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Kennzeichenmißbrauch - Strafe? Kann Man Rauskommen?

Themenstarteram 17. Juni 2013 um 21:00

Hallo, ich schreibe nun mit viel Wut einen Text über meine heutigen Erlebnisse.

Folgendes stand an:

LKW wurde von mir mit Kurzzeitkennzeichen in Wohngebeit geparkt. Dort stand er jetzt ca 2 Wochen. Ich wollte ihn eine Straße weiter fahren um ihn besser abstellen zu können.

Dafür habe ich kurz meine PKW Schilder drangemacht. Mein Auto stand ohne Schilder hintendran. Ich bin nicht losgefahren, da ich selbst noch ein paar Sachen im Haus (100 Meter entfernt) geholt habe.

Als ich zurückkam, hat ein bekannter Nachbar bereits die Polizei angerufen, die vor Ort war. Nun wird mir Kennzeichenmißbrauch vorgeworfen und ich mich erwartet eine Anzeige.

Gibt es hier Möglichkeiten nochmal rauszukommen? Wie hoch fällt die Strafe aus?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von seppel2010

Aber ich sehs ehrlichgesagt nicht ein.

Bestes Argument, um überhaupt Null Rat und Hilfe überhaupt zu geben...heb dir das Argument auch bitte unbedingt bis zur Verhandlung auf und teile uns mit, wie du den Richter damit beeindrucken konntest...

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am 17. Juni 2013 um 21:06

Um was für einen LKW handelt es sich denn ? (reines Interesse)

 

Zum Thema:

Du hast ja liebe Nachbarn.

Soweit ich das weiß, ist es alleine schon straftbar die falschen Schilder an ein stehendes Fahrzeug zu machen.

Vielleicht kann man sich noch irgendwie rausreden uns sagen "Ich wollte nur testen, ob die Nummernschildhalter noch in Ordnung sind" oder soetwas.

Aber eigentlich ist auch das schon nicht erlaubt.

Am Besten du hättest das Fahrzeug ganz ohne Nummernschilder umgeparkt.

am 17. Juni 2013 um 21:09

Aus der Nummer kommst du ungeschoren nicht mehr raus.

Das Strafmaß kann dir hier keiner voraussagen. 

am 17. Juni 2013 um 21:19

http://de.wikipedia.org/wiki/Kennzeichenmissbrauch

Da kannst ungefaehr erahnen was kommen wird ;)

am 17. Juni 2013 um 21:27

Sehr ärgerlich, was man da so liest.

Da steht aber glasklar, dass es auch verboten ist, sowas an einem geparkten Fahrzeug auf öffentlichem Grund zu machen.

Die Geldstrafe ist wohl noch eher harmlos.

Was mir Gedanken machen würde sind die 6 Punkte im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung und die damit einhergehende Vorstrafe als "Urkundenfälscher" :mad:

 

Da steht, dass man mit den Versicherungskennzeichen von den Mofas sowas nicht machen kann.

Da bin ich ja beruhigt. Als 16/17 jähriger Bub habe ich ein paar mal ein altes Versicherungskennzeichen an ein 650er Geländemotorrad gemacht und bin durchs Feld und ein paar Ortsstraßen gefahren.

Wenn ein Auto hinter mir am Ortsausgang gefahren ist, bin ich immer fein 50 gefahren. Die dachten ja ich wär bloß ein Mofa.

Wenn sie dann angesetzt haben zum Überholen habe ich denen mal gezeigt, wie das Mofa absausen kann :D:D:D

Nicht vorzustellen, was hätte passieren können. Naja wir waren alle mal jung und blöd :D:D:D

Themenstarteram 17. Juni 2013 um 21:42

Hi, der LKW ist ein Actros Kipper.

Zu einer Vorstrafe wirds in dem Fall sicherlich nicht kommen, da alles unter 90 TS/Tagen als nicht vorbestraft gilt. Also man brauchs hier sicherlich nicht übertreiben. Punkte habe ich auch keine, könnte ich im Notfall verschmerzen.

Aber ich sehs ehrlichgesagt nicht ein.

Interessant wäre für mich vorallem mal eine Hausnummer. Wird das auch eine Strafe mit Tagessätzen geben, sollte ich nicht rauskommen?

Ansonsten vllt noch Ideen aus dieser Nummer straffrei rauszukommen. Ich werds durch Rechtschutz aber in jedemfall vor Gericht austragen, sollte man nicht außergerichtlich verhandeln können.

Themenstarteram 17. Juni 2013 um 21:43

Zitat:

 

Nicht vorzustellen, was hätte passieren können. Naja wir waren alle mal jung und blöd :D:D:D

Lustig finde ich bei dem Satz, dass überhaupt kein reales Risiko besteht oder du auch nur dran denkst. Relevant sind nur künstlich geschaffene Gesetze, die hier Probleme aus dem Nichts bringen. Aber wir sind ja der Staat :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von seppel2010

Aber ich sehs ehrlichgesagt nicht ein.

Bestes Argument, um überhaupt Null Rat und Hilfe überhaupt zu geben...heb dir das Argument auch bitte unbedingt bis zur Verhandlung auf und teile uns mit, wie du den Richter damit beeindrucken konntest...

Themenstarteram 17. Juni 2013 um 21:55

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von seppel2010

Aber ich sehs ehrlichgesagt nicht ein.

Bestes Argument, um überhaupt Null Rat und Hilfe überhaupt zu geben...heb dir das Argument auch bitte unbedingt bis zur Verhandlung auf und teile uns mit, wie du den Richter damit beeindrucken konntest...

Hat dir der Post jetzt was gebracht? Vielleicht ähnliche Glücksgefühle wie dem eifrigen Melder, der Tag und Nach beobachtet mit seiner Kamera am Fenster?

Ich habe doch meine Absichten beschrieben und ich denke nicht, dass diese verwerflich sind und ich mich vor dir rechtfertigen muss. Selbiger Nachbar hatte mich noch einige Tage zuvor gebeten woanders zu parken, da es direkt vor seinem Garten ist. Das wollte ich ausführen. Aber diese Person entsprcht nicht der Norm, wird von allen Anwohnen gemieden, beobachtet aus seinem Fenster zu jeder Tageszeit. Wenn er Spaß dran hat.

Jetzt wird morgen angemeldet und die Karre wird jeden Abend dort abgestellt.

Ein Drecksack erster Güte ist das. Habe ich ihm auch nochmal persönlich gesagt. Alles weitere führt nur wieder zu Anzeigen.

Ich suche kontruktive Hilfe, wie ich mich hier eben verhalten soll. Was passiert ist, ist doch im Rechtssystem irrelevant. Die Frage ist wie mans darlegen kann um es zumindest zu mildern. Vielleicht ist auch ein außergerichtlicher Deal möglich.

am 17. Juni 2013 um 21:59

Hast du den Link nicht gelesen?

Daran gibt es nichts zu mildern. Es ist bereits strafbar falsche Kennzeichen an ein stehenden Fahrzeug anzubringen.

Wie es jetzt weitergeht wissen wir alle auch nicht. Das kommt auf allerlei Umstände an und auch auf die Milde der Behörden.

 

Ich kann deine Wut echt verstehen, aber den LKW jetzt dauerhaft vor dem Haus dieses liebenswürdigen Nachbars zu parken, kann dir weitere Probleme schaffen, denn im Gesetz steht irgendwas von "Es ist verboten regelmäßig Kraftfahrzeuge mit einer Masse größer x in Wohngebieten abzustellen"

Dann verpetzt dich der Nachbar gleich wieder.

Wenn du im Industrie oder Mischgebiet wohnst ist das eine andere Sache aber das denke ich mal nicht.

 

Dass der Nachbar dich ein paar Tage vorher gebeten hat, den LKW umzuparken tut ja auch nichts zur Sache.

Wenn er gesagt hätte "Spring aus dem 8. Stock", hättest du es dann auch gemacht?

Wenn der Nachbar sowieso schon so komisch ist, wäre ich seinem Wunsch nach "Umparken des LKW" erst garnicht nachgekommen, sondern hätte die Sache einfach dann gemacht, wenn der LKW auch angemeldet wäre (da du ja eh vor hast, den LKW anzumelden).

Ich verstehe deine "Zickigkeit" jetzt nicht. Niemand will dir was böses!

Themenstarteram 17. Juni 2013 um 22:07

Naja, ist es teilweise sicher die Aufregung über den Tag.

Das er komisch ist, ist bekannt. Ich erinnere mich an Tage, wo er nachts mit Blitz aus seinem Fenster fotografiert hat, wenn man an seinem Haus vorbeiging.

Das er jedoch so verrückt ist, zumal es in seinem Interesse war umzuparken, hätte selbst ich nicht gedacht.

Dazu hat er noch die passenden Polizisten erwischt. Die Polizei war schon unzählige male da, z.B. wenn man nahe seines Hauses nachts kurz geraucht hat oder wenn ein Hund sein Grundstück kurz betreten hat.

Denke das Ganze wird vor Gericht gehen. Glaube diesmal sind keine Fotos vorhanden, sodass halt jemand Unbekanntes die Schilder umgehängt hat. Werde mich da, sollte es soweit kommen, an meinen Anwalt wenden.

am 17. Juni 2013 um 22:13

Dann würde ich mich jetzt vermehrt vor seinen Gartenzaun stellen und rauchen! :D

Wenn der so komisch ist, springt er im Dreieck vor Freude! :p

Was haben denn die Polizisten zu dir gesagt eigentlich?

Kein Problem wegen deinem Tonfall ;-) Ich an deiner Stelle wäre auch auf 180! Kann solche Leute auch nicht abhaben und kenne das nur zu gut. Bin mal mit dem Motorrad (zu einer Zeit, wo es offiziell angemeldet war und ich den enstprechenden Füherschein schon hatte) zu einem See gefahren. Da kommt ein Opa aus dem Garten rausgestürmt und fotografiert mich (!!), weil der Weg eigentlich nur für Landwirtschaft freigegeben ist.

Wobei das mit den falschen Kennzeichen anbringen schon eine saublöde Idee war. Aber man ist ja leider erst immer hinterher schlauer.

Zitat:

Original geschrieben von seppel2010

Hat dir der Post jetzt was gebracht?

Ja klar, sonst hätte ich ihn ja nicht geschrieben. Ich habe damit schlicht meine Meinung zu deiner Einstellung und zu deinem Vorhaben kund getan. Wenn du dich hier so öffentlich präsentierst, dann musst du halt auch mal damit rechnen, dass auch Beiträge kommen, die dich nicht umjubeln und das Ganze eher kritisch sehen.

 

Zitat:

Original geschrieben von seppel2010

Ich habe doch meine Absichten beschrieben und ich denke nicht, dass diese verwerflich sind und ich mich vor dir rechtfertigen muss.

Vor mir nicht, ist mir ehrlich gesagt auch total egal. Aber vor dem Richter. Und der wird dir sagen, dass es nicht darauf ankommt, ob dein Motiv nun verwerflich war oder nicht, sondern dass deine vollendete Tat eben verwerflich und auch vorwerfbar ist...

Und irgendwelche Tips, wie du da rauskommst, wird es hier nicht geben, da diese alle in eine illegale Richtung abdriften würden. Und das hat hier bei MT schlicht nichts zu suchen...

Themenstarteram 17. Juni 2013 um 22:33

Das sehe ich allerdings auch so. Ich schau mal, was sie mir als Strafe anbieten bzw. ob ich nochmal Möglichkeit zur Äußerung sehe.

Ich habe meinen Betrieb überschrieben und bin momentan offiziell Student mit 350 Euro Einkommen. Besitz alles lange den Eltern. Wenn die mir 20-30 TS a 5 Euro anbieten, kann ich mit leben. Ansonsten gehts halt mit Rechtsschutz vor Gericht. Vielleicht kann der Anwalt was drehen, ansonsten sollen sie mir paar Tage Bewährung geben.

Bis 90 Tage wird nix eingetragen, ich feuer mich auch nicht und selbst wenns über 90 gehen sollte, wird nach 3 Jahren wieder gelöscht.

Dem Kerl werde ich dafür das Leben, soweit es mir legal möglich ist, zur Hölle machen. Wenn er da nicht sowieso schon alleine ist?

Hallo TE, wie die meisten anderen hier verstehe ich auch nicht, warum Du gegen jeden wetterst. Was Dir vorgeworfen wird, ist eine Straftat. Dafür gibt es im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten keinen Katalog. Die voraussichtliche Strafe kann Dir also keiner sagen. Wenn es Deinem Rechtsanwalt gelingt, einen Deal mit dem Staatsanwalt und dem Richter hinzukriegen, hast Du Glück. Gehe aber nicht von Freispruch aus.

Letztlich hast Du genau gewußt, was Du machst. Ansonsten hättest Du den LKW ohne Kennzeichen umgesetzt. Da das aber verboten ist, hast Du vortäuschen wollen, dass das Fahrzeug angemeldet ist und berechtigt am Verkehr teilnimmt. Sei froh, dass kein Unfall - evtl. sogar mit Personenschaden - eingetreten ist. Dafür hättest Du dann lange arbeiten müssen.

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