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KFZ angemeldet, aber ohne Versicherung in Garage geparkt.

Themenstarteram 25. August 2019 um 11:06

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage auf die mir mein Bekannte/Freundeskreis leider keine Antwort geben kann.

Folgende Situation:

Ich bin Fahranfänger, meine Großmutter hat ein altes Auto in ihrer Garage stehen.

Zu Übungszwecken habe ich den Wagen auf mich angemeldet und bin damit einen Monat gefahren.

Ich habe nicht die finanziellen Mittel mir dauerhaft ein Auto zu finanzieren, weswegen Ich es nach einem Monat wieder in der Garage abgestellt habe. Ich habe außerdem die Versicherung gekündigt.

Mit dem Vorhaben evtl. nochmal einen Monat üben zu wollen habe ich das Auto nicht abgemeldet, da ich davon ausging, dass dies möglich ist, wenn es in einer abgeschlossenen Garage steht und nicht bewegt wird.

Besagter Monat sollte September werden - als ich mich jedoch gestern um eine neue Versicherung kümmern wollte dämmerte es mir so langsam, dass ich das Auto wohl hätte abmelden müssen und mit der nicht-Abmeldung trotz gekündigter Versicherung scheinbar eine Straftat begangen habe.

 

Ich habe bislang aber weder etwas von meiner Versicherung noch vom Strassenverkehrsamt gehört. Kann es sein, dass es denen einfach durchgegangen ist?

Laut Google informiert die Versicherung das Amt über die Kündigung und wenn diese keine Bestätigung über eine neue Versicherung erhalten verhängen sie eine Zwangsstillegung des KFZs.+

 

Wie gehe ich nun vor? Ich werde das Auto nun auf jeden Fall abmelden, will aber beim Strassenverkehrsamt keine schlafenden Hunde wecken, indem ich mitteile, dass keine Versicherung bestand.

 

Evtl. hat hier ja jemand Erfahrungen mit entsprechender Situation und kann mir einen Rat geben?

Viele Grüße

 

Beste Antwort im Thema

Hast Glück gehabt.

Schließe eine Versicherung ab dann kannst du wieder fahren.

Wenn du es abmelden willst dann mach es einfach, du brauchst nicht angeben das die Versicherung nicht mehr besteht.

Ob die schon eine Meldung bekommen haben wirst dann ja sehen;)

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Hast Glück gehabt.

Schließe eine Versicherung ab dann kannst du wieder fahren.

Wenn du es abmelden willst dann mach es einfach, du brauchst nicht angeben das die Versicherung nicht mehr besteht.

Ob die schon eine Meldung bekommen haben wirst dann ja sehen;)

Einfach abmelden und gut. Kfz-Steuererstattung kommt in ein paar Wochen automatisch. Die Versicherung rechnet die bisherige Zulassungszeit ab. Könnte allerdings zum Kurzzeittarif passieren.

Themenstarteram 25. August 2019 um 11:15

Zitat:

Die Versicherung rechnet die bisherige Zulassungszeit ab. Könnte allerdings zum Kurzzeittarif passieren.

Das verstehe ich nicht ganz. Ich hatte eine monatlich kündbare Versicherung abgeschlossen, die eben nun nicht mehr besteht. Wie könnten die noch etwas abrechnen?

Danke!

Guthaben oder Rückstand, je nach Tag der Abmeldung. Kündigung monatlich? Welche Versicherung und welcher Tarif ist das denn?

Es könnte sein das bei Abmeldung eine Meldung an die Versicherung ergeht, das ganz bestimmt, und dann sehen die das du einige Zeit keine Versicherung hattest, das wird dann nachberechnet. Zu welchen Konditionen kommt auf die Versicherung an. Das kann wie Paul schon erwähnte auch zu einem erhöhtem Tarif erfolgen.

Themenstarteram 25. August 2019 um 11:19

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. August 2019 um 13:18:26 Uhr:

Guthaben oder Rückstand, je nach Tag der Abmeldung. Kündigung monatlich? Welche Versicherung und welcher Tarif ist das denn?

Die Versicherung nennt sich Nexible, lässt sich online abschließen und kündigen. (War die günstigste)

Themenstarteram 25. August 2019 um 11:20

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 25. August 2019 um 13:18:34 Uhr:

Es könnte sein das bei Abmeldung eine Meldung an die Versicherung ergeht, das ganz bestimmt, und dann sehen die das du einige Zeit keine Versicherung hattest, das wird dann nachberechnet. Zu welchen Konditionen kommt auf die Versicherung an. Das kann wie Paul schon erwähnte auch zu einem erhöhtem Tarif erfolgen.

Verstehe, gut damit kann ich leben. Ich hatte eher Angst vor einer Anzeige, da mir Dr. Google Antworten mit Freiheitsstrafe und Geldstrafen á 180 Tagessätze ausgespuckt hat - bin dann in leichte Panik verfallen.

Themenstarteram 25. August 2019 um 11:21

In der Mail zur Kündigungsbestätigung hat der Versicherer mir folgendes mitgeteilt:

"Bitte beachten Sie:

Vergessen Sie nicht, Ihren künftigen KFZ-Versicherer zu informieren, dass er eine Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstelle elektronisch übermitteln muss, sollten Sie weiterhin mit Ihrem Fahrzeug fahren."

Da ich aber nicht mehr gefahren bin, bin ich davon ausgegangen, dass ich soweit alles erledigt hatte.

Weil es eine HaftPFLICHTversicherung ist, wie der Name schon sagt.

 

Zitat:

@Fusslix schrieb am 25. August 2019 um 13:15:16 Uhr:

Zitat:

Die Versicherung rechnet die bisherige Zulassungszeit ab. Könnte allerdings zum Kurzzeittarif passieren.

Das verstehe ich nicht ganz. Ich hatte eine monatlich kündbare Versicherung abgeschlossen, die eben nun nicht mehr besteht. Wie könnten die noch etwas abrechnen?

Danke!

Solange das nicht versicherte aber zugelassene Auto nicht im öffentlichen Verkehrsraum steht oder bewegt wurde, passiert nichts weiter. Könnte allerdings sein, dass die Zwangsstillegung bereits kostenpflichtig veranlasst ist. Diese Verwaltungsgebühren wären dann auch berechtigt.

Themenstarteram 25. August 2019 um 11:33

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. August 2019 um 13:31:57 Uhr:

Solange das nicht versicherte aber zugelassene Auto nicht im öffentlichen Verkehrsraum steht oder bewegt wurde, passiert nichts weiter. Könnte allerdings sein, dass die Zwangsstillegung bereits kostenpflichtig veranlasst ist. Diese Verwaltungsgebühren wären dann auch berechtigt.

Super, das beruhigt mich schonmal sehr! Stand in der Garage und wurde nicht verwendet.

Dann warte ich mal morgen ab, ob die mir bei der Zulassungsstelle irgendwas sagen können.

Danke dir!

Nicht fragen, einfach abmelden. Wenn sie was zu meckern haben werden die sich schon melden.

Keine schlafenden Hunde wecken;)

Der TE würde besser von mir aus 4x im Jahr das Fahrzeug An und Abmelden beim Amt. Die Abmeldung der Versicherung und der Steuer erfolgt dann automatisch bzw. Die Versicherung endet mit Abmeldung. Aber das Risiko einer Bestrafung umgeht er damit.

Auch glaube ich, dass die Versicherung monatlich die Raten eingezogen hat, der Vertrag aber ein HGW (Hundsgewöhnlich) Jahresvertrag war (ist).

Themenstarteram 25. August 2019 um 13:34

Zitat:

@Genie21 schrieb am 25. August 2019 um 15:32:36 Uhr:

Der TE würde besser von mir aus 4x im Jahr das Fahrzeug An und Abmelden beim Amt. Die Abmeldung der Versicherung und der Steuer erfolgt dann automatisch bzw. Die Versicherung endet mit Abmeldung. Aber das Risiko einer Bestrafung umgeht er damit.

Auch glaube ich, dass die Versicherung monatlich die Raten eingezogen hat, der Vertrag aber ein HGW (Hundsgewöhnlich) Jahresvertrag war.

Das mit dem ab- und anmelden werde ich Zukunft so machen.

Ich muss Dich leider enttäuschen, mein Vertrag war tatsächlich monatlich kündbar. :-)

LG

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