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Kennzeichen behalten... Fahrzeug noch angemeldet
Hallo,
ich hab ein kleines Problem:
Ich habe mir ein neues Auto gekauft, möchte jedoch mein altes Kennzeichen behalten.
Mein Problem:
Das alte Fahrzeug ist noch nicht Verkauft und der Wagen somit noch nicht abgemeldet.
Demnach blockiert das Fahrzeug aktuell noch das Wunschkennzeichen.
Das Fahrzeug ist noch immer in meinem Besitz.
Gibt es da ggf ne Möglichkeit, das Kennzeichen "Frei" zu bekommen, damit ich es problemlos am neuen Fahrzeug nutzen kann?
Was für ein Kennzeichen dann übergangsweise an dem alten Fahrzeug klemmt ist mir relativ, da das Fahrzeug eh verkauft werden soll.
Ich bin erster und alleiniger Halter des Fahrzeuges. Das soll natürlich auch weiterhin so im Brief bleiben.
Nu nur das Kennzeichen hätte ich gerne weiterhin.
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26 Antworten
Es ist nicht möglich 2 Fahrzeuge mit dem selben Kennzeichen zu führen.
Entweder Du meldest das neue Fahrzeug mit einem etwas anderenm Kennzeichen an oder du meldest es zuerst mit einem anderen an und meldest um sobald das alte abgemeldet wurde
das geht natürlich auch mit dem alten, also ummelden und das neue dann mit dem jetzt freien Kennzeichen anmelden.
Das alte Kennzeichen kannst Du aber vorab reservieren, damit es Dir keiner wegschnappt.
In beiden Fällen hast Du aber immer eine komplette Ummeldung mit neuen Kennzeichen und der ganzen Lauferei und den vollen Gebühren.
In vielen Landkreisen giebt es aber auch die Möglichkeit alte Kennzeichen auf Wunsch zu bekommen. Im Kreis Düren geht z.B. statt DN auch JÜL (Jülich) oder im Landkreis AC (Aachen) geht auch alternativ MON (Monschau)
Dann kannst Du das alte Kennzeichen behalten aber mit einer anderen Kennung (statt DN XY 123 dann eben JÜL XY 123)
Das ich nicht 2 Autos auf einem Kennzeichen haben kann, war mir klar.
Mir geht es darum: Wenn ich das Fahrzeug, welches ich verkaufen möchte auf ein anderes Kennzeichen "Ummelde", steht dann ein zusätzlicher Halter im Brief?
Weil der bleibt identisch. nur das Kennzeichen ändert sich.
Das DANN fei gewordene Kennzeichen, würde ich dann für mein neues Fahrzeug nutzen wollen.
"Alte" Landkreis-Kennzeichen sind bei uns leider nicht freigegeben.
Leider.
Wenn der Halter der selbe ist wird sich da ja auch nix ändern. Eine Umkennzeichnung ist ja kein Halterwechsel.
Die Frage ist ob sich das lohnt. Der ganze Aufwand an Zeit uind Kosten...so eine Ummeldung hatte ich vor ein paar Jahren bei meinem alten Auto auch. ich hab ein "altes" Kennzeichen bekommen. Das hat alles in allem rund 50 € gekostet. Allein die Kennzeichen haben so knapp 20€ gekostet plus die Ummeldegebühr und die Lauferei.
Da sich die Frage stellt, wie schnell der andere verkauft werden kann und wenn er vielleicht unbedingt zugelassen verkaufen (oder potentiellen Käufern diese Möglichkeit bieten) will, lohnt sich das u.U. durchaus. Nur einmal zur Zulassungsstelle und alles erledigen, das ist der Vorteil. Ob ich das selbst so machen würde? Wohl kaum. Aber mein Problem soll es auch nicht sein.
Ein weiterer Halter wird, wie bereits erwähnt, definitiv nicht eingetragen. Das Auto wird ja nichtmal abgemeldet. Die Zulassung wird schlicht geändert auf ein neues Kennzeichen.
Einfache Umkennzeichnung und beim gleichen Besuch der Zulassungsstelle das neue Auto mit dem alten Kennzeichen anmelden.
Im Fahrzeugbrief des alten Fahrzeugs wird das bisherigen Kennzeichen durchgestrichen, das neue darüber geschrieben mit Dienstsiegel abgesegnet. Fahrzeugschein wird abgeändert oder neu. Kostet ein paar Euro an Gebühren. Angesichts der leeren öffentlichen Kassen eine lobenswerte Aktion.
Aus dunkler Erinnerung heraus brauchst du für das Umkennzeichnen nicht einmal eine neue eVB. Vielleicht vorher bei der Zulassungsstelle nachfragen.
Warum soll sich die Halter Anzahl ändern wenn du dein derzeitiges abmeldest, dieses auf den neuen machst und bei potentiellen kauf Interessenten erneut anmeldest ?
Ein Kennzeichen wechsel bzw. Abmeldung ändert im Fahrzeug Brief nicht die Halter Anzahl...
@StephanRE Bringst da etwas durcheinander...
Personen aus Jülich können JÜL und DN verwenden.
Person aus Düren aber nur DN weil JÜL extra zurück geholt wurde (gab es längere Zeit nicht mehr) und Düren mit Jülich vom Zulassungs Bezirk her nichts zutun hat - nur anders herum... die Haupt-zulassungsstelle ist in Düren, da werden von Jülich aus die Papiere zur Anmeldung mit hin gebracht/geschickt...
Das gleiche ist bei Monschau... von Aachen das AC ist der regionale Oberbegriff den man sich machen kann... die unterbegriffe von den jeweiligen Orten wie z.b. MON könnte jemand der in Aachen selbst wohnt sich garnicht mehr machen...
Das gleiche Problem hatte n Kollege, welcher vor kurzem nach Düren gezogen ist... neues Kfz gekauft und Übernahme vom alten war nicht mehr möglich... wieso auch wenn JÜL für Jülich steht und er sich nun in Düren befindet ?
dann ist das bei Kreisen etwas anderes. Bei Kreisfreien Städten ist es egal in welchem Ortsteil Du wohnst ob das früher mal zum anderen gehört hat, oder nicht. Andererseits können Städte die nicht mehr aktuelle zum Kreis gehören aber früher mal das alte Kennzeichen nicht bekommen. Bei uns heißt das: Das offizielle Kennzeichen ist LEV wer im Zulassungsbezirk LEV wohnt kann auch wahlweise OP (Opladen) nehmen. Städet die jetzt aktuell nicht mehr zu LEV zählen aber früher OP hatten, können OP aber nicht wählen.
Die Zulassungsstellen muss man sowieso nicht verstehen...
Bei der Anmeldung meines Projekt Autos war JÜL und DN möglich. Als der Subaru zur Ummeldung kam hieß es wegen meiner melde Adresse BM oder K. Als ich letztes Jahr für die Ummeldung vom Auto meines Großvaters unterwegs war HS oder AC... was meine Nachbarn wiederum fahren ? K/BM/NE/JÜL/DN/AC/HS/MG .... da kommt man sich leicht verarscht vor... zumal diese genau wie ich seit über 20 bzw. die anderen 30-50 Jahre schon an der gleichen Adresse wohnen...
Verstehen muss man das alles nicht...
Wagen abmelden und wenn ein Kaufinteressent kommt soll er mit Überführungskennzeichen die Probefahrt machen...
Wenn ich als Kaufinteressent zur Probefahrt mich auch noch selbst um Kennzeichen kümmern müsste, würde ich lieber zu Hause bleiben. Oder der Preis ist mindestens 1.000 € unter dem vergleichbarer Autos...
Das ist in der Tat ein K.O.-Argument. Ohne problemlose Möglichkeit zur Probefahrt ist so ein Auto kaum an den Mann zu bringen.
Mal drüber nachgedacht das alte Kfz für den neuen einfach mit in Zahlung zu geben ?
Kommt das gleiche bei raus wenn ein Kunde den Preis noch arg drücken will... bei Verkauf an Händler hat man außerdem einen sorgenfreien Ablauf was Haftbarkeit usw. Betrifft... Eine Inzahlung bringt mehr als ein Verkauf beim Händler...
Und dem Händler ist das i.d.R egal weil die sich ihre rote Nummer dran klatschen und das für die dann so stimmt ...
Sollte man drüber nachdenken bevor man weiter die Versicherung bezahlt... hört sich für mich auch irgendwie nach Vollkasko an und mit Pech dauert der Verkauf 1-2 Monate (+) was wiederum grob 100-150€ für die Versicherung wäre... beim Händler spart man sich das z.b. musst dich jedoch über den allgemeinen Preis mal informieren.
Ich weiß echt nicht, wieso hier immer wieder das fast schon Drängen zur Inzahlungnahme kommt. Der preisliche Unterschied ist in aller Regel eklatant, gerade aktuell (ganz logisch) und Vorteile hat man so gar keine. Die Haftung ist immer die gleiche. Dass ein Händler als Sachkundiger in besonderem Maße auf seinen Einkauf zu achten hat ist ja korrekt, wegen arglistiger Täuschung kann er mich trotzdem in die Mangel nehmen, genau wie jeder private Käufer (was in aller Regel ja auch der Grund schlechthin ist). Die Beweislastumkehr gilt halt nicht, bei Verkauf an Privat aber genauso wenig. Im Gegenteil sogar meinen Verkäufer regelmäßig, bei Verkauf an einen Händler besonders nachlässig sein zu dürfen. Davon muss man dringend abraten. Die Anzahl der privaten und gewerblichen Ankäufer, welche hinterher versuchen, einem noch irgendwas aus der Tasche zu leiern, dürfte sich auch die Waage halten. Ich sehe insofern gar keinen triftigen Grund, die Inzahlungnahme auch noch selbst unbedingt anzusteuern. Wenn der Preisunterschied zum neuen wirklich hoch und das Angebot ausnahmsweise dadurch mal wirklich gut ist, kann das ja durchaus mal eine Alternative sein. Aber die Regel ist es sicher nicht.
Zitat:
@Kiseku schrieb am 3. Juli 2020 um 09:53:18 Uhr:
Mal drüber nachgedacht das alte Kfz für den neuen einfach mit in Zahlung zu geben ?
Kommt das gleiche bei raus wenn ein Kunde den Preis noch arg drücken will... bei Verkauf an Händler hat man außerdem einen sorgenfreien Ablauf was Haftbarkeit usw. Betrifft... Eine Inzahlung bringt mehr als ein Verkauf beim Händler...
Und dem Händler ist das i.d.R egal weil die sich ihre rote Nummer dran klatschen und das für die dann so stimmt ...
Sollte man drüber nachdenken bevor man weiter die Versicherung bezahlt... hört sich für mich auch irgendwie nach Vollkasko an und mit Pech dauert der Verkauf 1-2 Monate (+) was wiederum grob 100-150€ für die Versicherung wäre... beim Händler spart man sich das z.b. musst dich jedoch über den allgemeinen Preis mal informieren.
Der Händler hat mir für mein aktuelles Fahrzeug ein Angebot gemacht, dass einem: „SorrY, aber dein Auto will ich nicht!“ sehr nahe kommt, und sogar unter den Angeboten anderer Händler steht.
Aktuell steht der Wagen im Netz.
Und deine Rechnung mit den 100-150€ für 4 Wochen die dann an die Versicherung gehen...
Dann ist dem halt so.
Wenn ich dafür aber 3-4.000€ mehr für mein Auto bekomme (wofür der Wagen durchweg im Netz angeboten wird, von Händlern eher nochmal 1.500€ mehr), relativieren sich die 100-150€. Wobei ich mich dann Frage:
Bist du Ggf zu teuer versichert??
150€ mit Voll-Teilkasko etc. kosten nichtmal beide Autos dann monatlich zusammen.
Wenn du ein Angebot haben willst, meld dich bei mir. ??
Inzahlungnahme ist eigentlich nur Sinnvoll wenn man Markentreu kauft. Fremdfabriokate werden von den Autohäusern selten gut bezahlt. Wer nen Golf 6 oder 7 gegen einen Golf 8 tauscht kann aber unter Umständen ganz gut bei inzahlungnahme fahren. man spart sich halt auch eine Menge Lauferei mit Verkauf an Privat.
Arglistige Täuschung halte ich für ausgeschlossen, wenn der Verkäufer einfach nur ehrlich sein selbst genutztes Auto verkaufen will. Zumal diesen Vorwurf man als Käufer ersteinmal beweisen muß, das setzt voraus, das es auch tatsächlich einer ist. Wenn der verkäufer nicht versucht zu betrügen, dann kann es ihm der Käufer, egal ob Händler oder Privatperson auch nicht als Betrug nachweisen. Wenn der Händler nach dem Kauf so etwas feststellt, dann ist er ziemlich gekniffen. Hätte er das Auto vor dem Kauf schon entsprechend untersucht, hätte er den Fehler schon da gefunden.
Der einzige Nachteil den inzahlungnahme hat ist eben der oft schlechte Preis. Der relativiert sich aber, wenn man man die Zeit und den Aufwand gegenrechnet den man dadurch spart.
Zurück zum Thema: Wenn der TE extra für die Übergangszeit zwischen Anmeldung des Neuen und Verkauf des Alten eine Ummeldung des alten Fahrzeuges machen möchte kann er das durchaus tun. Ob ihm das behalten des Kennzeichens das Wert ist, muß er entscheiden. Eine andere Alternative gibt es nicht wenn er das alte Auto bis zum Verkauf angemeldet lassen möchte. Wenn er es abmeldet kann keiner mehr damit eine Probefahrt machen, das schmälert den Verkauserlöß deutlich, da wäre die Inzahlunggabe wahrscheinlich lukrativer.