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Kennzeichen behalten vor Juli 2014
Hallo,
Ich ziehe im Februar 2014 von Ulm (Baden-Württemberg) nach Neu-Ulm (Bayern) um. Ab Juli 2014 soll es ja möglich sein, das bisherige Kennzeichen zu behalten. Ich hänge schon etwas an meinem jetzigen Kennzeichen und würde es gerne auch nach dem Umzug an meinem Auto haben.
Gibt es eine Möglichkeit, das Kennzeichen zu behalten? Ich hatte schon überlegt, mein Auto erst verspätet im Juli umzumelden und die Strafgebühr (müssten etwa 75 Euro sein) in Kauf zu nehmen. Aber ich bin mir nicht so ganz sicher, ob ich dann im Juli wirklich mein altes Kennzeichen behalten kann. Und was ist dann mit meiner Versicherung, der müsste ich den Umzug ja eigentlich auch relativ zeitnah mitteilen?
Hat da schon irgendwer von euch Erfahrungen/Ideen/Tipps? Danke schonmal
Ulmi
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45 Antworten
Es heisst, 14Tage hat man Zeit, das Auto umzumelden. Meist wird erst nachgefragt, wenn man sich eine Knolle eingefangen hat.
Solange das nicht passiert, stört sich keiner dran..
Der Versicherung die neue Postanschrift mitzuteilen, reicht völlig aus.
Der KFZ- Steuerbescheid wird weiterhin vom bisherigen Finanzamt an die neue Adresse zugestellt.
Das geht auch über Jahre, ohne das sich einer daran stört.
Nachtrag,
was zwischen Niedersachsen und NRW möglich war, wird zwischen BW und BY nicht anders sein..
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Es heisst, 14Tage hat man Zeit, das Auto umzumelden.
Es heißt unverzüglich und nix anderes. Eine exakt definierte Frist gibt's da nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Es heisst, 14Tage hat man Zeit, das Auto umzumelden. Meist wird erst nachgefragt, wenn man sich eine Knolle eingefangen hat.
Solange das nicht passiert, stört sich keiner dran..
Der Versicherung die neue Postanschrift mitzuteilen, reicht völlig aus.
Der KFZ- Steuerbescheid wird weiterhin vom bisherigen Finanzamt an die neue Adresse zugestellt.
Das geht auch über Jahre, ohne das sich einer daran stört.
Nachtrag,
was zwischen Niedersachsen und NRW möglich war, wird zwischen BW und BY nicht anders sein..
Wie kann man nur so einen dubiosen Ratschlag erteilen? Gehört das angeratene Vorgehen zu den kleinen persönlichen Freiheiten, die man sich so herausnimmt?
und unverzüglich, bedeutet als rechtsdeffinierter Begriff....ohne schuldhaftes Handeln/sprich hier ohne schuldhaftes + vorwerfbares verzögern der Ummeldung!
Freiheiten hin oder her, es stört sich keiner dran..
Das StVA der Stadt Braunschweig hat mir mitgeteilt, 14 Tage, nachdem ich nach BS zurück zog und immer noch das BS Kennzeichen am Auto hatte, aber in BS eine andere Adresse hatte, als im KFZ Schein stand.
Mich interessiert
1. tritt die Neuregelung ab Juli 2014 tatsächlich in Kraft? Denn bisher findet man dazu nichts verbindliches, google liefert nur Artikel aus Mai 2013, dort war die Regelung wohl erst in Planung.
2. Man muss seiner Autoversicherung doch das neue Kennzeichen mitteilen. Man kann ja schlecht sagen, ich bin zwar umgezogen und hier ist meine neue Adresse, mein Auto melde ich aber nicht um. Oder doch?
Zitat:
Original geschrieben von CastorHAW2028
Mich interessiert
1. tritt die Neuregelung ab Juli 2014 tatsächlich in Kraft? Denn bisher findet man dazu nichts verbindliches, google liefert nur Artikel aus Mai 2013, dort war die Regelung wohl erst in Planung.
2. Man muss seiner Autoversicherung doch das neue Kennzeichen mitteilen. Man kann ja schlecht sagen, ich bin zwar umgezogen und hier ist meine neue Adresse, mein Auto melde ich aber nicht um. Oder doch?
Zum 01.07.2014 ist mir nichts bekannt. Es wird wohl etwas in der Hinsicht zum 01.01.2015 kommen, zusammen mit der elektronischen Abmeldung.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Zitat:
Original geschrieben von CastorHAW2028
1. tritt die Neuregelung ab Juli 2014 tatsächlich in Kraft? Denn bisher findet man dazu nichts verbindliches, google liefert nur Artikel aus Mai 2013, dort war die Regelung wohl erst in Planung.
Zum 01.07.2014 ist mir nichts bekannt. Es wird wohl etwas in der Hinsicht zum 01.01.2015 kommen, zusammen mit der elektronischen Abmeldung.
Der 01.07.2014 ist der späteste Zeitpunkt des Übergangs der KFZ-Steuerverwaltung von den Finanzämtern an die Hauptzollämter. Zum 01.01.2015 tritt dann der neue § 13 Abs. 3 FZV in Kraft. Der lautet dann: "(3)Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unverzüglich [...] Nr. 2 der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, und die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung vorzulegen. [...] Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 berichtigt die für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständige Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil I. Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bleibt unberührt."
Gruß Tecci
Mir war so, dass der TE nur nach der Kennzeichenmitnahme gefragt hatte. Es ist mir schon klar, dass die KFZ-Steuerwaltung im kommenden Jahr an die Zollbehörde übergeht.
Wir sind schießlich die Vorreiter
Gruß zurück
Rolf
Ich denke ich werd in den nächsten Tagen einfach mal bei der Zulassungsstelle anrufen und nachfragen, vielleicht können die mir sagen ob es da eine Lösung gibt, bzw. ob es da schon einen offiziellen Zeitpunkt gibt, ab wo man das Kennzeichen behalten kann.
Ich denke im Prinzip auch, dass die Versicherung zusammen mit der neuen Adresse auch gleich das neue Kennzeichen haben will. Ich könnte höchstens weder Versicherung, noch der Zulassungsstelle etwas melden, und hoffen dass das für ein paar Monate gut geht. Naja, ich überleg mir noch was
Viele Grüße
Ulmi
Es gibt da noch eine ganz einfache Möglichkeit: Du meldest dich (und Dein Auto) bei Freunden (oder Familie) in Ulm an. Namen auf den Briefkasten und fertig. Im Juli meldest Du Dich (und Dein Auto) in Neu-Ulm an.
(Das ganze sollte auch mit einem Zweitwohnsitz funktionieren.)
Zitat:
Original geschrieben von Ulmi81
Ich denke im Prinzip auch, dass die Versicherung zusammen mit der neuen Adresse auch gleich das neue Kennzeichen haben will.
Habe das ganze schon zweimal über unterschiedliche Bundesländer hinweg gemacht.
Es hat die Versicherung nicht interessiert, ob und wann tatsächlich umgemeldet wird.
Hauptsache die Adresse war aktuell.
Und das, obwohl ich beide male durch eine schlechtere Regionalklasse hätte mehr bezahlen müssen.
Einmal habe ich erst nach 5 Monaten umgemeldet (schäm).
Zitat:
Original geschrieben von tomold
Es gibt da noch eine ganz einfache Möglichkeit: Du meldest dich (und Dein Auto) bei Freunden (oder Familie) in Ulm an. Namen auf den Briefkasten und fertig. Im Juli meldest Du Dich (und Dein Auto) in Neu-Ulm an.
(Das ganze sollte auch mit einem Zweitwohnsitz funktionieren.)
Sorry, aber solche Ratschläge sollte man nicht machen. Ist ja schon eine Anregung sich gesetzeswidrig zu verhalten.
Zitat:
Original geschrieben von Ulmi81
Ich denke ich werd in den nächsten Tagen einfach mal bei der Zulassungsstelle anrufen und nachfragen, vielleicht können die mir sagen ob es da eine Lösung gibt, bzw. ob es da schon einen offiziellen Zeitpunkt gibt, ab wo man das Kennzeichen behalten kann.
Der Zeitpunkt ist doch bekannt Der 01.01.2015...