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Kennzeichen mit nehmen

Themenstarteram 9. Juli 2006 um 10:36

Kann ich von meinem abgemeldeten Wagen die Kennzeichen mit an meinen neuen Brummer übernehmen, geht das ??

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17 Antworten
am 9. Juli 2006 um 10:46

Nein

Das stimmt schonmal ned.....das is von Landkreis zu Landkreis vollkommen unterschiedlich.

In manchen geht es,die verlangen entweder Gebühren dafür oder nicht und dann gibt es auch genug,in denen das nicht möglich ist oder es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein,um das durchzuführen!

Also ab zur Zulassungsgstelle und dort nachfragen (oder anrufen)!

 

Greetz

Cap

am 9. Juli 2006 um 11:01

Re: Kennzeichen mit nehmen

 

Zitat:

Original geschrieben von Philippino

Kann ich von meinem abgemeldeten Wagen die Kennzeichen mit an meinen neuen Brummer übernehmen, geht das ??

Ja ist möglich,wenn das Fahrzeug endgültig stillgelegt,oder kurzfristig mit einer neuen Nummer zugelassen wurde(z.B durch Verkauf oder Halter-Umschreibung).

am 9. Juli 2006 um 11:04

OH.

Bei uns darf das Kennzeichen erst nach einer bestimmten Sperrfrist wieder ausgegeben werden. Ich dachte immer das ist überall gleich!!

Schreib doch mal was die gesagt haben, würde mich interessieren und welcher Landkreis das ist.

Moin,

in Bremen ist es z.B. notwendig das bisherige Fahrzeug mindestens 14 Tage vorher umzukennzeichnen oder dauerhaft stillzulegen und den Verwertungsnachweis mitzubringen.

Mit der Umkennzeichnung habe ich die HB-HB 800 vom E46 mit zum E85 genommen.

Beste Grüße

Die Bestimmungen für die Kennzeichenvergabe sind bundeseinheitlich gesetzlich geregelt, im Prinzip kann da also auch kein Landkreis etwas eigenes machen. Kennzeichen sind in Deutschland generell fahrzeuggebunden und nicht personengebunden, eine Mitnahme ist also laut Gesetz nicht möglich. Wird ein Fahrzeug durch den neuen Eigentümer mit einem neuen Kennzeichen zugelassen (entweder in einem anderen Landkreis oder weil der neue Käufer ein Wunschkennzeichen haben will) so wird das alte Kennzeichen etwa 6 Wochen nach der Neuzulassung wieder freigegeben und kann neu vergeben werden. (Diese 6 Wochen sind keine gesetzliche Vorgabe, solange dauert der behördliche Ablauf, bis das neue Kennzeichen beim KBA registriert wird. Das kann auch etwas schneller gehen bzw. etwas länger dauern) Sollte das verkaufte Fahrzeug nicht in Deutschland wieder angemeldet werden (Also vorübergehend stillgelegt oder ins Ausland verkauft werden) so wird das Kennzeichen erst nach 18 Monaten wieder freigegeben. Es gibt allerdings offensichtlich einige Leute, die es irgendwie geschafft haben, die Kennzeichen zu übernehmen. Ganz legal ist das aber auf jeden Fall nicht und dürfte nur mit den entsprechenden Beziehungen funktionieren. Sollten einige Landkreise das trotzdem machen, ist da wahrscheinlich eine zusätzliche Einnahmequelle entdeckt worden, die aber nicht legal ist. (Genauso wie die Praxis, für Wunschkennzeichen extra Gebühren zu verlangen viele Jahre lang praktiziert wurde, bis mal jemand dagegen geklagt und Recht bekommen hat. Mittlerweile wurde der Gebührenkatalog allerdings dahingehend geändert, das dies nun legal ist.) Einzige auf jeden Fall legale Variante ist wie weiteroben schon erwähnt wurde die, das Fahrzeug einige Wochen vor dem Verkauf auf ein neues Kennzeichen umzumelden, damit das alte rechtzeitig wieder fei wird. Ob das geht, liegt aber wohl im Ermessen der Behörde und wird auch nicht überall. gemacht.

Bei mir in der umgebung hat ein Arzt immer das gleiche Kennzeichen wechselt fast jährlich das Auto.

wollte meins auch mitnehmen da hieß es:

Das Kennzeichen wird gesperrt für ne Zeit...??

und irgendwo hab ich gelesen ,daß man das Kennzeichen umschreiben kann in dem man das neue Auto gleichzeitig anmeldet,also bei abgemeldete Autos dann nicht wenn stimmt??

würde mich aber auch sehr interessieren .

Ich habe mein Kennzeichen auch übernommen. Ging aber erst einen Tag später, sprich ich musste meinen alten Golf erst abmelden, und meinen BMW einen Tag später anmelden. Hat mich damals 30€ Reservierungsgebühr gekostet, aber ein neues Kennzeichen wäre auch nicht günstiger gewesen.

Ich hab montags mein altes auto abgemeldet und verkauft und einen tag später mein neues auto angemeldet und das selbe nummernsschild bekommen, ging zwar erst nicht aber dann hat sie den chef dort gefragt und dann gings doch, mußt nochnicht mal ein wunschkennzeichen zahlen, hab nur die normale anmeldegebühr bezahlt! :-) Kreis GER is da sehr locker, mein kennzeichen is auch in engschrift und ich hab kein leerzeichen zwischen dem O und den zahlen!

mfg Frank

Das ist nicht möglich,selbst wenn dein altes Fahrzeug dauerhaft stillgelegt wird oder den Landkreis wechselt hat ein Nummernschild eine Sperrfrist von mindestens 8 Wochen!!Habe das selbe Thema vor knapp 2 Wochen mit meinem Vater sein Motorrad hinter mir!!

MFG

Geht nich gibs nich,sonst wären hier ned schon ein paar User,bei denen es möglich war......

Aber ich hab ja keine Ahnung.... :D

 

Greetz

Cap

Man kann auch ne TÜV-Plakete "geschenkt" bekommen,es ist aber nicht zulässig!! :p ;)

MFG

am 9. Juli 2006 um 14:36

Möglich ist alles;)

Bloß weil es in einem Landkreis oder Sachbearbeiter mal nicht so geklappt hat, kann man das doch nicht pauschalisieren...

genau wenn die auf der Behörde wollen geht vieles, bei der Sperrfrist für numernschilder sagt eh jeder was anderes bei uns fahren jede menge rum die schon ewig ihr numernschild haben und auch immr wieder aufs nächste fahrzeug mitnehmen. Und bei mir gings ja auch schon 2 mal.

Mfg Frank

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