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Kennzeichnung ehemaliger Mietwagen

Themenstarteram 19. März 2007 um 13:56

Hallo,

auf meiner Suche nach einem Gebrauchtwagen stoße ich immer wieder auf angebotene ehemalige Mietwagen. Diese sind als solche leider z.T. nur schwer erkennbar.

Ein Beispiel vom letzten Wochenende: Auf meine direkte Frage, ob es sich beim besichtigten Renault Mégane um einen ehemaligen Mietwagen handelte, verneinte dies der anbietende Renault-Händler ausdrücklich. Vielmehr sei das Auto auf die Renault AG zugelassen gewesen, womit nur ein Werksangehöriger als Vornutzer in Frage komme. Bei der Durchsicht des Innenraums entdeckte ich jedoch auf der Innenseite der Fahrersonnenblende einen Aufkleber der Firma Hertz. Darauf angesprochen druckste der Händler herum, dass es durchaus möglich sei, dass Renault seine Fahrzeuge auch an Mietwagenfirmen abtrete.

Ich sah zu, so schnell wie möglich vom Hof des Händlers zu verschwinden. Daher nun meine Frage: Obliegt es einem Händler (abgesehen von der Wahrheitspflicht), einen ehemaligen Mietwagen als solchen so zu kennzeichnen, dass dies auch ohne direkte Nachfrage ersichtlich wird?

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18 Antworten

Mietwagen (Volksmund):

eigentlich: Selbstfahrvermietfahrzeug erkennen:

Eintrag in Zulassungsbescheinigung

diverse: Achtung Diesel tanken etc. Aufkleber in der Nähe des Tankdeckels oder am Cockpit

HU und AU- Laufzeit nur ein Jahr, auch direkt nach der Erstzulassung, dies gilt aber seit neuestem nicht mehr in allen Fällen

der Habicht

Themenstarteram 19. März 2007 um 14:25

Zugelassen war das beschriebene Exemplar auf die Renault AG, Aufkleber außer dem besagten nicht vorhanden.

Aber zu den HU- & AU-Laufzeiten: Verstehe ich das jetzt richtig, dass Mietwagen (Selbstfahrvermietfahrzeuge) bei Erstzulassung nur 1 Jahr "TÜV" bekommen? Was ist mit solchen Autos, die nicht originär für das Vermietgeschäft zugelassen wurden, dann aber doch dieser Nutzung zugeführt wurden? Ist dies relevant für HU/AU? Wir reden hier nicht von Taxis. Aber kläre mich bitte auf.

Wenn so ein Fahrzeug dann doch ins Vermietgeschäft kommt ist ein entsprechender Eintrag in die Papiere vorzunehmen, bei der Gelegenheit wird die HU-Frist dann direkt auf 12 Monate geändert.

Wenn der Halter (Vermieter) das nicht machen lässt handelt er sich Ärger mit der Justiz ein.

Und ja, auch ein ganz neues Auto, das ja eigentlich erst nach 36 Monaten erstmals zur HU müsste bekommt als Selbstfahrvermietfahrzeug nur 12 Monate HU-Frist.

Wird dieses Fahrzeug beispielsweise nach 6 Monaten an einen "normalen" Halter (so wie du es bist) verkauft, bleiben die 12 Monate bestehen. Erst wenn du dann 12 Monate nach Erstzulassung zur HU fährt bekommst du die normalen 24 Monate Frist.

By the way: Einen Mietwagen gibt es im Amtsdeutsch auch, das ist dann aber mit Fahrergestellung, z.B. Limo-Service. Flughafentransfer etc.

der Habicht

Themenstarteram 19. März 2007 um 15:54

OK, besten Dank. Das war schon mal sehr aufschlussreich.

Wie ich schon anmerkte würde ich jedoch eine etwas offenkundigere Kennzeichnung ehemaliger "Mietwagen" auf dem Gebrauchtwagenmarkt begrüßen, die auch für den Normalverbraucher verständlich ist.

Ich würde mir nie einen jungen Gebrauchten kaufen.

Wenn die nicht gerade aus einer Insolvenz kommen, dürfte es sich seltenst um attraktive Autos handeln.

Bei geplanter kurzer Nutzung werden die Fahrzeuge entsprechend rücksichtslos getreten und/oder man bekommt direkt ein mit zig Mängeln behaftetes, gewandeltes Fahrzeug eines unzufriedenen Kunden.

Bei Werks- und Werkstattfahrzeugen hat man regelmäßig verschiedenen Nutzer und entsprechend unterschiedlich Fahrstile.

Also bekommt man letztlich doch genau das, was Du mit Ausschluss des Selbstfahrvermietfahrzeuges verhindern willst?

Themenstarteram 19. März 2007 um 16:16

...und weil ich zwischenzeitlich selbst zu dieser Erkenntnis gekommen bin, arrangiere ich mich derzeit sogar mit einem Neuwagenkauf. (...was meine Frage weiterhin nicht recht beantworten will.)

am 19. März 2007 um 16:19

Naja, mein Firmenwagen ist ein Jahreswagen von einer anderen Firma gewesen und ich habe mit dem Wagen weniger (eigentlich gar keine) Probleme als die User hier im Forum mit dem entsprechenden/vergleichbaren Neuwagen... ;-)

The Honk

am 19. März 2007 um 16:50

dashalb kann man nicht alles über einen kamm scheren. denn du kannst mit einem neuwagen mehr probleme haben, als mit einem gebrauchen, miet- jahres- werks- oder selbstfahrvermietfahrzeug haben.

mein dad kauf nur jahreswagen direkt von werksangehörigen, bisher hatte er nie probleme mit. auch wo wir mal nen neuwagen gekauft haben, auch nie probleme.

am besten das auto das einen interessiert von jemanden der ahnung davon hat begutachten.

Re: Kennzeichnung ehemaliger Mietwagen

 

Zitat:

Original geschrieben von Basis-A3

Darauf angesprochen druckste der Händler herum, dass es durchaus möglich sei, dass Renault seine Fahrzeuge auch an Mietwagenfirmen abtrete.

Ich sah zu, so schnell wie möglich vom Hof des Händlers zu verschwinden.

Warum hast du die Gelegenheit nicht genutzt, den Preis weiter zu drücken?

Ich habe in der Vergangenheit bereits verschiedene ehemalige Mietwagen gekauft und bin damit noch nie auf die Nase gefallen.

Re: Re: Kennzeichnung ehemaliger Mietwagen

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Warum hast du die Gelegenheit nicht genutzt, den Preis weiter zu drücken?

Ich wäre auch gegangen, und nur aus dem einen Grund, dass der Verkäufer offensichtlich gelogen hat... . So einfach ist das!

Bei der Inkompetenz, die manche Verkäufer an den Tag legen, gehe ich nicht zwingend von einer direkten Lüge aus, sondern schlichtweg von Unkenntnis zum Zeitpunkt der Aussage. Habe ich schon mehr als einmal erlebt.

KENNZEICHNUNG MIETWAGEN

 

Soweit ich mich erinnere, sind für Mietfahrzeuge geeichte Wegstreckenzähler vorgeschrieben. Bei den Gebrauchtwagen sind meist die Prüfaufkleber (geeicht bis...) im Tachobereich noch vorhanden und auch für Laien sicht- und erkennbar.

am 20. März 2007 um 7:17

Re: KENNZEICHNUNG MIETWAGEN

 

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht

Soweit ich mich erinnere, sind für Mietfahrzeuge geeichte Wegstreckenzähler vorgeschrieben. Bei den Gebrauchtwagen sind meist die Prüfaufkleber (geeicht bis...) im Tachobereich noch vorhanden und auch für Laien sicht- und erkennbar.

Richtig, für Mietwagen ist der geeichte Wegstreckenzähler vorgeschrieben, aber den Unterschied zwischen Mietwagen und den hier angesprochenen Selbstfahrvermietfahrzeugen haben ich weiter oben schonmal erläutert.............

der Habicht

Themenstarteram 20. März 2007 um 8:05

Wie richtig vermutet hatte ich allein deshalb keine Lust zum Preisdrücken, weil der Händler (in diesem Falle der Inhaber des Renault-Autohauses höchstpersönlich) trotz besseren Wissens Blödsinn erzählt hat.

Jeder macht eben so seine Erfahrungen und hat daher persönliche Vorbehalte. Wenn jemand seinen jungen Kleinwagen verkaufen will und mir seinen Nachwuchs, deretwegen das Auto zu klein geworden ist, unter die Nase hält, dann würde ich i.d.R. bedenkenloser zugreifen, als bei einem ehemaligen Mietwagen (ich bleibe jetzt bei diesem Wort).

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