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kennzeichen entwendet - was ist zu tun?

Themenstarteram 9. Januar 2012 um 5:47

ein freundliches hallo allerseits,

eigentlich steht alles schon im threadtitel - eins meiner nummernschilder ist weg... ich bin im ausland und erbitte hiermit höflichst um die beantwortung folgender fragen:

1.) gehe ich reecht in der annahme, dass die örtlichen behörden zu informieren sind und diese mir ihre kenntnisnahme schriftlich bescheinigen müssen?

2.) der karren hat aktuell noch eine bundesdeutsche zulassung - ist die botschaft der brd ebenfalls in kenntnis zu setzen?

3.) kann diese mir evtl. sogar ein "ersatznummernschild" klarmachen oder muss ich unbedingt nach D, um mir ein neues zu besorgen?

4.) a.) wie passiere ich staatsgrenzen innerhalb der eu?

b.) wie passiere ich die serbischen staatsgrenzen?

5.) eins der schilder ist weg - es könnte aber auch sein, dass ich es abgeschraubt habe und damit irghendwas plane - brauche ich jetzt eine neue zulassung mit einer anderen buchstaben- und zahlenkombination?

6.) ... was euch selbst noch so einfällt, mir mit auf den weg zu geben ...

hochachtungsvoll. :( :) :confused:

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24 Antworten
am 9. Januar 2012 um 5:59

Hi.

Zu 1: würde ich auch so machen. Dann bist du auf der sicheren Seite. Siegel/Stempel nicht vergessen.

Zu 2: Ich würde da anrufen und Fragen.

Zu 3: Vielleicht kannst Du Bekannte um Hilfe fragen, die dir neue Kennzeichen zuschicken könnten. Ob das geht, weiß ich aber selber nicht.

Zu 4: kA

Zu 5: Klingt schon irgendwie verdächtig ;)

Wende Dich mit Deinem Anliegen an die Deutsche Botschaft, dort wird man Dir helfen.

 

Zitat:

Original geschrieben von eKx0

 

Zu 3: Vielleicht kannst Du Bekannte um Hilfe fragen, die dir neue Kennzeichen zuschicken könnten. Ob das geht, weiß ich aber selber nicht.

Geht nicht.Das muß in jeden Falle persönlich geschehen.

Themenstarteram 9. Januar 2012 um 6:19

persönlich würde sogar funktionieren - die kiste ist -Gott sei dank- nicht auf mich angemeldet. was etwas doof ist, ist dass sich diese tragödie in einem staat ereignet, indem ich nur transitrechte geniesse und den ich innerhalb von 48 stunden wieder verlassen muss - anderenfalls wird (bereits) das dritte protokoll mit der überschrift "verletzung der transitbestimmungen" geschrieben werden. die deutsche botschaft ist auch ein paar hundert km entfernt.

grrr - scheibenkleister.

Hallo,

Auf alle Fälle würde ich einen Automobilclub anrufen und mich schlau machen.

Dann wäre noch die Frage in welchem Ausland bist du.

Alles andere wurde schon beantwortet.

Seelze 01 

Themenstarteram 9. Januar 2012 um 6:26

auch wieder wahr - wozu zahle ich schliesslich ordnungsgemäss meine jahresbeiträge. danke soweit, erstmal. wenn euch noch etwas einfällt - immer nur her damit.

Eigentlich muss der Fahrzeugführer eine eidesstattliche Versicherung vor dem Strassenverkehrsamt (also jetzt nicht örtlich gemeint) abgeben, in dem er versichert, dass das Kennzeichen abgefallen, entwendet oder sonstwie verschollen ist.

Wie soll der Halter eine solche abgeben, wenn er gar nicht damit unterwegs war? Er müsste ja Glauben oder Raten, beides nicht besonders gute Voraussetzungen für eine e.V.

Botschaft und/oder ADAC daher wirklich zu empfehlen.

am 9. Januar 2012 um 13:07

Ich würde einfach weiterfahren.

Am Grenzübergang kannst du dann den Überraschten spielen "Was, ein Kennzeichen fehlt?:eek:". Ein Kennzeichen ist ja noch da, zwecks Feststellung der Eigentumsrechte.

mfG

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic

5.) eins der schilder ist weg - es könnte aber auch sein, dass ich es abgeschraubt habe und damit irghendwas plane - brauche ich jetzt eine neue zulassung mit einer anderen buchstaben- und zahlenkombination?

Ja, brauchst du.

Sollte das alte Kennzeichen nicht zeitnah wieder auftauchen, wird es systemseitig durch die dt. Zulassungsbehörde gesperrt.

Anschließend muss zwingend eine neue Kennzeichenkombination zugeteilt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

Eigentlich muss der Fahrzeugführer eine eidesstattliche Versicherung vor dem Strassenverkehrsamt (also jetzt nicht örtlich gemeint) abgeben, in dem er versichert, dass das Kennzeichen abgefallen, entwendet oder sonstwie verschollen ist.

Nein. Die eidesstattliche Versicherung ist durch den Halter abzugeben, aber nur bei Verlust. Bei Diebstahl ist die Polizei der richtige Ansprechpartner für eine entsprechende Anzeigenaufnahme, da es sich hier um eine Straftat handelt, § 242 StGB. Wie das allerdings im Ausland gehandhabt wird bei deutschen Kennzeichen, weiß ich gerade nicht. Es soll ja schon Fälle gegeben haben, bei denen ein Pappschild zur Heimfahrt gereicht hat (soll nicht als Empfehlung gelten). Ansonsten würde ich auch mal die erste Polizeidienststelle direkt nach der Eiinreise in Deutschland kontaktieren, wie man nun bis nach Hause kommt...

Ich kann Dir an Eides statt versichern, dass der Mieter von einem meiner Motorradanhaenger, der ohne Kennzeichen aus Frankreich wieder kam, diese e. V. hier am Strassenverkehrsamt abgegeben hat.

Äh ja, hast natürlich recht. War im Kopf noch was hinten dran...wenn es nicht ein und dieselbe Person ist, wäre das ja sogar eine falsche EV, die man ja nur in eigenem Namen abgeben kann. Mein Fehler. Die Unterscheidung Diebstahl/Verlust ist aber trotzdem richtig :)

Gruß Tecci

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