Keine Nachrüstung vorhandener S213 Euro 6b Benziner auf Euro 6d Temp vorgesehen?
Hallo,
wir sind gerade auf der Suche nach einem s213 Benziner (M274) als jungen Stern.
Ich habe mal den Mercedes-Support gefragt, ob für vorhandene S213 Euro 6b Benziner mit M274-Motor eine Nachrüstung mit einem Ottopartikelfilter und Umschlüsselung auf Euro 6d Temp angeboten werden wird.
Dies wurde mir leider verneint, weil die Neuzertifizierung einen zu hohen Aufwand bedeuten würde
Kann das vielleicht jemand bestätigen?
MfG
Robert
Beste Antwort im Thema
Wird ein Minderungssystem mit erhöhter Minderungsleistung nachgerüstet, wird im Fahrzeugschein nicht unter 14.1 der Emissionscode geändert, sondern im Feld 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) die Nachrüstung eingetragen, wenn zuvor der Verordnungsgeber auf nationaler Ebene eine entsprechende Regel erlassen hat, die z. B. Straßenverkehrsämter anweist, unter Vorlage einer entsprechenden Abnahmebescheinigung, eine bestimmte Nachrüstung einzutragen.
Bezüglich der Eintragung war meine Aussage im Thread
https://www.motor-talk.de/.../abgasnorm-t6384451.html?...
zu optimistisch.
Grundsätzlich dürfte der Wunsch von (nicht realisierbaren) Umschlüsselungen ganz aktuell sein, wenn es 2019 ein Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 in der Umweltzone Stuttgart geben wird.
Umschlüsselungen sind für bereits erstmalig zugelassene Fahrzeug nicht realisierbar, weil der Verordnungsgeber dafür verwaltungsrechtlich keine Durchführungsbestimmungen erlassen hat. Zulassungsrecht ist in Deutschland Landesrecht und die Landesverkehrsminister müssten tätig werden und in der sog. Verkehrsministerkonferenz dieses Thema bundeseinheitlich koordinieren.
Dazu wird es aber nicht kommen. Typgenehmigungen, die Genehmigungsnummer ist im Fahrzeugschein, Feld K zu finden, basieren jeweils auf Durchführungsbestimmungen mit unterschiedlichen Anforderungen.
Die Genehmigungsnummer einer Typgenehmigung setzt sich wie folgt zusammen:
Beispiel (C220 BLUETEC): e1*2001/116*0457*25
e1 für Deutschland
2001/116 für die Nummer der Richtlinie
0457 für die laufende Nummer der Typgenehmigung
25 für die laufende Nummer der Erweiterung
Die Änderungsstände der Emissionsgrundverordnung (EU) 715/2007, stehen in div. Richtlinien, z. B.:
NEFZ EURO6b, Richtlinie 2001/116
NEFZ EURO6c, Richtlinie 2008/692, geändert durch 2016/646
WLTP EURO6c und
WLTP EURO6d-TEMP und RDE, Richtlinie 2017/1151, geändert durch 2017/1154
Aus diesem Schema ist ersichtlich, dass ein nach der Richtlinie 2001/116 mit NEFZ EURO6b typgenehmigtes Fahrzeug zwar technisch mit einem Minderungssystem mit erhöhter Minderungsleistung nachgerüstet werden kann und mit Sicherheit RDE-Grenzwerte unterbieten wird, jedoch die Erfüllung der Anforderungen im Labor gemäß den Richtlinien 2017/1151 und 2017/1154 außer Reichweite liegen, unabhängig davon, ob die nachträgliche RDE-Prüfung erfolgreich war.
Es gibt aber einen Weg, um dieser Zwickmühle zu entkommen:
Nicht das umgerüstete Fahrzeug wird auf Unterbietung der Grenzwerte von WLTP EURO6d-TEMP einschl. RDE geprüft und zertifiziert, sondern mit einer ABE für das Minderungssystem mit erhöhter Minderungsleistung wird bescheinigt, das sich das Abgas- und Geräuschverhalten des nachgerüsteten Fahrzeuges nicht verschlechtern wird.
Am Ende erfolgt mit einer Abnahmebescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau eines genehmigten Minderungssystems mit erhöhter Minderungsleistung zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde die Eintragung im Fahrzeugschein Feld 22 und damit ist ein nachgerüstetes Fahrzeug gekennzeichnet.
Um z. B. in Stuttgart solche Fahrzeuge im fließenden Verkehr kontrollieren zu können, wird es in irgendeiner Form die sog. "Stuttgarter Plakette" geben.
LG, Walter
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19 Antworten
Was für eine Bestätigung brauchst Du denn noch?
Ganz abgesehen davon, möchte ich nicht wissen, was so eine Nachrüstung dann kosten würde?
Ich vermute, dass das sich vielleicht in 10-15 Jahren rechnen würde.
Nur zur Info: BMW braucht 1 Jahr um seinen Achtzylinder für die 50i Modelle umzukonstruieren und mit Partikelfilter auszurüsten - auch von 6b.
@starcourse
vielleicht haben andere Forenteilnehmer eine ähnliche Frage gestellt und sind bereit die erhaltenen Informationen mitzuteilen.
Laut Mercedes-Konfigurator scheinen auch neue E200 T-Modelle einen Hubraum von knapp 2 Litern zu haben bei 184 PS, was auf den alten m274 hinweisen könnte und nicht auf den m264. Deshalb die Hoffnung, dass eine Nachrüstung möglich ist.
"Ganz abgesehen davon, möchte ich nicht wissen, was so eine Nachrüstung dann kosten würde?"
Ich würde es schon ganz gerne wissen Die Kosten für eine DPF-Nachrüstung lagen glaube ich bei ca 1000€ .
"Ich vermute, dass das sich vielleicht in 10-15 Jahren rechnen würde."
Das kann sein. Es geht mir aber auch darum, nicht (so schnell) von zukünftigen Fahrverboten betroffen zu sein. Ich weiß ja nicht, wann die letzten neuen Euro5 Diesel vom Band gelaufen sind, die nun von den Fahrverboten betroffen sind.
Gruß
Robert
Durch den nachträglichen Einbau eines Partikelfilters würde sich zudem nichts an der Schadstoffklasse ändern. Die Änderung der Schadstoffklasse bei bereits zugelassenen Fahrzeugen ist extrem selten. In diesem Fall kommt noch dazu, dass es auch ein Wechsel des Prüfverfahrens ist: Euro 6b = NEFZ, Euro 6d-TEMP = WLTP+RDE.
Es stellt sich für mich die Frage, warum das interessant wäre. Habt ihr Angst, dass der Euro 6 Benziner demnächst nicht mehr fahren darf? Bis es so weit kommt, steht der Benz eh auf dem Schrottplatz.
Welch ein Irrsinn. Wenn ich dann heute einen 6d-TEMP kaufe und n.J. dann xyz-Temp rauskommt, dann kannste von vorne wieder eine Theorie aufstellen. Wer nachts nicht mehr schlafen kann weil er sich mit 6b / TEMP / WLT+RDE / NEFZ .... u.s.w. beschäftigt, sollte sich ein E-Auto kaufen.
@Ferengi
"Habt ihr Angst, dass der Euro 6 Benziner demnächst nicht mehr fahren darf? Bis es so weit kommt, steht der Benz eh auf dem Schrottplatz."
Ich habe mir bis vor kurzem auch kaum Gedanken über Fahrverbote gemacht.
Allerdings: laut Wikipedia ( https://de.wikipedia.org/wiki/Mercedes-Benz_Baureihe_212 ) wurde der letzte Euro5 w212 cdi 08/2014 produziert und ist nun von Fahrverboten betroffen. Ich hoffe nicht, dass eine knapp 4 Jahre alte E-Klasse schon schrottreif ist.
Gut, dann noch mal in aller Deutlichkeit:
Eine 6dTemp/RDE Zertifizierungsanforderung erfordert für jede Ausstattung (auch SA) eine Ermittlung der Emissionen. Da spielen die Reifengröße, elektronische Sonderaustattung, Schiebedach, Getriebe etc. eine Rolle und muss einzeln geprüft und zertifiziert werden.
Das rechnet sich für neue Modelle gerade noch so (wobei etliche Modellvarianten auch hier schon geopfert werden mussten), für einen unbestimmten Markt von Gebrauchtwagenkäufern ist weder die Zeit noch das Geld vorhanden.
Wirtschaftlich und technisch Irrsinn und wird daher nie kommen.
Selbst die in der Diskussion stehende Nachrüstung für Euro5 Diesel geht auf maximal Euro 6 b, 6dTemp ist außer jeglicher Diskussion. Die DPF-Nachrüstung ist dagegen technisch ein Miniproblem.
Insofern wird jeder Gebrauchtwagenkäufer mit dem Risiko künftiger Fahrverbote leben müssen.
Zitat:
@starcourse schrieb am 28. Juli 2018 um 14:14:11 Uhr:
Selbst die in der Diskussion stehende Nachrüstung für Euro5 Diesel geht auf maximal Euro 6 b, 6dTemp ist außer jeglicher Diskussion.
Auch bei der Nachrüstung eines SCR-Katalysators ändert sich absolut nichts an der ursprünglich Schadstoffklasse.
Nun die sogenannte Hardware-Nachrüstung soll ja gerade Euro 5 Diesel auf Euro 6 heben, insofern wird sich - sollte es tatsächlich so kommen - auch die Einstufung ändern. Aber das wird die Ausnahme bleiben.
Und ohne den Gesetzgeber läuft da eh nichts! Und solange der Scheuer in Amt und Würden ist, können wir das wohl knicken. Der arbeitet an einem gut dotierten Job in der Autoindustrie für die Zeit nach seinem Rauswurf bei der CSU!
Da bist du falsch informiert. Der NOx Wert soll zwar mit der Nachrüstung auf Euro 6 Niveau gehoben werden, aber ein einzelner Grenzwert macht noch keine Schadstoffklasse.
Was sich dadurch ändern kann ist die Schadstoffgruppe - so wie bei der Nachrüstung des Partikelfilters. Dazu müsste es jedoch erstmal eine weitere Gruppe (= blaue Plakette) geben.
An der Schadstoffklasse ändert sich nichts.
Nöö!
Wenn die Nachrüstung kommt, werden aus Euro 5 Dieseln ganz offiziell Euro 6 Diesel, sofern die Umrüstung nachgewiesen wird.
Geht auch nicht anders!
Das hat auch nichts mit der blauen oder hellblauen Plakette zu tun!
Das stimmt nicht. Eine Änderung der Schadstoffklasse wird es nicht geben.
Wird ein Minderungssystem mit erhöhter Minderungsleistung nachgerüstet, wird im Fahrzeugschein nicht unter 14.1 der Emissionscode geändert, sondern im Feld 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) die Nachrüstung eingetragen, wenn zuvor der Verordnungsgeber auf nationaler Ebene eine entsprechende Regel erlassen hat, die z. B. Straßenverkehrsämter anweist, unter Vorlage einer entsprechenden Abnahmebescheinigung, eine bestimmte Nachrüstung einzutragen.
Bezüglich der Eintragung war meine Aussage im Thread
https://www.motor-talk.de/.../abgasnorm-t6384451.html?...
zu optimistisch.
Grundsätzlich dürfte der Wunsch von (nicht realisierbaren) Umschlüsselungen ganz aktuell sein, wenn es 2019 ein Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 in der Umweltzone Stuttgart geben wird.
Umschlüsselungen sind für bereits erstmalig zugelassene Fahrzeug nicht realisierbar, weil der Verordnungsgeber dafür verwaltungsrechtlich keine Durchführungsbestimmungen erlassen hat. Zulassungsrecht ist in Deutschland Landesrecht und die Landesverkehrsminister müssten tätig werden und in der sog. Verkehrsministerkonferenz dieses Thema bundeseinheitlich koordinieren.
Dazu wird es aber nicht kommen. Typgenehmigungen, die Genehmigungsnummer ist im Fahrzeugschein, Feld K zu finden, basieren jeweils auf Durchführungsbestimmungen mit unterschiedlichen Anforderungen.
Die Genehmigungsnummer einer Typgenehmigung setzt sich wie folgt zusammen:
Beispiel (C220 BLUETEC): e1*2001/116*0457*25
e1 für Deutschland
2001/116 für die Nummer der Richtlinie
0457 für die laufende Nummer der Typgenehmigung
25 für die laufende Nummer der Erweiterung
Die Änderungsstände der Emissionsgrundverordnung (EU) 715/2007, stehen in div. Richtlinien, z. B.:
NEFZ EURO6b, Richtlinie 2001/116
NEFZ EURO6c, Richtlinie 2008/692, geändert durch 2016/646
WLTP EURO6c und
WLTP EURO6d-TEMP und RDE, Richtlinie 2017/1151, geändert durch 2017/1154
Aus diesem Schema ist ersichtlich, dass ein nach der Richtlinie 2001/116 mit NEFZ EURO6b typgenehmigtes Fahrzeug zwar technisch mit einem Minderungssystem mit erhöhter Minderungsleistung nachgerüstet werden kann und mit Sicherheit RDE-Grenzwerte unterbieten wird, jedoch die Erfüllung der Anforderungen im Labor gemäß den Richtlinien 2017/1151 und 2017/1154 außer Reichweite liegen, unabhängig davon, ob die nachträgliche RDE-Prüfung erfolgreich war.
Es gibt aber einen Weg, um dieser Zwickmühle zu entkommen:
Nicht das umgerüstete Fahrzeug wird auf Unterbietung der Grenzwerte von WLTP EURO6d-TEMP einschl. RDE geprüft und zertifiziert, sondern mit einer ABE für das Minderungssystem mit erhöhter Minderungsleistung wird bescheinigt, das sich das Abgas- und Geräuschverhalten des nachgerüsteten Fahrzeuges nicht verschlechtern wird.
Am Ende erfolgt mit einer Abnahmebescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau eines genehmigten Minderungssystems mit erhöhter Minderungsleistung zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde die Eintragung im Fahrzeugschein Feld 22 und damit ist ein nachgerüstetes Fahrzeug gekennzeichnet.
Um z. B. in Stuttgart solche Fahrzeuge im fließenden Verkehr kontrollieren zu können, wird es in irgendeiner Form die sog. "Stuttgarter Plakette" geben.
LG, Walter
Nach meinem Kenntnisstand geht es bei den Nachrüstungen - ob nun über Software oder Hardware- nur um das Erreichen von maximal Euro 6 b für Euro 5 Diesel respektive Euro 3 Benziner.
Juristisch geht das nur über den Weg der Eintragung unter Ziffer 22, denn es ist nicht geplant eine Zwangsumrüstung einzuführen! Im Umkehrschluss müsste man sonst die Betriebserlaubnis für nicht umgerüstete Fahrzeuge entziehen. Im Unterschied zu den Schummelsoftwarefahrzeugen sind nämlich solche Altfahrzeuge vom Bestandschutz umfasst, da sie über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen. Aus den gleichen Gründen kann man keine generellen Fahrverbote verhängen sondern nur lokal begrenzte!
Rechtlich bewirkt die Eintragung unter Ziffer 22 die nachträgliche Zuerkennung einer Einstufung in die Schadstoffnormklasse maximal 6 b ab dem Zeitpunkt eines Einbaus des Schadstoffminderungssystems.
Da es sich um umweltrelevante Vorschriften handelt steht dem Bund die Rahmengesetzgebungskompetenz zu ( das ist ähnlich wie bei den Immissionschutzgesetzen).
Gestritten wird derzeit noch um den technischen Inhalt (Software oder Hardware), den Zeitraum sowie das Prüfverfahren ( wobei alles abseits NEFZ-Vorgaben wohl unrealistisch ist ).
Eine nachträgliche Anerkennung/Genehmigung/„Umschlüsselung“ oder auch Nachrüstung auf Euro 6 c aufwärts nach WLTP stand nie und steht nicht zur Diskussion!
Da ist der Wunsch Vater des Gedankens und leider wird immer wieder wüst darüber spekuliert.
Das scheitert schon im Ansatz daran, weil es rechtssicher nicht in eine Norm zu fassen ist. Unabhängig von den damit verbundenen Kosten für das nach dem Gleichbehandsgrundsatz erforderliche gleichwertige Prüfverfahren! Und es glaubt ja hier wohl keiner, dass die Hersteller das für den Kunden ohne Kosten machen würde, oder?
Zitat:
@robsk8 schrieb am 28. Juli 2018 um 13:26:00 Uhr:
Allerdings: laut Wikipedia ( https://de.wikipedia.org/wiki/Mercedes-Benz_Baureihe_212 ) wurde der letzte Euro5 w212 cdi 08/2014 produziert und ist nun von Fahrverboten betroffen. Ich hoffe nicht, dass eine knapp 4 Jahre alte E-Klasse schon schrottreif ist.
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Es geht hier um Benziner; und zwar um Euro 6b-Benziner. Wenn der nicht mehr fahren darf gibt es auch keine CDU keine SPD und keine Grünen mehr.