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Kennzeichen vom Fahrzeug an den Fahrradträger, zulässig?

Themenstarteram 31. Juli 2014 um 14:45

Moin moin,

ist es zulässig das Kennzeichen vom PKW zu entfernen und es an dem Fahrradträger zu befestigen?

Ich möchte für einen Mietwagen ungern ein extra Kennzeichen kaufen, muss aber einen Fahrradträger befördern.

Ich überlege deshalb per Schnellwechselrahmen das Kennzeichen eben umzustecken und es wieder zurück zu bauen, wenn ich solo unterwegs bin.

Vom Gefühl her müsste es doch gehen, solange ich nicht mit nur einem Kennzeichen unterwegs bin.

Wenn es erlaubt ist oder verboten - wo steht es geschrieben?

Viele Grüße

Matze

Beste Antwort im Thema
am 1. August 2014 um 17:30

Ich bin mit meinem Traeger in 9 Laendern unterwegs gewesen. Selbst hab ich nur ein Plastikschild mit aufgekleben Buchstaben und Zahlen. Die Polizei hatte ich in den Jahren auch mehr als genug hinter mir. In keinem Land hat das jemanden interessiert.

Bei dieser ganzen ueberregulierung interessiert mich jetzt mal eins. Duerfen Auslaendische Fahrzeuge ueberhaupt in Deutschland einen Fahrradtraeger haben? An Orginal ungestempelte Schilder kommt man in den meisten Laendern nicht so einfach. Z.B. gibt es in Oesterreich Rote Nummern fuer den Fahrradtraeger die in Deutschland eigendlich nicht Akzeptiert werden. Oesterreichische Automobilclubs empfehlen die Montage des hinteren Nummernschilds am Fahrradtraege fuer Reisen nach Deutschland. Was nun?

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Die gesiegelten Kennzeichen sind fest am Fahrzeug anzubringen. Wird dieses Kennzeichen durch Ladung verdeckt, so ist es zu wiederholen. Steht in § 10 Abs. 5 + 9 FZV.

Na ja, ich nehme an die Rennleitung würde es akzeptieren und diesen Verstoss als so geringfügig ansehen, daß du nicht rausgezogen wirst.

Sicher ist das allerdings nicht.

Moorteufelchen

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Die gesiegelten Kennzeichen sind fest am Fahrzeug anzubringen. Wird dieses Kennzeichen durch Ladung verdeckt, so ist es zu wiederholen. Steht in § 10 Abs. 5 + 9 FZV.

Definiere fest am Fahrzeug anbringen. Wenn es am Fahrradträger befestigt ist, der am Auto ist, dann ist es fest mit dem Fahrzeug verbunden. Der Träger zählt dann ja zum Fahrzeug. Den Träger kann man genauso abmontieren wie die Heckklappe.

Ich würds tun.

Und was spricht dagegen, sich für ein paar Euro das entsprechende Kennzeichen prägen zu lassen?

am 31. Juli 2014 um 18:17

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Und was spricht dagegen, sich für ein paar Euro das entsprechende Kennzeichen prägen zu lassen?

Das es ein Mietwagen ist und du das Kennzeichen direkt nach rueckgabe des Fahrzeugs entsorgen kannst.

Bei uns gibts fuer Fahrradtraege weisse Plastikkennzeichen zu denen man sich die passenden Buchstaben und Zahlen als Aufkleber dazu kauft. Das es in Deutschland wieder was gepraegtes sein muss versteh ich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Das es in Deutschland wieder was gepraegtes sein muss versteh ich nicht.

Muss es? Zumindest das Zitat von Tecci gibt das nicht her.

In Urlaubszeiten sieht man ja sogar oft genug "handgemalte" Pappschilder an den Trägern. Den Kennzeichen nach zu urteilen, sind die so zumindest oft schon einmal fast komplett längs durch Deutschland Gefahren, ohne angehalten worden zu sein...

Ausfertigung der Kennzeichen ist ebenfalls in der FZV beschrieben. Pappschilder oder geklebte Kennzeichen sind daher grds. erst mal nicht zulässig. Gab auch bei Landwirten ne Menge Ärger genau deswegen. Und fest verbunden meint unmittelbar und mit üblichen Befestigungsmöglichkeiten. Über den Ladungsträger gilt nicht, da nur mittelbar.

Mal anders formuliert, wenn es mir an der Handvoll Euros für ein geprägtes Schild fehlen würde, dann würde ich mir ernsthaft überlegen, ob ich mit einem Mietwagen in Urlaub fahre.

Irgendwo ist es doch lächerlich.

am 1. August 2014 um 4:15

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Mal anders formuliert, wenn es mir an der Handvoll Euros für ein geprägtes Schild fehlen würde, dann würde ich mir ernsthaft überlegen, ob ich mit einem Mietwagen in Urlaub fahre.

Irgendwo ist es doch lächerlich.

Es muss dazu nicht an den Euros fehlen. Ich bezahle z.b. auch nicht nur paar Euro fuer eine Sache die ich fuer vollkommen unnoetig halte.

Ausserdem ist das anbringen des orginal Nummernschildes an einem Beleuchteten Hecktraeger erlaubt. ;)

Am TE seiner Stelle, der sicherlich genug Geld hat, wuerde ich das Schild an den Traeger machen.

http://www.autobild.de/artikel/kfz-papiere-und-kennzeichen-959285.html

Beziehst du dich auf den im Artikel erwähnten §10 FZV?

Zitat:

(9) Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden. Eine Abstempelung ist nicht erforderlich. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Absatz 9 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen auf dem Leuchtenträger angebracht sein.

Dann würde ich natürlich sofort in den §49a (9) StV Z O schauen.

Zitat:

(9) Schlussleuchten, Nebelschlussleuchten, Spurhalteleuchten, Umrissleuchten, Bremsleuchten, hintere Fahrtrichtungsanzeiger, hintere nach der Seite wirkende gelbe nicht dreieckige Rückstrahler und reflektierende Mittel, hintere Seitenmarkierungsleuchten, Rückfahrscheinwerfer und Kennzeichen mit Beleuchtungseinrichtungen sowie zwei zusätzliche dreieckige Rückstrahler – für Anhänger nach § 53 Absatz 7 zwei zusätzliche Rückstrahler, wie sie für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben sind – dürfen auf einem abnehmbaren Schild oder Gestell (Leuchtenträger) angebracht sein bei

1.Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,

2.Anhängern zur Beförderung von Eisenbahnwagen auf der Straße (Straßenroller),

3.Anhängern zur Beförderung von Booten,

4.Turmdrehkränen,

5.Förderbändern und Lastenaufzügen,

6.Abschleppachsen,

7.abgeschleppten Fahrzeugen,

8.Fahrgestellen, die zur Anbringung des Aufbaus überführt werden,

9.fahrbaren Baubuden,

10.Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b der Fahrzeug-Zulassungsverordnung,

11.angehängten Arbeitsgeräten für die Straßenunterhaltung,

12.Nachläufern zum Transport von Langmaterial.

Der Leuchtenträger muss rechtwinklig zur Fahrbahn und zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein; er darf nicht pendeln können.

Ich wäre mir nicht sicher ob ich Auto-Bild (Ableger der "Zeitung") vertraue.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Ausserdem ist das anbringen des orginal Nummernschildes an einem Beleuchteten Hecktraeger erlaubt.

Nö. Denn wir merken uns: beleuchteter Heckträger != Leuchtenträger. Und die Autobild als Referenz...nun ja, wenn man will. Aber alleine die Ausführungen zum Aussehen eines Kennzeichens sind ja schon nicht korrekt...

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

Original geschrieben von trouble01

Und was spricht dagegen, sich für ein paar Euro das entsprechende Kennzeichen prägen zu lassen?

Das es ein Mietwagen ist und du das Kennzeichen direkt nach rueckgabe des Fahrzeugs entsorgen kannst.

...

Frage: Fertigt ein (seriöser) Schildermacher Kennzeichen eines zugelassenen, einem nicht gehörenden Kfz an ?

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

 

Frage: Fertigt ein (seriöser) Schildermacher Kennzeichen eines zugelassenen, einem nicht gehörenden Kfz an ?

Natürlich. Ist alles Legal da ein Kennzeichen erst durch siegeln zur Urkunde wird.

Moorteufelchen

am 1. August 2014 um 10:15

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

 

Das es ein Mietwagen ist und du das Kennzeichen direkt nach rueckgabe des Fahrzeugs entsorgen kannst.

...

Frage: Fertigt ein (seriöser) Schildermacher Kennzeichen eines zugelassenen, einem nicht gehörenden Kfz an ?

Antwort: JA!

Habsch schon gemacht und ... ein geprägtes Schild kostet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weniger, als alle anderen "Experimente".

Was ist, wenn das Originalschild eben NICHT richtig am Heckträger befestigt wurde???? So'n nachgedrucktes Schild kostet auch nicht die Welt und wenn man früh genug sucht, gibt's das auch irgendwo günstig für vielleicht 10 Euro. Und für diese 10 Euro soll ich mir eine Menge Ärger einhandeln, wenn ich die nicht investiere?

In den Kosten für einen Mietwagen fallen die Kosten für ein Zusatzschild bestimmt nicht auf. Und ... darf an einem Mietwagen einfach so ein Heckträger montiert werden? Vielleicht hat sogar der Vermieter ein Schild des betreffenden Mietwagen im Schrank liegen? Zu viele Fragen, die ich im Vorfeld klären würde, bevor ich hier eine Diskussion lostrete.

Bin da mit @trouble solidarisch ;)

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