt das von Schleppern, die hatten in den alten Papieren keine Angaben zu Länge Breite Höhe

Themenstarteram 20. August 2020 um 16:49

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 20. August 2020 um 17:16:42 Uhr:

Du hast ein Vollgutachten gem. Par.21 StVZO für das Fahrzeug, wo kein stand- und Fahrgeräusch drin steht?

Dann ab zum Sachverständigen.

Stell dich Mal das Dokument rein, (ohne FIN)

Ja, dort steht nur "vorschriftsmäßig".

Das Dokument habe ich leider nicht hier, das hab' ich jetzt dem Zulassungsdienstleister für den zweiten Anlauf überlassen. Das wird jetzt noch mal 'ne Woche dauern.

Ich wünschte ja, ich könnte einfach selbst mit der Zulassungsstelle in Kontakt treten. Leider läuft das derzeit alles über den Dienstleister. An Private werden derzeit wohl überhaupt keine Termine vergeben. :-(

Themenstarteram 20. August 2020 um 16:55

Zitat:

@nogel schrieb am 20. August 2020 um 17:31:36 Uhr:

Da würde wohl einfach was vergessen.

Im Amt sitzen nur schreibkräfte, und der Computer bringt eine Fehlermeldung wenn ein Pflichtfeld fehlt.

Man kennt das von Schleppern, die hatten in den alten Papieren keine Angaben zu Länge Breite Höhe

Und wie wird das normalerweise gehandhabt? Wenn ich dieses Dokument richtig verstanden habe, recherchiert die Zulassungsstelle selbst fehlende Angaben aus den Typdaten oder aus vorhandenen Papieren, oder?

Wie Nogel schon schrieb, sitzen in den Zulassungsstellen nur Dummies, Nichtskönner und Tipsen.

Und selbstverständlich kann man eine Zulassung verweigern, wenn die unterlagen unvollständig sind oder wesentliche technische Daten fehlen.

Und da die ja alle nichts drauf haben, recherchieren die natürlich auch nicht fehlende technische Daten.

Da es sich um einen 81 er Volvo handelt, hat der auch noch keine EG-TG , evtl eine nationale ABE.

Wenn der in D schon mal mit H Kennzeichen zugelassen war,müssten die Felder für stand und Fahr Geräusch eigentlich befüllt sein.

Um nicht auch beim zweiten Anlauf zu scheitern, würde ich von einem Sachverständigen einfach eine Datenbestätigung besorgen.

Der war gut, andere verunglimpfen und dann selber einen untauglichen Rat geben.....

Die erste Antwort (von @MZ-ES-Freak ) war schon die richtige:

Das 21er Gutachten ist fehlerhaft, damit sollte der entsprechende Sachverständige erstmal konfrontiert werden.

Da hätte ich die Ironie wohl kennzeichnen müssen. Du solltest wissen wie in den Zulassungsstellen gearbeitet wird und wie die dort Eingruppiert sind.

Der TE sagt, "Er wurde 2014 aus Schweden importiert und hat ein H-Kennzeichen"

Wenn der Wagen zugelassen und ein H Kennzeichen hat, dann besteht bereits eine BE und ein 21er Gutachten ist nicht erforderlich.

Evtl kann der TE das ja mal präzisieren ob er den Wagen jetzt erstmals in D in Verkehr bringen möchte.

Dann hat der Wagen nämlich noch kein H Kennzeichen sondern lediglich das 23 er Gutachten,dass das Fahrzeug als Oldtimer bestätigt und ein H Kennzeichen zugeteilt bzw es mit einem roten 07er bewegt werden kann.

Mit den schwedischen Papieren und gültiger HU kann der dann auch ohne 21er zugelassen werden,wenn alle technischen Daten aus den schwedischen Papieren zu ermitteln sind.

Hallo Windelexpress, dies ist ein außergewöhnlicher und spezieller Fall, daher finde ich es unverschämt, die Leute der Zulassungsstelle derart zu diffamieren.

Mag sein, das Du auf diesem Gebiet sehr bewandert bist, aber Deine Äußerung strotzt vor Unverschämtheit.

Ich hab doch nun schon mitgeteilt ,dass ich die Ironie hätte wohl Kennzeichen sollen.

Diese war auf Nogel's Satz

"Im Amt sitzen nur schreibkräfte, und der Computer bringt eine Fehlermeldung wenn ein Pflichtfeld fehlt."

Bezogen.

Das dem nicht so ist weiß ich ziemlich genau.

Ein Ingenieur aber würde sich für das Geld nicht dorthin setzten.

Und die Zulassung eines Volvo aus 81, der aus Schweden importiert und in D ein H Kennzeichen bekommen soll, ist weder außergewöhnlich, speziell oder sonst was.

Es ist ein ganz normaler Vorgang,der täglich in irgendeiner Zulassungsstelle bearbeitet wird.

Und dabei ist es vollkommen egal, ob es ein Volvo aus Schweden,ein Lada aus Ungarn oder Fiat aus Bulgarien ist.

Wenn Daten fehlen muss der Antragsteller diese besorgen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 20. August 2020 um 22:34:03 Uhr:

Wenn der Wagen zugelassen und ein H Kennzeichen hat, dann besteht bereits eine BE und ein 21er Gutachten ist nicht erforderlich.

Ich hatte den TE so verstanden, dass das Fahrzeug 2014 aus Schweden importiert wurde und seitdem mit einem H-Kennzeichen in Deutschland zugelassen ist. Das 21er Gutachten ist demnach das aus 2014.

Da 2014 keine 10 Jahre zurückliegt muss also der aaS noch Zugriff auf die Nachweise haben, die ihn zu der Aussage gebracht haben, dass das Geräuschverhalten vorschriftsmäßig ist. Daraus sollten sich (wenn er damals korrekt gearbeitet hat) auch die Geräuschwerte ergeben. Im einfachsten Fall hatte er ein Datenblatt mit den Werten vorliegen und die Werte sind einfach nur bei der Erstellung des Gutachtens oder bei der Zulassung des Fahrzeugs irgendwo untergegangen.

 

Zitat:

Mit den schwedischen Papieren und gültiger HU kann der dann auch ohne 21er zugelassen werden,wenn alle technischen Daten aus den schwedischen Papieren zu ermitteln sind.

Ohne deutsche BE dürfte es nie eine (bestandene) HU geben, und erst recht keine Zulassung in Deutschland.

Ein Fahrzeug aus dem Ausland was keiner hier gültigen Typgenehmigung entspricht braucht immer ein 21er Gutachten. Dabei geht es ja nicht nur um die technischen Daten sondern vor allem auch um die Vorschriftsmäßigkeit.

Ich bin von ausgegangen,dass der Wagen bereits mit H Kennzeichen zugelassen war/ist.

Die Anwenderprogramme der Sachverständigen haben keine Plausibilitätsprüfung . Er muss wissen was eingetragen werden muss, was Pflichtdaten sind.

Die Anwenderprogramme der Zulassungsstelle haben für den MA am Schalter eine Prüfung der Daten eingebaut. Manche Programme besser manche schlechter, vor Abschluss werden bei den meisten Programmen die Daten auch mit den Vorgaben des KBA abgeglichen, sollten da Daten unplausibel sein,gibt's nochmals eine Meldung,um zu verhindern das falsche,unvollständige Datensätze an das KBA übermittelt werden, die dort dann nicht erfolgreich verarbeitet werden können.

Themenstarteram 21. August 2020 um 16:48

Hallo, vielen Dank für die bisherigen Antworten!

Ja, der Wagen wurde 2014 importiert und in Braunschweig als Oldtimer zugelassen, hat also sowohl ein 21er als auch ein 23er Gutachten. Die Braunschweiger Zulassung besteht (leider) weiterhin. Die Gutachten (und die Kontaktdaten des Sachverständigen) habe ich jetzt leider nicht vorliegen, weil ich die noch am Mittwoch abend flugs zum Zulassungsdienstleister gebracht habe. Ich muss also warten, bis die Zulassungsstelle den Vorgang (hoffentlich erfolgreich!) bearbeitet hat, das dürfte so Di bis Do soweit sein.

Im 21er Gutachten steht, soweit ich gesehen habe, bei allen Angaben nur "vorschriftsmäßig"; Zahlenangaben sind da gar nicht zu finden. Kann aber sein, dass ich in der Eile was übersehen habe.

In der FahrzeugBeschreibung des 21 er stehen die technischen Daten, meist die zweite Seite des Gutachtens. Das sieht aus wie eine ZB1.

Die Auflistung mit den Punkten wo überall Vorschriftsmäßig hinter steht,wird das 23er sein.

Hab gerade keins zur Hand, sonst hätte ich mal ein Foto eingestellt.

Von welcher Organisation war das Gutachten.?

Auch zum 21er Gutachten gehört eine Auflistung der Rechtsakte. Das sind i.d.R. ein bis zwei Seiten, die auf die Seite mit den Fahrzeugdaten folgen.

Das was der Auftraggeber dabei für die Zulassungsstelle in die Hand bekommt ist aber nur die Hälfte des Aufwandes: der aaS/USB muss zu jedem Rechtsakt der bei dem Fahrzeug anwendbar ist in der internen Dokumentation angeben, wie er zu seinem Ergebnis gekommen ist. Damit sollte er auch jetzt noch nachvollziehen können was er vor 6 Jahren gemacht hat.

Beim 23er Gutachten dagegen gibt es eine Auflistung der Hauptbaugruppen, bei der für jede angegeben werden muss, ob die Anforderungen an die Oldtimer-Einstufung erfüllt sind sowie eine weitere Auflistung von Änderungen gegenüber dem Originalzustand und jeweils eine Begründung der Zulässigkeit.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit