- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Kennzeichenmissbrauch der roten Nummer durch Händler...?
Kennzeichenmissbrauch der roten Nummer durch Händler...?
Hallo,
ich habe mal eine interessante Frage: Begeht ein Autohändler den Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs, wenn er seinen Mitarbeitern (in diesem Fall einem Verkäufer) die rote Nummer überlässt/ausleiht, damit eben dieser mit einem nicht-zugelassenen Firmenfahrzeug den Fahrtweg von und nach Hause antreten kann (weil er kein eigenes Fahrzeug hat)?
Meiner Meinung nach ja, denn die Verwendung der roten Nummer ist eindeutig geregelt (z. B. hier nachzulesen) und darunter würde dieser Tatbestand nicht fallen.
Beste Antwort im Thema
Wenn überhaupt, dann mMn nur theoretisch.
In der Praxis wird das dann als Probefahrt deklariert.
Ähnliche Themen
19 Antworten
Wenn überhaupt, dann mMn nur theoretisch.
In der Praxis wird das dann als Probefahrt deklariert.
Ja, so dürfte das laufen... oder halt auch: "Fahrten zur Erhaltung der Betriebsfähigkeit (Tanken, Außenreinigung, Reparatur und Wartung aus Anlass einer Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrt)"
Interessant...ich denke auch, dass der Händler dann diesbezüglich ganz pfiffig sein wird. Dennoch müsste dieser über die Fahrten genaustens Buch führen oder?
es wäre dümmlich nicht jede Fahrt haargenau einzutragen! Das wird vom Amt je nach Zulassungsstelle und Mitarbeiterlaune Fahrt für Fahrt kontrolliert, ob alles richtig ausgefüllt ist sowohl im roten Fahrzeugscheinheft als auch im weißen Fahrtenbuch!
Ja, neben dem Fahrzeugscheinheft ist auch ein Fahrtennachweis zu führen.
nein, Kennzeichenmissbrauch ist ja das Verfälschen oder Vertauschen einer zugeteilten Nummer. Die missbräuchliche Nutzung für eine private Fahrt erfüllt nicht den Straftatbestand.
Zitat:
@BMW_Classic schrieb am 18. September 2019 um 08:49:28 Uhr:
Hallo,
ich habe mal eine interessante Frage: Begeht ein Autohändler den Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs, wenn er seinen Mitarbeitern (in diesem Fall einem Verkäufer) die rote Nummer überlässt/ausleiht, damit eben dieser mit einem nicht-zugelassenen Firmenfahrzeug den Fahrtweg von und nach Hause antreten kann (weil er kein eigenes Fahrzeug hat)?
Meiner Meinung nach ja, denn die Verwendung der roten Nummer ist eindeutig geregelt (z. B. hier nachzulesen) und darunter würde dieser Tatbestand nicht fallen.
Wie kommst Du da drauf ?
Zitat:
@neunelfcarrera schrieb am 18. September 2019 um 09:09:46 Uhr:
Ja, so dürfte das laufen... oder halt auch: "Fahrten zur Erhaltung der Betriebsfähigkeit (Tanken, Außenreinigung, Reparatur und Wartung aus Anlass einer Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrt)"
Das sind alles Gründe für die Verwendung der roten Kennzeichen.
Nur wird es halt schwierig, wenn im Fahrtenbuch oder dem Nachweis tagtäglich vom selben Mitarbeiter alltägliche Fahrten aufgeführt sind.
Vielleicht interessiert sich ja die zuständige Behörde mit einem kleinen Hinweis, dort mal genauer zu schauen.
wenn der Verkäufer morgen eine Probefahrt eines Kaufinteressenten für dieses Fahrzeug hat und sich vorher von der Tauglichkeit des Modells dafür überzeugen möchte wird ihm keiner einen Strick daraus drehen...
Es kommt ja eher häufiger vor, dass ein Interessent bei der Probefahrt diverse Dinge feststellt, die ihn vom Kauf abhalten und der Verkäufer "hat nix gewusst"...
dass das natürlich nicht die Regel sein sollte jeden Abend dürfte nachvollziehbar sein... obwohl: wenn er so 250 Autos im Jahr verkauft und seine Arbeit ernst nimmt :-)
@Geisslein
Weil wie du schon schriebst, der der gleiche Fahrer wohl kaum immer "Tanken und Co." notieren kann und wird - daher die Frage. Es stimmt aber, der Titel ist schlecht oder falsch gewählt.
@neunelfcarrera
Durchaus ein Argument...
es ist nur die Fahrtstrecke neben Datum, Fahrzeug und Nutzer/ Adresse als Eintragung erforderlich, nicht der Fahrtzweck! Dafür gibt es gar kein Feld!
Der Fahrtzweck wäre erst bei Kontrolle ein Thema.
Zitat:
@neunelfcarrera schrieb am 18. September 2019 um 10:24:28 Uhr:
es ist nur die Fahrtstrecke neben Datum, Fahrzeug und Nutzer/ Adresse als Eintragung erforderlich, nicht der Fahrtzweck! Dafür gibt es gar kein Feld!
Der Fahrtzweck wäre erst bei Kontrolle ein Thema.
Dann hat man ja eher leichtes Spiel oder?
Wenn 2 das Gleiche tun, er eine Händler macht seit Jahren mit rot seine Versorgungsfahrten, Post, ET etc. und ein anderer wurde mal von einem verärgerten Kunden beim Amt angezinkt und das endete dann im Entzug der Nr.
Na dann schau dir mal ein Fahrtenbuch für "rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung an ,da ist die Verwendung immer einzutragen-
Beim Te habe ich so das Gefühl ,dass er einem Kollegen ans Bein pinkeln will-
B 19