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Kennzeichen behalten bei Fahrzeug- und Halterwechsel

Themenstarteram 5. Dezember 2012 um 14:52

Hallo miteinander,

die Forensuche hat nichts ausgepuckt, deshalb stelle ich mal meine unbedarfte Frage.

Ausgangslage: Auto Alt ist auf meine Freundin zugelassen und soll demnächst verkauft werden (an den Händler wo Auto Neu gekauft wird). Auto Neu soll dann auf meinen Namen zugelassen werden. Wisst ihr ob es möglich ist, dabei das alte Kennzeichen für das neue Auto zu übernehmen?

Also eben gleichzeitiger Halter- und Fahrzeugwechsel.

Danke und Gruss.

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24 Antworten

Das geht problemlos.

Das erste Auto muss abgemeldet und gleichzeit das Kennzeichen reserviert werden. Dann kann es beim neuen wieder verwendet werden.

In der Regel kein Problem, das alte Fahrzeug bekommt eben provisorisch ein anderes Kennzeichen zugeteilt.

Du solltest aber im Vorfeld klären ob es eine Wartefrist gibt bis die alte Nummer wieder vergeben werden darf, dann sollte sie beim Abmelden des Alten reserviert werden damit sie nicht weg ist.

In der für mich zuständigen Zulassungsstelle ist es zB kein Problem das alte Auto abzumelden und das Neue mit dem alten Kennzeichen im gleichen Zug zuzulassen, also keine Wartefrist. In anderen Zulassungsbezirken können es aber auch mal ein paar Tage sein die man warten muß bis das Kennzeichen wieder freigegeben ist. Da hilft eine Anfrage bei der zuständigen Zulassungsstelle und/oder beim Händler. Die wissen in der Regel wie die Zulassungsstellen in ihrer Gegend arbeiten.

Themenstarteram 5. Dezember 2012 um 16:17

Ich danke euch für die Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Das geht problemlos.

Oh oh oh, mein lieber Martin :D Du redest hier von problemlos :D Problemlos gibt es bei Zulassungsstellen nicht ;) Ich würde lieber sagen, "grundsätzlich" ist das möglich. Nur ob das die jeweilige Zulassungsstelle mitmacht, kann man echt nur direkt dort erfahren. Also Hörer nehmen und wählen ist angesagt ;)

Gruß Tecci

Also bei uns ist das total easy... Einfach zum STVA gehen, Altfahrzeug abmelden, Neufahrzeug mit dem gleichen Kennzeichen wieder anmelden..feddisch...

Kommen halt nur noch die Gebühren für Wunschkennzeichen drauf.

Gruß

Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von campero1

 

Kommen halt nur noch die Gebühren für Wunschkennzeichen drauf.

+ Die Gebühren für die Freischaltung des alten Kennzeichens vor Ablauf der Wartefrist.

Waren bei uns im August diesen Jahres ca. 25 Euro.

Zitat:

Original geschrieben von querys

+ Die Gebühren für die Freischaltung des alten Kennzeichens vor Ablauf der Wartefrist.

Waren bei uns im August diesen Jahres ca. 25 Euro.

Bitte...? :eek:

Absolute Frechheit wie ich persönlich empfinde.

Das gibts bei uns zum Glück nicht. Da es offiziell keine Wartefrist mehr gibt (leider halten sich nicht alle Behörden daran), halte ich solch eine Gebühr für arg grenzwertig.

Themenstarteram 6. Dezember 2012 um 10:59

Danke für die weiteren Antworten. Ich werde meinen Händler darauf auch noch ansprechen, aber prinzipiell scheint es ja zu funktionieren.

Grundvoraussetzung ist natürlich in allen Fällen, dass der alte PKW erst abgemeldet ist, bevor der neue mit dem alten Kennzeichen zugelassen werden soll.

Über die Details entscheidet dann - wie man schön lesen kann - jede Behörde separat.

Zitat:

Original geschrieben von querys

Zitat:

Original geschrieben von campero1

 

Kommen halt nur noch die Gebühren für Wunschkennzeichen drauf.

+ Die Gebühren für die Freischaltung des alten Kennzeichens vor Ablauf der Wartefrist.

Waren bei uns im August diesen Jahres ca. 25 Euro.

...Gibbet bei uns nich...

Hi Te,du kannst dein altes Kennzeichen nehmen,die wartezeit ist 2 tage bis du ihn wieder mit dem gleichen kennzeichen anmelden kannst,ich glaube es sind 2 tage wenn ich mich nicht irre,war bei meinen so gewesen ;)

Zitat:

Original geschrieben von George 73

Hi Te,du kannst dein altes Kennzeichen nehmen,die wartezeit ist 2 tage bis du ihn wieder mit dem gleichen kennzeichen anmelden kannst,ich glaube es sind 2 tage wenn ich mich nicht irre,war bei meinen so gewesen ;)

Ähm...du hast den thread aber schon gelesen, oder...? :confused:

Es gibt offiziell keine Sperrfrist mehr. man kann also das Kennzeichen SOFORT wieder verwenden.

Leider halten sich nicht alle Behörden daran und einige machen ihr eigenes Ding. daher kann es zu unterschiedlichen Wartefristen kommen.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von George 73

Hi Te,du kannst dein altes Kennzeichen nehmen,die wartezeit ist 2 tage bis du ihn wieder mit dem gleichen kennzeichen anmelden kannst,ich glaube es sind 2 tage wenn ich mich nicht irre,war bei meinen so gewesen ;)

Ähm...du hast den thread aber schon gelesen, oder...? :confused:

Es gibt offiziell keine Sperrfrist mehr. man kann also das Kennzeichen SOFORT wieder verwenden.

Leider halten sich nicht alle Behörden daran und einige machen ihr eigenes Ding. daher kann es zu unterschiedlichen Wartefristen kommen.

nagut bei mir war es 2009,dann hat sich es dann später geändert,gut zu wissen ;)

Zitat:

Original geschrieben von George 73

nagut bei mir war es 2009,dann hat sich es dann später geändert,gut zu wissen ;)

Und nur weil es bei dir in deinem Einzelfall so war, muss es nicht in jedem anderen Fall in ganz Deutschland auch so sein...

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