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Kennzeichenentzug in Österreich! Rechtlich ok?

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 4. April 2010 um 12:33

Hallo Forum!

Mir wurden bei meinem deutschen A6 Avant mit FK Gewinde und 9x20 Alus mit 245/30er Reifen die Kennzeichen entzogen.

Jetzt meine Fragen, weiß jemand ob die nach deutschen Richtlinien kontrollieren müssen oder nach den österreichischen? In Deutschland wäre das kein Problem und auch eingetragen, in Österreich allerdings muss man auf eine ca. 30 cm hohe Rampe mit dem hinteren Rad fahren und vorne darf dann nichts streifen. Dies ist aber fast unmöglich.

Vor allem kommt diese Sitution in der Realität nie vor und ist meines erachtens völlig übertrieben.

Der deutsche TÜV macht das an Vorder bzw. Hinterachse diagonal mit nur ca. 5 cm hohen Rampen?

Jemand Ahnung davon oder schon mal ähnliche Probleme gehabt?

mfg

wolfgang k.

Beste Antwort im Thema

Naja, Schlapplachen hilft wohl denjenigen, die ihren Hobel ins Handgepäck stopfen dürfen wohl auch nicht.

Generell halte ich die "Beim Aussteigen-Hundescheiße-vom Gehweg-Wischer" auch ziemlich "niveaulos" - welch Wortwitz ;)

In Austria bestehen zuweilen andere Anforderungen. Dort hängt man auch schnell mal an einer Serpentine fest und wenn so eine Prollkarre aufsetzt und vollbremst oder auch mit einem/mehreren Rädern freigeht und dann nicht mehr bremsen kann ist das nicht ganz ungefährlich. Schon die erste Schreckbremse beim ersten "Raaaaatsch" kann für den nachfolgenden Verkehr bei "bergab" verheerend sein, zumal der A6 ja soo schöne Überhänge hat - also runter von der Straße damit.

Ich denke, das sollte sich ruhig rumsprechen. Da könnten ADAC/ÖAMTC "aus lauter Jux" ja mal so ein "schön sportlich tiefer" A6 mit nem 1,5t Wohnanhänger (Boot geht auch) mal übern Tauernpaß nach Osttirol fahren lassen, übers Timmelsjoch (Ötztal) nach Italien oder ganz einfach einen der "normalen" Ortsstraßen von Bergdörfern benutzen. Ich glaub, so ein "Fahrtraining" würde einigen hier die Frage der Fahrsicherheit generell anders bewerten lassen. Zulässig ist eben nicht, womit ich mit MEINER Karre gerade noch so in MEINE Einfahrt passe.

Osttirol ist nicht gleich Ostfriesland oder Ostbrandenburg!

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Ich komme aus Österreich und denke, dass das rechtlich gedeckt ist. Das Fahrzeug muss die rechtlichen Erfordernisse in dem Land erfüllen, in dem es betrieben wird. Z.B. beim GTI-Treffen am Wörthersee werden auch reihenweise Kennzeichen abgenommen. Die Österreichischen Behörden sind bei Tuning wesentlich strenger als die Deutschen. Da muss man sich die Regelungen in jedem Land ansehen. In Slowenien muss man z.B. immer einen kompletten Satz Ersatzglühbirnen im Auto haben. Im Zweifelsfall würde ich beim ADAC anfragen, was man in so einer Situation machen kann.

Hast du nun das Fahrwerk nun bereits eingetragen und vom TÜV bestätigt bekommen, oder hattest du dafür noch keine Eintragung gehabt?

Soweit ich weiss, werden nur Fahrzeuge dieser Prozedur unterzogen die nichts offiziell eingetragen haben bzw. diese, die das Fahrwerk zwar eingetragen haben, aber nachträglich die Fahrwerkshöhe runtergeschraubt haben.

MfG

Hannes

Wenn bei dieser "Verschränkung" die gesetzlich festgelegten Mindestabstände unterschritten werden, liegt unabhängig einer bestehenden Genehmigung Gefahr-in-Verzug vor und ist die Zulassung durch Abnahme der Kennzeichen und des Zulassungsdokumentes zwingend aufzuheben.

Grundsätzlich gelten für die österr. Behörden die österr. Richtlinien.

Zitat:

Original geschrieben von BP-Hatzer3

Wenn bei dieser "Verschränkung" die gesetzlich festgelegten Mindestabstände unterschritten werden, liegt unabhängig einer bestehenden Genehmigung Gefahr-in-Verzug vor und ist die Zulassung durch Abnahme der Kennzeichen und des Zulassungsdokumentes zwingend aufzuheben.

Grundsätzlich gelten für die österr. Behörden die österr. Richtlinien.

Moin,

na wenn schon, dann "Gefahr im Verzug"!

Gefahr?

Grüße....

Versteh ich das jetzt richtig?

Er wohnt in Deutschland, das Auto ist in Deutschland zugelassen, und ist quasi nur zum Urlaub o.ä. in Österreich unterwegs.

Da können die einen einfach die Nummerntafeln entziehen und bestrafen, nur weil die Ösis trotz EU noch ihre eigenen Gesetze haben?

Na ja, wenn das so ist wundert mich bald überhaupt nichts mehr.

Ich wandere bald in einen diktatorischen Staat aus, da gibts wenigstens klare Gesetze!:)

Die Deutschen haben auch eigene Gesetze, denn ich musste zur Kenntnis nehmen, dass einige Kfz-Umbauten trotz Vorliegen einer EU-RL trotzdem noch nach der StVZO genehmigt werden, welche nicht EU-Recht entsprechen. (hier sei 78/549/EWG erwähnt)

Zitat:

Original geschrieben von canini50

Versteh ich das jetzt richtig?

Er wohnt in Deutschland, das Auto ist in Deutschland zugelassen, und ist quasi nur zum Urlaub o.ä. in Österreich unterwegs.

Da können die einen einfach die Nummerntafeln entziehen und bestrafen, nur weil die Ösis trotz EU noch ihre eigenen Gesetze haben?

Na ja, wenn das so ist wundert mich bald überhaupt nichts mehr.

Ich wandere bald in einen diktatorischen Staat aus, da gibts wenigstens klare Gesetze!:)

Jaja Canini!

Und damit nicht genug: Bei uns kriegst Du schon Schwierigkeiten, wenn Du schneller als 130 fährst oder keine Vignette klebst. Und seit hierzulande bei winterlichen Fahrverhältnissen Winterreifenpflicht gilt, darf man nicht mal mehr ungestraft mit Sommerreifen über verscheite Alpenpässe runterrutschen. Sauerei eigentlich! Wo Österreich doch bei der EU ist und somit eigentlich jeden Blödsinn akzeptieren müsste, der anderswo erlaubt ist!

Schöne Grüsse

Gerhard

Schön und gut, ich denke auch, das Deutschland eigentlich relativ human ist, was solche Gesetze betrifft. Wenn man sieht, was bei uns manchmal an ostländischen Fahrzeugen unterwegs ist.

Aber wenn ich weiter denke, muß man ja sein Auto vorher wieder umbauen lassen, um manche EU Länder zu bereisen, jetzt nicht nur nach Österreich.

Ich dachte immer, das Auto muß den Bestimmungen entsprechen, in den Land es zugelassen ist. Aber somit hab ich heute wieder was dazugelernt.

Wobei noch zu erwähnen ist, das schon bald jede Klobürste lt. EU Gesetz produziert sein muß, besteht da schon Nachholbedarf.

Ich sag mal auf die 130km/h und auf Vignieten wird ja gewöhnlich an der Grenze hingewiesen, dass da Klarheit herrscht, aber so was ist schon der Hammer.

Kann ich wenigstens wieder die alten Grenzen haben:) Dann wird man gleich an der Grenze, wegen eines nicht mit dem Landes konformen Autos, nicht hineingelassen.

Also in Deutschland ist auch nicht alles OK, aber das ist eine Sauerei!!!

Der "Neues Europa" und Euro Gegner

In Ö darf ich die NSW als Tagfahrlicht verwenden, wenn ich diese Schaltung aber vor Einreise nach D nicht deaktiviere, zahle ich Strafe, da in D die NSW nicht als Tagfahrlicht geschaltet werden dürfen - soviel zum Recht des Zulassungsstaates.

Hallo nochmal!

@Canini: Hast natürlich recht, der vorliegende Fall ist schon hart. An der Stelle des TE würde ich mich ehrlich gesagt auch schikaniert fühlen! Zumal sich wohl kaum jemand vor einer Reise über sowas informiert, noch dazu wenn er von D nach A oder umgekehrt reist.

Rechtlich denke ich wird es aber keine Möglichkeit geben. In Tuningangelegenheiten sind die hiesigen Behörden wirklich sehr humorlos. Wäre das Fahrzeug in A angemeldet müsste er jetzt alles rückbauen bis es den Vorschriften entspricht und dann mit dem Fahrzeug (am Hänger natürlich) bei einer Zulassungsbehörde vorstellig werden.

Wie das in dem Fall ist wäre interessant. Muss das Fahrzeug am Hänger über die Grenze gebracht werden und kriegt er dann die Kennzeichen wieder ausgehändigt?

Vielleicht kann uns der TE über den weiteren Verlauf informieren!

Schöne Grüsse

Gerhard

am 4. April 2010 um 21:00

Da der TE sich bezüglich eingetragen oder nicht bisher nicht weiter geäußert hat tippe ich mal auf aktuell NICHT eingetragen.

Zitat: "In Deutschland wäre das kein Problem und auch eingetragen...."

Wenn dem so ist gibt´s hier auch nix zu diskutieren.

Wem dem nicht so ist allerdings auch nicht, wer sich in ein anderes Land begibt ist verpflichtet sich dessen Rechtslage zu beugen.

Für mich selbstverständlich und es wäre schön wenn daß auch so mancher in D einreisende akzeptieren würde.

Themenstarteram 4. April 2010 um 21:39

Hallo Forum!

Danke für eure Antworten! Es sind bei meinem A6 Federn und die 9x20er eingetragen, der Umbau auf Gewindefahrwerk wird den Freitag (sofern ich wieder Kennzeichen habe) gemacht.

Mir geht es darum dass in Deutschland ja ganz anders geprüft wird als in Ö. Das heißt in D kann ich viel tiefer fahren, muss aber dann den österreichischen Vorschriften entsprechen. Ich bin sehr viel im Grenzgebiet unterwegs, da hilft mir das natürlich nicht weiter. Werde jetzt noch mal mit einem Rechtsanwalt reden.

Der Wagen hat weder vorne noch hinten im normalen Straßenbetrieb gestreift, auch vollbeladen nicht. Aber eine 30 cm hohe Auffahrrampe wäre wohl auch hier vielen zum Verhängnis geworden.

mfg

wolfgang k.

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