- Startseite
- Forum
- Motorrad
- Biker-Treff
- Kennzeichen behalten bei Umzug oder nicht?
Kennzeichen behalten bei Umzug oder nicht?
Habe jetzt schon eine Weile gegoogelt, finde aber immer wieder sich widersprechende Aussagen, mal steht, dass seit 2012 das Kennzeichen behalten wird und nur die Halteradresse geändert, mal muss das Kennzeichen geändert werden.
Weiss es jemand definitiv? Zulassungsbezirk ändert sich, Bundesland bleibt gleich (Sachsen-Anhalt).
Ähnliche Themen
37 Antworten
Wirst ändern müssen.
Die Kennzeichen gehen nicht nach dem Bundesland, sondern nach dem Landkreis/Zulassungsbezirk.
edit: In Schleswig-Holstein, Hessen, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen ist es dagegen möglich, das bisherige Kfz-Kennzeichen zu behalten.
Müsstest du auf der Seite des StVA finden. Hier in NRW darfst du das Kennzeichen behalten, wenn du innerhalb des Bundeslandes bleibst.
Schon richtig, aber in Hessen geht das wohl schon seit 2012, hab diesbezüglich aber keine definitive Aussage zu Sachsen-Anhalt gefunden.
Quatsch.
Ich habe bei der Zulassungsbehörde nachgefragt:
Du musst Dich ummelden. Aber wenn es innerhalb eines Bundeslandes bleibt, kannst Du Dein Kennzeichen behalten. Und ab 1.7.14 geht es dann bundesweit. Dann kannst Du Dein Kz behalten auch bundeslandübergreifend.
Das wäre für mich ja ideal, bleibt ja selbes Bundesland, daher müsste es dann jetzt schon gehen.
Ziehst du erst im Juli 2014 um und fragst jetzt schon?
Nee, jetzt aktuell. Aber eben ohne Bundeslandwechsel. Werde auch nochmal beim Einwohnermeldeamt dann fragen, hatte aber gehofft, es vorher schon rauszukriegen. Googlen war da eben nur bedingt hilfreich da widersprüchlich.
Guck direkt bei der Zulassungsstelle oder schick denen ne Mail.
Joar, ummelden muss ich mich ja eh, dann frage ich direkt vor Ort und lasse die Papiere ggf. direkt mit ändern. Die Onlinepräsenz ist leider nicht besonders ergiebig.
Einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Saale - Orla - Kreises vom April 2011 zu Folge ist die Beibehaltung des Kennzeichens im Freistaat Thüringen seit 1.3.2011 möglich.
Im vorletzten Satz der PM steht zu lesen: "Außer im Freistaat ist die Kennzeichenmitnahme in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt möglich"
Wenn Presereferent Schuhmacher im SOK kein Vollpfosten ist, der unrecherchierte behördliche Mitteilungen verbreitet, gilt das in Sachsen - Anhalt also schon seit mehr als zweieinhalb Jahren.
Was mich stutzig macht, ist die Tatsache, dass ein aufgeweckter Mensch wie fate_MD noch nichts davon bemerkt haben soll, denn sowas würde sich die Mitteldeutsche Zeitung ja auch nicht entgehen lassen.
Aus diesem Grund bleiben bei mir Restzweifel, dass das in S-A auch tatsächlich umgesetzt wurde.
Dann wäre Pressemann Schuhmacher aber ein Vollpfosten
Quelle:
http://www.saale-orla-kreis.de/.../...6nnen%20beibehalten%20werden.pdf
Ha, merci bien. Peinlicherweise hatte ich dieselbe Meldung gestern sogar kurz angelesen, als sie sich nur auf Thüringen zu beziehen schien aber wieder weggeklickt. Werde mir das mal ausdrucken und mitnehmen, manchmal brauchen die Damen aufm Amt hier einen kleinen Denkanstoß, falls sie das selbst noch nicht so oft umsetzen mussten.
Langsam, fate, ich suche noch. Ich habe nicht unüberlegt reingeschrieben, dass ein politisch interessierter Mensch wie Du zweifellos mitbekommen hätte, wenn das in S-A auch umgesetzt worden wäre.
Ich habe mal mit dem Fachbegriff "Umkennzeichnung" recherchiert und gezielt nach behördlichen Verlautbarungen gesucht, zumal die Presse, auch Pressereferenten, gerne mal was rausposaunen, bei dem Politiker dann wieder zurück rudern.
Ich habe ein Protokoll der Landesvertretung Sachsen-Anhalts beim Bund gefunden. Lies mal Seite 16.
Daraus wird für mich noch nicht klar, dass das in S-A umgesetzt wurde. Ich lese das vielmehr als abwartende Haltung, bis 2014 die rechtlichen Vorausetzungen im Bundesrat geschaffen sind.
Das ist alles noch wachsweich und offensichtlich der Kompetenz der Bundesländer und einzelner Behörden zugeordnet. Es bleibt wohl dabei: Morgen früh mal bei der Zulassungsstelle anrufen und fragen. Die Mitnahme der Pressemitteilung und auf eine behördliche Veröffentlichung zu pochen, ist aber sicher kein Fehler. Es kann durchaus sein, dass das auch möglich ist, man aus verwaltungsinternen Gründen jedoch auf eine großartige Publikmachung verzichtete
Und Pressereferent Schuhmacher ist bedenklich in Vollpfosten-Nähe gerückt.
Quelle:
http://www.sachsen-Anhalt.de/.../LV_ST_zum_BR_911_912.pdf
Weitere Möglichkeit - falls irgendwie machbar:
Wenn der Zweitwohnsitz im bisherigen Meldebereich bleibt (z.B. Wohnung der Eltern) darf das Kennzeichen auch bleiben. Selbst wenn der Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland liegt.
Mache ich schon seit Jahren so da ich berufsbedingt häufig umziehen musste (und aktuell schon wieder ein Umzug ansteht). Da wäre ich ja nur noch am Kennzeichenwechseln gewesen.
Egal ob Rosenheim, Tübingen, Schweiz oder Ravensburg -> das Fahrzeug war immer am gleichen Ort zugelassen.
Lediglich die Post (Steuer, Knöllchen, etc.) muss natürlich in Empfang und ggf. von dir bearbeitet werden können.
_____
Ablauf:
Der bisherige (oder mögliche) Hauptwohnsitz wird als Zweitwohnsitz beim Ummelden eingetragen.
Allerdings zu beachten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zweitwohnungsteuer
Grüße, Martin
Sooo,
muss das hier mal wieder hochholen, weil heute aktuell. War vorhin im Bürgerbüro wegen der ganzen Ummelderei. Ausweis umschreiben ging ja ratz fatz, bei den Fahrzeugpapieren unter Beibehaltung des alten Kennzeichens sagte die Amtsuschi aber erstmal "nö". Ich ihr daraufhin den Schriebs gezeigt den der Sammler verlinkt hatte ( http://www.saale-orla-kreis.de/.../...6nnen%20beibehalten%20werden.pdf ).
Darauf kriegte sie erstmal den großen Zeigefinger, weil steht ja Thüringen, blabla. Ich ihr freundlich gesagt, sie möge mal bis zu Ende lesen. Darauf kam dann nur ein. Egal, nö, macht MD nicht. Na Prima.
Dann kam ein Herr mit ins Büro, welcher sich zu meinem Glück später als Leiter der Dienststelle dort rausstellte. Sie ihm ganz vorfreudig das Vorhaben erzählt und dass ich ja nur falsch sein könne und dass es nicht ginge und er nur ganz trocken "doch das geht". Ihr fielen fast die Augen raus, ich musste innerlich schmunzeln. Problem an der Sache ist aber aktuell, dass keiner eine wirkliche RECHTSGRUNDLAGE wusste. Der Herr hat zwar noch in einer anderen Behörde angerufen (war wirklich sehr hilfsbereit), sagte aber auch direkt, dass das nicht sein Fachgebiet ist und der Fall bis jetzt nicht aufkam. Er hatte auch schonmal gehört, dass das gehen soll, wusste aber nicht wie. Also der bürokratische Vorgang muss anders sein als das daily business der Amtsdamen.
Kurzum konnte mir - erstmal - nicht geholfen werden bzgl. Fahrzeugpapiere. Der oben verlinkte Schrieb ist ja schon ein paar Tage alt aber eben nur eine Pressemitteilung. Evtl. gibt´s da ja mittlerweile einen passenden Gesetzestext im Netz zu? Da ich nicht wirklich Firm im Gesetze suchen, finden und interpretieren bin, würde ich einfach mal Leute die da mehr Ahnung haben (der Sammler z.B., sind sicher noch mehr Leute hier) bitten, nochmal an entsprechender Stelle zu suchen, dass ich einen verbindlichen GESETZESTEXT vorlegen kann.
Ich soll jetzt in ein paar Tagen bei der Behörde anrufen, die der Amtsleiter kontaktierte und dort nochmal nachfragen, wäre natürlich super, wenn ich dann was "in der Hand" hätte.
Wäre der Amtsleiter nicht reingekommen, wäre ich direkt an der Schalterhexe gescheitert, selbst wenn´s theoretisch möglich wäre. Sie ist da die Kaiserin im Amtsstuhl, wenn sie sagt "nö", kann ich erstmal nix machen bzw. bin nicht weiter als vorher. Die Situation ist große Grütze, deswegen würde ich im nächsten Schritt gerne ganz genau Bescheid wissen.
Ich danke schonmal allen Helfern.