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KFZ-Antrag korrekt / police nicht korrekt
Hallo zusammen,
ich habe aufgrund einer erhöhung meine KFZ Versicherung gekündigt und für den 01.01.2017 einen neuen Tarif bekommen der wesentlich günstiger ist.
Nun habe ich die Police bekommen und durchgeschaut.
Dort steht dass es keine Vorschäden gab. Dies ist nicht korrekt. In 2015 hatte ich einen Haftpflichtschaden.
Ich habe mir direkt den KFZ-Antrag angeschaut und dort habe ich diesen Schaden wahrheitsgemäß angegeben. Anscheinend hat die Versicherung das verpennt.
Meine Frage ist nun ob ich dies der Versicherung mitteilen muss- oder sollte?
Liebe Grüße und schöne Feiertage
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@chr12345 schrieb am 22. Dezember 2016 um 23:43:18 Uhr:
Danke für eure Antworten. Nein es ist die gleiche Versicherung. Die SF-Einstufung bzw hochstufung wurde korrekt durchgeführt. Es ist einzig und alleine in der Police der Vorschaden nicht aufgenommen worden. Meinen Antrag habe ich wie gesagt korrekt ausgefüllt.
Dann ist doch alles paletti.
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22 Antworten
Ist dies bei der Versicherung beitragsrelevant?
Du hast die Versicherung gewechselt, oder?
Was ist denn mit der SF-Einstufung?
wenn die Police nicht korrekt ist, muss sie korrigiert werden.
Wenn da ein anderes Auto stünde mit einem anderen Kennzeichen, obwohl Du die richtigen Daten angegeben hast, würde sich dir die Frage vermutlich nicht stellen.
Warum willst Du es hier anders handhaben.
Du musstest - und hast - im Antrag wahrheitsgemäße Angaben gemacht. Die Versicherung weist im Antrag immer ausdrücklich darauf hin, dass sie die SF-Einstufung selbst vornimmt, nachdem sie es auch selbst geprüft hat. Der Versicherungsumfang ist korrekt angenommen worden. Der Vertrag steht nun so wie er policiert ist. Eine Pflicht, die Versicherung auf ihren Einstufungsfehler hinzuweisen, die hast Du nicht. Du kannst es aber natürlich tun.
Danke für eure Antworten. Nein es ist die gleiche Versicherung. Die SF-Einstufung bzw hochstufung wurde korrekt durchgeführt. Es ist einzig und alleine in der Police der Vorschaden nicht aufgenommen worden. Meinen Antrag habe ich wie gesagt korrekt ausgefüllt.
@phaeto kann die Versicherung mir einen Strick daraus drehen weil du schreibst sie MUSS korrigiert werden... letztendlich habe ich meine angaben korrekt und wahrheitsgemäß übermittelt.
Bin ich dazu verpflichtet die Sacharbeiter auf deren Fehler hinzuweisen?
@celica beitragsrelevant ist dies sicherlich nicht... denke ich...
Liebe Grüße
Es gibt Versicherer bei denen sind Vorschäden, ob verschuldet oder unverschuldet, beitragsrelevant. Dann gibt es Zuschläge.
Wenn die im Antrag schon danach fragen, wird es wohl einen Grund haben.
Mag sein... dann sollte die Versicherung meinen Kfz Antrag besser lesen.
Hmm, hab ich das jetzt richtig zwischen den Zeilen gelesen?
Die Angabe "Vorschaden" fehlt zwar in der Police, dennoch ist die Rückstufung wg des Unfalls in 2016 richtig zu der nun gültigen AKB erfolgt.
Wenn das so ist würde ich nichts weiter unternehmen, bei 2 unterschiedlichen Versicherern könnte es dauern bis die alste Versicherung den Schadenverlauf übermittelt und der neue Versicherer wartet eben einfach bis dahin
Grüße
Steini
Zitat:
@chr12345 schrieb am 22. Dezember 2016 um 23:43:18 Uhr:
Danke für eure Antworten. Nein es ist die gleiche Versicherung. Die SF-Einstufung bzw hochstufung wurde korrekt durchgeführt. Es ist einzig und alleine in der Police der Vorschaden nicht aufgenommen worden. Meinen Antrag habe ich wie gesagt korrekt ausgefüllt.
Dann ist doch alles paletti.
Zitat:
@chr12345 schrieb am 22. Dezember 2016 um 23:43:18 Uhr:
kann die Versicherung mir einen Strick daraus drehen weil du schreibst sie MUSS korrigiert werden... letztendlich habe ich meine angaben korrekt und wahrheitsgemäß übermittelt.
Bin ich dazu verpflichtet die Sacharbeiter auf deren Fehler hinzuweisen?
Nein, was aber nichts daran ändert, dass Du die Police korrigieren lassen musst.
Warum sollte er selbst dafür in der Verantwortung sein?
Vielleicht sollte erst mal klargestellt werden, wie die genaue Fragestellung und der genaue Wortlaut des Eintrags in der Police ist.
"Dort steht dass es keine Vorschäden gab." ist entweder ein Widerspruch zur Rückstufung oder so nicht gemeint, wie es vom TE ausgelegt wird.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. Dezember 2016 um 21:31:06 Uhr:
Warum sollte er selbst dafür in der Verantwortung sein?
So kenne ichs:
- Kunde stellt Antrag
- VR dokumentiert abweichend von diesem, so dass qua Police der VR Antragender wird.
- Kunde nimmt konkludent (Zahlung) und / oder durch Schweigen an.
Aus meiner Sicht ist somit die abweichende Police (inkl. deren Inhalt) vom TE akzeptiert, obwohl nicht richtig. Aus dieser Sicht sehe ich ihn in der Verantwortung.
Mangels nachweisbarer Kausalität zwischen der Nichtangabe / Nichtrichtigstellung (für mich ist es konsequenterweise eine Nichtangabe ) der Vorschäden zu einem Schadenereignis kann sich der Versicherer aus meiner Sicht berufen jedoch nicht auf eine (teilweise) Leistungsfreiheit.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 23. Dezember 2016 um 21:46:17 Uhr:
Vielleicht sollte erst mal klargestellt werden, wie die genaue Fragestellung und der genaue Wortlaut des Eintrags in der Police ist.
"Dort steht dass es keine Vorschäden gab." ist entweder ein Widerspruch zur Rückstufung oder so nicht gemeint, wie es vom TE ausgelegt wird.
Die Schadenhistorie spielt in der Annahmepolitik eigentlich bei jedem Versicherer ein Rolle.
Der eine fragt danach explizit, der andere schreibt es in seine Annahmerichtlinien herein. Ein Onlineversicherer zum Beispiel hat nicht viel Wahl. Möglicherweise würde man ihm unter Berücksichtigung der Schadenhistorie nur die ges. Deckung anbieten oder eine Risikozuschlag nehmen. Obwohl letzteres bzw. Beitragsabhängigkeit in Praxi nicht durchsetzbar ist, da der Preiskampf am Markt zu hart ist.
In der Police stehen doch nochmal zusammengefasst die Daten.
-Versicherungsnehmer
Geburtsdatum
Etc
-Angaben zum Fahrzeug
Stellplatz
Km
Etc
Angaben zu Vorschäden
Haftpflicht = keine Schäden
Etc
Wie so eine Police halt aussieht. Ich habe keinen Unfall abgekauft oder sonstiges. Die haben aus 2015 die Kosten übernommen ich wurde hochgestuft ... passt alles. Dann habe ich gekündigt. Neues super Angebot bekommen und Vertrag abgeschlossen.
@phaeton
Mangels nachweisbarer Kausalität zwischen der Nichtangabe / Nichtrichtigstellung (für mich ist es konsequenterweise eine Nichtangabe ) der Vorschäden zu einem Schadenereignis....
Du hast schon gelesen dass ich meinen Schaden aus 2015 angegeben habe? Da es die gleiche Versicherung ist kann kein Kommunikations problem aufgetreten sein. Steht das in den AGB's der Versicherung dass ich die Police auf Richtigkeit überprüfen muss? Natürlich würde ich etwas reklamieren wenn es zu meinem Nachteil ist. Aber die Versicherung schreibt mich ja auch nicht jedes Jahr an dass es günstiger geht...