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Kennzeichen behalten bei Umzug innerhalb des Bundeslandes?

Themenstarteram 21. Februar 2010 um 0:53

Moin!

Ich habe Vorgestern meinen 1. Wohnsitz in einem anderen Lankreis angemeldet. Jetzt hab ich von Bekannten gehört das in Nordrheinwestfalen die Regelung gilt, das man sein Kfz-Kennzeichen behalten kann wenn man innerhalb eines Bundeslandes umzieht.

Auf der Internetseite meines Landkreises (EL) hab ich nur die alte Regelung finden können, das man sein Auto "umgehend" ummelden muss

Beim Googeln hab ich für Hessen auch eine Regelung gefunden, die besagt das man Sein Kennzeichen behalten kann. Für (in meinem Fall) Niedersachsen kann ich leider nichts finden.

Kann jemand bei dieser Thematik klarheit schaffen!?

PS @ Mods: Ich hab leider kein besseres Forum für dieses Problem gefunden. Falls es total Falsch hier ist, Bitte Verschieben!

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26 Antworten

Es wäre mir neu, wenn Du das Kennzeichen behalten darfst, sofern Du einen Zulassungsbezirk verlässt.

Bist Du sicher, dass Du nicht die Regelung beim Zulassungsbezirk meinst? Hier in MZ beispielsweise darf man sein Kennzeichen behalten, wenn man von Mainz Stadt aufs Land (oder umgekehrt) umzieht. Das war früher auch nicht so.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand beispielsweise nach Dortmund umzieht, aber sein Kölner Kennzeichen behalten darf.

Warum fragst Du nicht einfach bei der Zulassungsstelle nach? Die werden es am besten wissen. Den Fahrzeugschein wirst Du auf jeden Fall umschreiben bzw. neu ausstellen lassen müssen, weil auf dem Deine aktuelle Anschrift vermerkt werden muss.

EDIT: Scheinbar gehts doch unter bestimmten Voraussetzungen (siehe dritter Absatz).

http://www.versicherungen-blog.net/.../

Aber diese Zustimmung würde ich mir erstmal schriftlich bestätigen lassen.

Und hier hat jemand genau die gleiche Frage für NRW gestellt:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=68287

Weiteres auch hier:

http://www.rp-online.de/.../...te-Nummernschild-bleibt_aid_477320.html

http://www.versicherung-in.de/.../

http://www.handwerk-magazin.de/data/news/news_2413985.html

Da steht auch ganz unten: Die neue Regelung ist nicht verbindlich. Daher lieber gleich nachfragen statt später jammern ;)

Und sag nicht man findet nix, war in Google in zwei Minuten erledigt :D

am 21. Februar 2010 um 8:18

Guckst Du in mein BLOG

Das ganze zählt aber nicht in allen Bundesländern !

Wenn Du SEX haben willst, melde Dich :D

hallo

also in hessen ist es neuerdings möglich, sein kennzeichen zu behalten. d.h. wenn ich von FFM nach Hanau ziehe, könnte ich das F auf dem blech mitnehmen. ziehe ich jedoch aus meinem BL heraus ists vorbei damit. soweit ich weiss, geht das im moment nur in hessen.

bis denn

John

Zitat:

Original geschrieben von knollennase

hallo

also in hessen ist es neuerdings möglich, sein kennzeichen zu behalten. d.h. wenn ich von FFM nach Hanau ziehe, könnte ich das F auf dem blech mitnehmen. ziehe ich jedoch aus meinem BL heraus ists vorbei damit. soweit ich weiss, geht das im moment nur in hessen.

bis denn

John

Nein nicht nur in Hessen ;)

Wir sind viel geiler, deswegen geht es auch hier :D

tjaja hier in Meck Pom gehts leider auch nicht, die Dame am Telefon hatte noch nie davon gehört sich aber auch noch mal informiert und dann leider gesagt, dass es eben nicht geht und auch nicht geplant währe, bis es nicht verpflichtend wird.

In Schleswig-Holstein ist diese am 1.2.2010 umgesetzt worden. So weit ich weiß aber nur bei Zulassungsbezirken mit dem gleichen Zulassungsprogramm...

In Niedersachen beispielsweise wird dieses Verfahren nicht eingeführt.

Zitat:

In Schleswig-Holstein ist diese am 1.2.2010 umgesetzt worden. So weit ich weiß aber nur bei Zulassungsbezirken mit dem gleichen Zulassungsprogramm...

Es ist in ganz S.-H. möglich.

Da soll bald eine einheitliche Regelung kommen, fragt sich nur wann .

Bisher ist bei uns nichts bekannt zu einer einheitlichen Regelung. Niedersachsen wird sich auch dagegen aussprechen nachdem was ich bisher von meinem Abteilungsleiter weiß.

In S.-H. habe ich Anfang des Monats aus Eutin gehört, dass eine Übernahme nur bei den Behörden funktioniert die das Programm OK-Vorfahrt nutzen. Bei den anderen geht die Übernahme nicht. Kann natürlich mittlerweile auch nachgebessert worden sein.

Bei uns geht das bis jetzt jedenfalls nicht. Die einzige Ersparnis ist die, daß man keine neuen Kennzeichen braucht. Ummelden muß man die Karre trotzdem, was denn eine gewisse Klientel garantiert nicht machen wird da " man ja die alten Kennzeichen behalten darf " . Auf das Chaos freue ich mich jetzt schon :rolleyes: Das einzige Trauerspiel ist nur, daß hier wieder jedes " Land " meint machen zu müssen was es will. Denn wann die generelle Regelung kommen soll weiß noch niemand.

am 12. April 2010 um 11:36

Ab heute möglich im Land Brandenburg: Kennzeichenmitnahme!

Möglich bei:

- Wohnsitz– oder Betriebssitzwechsel eines Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbezirk innerhalb des Landes

- das Fahrzeug ist bereits zugelassen

- mehrfacher Wechsel des Zulassungsbezirks in den oben genannten Fällen

Notwendige Unterlagen:

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss nicht vorgelegt werden

- der von der Meldebehörde geänderte Personalausweis mit der neuen Anschrift des Hauptwohnsitzes

- eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) dann, wenn die Versicherung noch nicht im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert ist oder ein Versicherungsschutz für das Fahrzeug nicht (mehr) besteht. Eine eVB ist umkompliziert über das Internet oder per Telefon von den Kfz-Versicherern zu erhalten.

- bei Vertretung durch einen Dritten, bspw. einen Zulassungsdienst, eine Vollmacht mit einer beglaubigten Kopie oder dem Original des geänderten Personalausweises

Gebühren:

- die Gebührenhöhe für die Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk beträgt z.Z. 26,30 Euro (Gebühren – Nr. 221.2 der

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) zzgl. der Gebühr für die Änderung des Fahrzeugregisters und ggf. einer Siegelplakette.

Kennzeichenmitnahme nicht möglich bei:

- Wiederzulassung, wenn das Fahrzeug vorher außer Betrieb gesetzt war, auch wenn das Kennzeichen reserviert worden ist

- Halterwechsel, bspw. nach Verkauf des Fahrzeugs

- wenn für das zugelassene Fahrzeug ein sog. auslaufendes Kennzeichen eines nicht mehr bestehenden Zulassungsbezirks zugeteilt ist

- bei Diebstahl oder Verlust eines Kennzeichenschildes

Weitere Informationen:

http://www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.205940.de

 

PS: meld mich hiermit offiziell als "aktives" Mitglied bei Motor-Talk an (Post #1)...

Was ist denn der Grund dafür, dass man eine andere Kennzeichnung an das Auto bekommt? Der Fahrer bleibt der alte mit seinen Stärken und Schwächen!

Gruß

Ulicruiser

Zitat:

Original geschrieben von knollennase

hallo

also in hessen ist es neuerdings möglich, sein kennzeichen zu behalten. d.h. wenn ich von FFM nach Hanau ziehe, könnte ich das F auf dem blech mitnehmen. ziehe ich jedoch aus meinem BL heraus ists vorbei damit. soweit ich weiss, geht das im moment nur in hessen.

bis denn

John

Hat einer von Euch Erfahrung mit Ummeldung in den Rhein-Taunus-Kreis? Ich würde gerne das WI behalten.

Gruß, ETOU

 

dürftest gute Karten haben, denn Hessen ist bislang wohl das einzige Bundesland in dem die Mitnahme uneingeschränkt möglich ist / sein soll

siehe hier http://www.autokiste.de/psg/0809/7444.htm

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