1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kennzeichen mit Strich im Verwarn-/Bußgeldbescheid?!

Kennzeichen mit Strich im Verwarn-/Bußgeldbescheid?!

Themenstarteram 1. Mai 2013 um 21:37

Hallo,

seit einigen Wochen hört man ja immer wieder von dem Problem des Bindestriches im Kennzeichen.

Zumindest in den ärmeren Nachbarländern wie Österreich soll dieser auf den Kennzeichentafeln fehlende und in den Papieren vorhandene Strich für eine ganz neu interpretierte Gesetzestreue bei Staatsdienern und zusätzliche Einnahmen gesorgt haben.

Theoretisch wäre doch ein Bescheid oder Anhörungsbogen, in welchem das angeblich von den Beamten/-innen abgelesene Kennzeichen unrichtigerweise MIT Strich angegeben wurde... ungültig?!

Wenn dort steht "Sie parkten ihren Golf mit dem Kennzeichen A BC 123...." ich aber einen Chevy und keinen Golf mit dem Kennzeichen A BC 123 habe, dann wäre das doch genau so gültig oder eben ungültig wie die Angabe des faktisch falschen kennzeichens MIT Strich?!

Ich hätte möglicherweise einen Golf, dieser aber nicht das Kennzeichen A-BC 123. Somit wäre ein Ablesefehler zu vermuten.

Ich selbst hatte vor Jahren mal den Fall, daß ich meinen damaligen Audi angeblich in einer Stadt falsch geparkt haben soll, in der ich zwar ab und an bin, die betreffende Straße jedoch nicht einmal kannte. Ich konnte auch nachweisen, daß ich zum betreffenden Zeitpunkt gar nicht dort hätte sein können. Das Verfahren wurde richtigerweise eingestellt und auf telefonische Anfrage sagte man mir, es wäre ein anderes Fahrzeug ... und kein Audi...gewesen. Aha? Aber mit meinem Kennzeichen? Also muß es doch einen Ablesefehler beim Kennzeichen gegeben haben, sonst hätte ich davon ausgehen müssen, ein anderes Auto führe mit selben Kennzeichen rum und dann hätte es sicher weitere Nachfragen der Behörden gegeben.

Also... welche rechtlichen Folgen hätte der Syntaxfehler im Bescheid?

Beste Antwort im Thema

Hat überhaupt keine Folgen, da beide Schreibweisen, mit oder ohne Strich, richtig sind. Außerdem wurde das schon lange als Ente entlarvt, somit ist hier eigentlich Null Diskussionsgrundlage da...

32 weitere Antworten
Ähnliche Themen
32 Antworten

Hat überhaupt keine Folgen, da beide Schreibweisen, mit oder ohne Strich, richtig sind. Außerdem wurde das schon lange als Ente entlarvt, somit ist hier eigentlich Null Diskussionsgrundlage da...

Themenstarteram 1. Mai 2013 um 22:39

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Hat überhaupt keine Folgen, da beide Schreibweisen, mit oder ohne Strich, richtig sind.

Steht wo geschrieben?

am 2. Mai 2013 um 0:48

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Hat überhaupt keine Folgen, da beide Schreibweisen, mit oder ohne Strich, richtig sind.

Steht wo geschrieben?

Nirgends, deshalb besteht auch keine Relevanz. Würde es eine Relevanz haben, dann wäre es doch auch irgendwo als relevant durch den Gesetzgeber beschrieben bzw. vorgeschrieben.

Typische Argumentation der "großen Verschwörung", es wird etwas ausgedacht und wenn dies nicht durch Vorschriften widerlegt werden kann, dann muss es wahr sein. Such mal bitte, ob das Ein- und Ausatmen irgendwo vorgeschrieben oder auch nur erlaubt ist - und ziehe dann bitte auch die entsprechenden Konsequenzen.

am 2. Mai 2013 um 1:18

Jepp - solange sauber unterschieden wird. Ich nehme mal Hamburg und Hannover als Beispiel:

HH B 123

H HB 123

Da ist es völlig egal, ob da ein Strich steht oder nicht. Das Leerzeichen allein reicht vollkommen aus. Muss nur an der richtigen Stelle stehen.

am 2. Mai 2013 um 6:10

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Hat überhaupt keine Folgen, da beide Schreibweisen, mit oder ohne Strich, richtig sind.

Steht wo geschrieben?

*gäääähn*

http://www.adac.de/.../Kennzeichenverwirrung.aspx

http://www.esslinger-zeitung.de/.../Artikel923551.cfm

http://remszeitung.de/.../

wer trotzdem die 10€investieren will in einen neuen fahrzeugschein und österreich als "armes land" bezeichnet der hat halt...ach lassen wird das.

typisches beispiel für urban legends und das es wirklich leute gibt die jeden mist glauben.

am 2. Mai 2013 um 6:26

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro

 

 

Steht wo geschrieben?

*gäääähn*

http://www.adac.de/.../Kennzeichenverwirrung.aspx

http://www.esslinger-zeitung.de/.../Artikel923551.cfm

http://remszeitung.de/.../

 

wer trotzdem die 10€investieren will in einen neuen fahrzeugschein und österreich als "armes land" bezeichnet der hat halt...ach lassen wird das.

 

typisches beispiel für urban legends und das es wirklich leute gibt die jeden mist glauben.

warum, wieder ein strohhalm mehr, für all diejenigen, die immer irgend welche schlupflöcher suchen ....  ;):D:cool:

Macht ruhig, und berichtet bitte hier über eure Erfahrungen. :D Ich bin gespannt.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Hat überhaupt keine Folgen, da beide Schreibweisen, mit oder ohne Strich, richtig sind. Außerdem wurde das schon lange als Ente entlarvt, somit ist hier eigentlich Null Diskussionsgrundlage da...

Echt keine Diskussionsgrundlage ?

Und warum wird dann der Strich (fehlende Strich) in Italien und Österreich strafrechtlich verfolgt wenn es doch keine Bedeutung hat ?

Themenstarteram 2. Mai 2013 um 18:20

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro

 

Steht wo geschrieben?

Nirgends, deshalb besteht auch keine Relevanz. Würde es eine Relevanz haben, dann wäre es doch auch irgendwo als relevant durch den Gesetzgeber beschrieben bzw. vorgeschrieben.

Typische Argumentation der "großen Verschwörung", es wird etwas ausgedacht und wenn dies nicht durch Vorschriften widerlegt werden kann, dann muss es wahr sein. Such mal bitte, ob das Ein- und Ausatmen irgendwo vorgeschrieben oder auch nur erlaubt ist - und ziehe dann bitte auch die entsprechenden Konsequenzen.

Ich weiß zwar nicht, wo Du da jetzt Verschwörungstheorien ausmachen willst.... oder was für Probleme Du ggf. sonst noch mit Dir durch die Gegend trägst...

Es ging doch darum, daß mein Kennzeichen keinen Bindestrich hat. Wenn ich mal irgendwann einen Bescheid bekommen würde, in welchem steht, daß das von der Politesse abgelesene Kennzeichen einen Bindestrich hatte, dann kann das definitiv nicht mein Auto gewesen sein. Wenn die Politesse zum richtigen Kennzeichen eine andere Fahrzeugmarke gesehen haben will, dann kann das auch nicht ich gewesen sein. Es ist also anzunehmen oder zumindest nicht auszuschließen, daß jemand mit gleichem Kennzeichen aber anderem Auto oder gleichem Auto aber anderem Kennzeichen durch die Gegend fährt und mich durch sein Fehlverhalten in Mißkredit bringt. Aber mit der Vermutung wäre ich wohl in der Verschwörungswelt des pflaumenkuchen angekommen, wohin ich eigentlich nicht wollte.

Oder.... was ja hier offensichtlich als völlig unmöglich ausgeklammert wird.... die Politesse hat sich einfach beim Ablesen des Kennzeichens geirrt. Und wer sagt mir, daß sie, wenn sie einen Bindestrich sieht, wo keiner ist.... nicht auch eine 8 sieht, wo eine 0 ist oder ein L, wo ein T steht? Es spielte zumindest für mich erstmal keine Rolle, welches Zeichen des Kennzeichens falsch, zuviel oder zuwenig ist. Man stelle sich mal vor, die irrt sich beim Ablesen bei nur einer Zahl oder einem Buchstaben... zufälligerweise hat der dann angeschriebene Verkehrssünder ein Fahrzeug des selben Herstellers.... was bei einem Golf nun alles andere als unwahrscheinlich ist.... dann soll der sich auch damit abfinden, daß er eines Vergehens bezichtigt wird?

Man stelle sich vor, man wird angeschrieben, der Vorwurf, man hätte am xx.xx. um xx.xx Uhr mit einem Golf mit dem Kennzeichen A BC 123 falsch geparkt. Und man stelle sich vor, man hätte gar keinen Golf... sondern einen Peugeot... oder man hätte einen Golf... aber ein nur ähnliches Kennzeichen. Und nun? Soll man zugunsten der Behörde annehmen, daß schon alles seine Richtigkeit haben wird und zahlen?

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Echt keine Diskussionsgrundlage ?

Nein

Zitat:

Und warum wird dann der Strich (fehlende Strich) in Italien und Österreich strafrechtlich verfolgt wenn es doch keine Bedeutung hat ?

Wer wurde oder wird verfolgt?

Zitat:

Auch dem ADAC und dem österreichischen Pendant, dem OEAMTC, liegen solche Meldungen vor. Allerdings hat der ADAC diese in keinem einzigen Fall verifizieren können - es war immer nur "der Freund eines Freundes", dem dies passiert ist, niemals hat sich ein direkt Betroffener gemeldet.

Quelle: http://www.swr.de/.../index.html

Kennst Du den Begriff "Hoax"?

http://de.wikipedia.org/wiki/Hoax

Zitat:

Original geschrieben von Baulaender

 

warum, wieder ein strohhalm mehr, für all diejenigen, die immer irgend welche schlupflöcher suchen ....  ;):D:cool:

Das Loch in einem Strohhalm ist aber sehr kleines Schlupfloch.:D

sind wir jetzt von "ärmeren ländern wie österreich" zur räuberpistole "ich hab net falsch geparkt und ausserdem hat mein wagen keinen strich" gelandet.

RESPEKT!

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro

Es ging doch darum, daß mein Kennzeichen keinen Bindestrich hat. Wenn ich mal irgendwann einen Bescheid bekommen würde, in welchem steht, daß das von der Politesse abgelesene Kennzeichen einen Bindestrich hatte, dann ...

... kannst Du den Bindestrich als Möglichkeit der Einrede vergessen.

Ob nun Bindestrich oder nicht, ist ohne jede juristische Relevanz, der Bindestrich ist kein Identifikationsmerkmal. Das sind die Buchstaben, Ziffern gemeinsam mit dem zugehörigen Fahrzeugtyp.

Selbst falsch abgelesene Zahlen und Buchstaben lassen den Tatvorwurf nicht kippen, es ist der dann nicht mehr stimmige Fahrzeugtyp, oder eben das Alibi, dass man mit dem Wagen nicht an diesem Ort war. Ein fehlender oder zuviel genannter Bindestrich verändert nichts am Tatvorwurf, da sich weder das Kennzeichen (die Zahlen und Buchstaben) noch der darauf zugelassene Fahrzeugtyp verändert.

Sicherlich könnte es möglich sein, dass ein 100%iger Klon mit identisches Fahrzeug mit identischen Kennzeichen unterwegs ist, das wird Dir dann aber verdammt schwer fallen, dies auch zu beweisen.

Insbesondere, wenn dieses Klonfahrzeug auch noch aus der selben Baureihe stammt und die selbe Farbe hat.

idealerweise schraibt man das dann so

H_HB15

HH_B15

Man lässt das 2. Leerzeichen weg. Zumindest finde ich das die beste Lösung wenn man den - schon weglässt.

Der Strich ist/war praktisch.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit