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Kennzeichen Überführung / Rennerei
Moin allerseits,
habe SuFu und FZV bemüht, werde aber nicht wirklich schlau, folgendes:
Neues Auto steht beim Händler in Bochum, altes Auto soll in Zahlung gegeben werden, Kennzeichen GÖ.
Nun würde ich natürlich gerne die alten Kennzeichen aufs neue Auto nageln, sind wunschkennzeichen.
Komme ich irgendwie drumrum, mit zwei roten Kennzeichen zu arbeiten?
Sprich altes Auto nach Bochum fahren, dort abmelden, mit roten Kennzeichen zurückfahren und hier anmelden? Oder brauche ich zwei rote Kennzeichen jeweils für die überführungsfahrt? Denke dass die Stadt Bochum mich nicht für meine Stadt anmelden kann.
Oder übersehe ich was und das Problem stellt sich gar nicht?
Besten dank im voraus. Geht mir auch gar nicht so ums Geld als vielmehr darum 1. wer das Geld bekommt und 2. das extra getrenne und geschraube
Besten Gruß,
Han
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von michemike
Man kann deutschlandweit bei jeder Zulassungsstelle an- und abmelden!
1. Posting und gleich falsch - Anmelden oder KKZ geht eben seit geraumer Zeit nur noch am eigenen Wohnort
Abmelden kann man jedoch wirklich noch überall.
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18 Antworten
Moin,
Lass dir doch die Zulassungsbeschränkung zuschicken und melde dann dein fz selber schon an, dann sparst eine kurzzulassung.
Eine kurzzulassung zählst du eh nicht, da dein Versicherer dafür nichts berechnet wenn du danach das Fahrzeug bei ihm versicherst.
Eine kurzzulassung auf 2 Fahrzeuge geht allerdings nicht.
Der Händler kann überall zulassen....geht postalisch, dauert aber dann. Ca. Ne Woche
Möglich ist das, wie Du beschrieben hast:
Mit altem Auto nach Bochum, dort abmelden. Entweder dort oder vorher bei Dir Kurzzeitkenzeichen holen und zurückfahren. Neues Auto mit den alten Tafeln anmelden.
Nachteilig ist natürlich, dass Du das Gerenne hast, vom Händler zum Landratsamt und wieder zum Händer. Ich hab mich damals deswegen gegen meine alten Kennzeichen entschieden und den Händler abmelden lassen.
Eventuell wäre die Lösung: Papiere zuschicken lassen, altes Auto ab- und neues anmelden. Dann mit Kurzzeitkennzeichen auf dem alten Auto zum Händler und die alten Tafeln (mit neuer Zulassung) ans neue Auto.
Grüße Philipp
Moin,
habe Schein und Brief schon hier aber soweit ich weiß muss das neue Fahrzeug doch bei Anmeldung vorgeführt werden oder? Zwecks Abgleich fahrgestellnummer? Bislang hat zumindest der hochmotivierte stempelkönig des Rathauses immer nochmal seine Nase reingehalten...
Papiere zuschicken lassen, altes Auto am Tag der Abholung abmelden, alte Schilder entwerten, neuen Satz Schilder machen lassen, neues Auto anmelden und die neuen Schilder abstempeln lassen. Dann kann man das alte Auto mit den entwerteten Schildern am Tag der Abmeldung hinfahren und das neue Auto mit den neuen Schildern mitnehmen.
Ob deine Zulassungsstelle das Auto identifizieren will, kann dir HIER sicher keiner sagen, das musst du dort direkt klären. Zur Not kann man ja auch vorschlagen, dass das Fahrzeug zugelassen wird und die ZB II bis zur Identifizierung halt bei der Behörde verbleibt.
Zitat:
Original geschrieben von Zeitgeist1983
Moin,
habe Schein und Brief schon hier aber soweit ich weiß muss das neue Fahrzeug doch bei Anmeldung vorgeführt werden oder? Zwecks Abgleich fahrgestellnummer? Bislang hat zumindest der hochmotivierte stempelkönig des Rathauses immer nochmal seine Nase reingehalten...
Das erklärt die unerträgliche Wartezeit bei vielen Straßenverkehrsämtern-ich habe bisher alle Fahrzeuge zugelassen ohne das ich sie mit zum StVa mit hatte( daher wartet man hier im LK auch maximal 30 minuten bis man sein Fahrzeug angemeldet hat )
In Göttingen wartet man zehn Minuten...und dann nochmal zehn auf den stempelonkel
@tecci, möchte die alten Kennzeichen fürs neue Auto behalten. Aber befürchte fast, das kommt geldmässig aufs gleiche raus ;(
Den Vorschlag mit der zbII werde ich mal einbringen, besten dank
Naja, für das neue Auto kann man ja auch ruhig mal neue Schilder machen...dann klappt das auch so wie beschrieben...
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Papiere zuschicken lassen, altes Auto am Tag der Abholung abmelden, alte Schilder entwerten, neuen Satz Schilder machen lassen, neues Auto anmelden und die neuen Schilder abstempeln lassen. Dann kann man das alte Auto mit den entwerteten Schildern am Tag der Abmeldung hinfahren und das neue Auto mit den neuen Schildern mitnehmen.
Wir hatten hier IIRC neulich das Beispiel mindestens einer Zulassungsstelle, die ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass das in diesem Fall (Übernahme des Kennzeichens auf das neue Fahrzeug) nicht geht. Weil dann gleichzeitig zwei Fahrzeuge mit dem selben Kennzeichen (auf verschiedenen Schildern) betrieben werden (könnten)...
In dem Fall wird der TE vor der Entscheidung stehen, entweder sein Wunschkennzeichen zu behalten und dafür einmal Kurzzeitkennzeichen zu "Kaufen", oder aber das neue Auto mit anderem Kennzeichen anzumelden und dafür keine Kurzzeitkennzeichen zu brauchen.
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
Wir hatten hier IIRC neulich das Beispiel mindestens einer Zulassungsstelle, die ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass das in diesem Fall (Übernahme des Kennzeichens auf das neue Fahrzeug) nicht geht. Weil dann gleichzeitig zwei Fahrzeuge mit dem selben Kennzeichen (auf verschiedenen Schildern) betrieben
Und es gab genug Gegenbeispiele, dass es eben doch möglich ist. Und daher muss er eben nachfragen, genauso wegen der Vorführpflicht...aber wenn es der TE nicht gesagt bekommt, dann kann er auch nicht danach fragen
Zitat:
Und es gab genug Gegenbeispiele, dass es eben doch möglich ist.
dass es eben doch möglich ist = nicht erwischt worden.
nö, wir hatten daß es in Bayern das Ministerium erlaubt... Obs die einzelne Zulassungsstelle dann aber macht...?
Aber immerhin wäre es - sofern man irgendwas offizielles hat - (in Bayern) vermutlich kein Kennzeichenmißbrauch. Keine 100 % Angabe dafür, da nen Richter frei ist...
Und recht lange her hatten wir, daß FFM das Auto sehen will wenns vorher noch nicht in FFM zugelassen war - die legen die FZV §6 Absatz 8 eben sehr eng aus...
Daher stimme ich Tecci zu - man kann nicht wissen was in unserer Föderatzie die einzelnen Bundesländer, die einzelnen Zulassungsstellen, die einzelnen kleinen Nebenstellen, der einzelne Sachbearbeiter so treibt.
Und selbst wenns nicht korrekt wäre ists blöd, denn bis man da irgendwas machen kann - immerhin will man an dem Tag zulassen und daher können die fast schalten und walten wie sies "schon immer so gemacht" haben.
Oder nen Bundesland entscheidet mal eben so für H Kennzeichen erlauben wir die Ausgabe von Schildern ohne € Zeichen - was sie wohl nicht entscheiden dürften, aber sie tuns eben...
Oder nen Bundesland entscheidet wir geben keine "88" mehr aus und alle die 1988 geboren sind kriegen auch keins...
Ist das Leben nicht schön?
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Papiere zuschicken lassen, altes Auto am Tag der Abholung abmelden, alte Schilder entwerten, neuen Satz Schilder machen lassen, neues Auto anmelden und die neuen Schilder abstempeln lassen. Dann kann man das alte Auto mit den entwerteten Schildern am Tag der Abmeldung hinfahren und das neue Auto mit den neuen Schildern mitnehmen.
Gab es da nicht mal das Problem, dass man mit den entstempelten Kennzeichentafeln im Zulassungsbezirk bzw. nur in den direkt angrenzenden fahren darf?
Und ich den mal hier liegen mehr als ein anderer Zulassungsbezirk dazwischen!?!
Da du eh zur Zulassungsstelle mußt:
-> altes KFZ abmelden und die Schilder auf das neue Fahrzeug ummelden, Kurzkennzeichen (EVB-Nummer) organisieren und auf das alte Fahrzeug schrauben, nach Bochum fahren, deine Wunschschilder auf das neue Auto pappen und als Erinnerung die Kurzkennzeichen wieder mit nach Hause nehmen
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Gab es da nicht mal das Problem, dass man mit den entstempelten Kennzeichentafeln im Zulassungsbezirk bzw. nur in den direkt angrenzenden fahren darf?
War mal so, seit 01.11. letzten Jahres wurde der §10 Abs. 4 FZV neu gefasst, Fahrten nach der Außerbetriebsetzung sind bis 24h möglich im gesamten Bundesgebiet, sofern von der Versicherung erfasst.
Gilt aber nur bei der Außerbetriebsetzung, im Rahmen der Zulassung gilt die örtliche Beschränkung noch.